Amtsder Alall k. k. Rrzirkshauplmannschafl Stegr für öen gleichnamigen politischen und Schuwezirk. Ur. 36. Steyr, am 8. September. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 X 50 K, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 18.155. Steyr, 3. September 1904. An alle Gemeinde-Vorftehungen, Grtsfchul- räte, Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genoftenfchastz-vorftehungen rc. rc. Abonnement auf die Geschäfts-Bormerkblätter sowie den n.-ö. Amtskalender pro 1905. Wie seit einer Reihe von Jahren, so gelangen auch für das Jahr 1905 die Bestellscheine, so weit der Vorrat icicht, aus die in der Hof- und Staatsdruckerei in Wien er- scheinenden Geschäfts - Vormerkblätter und den n.-ö. Amtskalender pro 1905 an die Gemeinden des Bezirkes mit der Einladung zur Hinausgabe, die gefertigten Bestellscheine samt den entfallenden Geldbeträgen sogleich oder längstens bis I. Dezember l. I. an das Expedit der k. k. Bezirks- bauptmannschaft in Steyr einzusenden. Z. 17.993. Steyr, 2. September 1904. An alle Gemeinde - vorftehungen und die Genoftenfchastz - vorftehungen. Ausschreibung der Dr. Wilh. Schauppschen Stiftung für die Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. Die Gemeinde - Vorftehungen werden angewiesen, die nachfolgende Kundmachung ortsüblich zu verlautbaren und >>ie Jntereffenten hievon zu verständigen. Kundmachung. Der gewesene Reichsratsabgeordnete Dr. Wilhelm chaupv hat ein Kapital von 100.000 K als Stiftung für bk Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich m'widmet. Hiebei sind in erster Linie die Unternehmer von srei- willig versicherten Betrieben, weiters aber auch Bewerber, Innen Betriebe der Versicherungspflicht unterliegen, anspruchs- ^. l echtigt, und zwar werden aus der Stiftung die würdigsten uub bedürftigsten Bewerber je nach der Höhe ihrer Erwerb- ücner mit Zuschüssen bedacht. Die Stiftungsleistung besteht in der Zahlung eines Teiles der Prämie, und zwar: 1. Im Falle der freiwilligen Versicherung: a) Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuervorschreibung bis zu 24 X von höchstens 75 % der Jahresprämie; b) bei Betrieben mit einer solchen Steuervorschreibung bis zu 56 X von höchstens 50 °/» der Jahresprämie. 2. Im Falle der obligatorischen Versicherung: a) Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuervorschreibung bis zu 24 X von höchstens 50 % der Jahresprämie; b) bei Betrieben mit einer solchen Steuervorschreibung bis zu 56 X von höchstens 25 % der Jahresprämie. Jene Kleingewerbetreibenden, welche auf eine Zuschußleistung aus dieser Stiftung Anspruch machen, haben ein alle in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisendes Zeugnis, für welches Formularien hieramts vorrätig sind, bis längstens Ende Oktober l. I. hieher einzusenden. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. I. einlangen, werden nicht berücksichtigt. Es wird besonders bemerkt, daß der Stiftungsgenuß ausschließlich den Kleingewerbetreibenden zugute kommen soll, und daß Unternehmern, in deren Betrieben Motoren zur Verwendung gelangen, durch die Stiftung die Möglichkeit gegeben ist, die Wohltaten der Versicherung unter besonders günstigen Gegenleistungen zu genießen. Z. 18.077. ' Steyr, 2. September 1904. An alle Gemeinde-vorftehungen. Brandsammlung für die Abgebrannten in Hermagor. Am 8. August d. I. brach in Hermagor in Kärnten eine Feuersbrunst aus, welche sich, begünstigt durch die gegenwärtigen Witterungsverhältnisse, mit rasender Schnelligkeit verbreitete und der sohin binnen kurzem nahezu der ganze mittlere Teil des Marktes mit etwa 65 Objekten zum Opfer fiel. Unter den Ortsbewohnern herrscht großes Elend, da hiedurch ein großer Teil derselben nicht nur obdachlos geworden, sondern vielfach auch der gesamten Habe beraubt worden ist. Soweit schon jetzt beurteilt werden kann, übersteigt
2 der durch diese Brandkatastrophe verursachte Schaden den Betrag von 900.000 Kronen und ist kaum zur Hälfte durch Versicherung gedeckt. Die Unzulänglichkeit der zur Deckung des Schadens zur Verfügung stehenden Mittel läßt jedoch auch einen Appell an die Mildtätigkeit der Bewohner anderer Verwaltungs- gebiete in diesem Falle ganz besonders begründet erscheinen. Das k. k. Ministerium des Innern hat Se. Exzellenz mit dem Erlasse vom 17. Äugust l. I., Z. 5909, M. I., beauftragt, nach Maßgabe der hierlands bestehenden Verhältnisse auch in Oberösterreich eine allgemeine öffentliche Sammlung für die durch dieses Brandunglück betroffenen Bewohner von Hermagor einzuleiten. Se. Exzellenz der Herr k. k. Statthalter fand sich daher bestimmt, mit Rücksicht auf die Größe des Unglückes und die bewährte Mildtätigkeit der Bewohner Oberösterreichs, eine Landessammlung zu dem gedachten Zwecke anzuordnen und werden die Herren Gemeinde-Vorsteher eingeladen, diese Sammlung im Gemeindegebiete durchzuführen. Die einfließenden Spenden wollen die Herren Gemeinde-Vorsteher gesammelt bis längstens 1. Oktober l. I. anher einsenden. Z. 18.076. Steyr, 2. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Genehmigung eines zweiten Sammlers für das Taubstummenheim in Hart. • Mit Beziehung auf den hierämtlichen Erlaß vom 2 3. August 1904, Z. 17.392, Amtsblatt Nr. 34, wird weiters eröffnet, daß zur Durchführung der dem Taub- stummenunterstützungsvereine „Taubstummenheim" in Hart bewilligten Sammlung milder Gaben in Oberösterreich bis l. November 1904 auch dem hiefür als zweiten namhaft gemachten Vereinsorgane Matthias Leth aus Mannersdorf in Niederösterreich am 30. August l. I. beim k. k. Statt- halterei-Präsidium in Linz das mit dessen Personsbeschreibung und Photographie versehene und vom 30. August 1904 bis 1. November 1904 giftige Sammelbuch Nr. 25 (neu/2) ausgestellt wurde. Z. 18.260. Steyr, 5. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Abhaltung der diesjährigen Hebammenamtstage. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 10. September 1897, Z. 5555, die alljährliche Einberufung der Hebammen zu ämtlichen Versammlungen (Hebammenamtstage) angeordnet. Demnach finde ich die Hebammenamtstage für das Jahr 1904 für nachstehende Tage anzuberaumen: I. Gerichtsbezirk Weher: a) Für die Hebammen der Gemeinden Weyer Markt und Land, Gaflenz am Montag den 19. September um 10 % Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. b) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustift am Dienstag den 20. September um 9 Uhr vormittags zu Großraming in Schwaigers Gasthaus. «) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa am Mittwoch den 21. September um 9 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus zu Losenstein. II. Gerichtsbezirk Steyr: a) Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleiten am Donnerstag den 22. September um 9 Uhr vormittags zu Steyr in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes. b) Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Freitag den 23. September um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei in Sierning. III. Gerichtsbezirk Kremsmünster: a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am Freitag den 23. September um 2 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. 1») Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt und Kremsmünster Land, Sipbachzell, Rohr, Ried und Wartberg zu Markt Kremsmünster am Samstag den 24. September um 9 Uhr vormittags im Gasthofe „Zur Sonne" des Emilian Schuel. Bei der vorzunehmenden Ueberprüfung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: 1. Verhalten der Hebamme in bezug auf Nottaufe und Taufe. 2. Berufung des Arztes im allgemeinen und Berufung des Arztes in besonderen Fällen. 3. Vortrag des k. k. Anftsarztes über „Die Hygiene des Wochenbettes und Pflege des Neugeborenen". Zu diesen Amtstagen haben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fassnngsbücheln über bezogene Desinfektionsmittel, dein Lehrbuche für Hebanlmen pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeindegebiete praktizierende Hebamme von diesem Erlasse zu verständigen und über die erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindeärzte sind zu diesen Ver- sammlungen einzuladen. Z. 1681/Sch. Steyr, 2. September 1904. An alle Schulleitungen. Die Schulleitungen werden infolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 27. August 1904, Z. 3937, und unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 22. Augnst 1903, Z. 1555/Sch. (Amtsblatt Nr. 35 ex 1903), darauf aufmerksam gemacht, daß auch im laufenden Jahre in Wien vier im Oktober beginnende Heilkurse für stotternde Schulkinder unter Teilnahme von Volksschul-Lehrkräften behufs Erwerbung der Kenntnis der bezüglichen Heilmethode in der Dauer von fünf Wochen werden abgehalten werden. Z. 18.197 Steyr, 6. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend Korrekturen in Dienstboten- und Arbeitsbüchern. Es haben sich wiederholt Fälle ereignet, daß Dienstboten und gewerbliche Hilfsarbeiter von den Sicherheitsorganen wegen des Verbrechens des Betruges nach § 199
3 des St.- G. oder der Uebertretung nach 8 320 f des St.-G. deanständet und den Gerichten eingeliefert werden, weil sich in ihren Dienstboten- oder Arbeitsbüchern Durchstreichungen, Radierungen oder sonstige Korrekturen finden, von denen sich bei der gerichtlichen Erhebung herausstellt, daß sie nicht auf den Inhaber des Buches zurückzuführen sind, sondern ganz ohne dessen Verschulden bei Ausstellung des Buches oder bei Eintragung eines Zeugnisses und dessen Beglaubigung vorgenommen wurden. Infolgedessen hat das k. k. Ministerium des Innern einvernehmlich mit dem k. k. Handelsministerium mit Erlaß vom 11. Juli 1904, Z. 23.189, angeordnet, diesen Uebelständen entgegenzutreten, da die Gemeinde- und Genossenschaftsvorstehungen zur Ausstellung von Dienstboten- und Arbeitsbüchern, zur Eintragung der Zeugniffe in die Dienstbotenbücher und zur Beglaubigung der in diesen Ausweisen seitens der Dienstarbeitgeber oder Lehrherrn einzu- tragenen Zeugniffe berufen sind, werden die Gemeindevor- stehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 27. August 1904, Z. 16.979/11, beauftragt, in Hinkunft die von einem amtlichen Organe selbst beziehungsweise dem Dienstgeber oder Gewerbsinhaber gemachten Durchstreichungen, Radierungen und Korrekturen durch einen entsprechenden Beisatz unter Beifügung der Namensfertigung und des Siegels zu beglaubigen und den in der Gemeinde befindlichen Genossenschaftsvorstehungen den gleichen Vorgang im h. ä. Namen aufzutragen. Z. 18.040. Steyr, 1. September 1904. An alte Gemeinde - Vorstehungen. Ausfertigung von Heimatsscheinen. Aus Aulaß eines speziellen Falles wird den Gemeinde- Vorstehungen neuerlich in Erinnerung gebracht, daß Heimatsscheine zur giltigen Ausfertigung nach § 50 der Gemeindeordnung vom 28. April 1864 (G.- u. V.-Bl. Nr. 6) der Unterschrift des G e m e i n d e - V o r st e h e r s und eines Geuieinderates bedürfen. Z. 18.122. Steyr, 2. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen im Bezirke weqer. Absperrung der Laufsaer Landesstrahe. Wegen Brückenreparaturen wird die Laufsaer Landesstraße auf der Strecke Oberlauffa — Unterlaussa (bis zur Wagnerbrücke) vom 12. bis 16. d. M. und auf der Strecke Unterlaussa-Wagnerbrücke bis Kessel am 17. September 1904 von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends unfahrbar sein. Z. 18.079. Steyr, 2. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Medard (zweiter Name Platoria). Laut Note der k. k. galizischen Statthalterei vom I0. August 1904, Nr. 86.374, an die o.-ö. Statthalterei treibt sich der am 8. Juni 1872 in Krakau geborene und dahin zuständige Johann Medard (zweiter Name Platoria), ehemals Realitätenbesitzer, gegenwärtig beschäftigungslos umher und läßt sich von verschiedenen Gemeinden auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Krakau Unterstützungen angeblich zur Heimkehr verabreichen. Zufolge Erlaffes der o.-ö. Statthalterei vom 25. August 1904, Z. 18.384/11, wird den Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden bemerkt, daß dem Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keinerlei Unterstützungen auf Rechnung der Heimatsgemeinde mehr zu verabreichen sind, vielmehr derselbe im Betretungs- falle der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen sein wird. ZZ. 18.080, 18.082. Steyr, 3. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Amtsblatte Nr. 10 vom 10. März l. I., Z. 4816 — 4815 und 5005, angeordnete Ausforschung der Stellungspflichtigen Wilhelm Pohl, Hermann Löbl und Israel Leib Salzmann ist zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. August l. I., Z. 18.089/IV und Z. 18.091/IV, einzustellen. Z. 18.081. Steyr, 3. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 14. Jänner 1904, Z. 979 — 1068, Amtsblatt Nr. 3, angeordneten Ausforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Galas sind einzustellen. Z. 18.078. Steyr, 2. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 27. August 1880 zu Jopas, Bezirk Wirnitz, geborene und dorthin heimatzuständige Stellungspflichtige Abraham Dawid, unehelicher Sohn des Moses Kutz und der Feige Zelzer. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Oktober 1904 hierher zu berichten. Z. 18.199. Steyr, 6. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung eines Landstreichers. Laut Note der k. k. n.-ö. Statthalterei vom 25. August 1904, Z. VII/3473/3, an die k. k. Statthalterei in Linz wurde mit dem Urteile des k. k. Bezirksgerichtes Neuleng-
4 bach vom 28. Oktober 1903, Z. u. 69.973/4, Anton Erafsin, geb. am 3. Jänner 1874 in St. Valentin in Niederösterreich,jpol. Bez. Amstetten, zuständig in Lundenburg, Pol. Bez. Göding in Mähren, katholisch, ledig, Schlossergehilfe, wiederholt wegen Landstreicherei abgestraft, neuerlich wegen Uebertretung nach den 88 1 und 2 des V.-G. zu drei Monaten Arrestes verurteilt und die Zuläffigkeit der Abgabe desselben in eine Zwangsarbeits-Anstalt ausgesprochen. Derselbe wurde am 22. März l. I. aus der Haft entlassen und ist derzeit unbekannten Aufenthaltes. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 18.448/11, ex 1904, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, sofort die Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen. Im Falle seiner Ausforschung ist dessen ärztliche Untersuchung (durch den betreffenden Amts-, eventuell Gemeindearzt) zu veranlassen, und falls derselbe als zur Abgabe in eine Zwangsarbeits-Anstalt geeignet befunden werden sollte, seine sofortige Ueberstellung an die nächste Schubstation durch- zuführen. Ueber ein positives Ergebnis ist sofort zu berichten. ZZ. 17.442, 17.568, 17.753. Steyr, 29. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dein Bezirke Steyr Laud. Auszuforschen sind: Johann Binderbcrger, geboren 1870, Knecht, zuständig nach Lausa; Josef Tausch er, geboren 1870, Knecht, zuständig nach Lausa; Engelbert Bachleitner, geboren 1869, Fabriksarbeiter, zuständig nach Großraming Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 18.315. Steyr, 6. September 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. September 1904, Nr. 18.851/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer-Zeitung" Nr. 92 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 1. September 1904, Z. 39.301, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 18.084. Steyr, 4. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. August bis 26. August 1904. I. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Offenhausen, Ortschaft Würting. 2. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling; Gemeinde Großraming, Ortschaft Brunnbach. 3. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlstvrf, Ortschaft Hafendorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair, Furtberg und Waldneukirchen. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Pram, Ortschaft Grübl. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 4. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Ottensheim, Ortschaft Dürnberg. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. August 1904, Nr. 18.450/X, in die Kenntnis. Steyr, am 1. September 1904. An sämtliche Genossenschaftr- und Aranken- kassen-vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewcrbcverleihungen pro August 1904. 1. Franz Ogolter, Schneidergewerbe in Sierning Nr. 65. 2. Josef Höritzauer, Schneidergewerbe in Markt Weyer Nr. 81. 3. Ferdinand Lapka, Schuhmachergewerbe in Markt Weyer Nr. 20. 4. Andreas Seebacher, Dampfdreschmaschinen- verleihung in Hilbern Nr. 75, Gemeinde Thanstetten. 5. Anton Ditzl, Messerschmiedgewerbe in Gründberg Nr. 93, Gemeinde Sierning. 6. Georg Hössinger, Gold- und Silber- warenhandel in Wartberg Nr. 17. 7. Josef Gamper, Ge- mischtwarenhandel in Hausleiten Nr. 10, Gemeinde Gleink. 8. Barbara Staudinger, Gemischtwarenhandel in Diaria Laah Nr. 13, Gemeinde Losensteinleiten. 9. Karl Schimpels- berger, Gast- und Schankgewerbe in Großendorf Nr. 36, Gemeinde Ried (Berecht. 8 16, Ht. a, b, c, d, e, f und g.
5 G -O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 10. Michael Pvlterauer, Lausa Nr. 8, Selbstfortführung seines bisher verpachteten Messerergewerbes. 11. Josef Narbeshuber, Gast- und Schankgewerbe in Sipbachzell Nr. 2 (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, radiziert, ohne Billard, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 12. Rudolf Hansl, Flaschenbierabfüllergewerbe in Neuschönau Nr. 28, Gemeinde St. Ulrich. 13. Michael Mitterhummer, Bindergewerbe in Hehenberg Nr. 33, Gemeinde Land Kremsmünster. 14. Franz Kaspar, Friseur- und Raseurgewerbe in Sierning Nr. 73. 15. Karl Hinterplattner, Tischlergewerbe in Lausa Nr. 213. 16. Leopold Gebetsberger, Bäckergewerbe in Losenstein Nr. 35. 17. Ferdinand Wieser, Mosthandel in Markt Weyer Nr. 137. 8. Gewerbelöschungcn. 1. Bernhard Richter, Schuhmachergewerbe in Raming- steg Nr. 40, Gemeinde St. Ulrich. 2. Anna Dopf, Frauen- kleidermachergewerbe in Garsten Nr. 51. 3. Franz Schobert, Gemischtwarenverschleiß in Lausa Nr. 152. 4. Leopold Gebetsberger, Bäckergewerbe in Ternberg Nr. 11. 5. Therese Dutzler, Gabel- und Rechenmachergewerbe in Bäckengraben Nr. 51, Gemeinde Ternberg. 6. Johann Schweinbach, Maler- und Anstreichergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 33. 7. Gottlieb Rameis, Raseur- und Friseurgewerbe in Sierning Nr. 73. 8. Marie Hiebl, geb. Frohmann, Handel mit Obst von Haus zu Haus und auf der Straße für den politischen Bezirk Steyr Land mit dem Standorte Steyr, Oelberggasse Nr. 3. 9. Karl Krenmüller, Fleischer- und Fleischselchergewerbe in Neuzeug Nr. 72, Gemeinde Sierning. C Sonstige Gewerbeverändernngen. 1. Josef Streicher, Bäckergewerbe in Kirchberg Nr. 38, Gemeinde Land Kremsmünster; Geschäftsführer: Alois Zick, vorbehaltlich der Genehmigung der Realeigenschaft vorerwähnten Gewerbes. 2. Georg Gruber, Gast- und Schankgewerbe in Haidershofen Nr. 23, Gemeinde Gleiuk: Pächter: Michael Freund. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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