Amtsblatt 1904/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amtsder Matt k. k. WzirksffauMmnnschasl Sterjr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ar. 31. Steyr, am 4. August. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 2. August 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Unter Einem gelangen die Neichs-Gesetz-Blätter Stück XL, XLI und XLII an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. ______________________ Z. 16.124. Steyr, 31. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Amtserinnerung. Qene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. ü. Auftrage vom 20. Juni 1904, Z. 13.032, Amtsblatt Nr. 2 5, betreffend Sammlung für die Abgebrannten in St. Michael in Kram bis nun nicht nachgekommen sind, werden eingeladen, demselben binnen 5 Tagen zu entsprechen, eventuell sind Fehlanzeigen zu erstatten. Z. 1532/B.-Sch.-N. Steyr, 27. Juli 1904. Konkurs - Ausschreibung. An der zweiklassigen Volksschule inKlcinraunng kommt die Lehrerstelle II. Klasse zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1200 K für männliche und 1100 K für weibliche Bewerber, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier ver- bunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife- und Lehrbefähigungszeuguisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Woche» vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Z. 15.695. Steyr, 27. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Rekrutenrepartition. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Juli >904, Z. 16.049/IV, beträgt das Rekrutenkontittgent des Heeres für den politischen Bezirk Steyr Land 141 Männer, hievon ab 9 mit bleibender Widmung und Einteilung Assentierte verbleiben 132 Männer, so daß die Los-Nummer 350 der I. Altersklasse die vorläufige Abschlußnummer des Heeres bildet, d. h. alle in der I. Altersklasse mit Vorbehalt der Widmung und Einteilung Assentierten, ivelche die Los-Nummern 1 bis 350 inklusive haben, gelangen als Rekruten in das Heer. Das Nekrutenkontingent der Landivehr beträgt 34 Männer, so daß die Los-Nummer 458 der I. Altersklasse die vorläufige Abschlußnummer der Laudwehr bildet, d. h. die mit Vorbehalt der Widmung und Einteilung Assentierten von Los- Nummer 351 der I. Altersklasse bis Los-Nummer 458 inkl. der I. Altersklasse gelangen als Rekruten in die Landwehr. Die Ueberzahl beträgt 56 Männer. Jene Assentierten der I. Altersklasse, die eine höhere Los-Nummer als 458 haben, und alle Assentierten der II. und III. Altersklasse gelangen als Ueberzählige in die Ersatzreserve. Die Einteilung der Ueberzähligen in das Heer oder in die Landivehr ist bei der Rekruteu-Koutingents-Abrechuung im September, wobei auch die sich dann ergebenden Abgänge im Rekruten-Kon- tingent durch Uebersetzuug der in der Losreihe zunächst reihenden Ueberzähligen gedeckt werden. Diese Rekruten-Repartition ist tunlichst allgeineiu sAmts- tafel) zu verlautbaren. Z. 5122/VI St. 04. Steyr, 25. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Einhebung von Gemeindeumlagen rc. zur 5%igen Steuer beziehungsweise zur idealen Hauszinssteuer. Die Gemeindevorstehungen werden beauftragt, bis längstens 15. August 1904 anher zu berichten, ob die ideale Hauszinssteuer die Basis für die Gemeinde- (Bezirks-) Zuschläge bildet, eventuell worauf die gegenteilige Praxis beruht, ferners ob die 5%ige Steuer die Basis für die Gemeinde- (Bezirks-) Zuschläge bildet, eventuell worauf die gegenteilige Praxis beruht. Z. 16.031. Steyr, 31. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verfassung der Nrliste der Geschworene» pro 1905. Gemäß § 5 des Gesetzes vom 23. Mai 1873, R.-G.-Bl. Nr. 121, hat der Gemeinde-Vorsteher mit zwei von ihm aus

2 der Gemeinde-Vertretung gewählten Mitgliedern alljährlich anfangs September ein Verzeichnis aller jener Personen anzulegen, welche nach den Bestimmungen der §§ I, 2 und 3 des genannten Gesetzes zu Geschworenen berufen werden können und ihre Befreiung nicht nach § 4, Z. 1, des Gesetzes bereits erwirkt haben. Das Verzeichnis, welches für die Schwurgerichtsperiode 1905 anzulegen ist, hat in alphabetischer Ordnung und unter fortlaufenden Nummern die Vor- und Zunamen der eingetragenen Personen, deren Stand, Beschäftigung, Wohnort und Steuersatz, dann Angabe, welcher Sprache sie mächtig sind, und welcher sie sich vorwiegend bedienen, zu enthalten und ist bei den Wehrpflichtigen an- zugeben, ob und für welche Zeit ihre Einberufung zur militärischen Dienstleistung zu gewärtigen ist. Dieses Verzeichnis, welches die Urliste der Geschworenen bildet, muß wenigstens acht Tage lang an dem Amtssitze des Gemeinde-Vorstehers zu jedermanns Einsicht anfliegen, und es hat darüber die öffentliche Bekanntmachung anf ortsübliche Weise mit der Belehrung über das Einspruchsrecht unter gleichzeitiger Affichierung einer diesbezüglichen Kundmachung an der Gemeindeamtstafel (§ 6) zu erfolgen. Jeden: Beteiligten steht es frei, während dieser Frist wegen Ueber- gehung gesetzlich zulässiger oder wegen Eintragung gesetzlich unfähiger und unzulässiger Personen in die Liste schriftlich oder mündlich zu Protokoll Einspruch zu erheben oder in gleicher Weise seine Befreiungsgründe geltend zn machen. Ueber alle erhobenen Einsprüche und die Richtigkeit der angeführten Befreiungsgründe hat die aus dein Gemeinde- Vorsteher und den von ihm gewühlten zwei Mitgliedern der Gemeinde-Vertretung bestehende Gemeinde-Kommission nach den Bestimmungen des § 7 des zitierten Gesetzes zu entscheiden. Die mit der Eintragung dieser Entscheidungen richtig gestellte Urliste ist von« Gemeinde-Vorsteher und den zwei Mitgliedern der Gemeinde-Kommission zn unterfertigen und unter Anschluß aller Schriftstücke, welche sich auf die allfällig eingebrachten Reklamationen und Befreiungsgesuche beziehen, nebst der diesbezüglichen Kundmachung, auf welcher der Affichierungs- und Abnahmstag unter Beisetzung des Gemeindesiegels ersichtlich gemacht werden muß, bis längstens Ende September l. I. bei Vermeidung jeder Fristüberschreitung anher vorzulegen und sind bei Vorlage derselben diejenigen in die Urliste aufgenommenen Männer, ivelche die Gemeinde-Vorstehung wegen ihrer Verständigkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtlichen Gesinnung und Charakterfestigkeit für das Amt eines Geschworeneil besonders geeignet erachtet, in der Urliste mit Blau- oder Rotstift zu bezeichnen. 3m Falle keine Einwendungen gegen die Geschworenen- Urliste pro 1905 eingebracht wurden, ist dies ausdrücklich zu bemerken. Die für die Anfertigung der Urlisten erwachsenen Kosten sind von den Gemeinden zu tragen. Schließlich werden die Gemeinde-Vorstehungen noch angewiesen, bei der Anlegung von Geschworenenlisten strengstens darauf zu achten, daß Personen, welchen gesetzliche Befreiungsgründe zustehen, insbesondere solche, welche das 60. Lebensjahr bereits überschritten haben, welche nicht mehr in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben oder das österreichische Staatsbürgerrecht nicht besitzen, oder welche nach § 3 des zitierten Gesetzes zu dem Geschworenenamte nicht berufen sind, ferner Männer, ivelche neben ihren gewöhnlichen Geschäften Post- nieister oder Postexpeditoren sind, ailch Personen, ivelche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die des Lesens und Schreibens nicht kundig sind, in die Urliste nicht aufgenomuten werden. Z. 15.884. Steyr, 29. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Üommanden. Plakatierungsbewilligung. Se. Exzellenz der Herr Statthalter von Oberösterreich hat dem oberösterreichischen Bauernvereine in Wels mit deni Erlasse vom 26. Juli 1904, Z. 2548/Präs., die Bewilligung zur Plakatierung von Einladungen zn allgemein zugänglichen Bauernversammlungen für das Kronland Oberösterreich erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen nild k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Z. 15.994. Steyr, 30. Juli 1904. An die an der Ennr gelegenen Gemeinde- Vorstehungen und an das k. k. Vezirkr- Gendarmerie-posten-Aommando Zteqr, sowie an die k. k. Gendarmerie-posten-ttommanden Großraming, Losenstein und Ternberg. Juvigilieruugsciustcllung. Der Leichnam des am 19. Juli 1904 bei Küpfern Nr. 18 ertrunkenen Pins Lumplegger und des am 22. Juli 1904 bei Garsten im Ennsflusse ertrunkenen Hermann Kreil wurde am 24. bezw. 25. Juli 1904 in Ramingdorf, Gemeinde Behamberg, aufgefunden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden re. mit Bezugnahme auf die h. ä. Erlässe vom 22. Juli 1904, Z. 15.219, und vom 25. Juli 1904, Z. 15.480, zur Einstellung der eingeleiteten Forschung in die Kenntnis gesetzt. Z. 15.771. Steyr, 29. Jnli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. l. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 26. März 1904, Z. 6776, Amtsblatt 13, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Auto» Bla/ek sind infolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. Juli 1904, Z. 14.778/IV, einzustellen. Z. 16.052. Steyr, 1. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor dem Spitals-Simulanten Josef Tischer. Josef Tischer, Tischlergehüfe, geboren am 2. Jänner 1860 in Neuland, pol. Bezirk Böhmisch-Leipa, dortselbst zuständig, Sohn der Eheleute Josef und Rosina Tischer, römisch- katholisch, ledig, ist der ungebührlichen Inanspruchnahme der Pflege in öffentlichen Krankenanstalten verdächtig. Infolge dessen fand die k. k. Statthalterei in Böhmen laut Note vom 10. Juli 1904,Z. 97.466, die Spitalsverweisung des Genannten auszusprechen. Tischer ist mittlerer Statur, besitzt rundes Gesicht, braunes Haar, graue Augen, spitzige Nase.

3 Derselbe trägt einen starken schwarzen Schnurrbart und ist ein Gewohnheitstrinker. Zufolge Erlasses derk. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Juli 1904, Z. 15.929/V, werden die Gemeinde-Vorstehungen hievon mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, sich bezüglich dieses Individuums nach den einschlägigen Vorschriften zu benehmen. Z. 15.609. S t e y r, 28. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Ausforschung der abgängigen Katharina Rinnerberger. Laut Anzeige der Gemeinde-Vorstehung in Bad Hall vom 25. Juli 1904, Z. 668, ist die 76 Jahre alte Armen- pfründnerin Katharina Rinnerberger, welche schon feit Jahren im dortigen Armenhause untergebracht ist, seit 6. v. M. abgängig und ist ihr Verbleib trotz der eingeleiteten Nachforschung bis nun nicht in Erfahrung gebracht worden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, uach der Abgängigen zu forschen und über das Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichteu. Z. 15.696. Steyr, 27. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung des Karonsselbesitzers Edmund Schan- berger. Im Laufe der Verhandlung über die Verpflichtung zur Zahlung der für den Hilfsarbeiter Adolar Weltmann im öffentlichen Krankenhause in Steyr im Oktober 1902 erlaufenen Verpflegskosten ergibt sich die Notwendigkeit der Einvernahme des Arbeitgebers des Genannten, des Karouffel- besitzers Edmund Schauberger aus Linz, welcher im Besitze einer für Oberösterreich bis 31. Dezember 1904 giltigen Produktionsbewilligung ist. Adolar Weltmann war nämlich, nach dein Inhalte des bei der Spitalsausnahine vorgewiesenen gemeindeämtlich bestätigten Zeugnisses, vom 10. September bis 2. Oktober 1902 bei Edmund Schauberger als Orgel- bursche beschäftigt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, nach dem derzeitigen Aufenthalte des Edmund Schauberger Erhebungen gu pflegen und ist in: Falle der Eruierung desselben ungesäumt anher die Anzeige zu erstatten. Z. 15.718. Steyr, 29. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung eines Stellnngspflichtigen. Der am 8. Juni 1882 in Sierninghofen Nr. 16 als unehelicher Sohn der Anna Zippermair geborene Alois Zippermair, zuständig nach Gleink, Los-Nummer 122, ist im Jahre 1903 und 1904 zur Stellung nicht erschienen und konnte trotz mehrfachen Forschungen bis jetzt nicht eruiert werden. Die Gemeinde-Vorstehuugen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden daher beauftragt, nach dem Genannten eingehende Forschungen, insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob derselbe nicht etwa in den Sterbematriken als verstorben aufscheint oder etwa in einer Gemeinde eines anderen Bezirkes verzeichnet erscheint. Ueber ein positives Resultat ist bis 1. Oktober l. I. zu berichten. Z. 15.763. Steyr, 28. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hieramts infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 23. Juli 1904, Z. 15.927, auf die im aintlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 80 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1904, Z. 33.180, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 16.054. Steyr, 31. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. Juli bis 27. Juli 1904. 1 Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde und Ortschaft Niesdorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft Jnnerbreitenau; Gemeinde Pettenbach, Ortschaft Mitterndorf; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Andrichsfurt, Ortschaft Raschhof. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau und Waldegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Möderndorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pabneu- kirchen. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Pram, Ortschaft Ger- hartsbrunn. 5. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Dornach. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Steg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach.

4 3. Rauschbrand der Rinder. Bestand und Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital am Pyhrn, Ortschaft Zuckeralpe. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Juli 1904, Nr. 16.100/X, in die Kenntnis. Z. 16.055. Steyr, 31. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Konlrolltage für Vieheinfuhr in Pafsau. Die kgl. Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern in Landshut hat laut der in der Beilage zum k. b. Kreisamtsblatte von Niederbayern enthaltenen Bekanntmachung vom 12. Juli 1904, aä Nr. 19.337, vom 1. August 1904 ab die Kontrolltage und Stunden für die Vieheinfuhr von Oesterreich nach Bayern am Bahnhöfe in Pasfau wie folgt geregelt. 1. Jeden Montag und Dienstag nachmittags dürfen für etwa ankommende Viehtransporte außerordentliche Kontrollen nicht verweigert werden und ist dem Kontrolltierarzte zur Vornahme solcher generelle Ermächtigung erteilt. 2. Jeden Mittwoch, Donnerstag und Freitag findet nachmittags je nach Eintreffen der österreichischen Viehtransportzüge, d. i. von zirka Vz3 Uhr an, ordentliche und regelmäßige Kontrolle statt. 3. Jeden Samstag findet vormittags und nachmittags ordentliche Kontrolle statt. Die Vornahme außerordentlicher Vieheinfuhr-Kontrollen an den übrigen Wochen-Vormittagen wird, ganz besondere Fälle ausgenommen, vom I. August ab nicht mehr gestattet. Alle früheren Bestimmungen über Kontrolltage und -Stunden für die Vieheinfuhr anderGrenzkontrollstelle Passau— Bahnhof werden hiemit aufgehoben. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Juli 1904, Nr. 15.770/X, zur Verständigung der Interessenten in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2