Amtsblatt 1904/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

3 des St.- G. oder der Uebertretung nach 8 320 f des St.-G. deanständet und den Gerichten eingeliefert werden, weil sich in ihren Dienstboten- oder Arbeitsbüchern Durchstreichungen, Radierungen oder sonstige Korrekturen finden, von denen sich bei der gerichtlichen Erhebung herausstellt, daß sie nicht auf den Inhaber des Buches zurückzuführen sind, sondern ganz ohne dessen Verschulden bei Ausstellung des Buches oder bei Eintragung eines Zeugnisses und dessen Beglaubigung vorgenommen wurden. Infolgedessen hat das k. k. Ministerium des Innern einvernehmlich mit dem k. k. Handelsministerium mit Erlaß vom 11. Juli 1904, Z. 23.189, angeordnet, diesen Uebelständen entgegenzutreten, da die Gemeinde- und Genossenschaftsvorstehungen zur Ausstellung von Dienstboten- und Arbeitsbüchern, zur Eintragung der Zeugniffe in die Dienstbotenbücher und zur Beglaubigung der in diesen Ausweisen seitens der Dienstarbeitgeber oder Lehrherrn einzu- tragenen Zeugniffe berufen sind, werden die Gemeindevor- stehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 27. August 1904, Z. 16.979/11, beauftragt, in Hinkunft die von einem amtlichen Organe selbst beziehungsweise dem Dienstgeber oder Gewerbsinhaber gemachten Durchstreichungen, Radierungen und Korrekturen durch einen entsprechenden Beisatz unter Beifügung der Namensfertigung und des Siegels zu beglaubigen und den in der Gemeinde befindlichen Genossenschaftsvorstehungen den gleichen Vorgang im h. ä. Namen aufzutragen. Z. 18.040. Steyr, 1. September 1904. An alte Gemeinde - Vorstehungen. Ausfertigung von Heimatsscheinen. Aus Aulaß eines speziellen Falles wird den Gemeinde- Vorstehungen neuerlich in Erinnerung gebracht, daß Heimatsscheine zur giltigen Ausfertigung nach § 50 der Gemeindeordnung vom 28. April 1864 (G.- u. V.-Bl. Nr. 6) der Unterschrift des G e m e i n d e - V o r st e h e r s und eines Geuieinderates bedürfen. Z. 18.122. Steyr, 2. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen im Bezirke weqer. Absperrung der Laufsaer Landesstrahe. Wegen Brückenreparaturen wird die Laufsaer Landesstraße auf der Strecke Oberlauffa — Unterlaussa (bis zur Wagnerbrücke) vom 12. bis 16. d. M. und auf der Strecke Unterlaussa-Wagnerbrücke bis Kessel am 17. September 1904 von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends unfahrbar sein. Z. 18.079. Steyr, 2. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Medard (zweiter Name Platoria). Laut Note der k. k. galizischen Statthalterei vom I0. August 1904, Nr. 86.374, an die o.-ö. Statthalterei treibt sich der am 8. Juni 1872 in Krakau geborene und dahin zuständige Johann Medard (zweiter Name Platoria), ehemals Realitätenbesitzer, gegenwärtig beschäftigungslos umher und läßt sich von verschiedenen Gemeinden auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Krakau Unterstützungen angeblich zur Heimkehr verabreichen. Zufolge Erlaffes der o.-ö. Statthalterei vom 25. August 1904, Z. 18.384/11, wird den Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden bemerkt, daß dem Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keinerlei Unterstützungen auf Rechnung der Heimatsgemeinde mehr zu verabreichen sind, vielmehr derselbe im Betretungs- falle der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen sein wird. ZZ. 18.080, 18.082. Steyr, 3. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Amtsblatte Nr. 10 vom 10. März l. I., Z. 4816 — 4815 und 5005, angeordnete Ausforschung der Stellungspflichtigen Wilhelm Pohl, Hermann Löbl und Israel Leib Salzmann ist zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. August l. I., Z. 18.089/IV und Z. 18.091/IV, einzustellen. Z. 18.081. Steyr, 3. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 14. Jänner 1904, Z. 979 — 1068, Amtsblatt Nr. 3, angeordneten Ausforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Galas sind einzustellen. Z. 18.078. Steyr, 2. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 27. August 1880 zu Jopas, Bezirk Wirnitz, geborene und dorthin heimatzuständige Stellungspflichtige Abraham Dawid, unehelicher Sohn des Moses Kutz und der Feige Zelzer. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Oktober 1904 hierher zu berichten. Z. 18.199. Steyr, 6. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung eines Landstreichers. Laut Note der k. k. n.-ö. Statthalterei vom 25. August 1904, Z. VII/3473/3, an die k. k. Statthalterei in Linz wurde mit dem Urteile des k. k. Bezirksgerichtes Neuleng-

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