Amtsblatt 1904/34 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 in Oberösterreich für die Erhaltung der katholischen Privat- schnlen zu Obertraun, St. Agatha und Goisern bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 17. August 1904 bis 17. Oktober 1904 erteilt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Oskar Hochberger am 16. August l. I. vom k. k. Statthalterei-Präsidium in Linz das mit seiner Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 29 ausgestellt wurde. Z. 17.392. Steyr, 23. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 1. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Aenderung in der Person des Sammlers für das Taubstummenheim in Hart. Im Nachhange zu denl hierämtlichen Erlasse vom 23. April l. I., Z. 8955, Amtsblatt Nr. 17, wird hiemit eröffnet, daß für die weitere Durchführung der dem „Taub- stummeuheime" in Hart bewilligten Sammlung als Sammel- organ Franz Trauner aus Kleinmünchen bestimmt wurde und denrselben am 17. August l. I. vom k. k. Statthalterei- Präsidium in Linz das mit dessen Personsbeschreibung und Photographie versehene Sammelbuch Nr. 25 (neu), gültig vom 17. August bis 1. November 1904, ausgestellt wurde, wogegen das dem früheren Sammelorgane Josef Weber ausgestellte Sammelbuch Nr. 25 eingezogen wurde. Z. 17.405. Steyr, 22. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Färben von Wurst- uud Fleischwaren. Anläßlich einer Anfrage, ob ein aus Teerfarbeu bestehendes Gemisch zum Färben von Wurstwaren und Fleisch verwendet tverden dürfe, wird kundgemacht, daß die Teerfarbstoffe in Oesterreich nur zum Färben von Zuckerwaren und Likörs erlaubt, für alle anderen Lebensmittel aber verboten sind, die Verwendung eines solchen Farbstvffgemisches zum Färben von Wurst- und Fleischwaren eine U eber- tretung der Ministerial-Verordnung vom 1. März 1886, R.-G.-Bl. Nr. 34, resp, vom 13. Oktober 1897, N.-G.-Bl. Nr. 239, begründen würde. Bemerkt sei, das; die k. k. allgemeine Versuchsanstalt für Lebensmittel in Wien ihrem diesbezüglichen Gutachten beigefügt hat, datz das Färben von Fleischwaren «nd Wursthäuten nur den Zweck haben könne, den Känfer derselben über ihre Qualität zn tänschen oder ein beginnendes Verderben zn verdecken. Von diesenl Erlasse sind die Wnrstwarencrzeuger sofort in Kenntnis zn setzen. Z. 17.145. Steyr, 18. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, uud ztvar der am 25. Dezember 1877 in Csari, Stuhlbezirk Holics, in Ungarn geborene, stelluugspflichtige Stephan Kovarik. Derselbe hat im Jahre 1899 seine Zuständigkeit in Egbell, Komitat Nyitra, verloren, war bis 13. November 1902 als Taglöhner in Wien, XX., Bäuerlegasse 21, wohnhaft, und ist seither ab- und nicht neugemeldet. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 10. September 1904 hierher zu berichten. Z. 15.848, 16.103, 16.109 u. 16.599. Steyr, 23. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen sind, uud zwar: Heinrich Bernbacher, 1878 geboren, nach Ternberg zuständig, Steindrucker. Karl Werkgarner, 1876 geboren, nach Garsten zuständig. Josef Zauner, 1874 geboren, nach Großraming zuständig, Knecht, und Michael Zauner, 1872 geboren, Schuhmacher, nach Großraming zuständig. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 17.053. Steyr, 16. August 1904. An die Gemeinde-Vorstehungen Großraming, Gastenz, Ueustist und weyer Land betreffend die Rauschbrand-Schutzimpfung. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. August 1904, Nr. 17.205/X, beauftrage ich die dortigen Gemeinde-Vorstehungen, bis zum 29. d. M. zuversichtlich anher zu berichten, welche Viehbesitzer die Vornahme einer nochmaligen Rauschbrand-Schutzimpfung im Herbste dieses Jahres wünschen, wie viel Jungrinder voraussichtlich zu dieser Impfung angemeldet werden dürften und in ivelchem Monate dieselbe vorgenommeu iverden sollte, nachdem der Wunsch mehrerer Viehbesitzer um die Vornahme einer weiteren Impfung im Herbste des laufenden Jahres an den im Frühjahre wegen des jugendlichen Alters nicht geimpften Rindern vorliegt.

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