Amtsblatt 1904/29 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

4 Stephan Langenfteiner, 1877 geboren, Knecht, nach Losenstein zuständig, Ferdinand Hiesmayr, 1868 geboren, Taglöhner, nach Sierning zuständig, Johann Manhart, 1870 geboren, Knecht, nach Losen- steinleiten zuständig, Franz Helm, 1879 geboren, nach Losensteinleiten zuständig, Johann Chladek, 1878 geboren, Schuhmachergehilfe, nach Sierning zuständig, Josef Kinz, 1876 geboren, Armaturs-Arbeiter, nach Sierning zuständig, August Ruppert» 1873 geboren, Lithograph, nach Sierning zuständig und Karl Wieser, 1874 geboren, nach Sierning zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. August l. I. zu berichten. Z. 14.316. Steyr, 12. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 75 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Juli 1904, Nr. 14.207/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Reichshälfte nach Oesterreich, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 14.694. Steyr, 15. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Viehsalzlecksteine. Im Reichsgesetz- und im Verordnungsblatte des k. k. Fin anznlinisteriums (R.-G.-Vl Nr. 55, Ausgabe vom 11. Juni 1904, Vdgs.-Bl. Nr. 86, Ausgabe vom 15. Juni 1904) ist eine Verordnung erschienen, wonach bei den k. k. Salinen in Aussee, Ebensee, Hall und Hallein vom 1. Juli 1904 an aus Viehsalz gepreßte Lecksteine ä 5 kg (Viehsalzlecksteine) in Verschleiß gesetzt werden und gegen Entrichtung des gesetzlichen Viehsalzpreises und eines Pressungskostenzuschlages, welch letzterer bis auf weiteres mit 2 K per 100 kg Viehsalzlecksteine festgesetzt wird, abzugeben sind. Hievon setze ich die Gemeiude-Vorstehungen infolge Erlasses des k. k. Ministerium des Innern vom 23. Juni 1904, Z. 25.583, und Erlaffes der k. k. Statthalterei vom 4. Juli 1904, Nr. 19.078/1, mit dem Auftrage in die Kenntnis, diese Verfügung den Landwirten und Viehzüchtern sofort in der ausgedehntesten Weise bekanntzugeben. Z. 14.695. Steyr, 15. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Juli 1904, Z. 30.653, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Das Ministerium des Innern verbietet wegen erfolgter Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach dem diesseitigen Gebiete die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirken Makovicza, Szekcö, einschließlich der Stadtgemeinde Bartfa, Tapoly (Komitat Saros) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmann- schaften Bruck an der Leitha, Mödling und Wiener-Neustadt erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Kismarton, einschließlich der Stadtgemeinden Kis- marton und Ruszt (Komitat Sopron) in Ungarn, sonne auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding, Nowytarg, Wallachisch-Meseritsch, Wiener-Neustadt und Benkovac erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Szenic (Komitat Nyitra), Sopron (Komitat Sopron), Kesmark, einschließlich der Stadtgemeinde Kesmark, Leibicz und Szepes-Bela (Komitat Szepes), Vag- besztercze (Komitat Trencsen) in Ungarn und aus dem Grenzbezirke Gospic, einschließlich der Stadtgemeinde Karlobag (Komitat Lika-Krbava) in Kroatien - Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Grenz-Stuhl- gerichtsbezirke Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencsen), sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Szent- gotthart (Komitat Vas) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein- kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial-Verordnuug vorn 22. .September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Becko (Stuhlgerichtsbezirk Treucsen), sowie die Einfuhr von Schweinen aus den durch Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen, beziehungsweise noch verseuchten Gemeinden Kisfalud, Nagy- doline, Oriszentpeter (Stuhlgerichtsbezirk Szentgotthart) und deren Nachbargemeinden würd durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 1. Juli 1904, Z. 29.566 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 8. Juli d. I., Nr. 75), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. Juli 1904, Nr. 14.643/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.

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