Amtsblatt 1904/29 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Rezirksffauplmnnnschast Stcqr für öen gleichnamigen politischen und Schuwezirk. Ur. 39. Steyr, am 31. Juli. 1994. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtipcj Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 15. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück XXXIII, XXXIV, XXXV, XXXVI. XXXVII, XXXVIII und XXXIX an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen ju berichten. Z. 1365/B.-Sch.-R. Steyr, 14. Juni 1904. Konkurs - Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Thanstetten kommt die Lehrerstelle II. Klasse zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1200 K für männliche und 1100 K für weibliche Bewerber, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalguartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstivege hieramts einzubringen. Z. 4373/IX St. 04. Steyr, 12. Juli 1904. Kundmachung. Laut Erlasses des k. k. Finanz-Ministeriums vom 11. Juni 1904, Z. 38.801, wurde in Ausführung der Artikel IV bis XI des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, für das Jahr 1904 1. Der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer, mit Ausnahme der fünf- prozentigen Steuer vom Ertrage zeitlich steuerfreier Gebäude, mit zwölfeinhalb Prozent bestimmt. 2. Die bereits in den Vorjahren durchgeführte Ermäßigung der Erwerbsteuerhauptsumme aufrecht erhalten und 3. der Steuerfuß für die im § 100, Abs. 1 und 5, des Personalsteuergesetzes bezeichneten zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen mit zehn Prozent festgesetzt. Hievon geschieht mit dem Bemerken die Verlautbarung, daß die Steuerträger überdies durch direkt an die (Haupt-) Steuerämter gleichzeitg übermittelten Kundmachungen sowohl von der Höhe der definitiv festgesetzten Nachlässe als auch von der Durchführung der Aufteilung auf die einzelnen Kontribuenten und wegen Eintragung der Realsteuernachläffe in die Zahlungsdokumente verständigt werden. Z. 14.804. Steyr, 19. Juli 1904. An dieGenossenschast der handeltreibenden in weyer. Aenderung der Vcrkanfsstnnden an Sonntagen im Pfarrorte Weher. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz fand mit Erlaß vom II. Juni 1904, Z. 11.779/VHI, auf Grund des Artikels IX des Gesetzes vom 16. Jänner 1895, R.-G.-Bl. Nr. 21, über das Einschreiten der Genossenschaft der Handeltreibenden in Weyer im Pfarrorte Weyer den Warenverkauf in allen Handelsgewerben und den Verkauf bei den Produktionsgewerben, insoferne letzterer nicht auf Grund der Artikel VI und VII des Reichsgesetzes vom 16. Jänner 1895, R.-G.-Bl. Nr. 21, besonders geregelt ist, an allen Sonntagen des Jahres von 6 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags zu gestatten. Die Verlautbarung der bezüglichen Verordnung im o.-ö. Landesgesetz- und Verordnungsblatte wurde unter einem veranlaßt. Z. 4301/1 St. 04. Steyr, 8. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unrealisierbare Steuerüberzahlungen. Laut Anzeige des k. k. Hauptsteueramtes in Steyr vom 1. Juli 1904, Z. 3918, bestehen bei diesem Amte nachstehende Steuerüberzahlungen, deren Rückvergütung wegen unbekannten Aufenthaltes der betreffenden Parteien bisher nicht möglich war.

2 Der Partei Der Ueberzahlung o 83- „ bisheriger Name . Wohnort - Betrag Gattuna---------- ö K h Landbezirk Hievon erfolgt mit dem Beisätze die Verlautbarung, daß Ansprüche auf Rückvergütung vorstehender Beträge bei dem f. k. Hauptsteueramte in Steyr zu erheben sind. 1 2 Schiefermayr Alois Sengleitner Edmund Aschach 114 „ 107 kontingentierte Erwerbsteuer nicht „ __ 40 88 3 Hacklmayr Karl Sarning 45 —63 4 Lindhuber Alois Garsten 17 nicht „ 2 12 5 Rosenhammer Joh. Christkindl 7 nicht „ 15 13 6 Angerer Zäzilia Hausleiten 3 1 05 7 Reiter Florian Thann H 8 65 8 Lander! Johann Gründberg 85 // 3 67 9 Kogler Anton „ 67 // 1 05 10 Laubmayr Michael Pichlern 70 // —24 11 Neuhauser Alexander Sierning ,/ 5 47 12 Pernegger Michael 6 47 13 Ensgraber Stephan 6 — 14 Raffer Felix Jägerberg P.-L-St. 15 20 15 Zeininger Emilie kontingentierte Erwerbsteuer —32 16 Forsthuber Michael Kleinraming „ —91 17 Schaumberger Josef // — 18) 28/ 18 Hasenleitner Karl // 4 19 Mikula Anton Schattleiten „ 2 01 20 Eibl Ludwig Bäckengraben // 1 05 21 Dorninger Kajetan Ternberg // —05 22 Gröller Georg Droißendorf 1 42 Z 14.696. Steyr, 15. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Z. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Sammlungsbewilligung für den Asyl-Verein der Wiener Universität. Das k. k. Ministerium des Innern hat dem „Asylvereine der Wiener Universität" die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 12. Juli bis 12. September 1904 erteilt. Hievou werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Juli 1904, Z. 2282/Uräs., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Josef Stix, geboren zu Wien im Jahre 1842, bei der k. k. o.-ö. Statthalterei das Sammelbuch Nr. 27 ausgestellt wurde. Z. 14.889. Steyr, 18. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Informationen für Reisende in die Kap-Kolonie. Zufolge Erlasses der k. k. Ministeriums des Innern vom 30. Mai 1904, Z. 15.267, wird gegenwärtig von den Einwanderern als Bedingung ihrer Zulassung in die Kap- Kolonie der Besitz eines Minimalbetrages (visidlo means of Support) von 20 L — 480 X gefordert. Von dem Besitze dieses Betrages sehen die englischen Behörden nur in dem Falle ab, wenn der Einwanderer einen Arbeitskontrakt vorzuweisen vermag, welcher von der Lokalbehörde des Wohnsitzes des Arbeitsgebers, sowie von dem großbritanischen Konsularamte am Einschiffungsplatze vidiert ist. Bei der allgemeinen und strengen Durchführung der erwähnten Maßregeln seitens der englischen Behörden wäre das k. u. k. Generalkonsulat in Kapstadt kaum in der Lage, für Auswanderer, gleichviel ob männliche oder weibliche Personen, welche den Bedingungen nicht entsprechen, die Landungserlaubnis zu erwirken. Die Gemeinde-Vorstehungen werden unter Hinweisung auf den Statthaltereierlaß vom 26. April 1903, Z. 7906, h. ä. Jntimation vom 19. Mai 1904, Z. 7992, Amtsblatt Nr. 23, welchen im Sinne des Ministerialerlaffes vom 6. April 1903, Z. 10.234 (Verordnungsblatt des Ministeriums des Innern Nr. 8 sx 1903) der wesentliche Inhalt der Bestimmungen des die Einwanderung in die Kap-Kolonie regelnden Gesetzes vom Jahre 1902, bekannt gegeben wurde, beauftragt, das Vorstehende in ortsüblicherweise zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen. So wie für die Kap-Kolonie ist übrigens auch für Einwanderer nach Natal und Portugisisch-Ostafrika der Besitz von mindestens 20 L. vorgeschrieben. Z. 14.603. Steyr, 14. Juli 1904 An alle Gemeinde -vorstehungen. Hausier-Verbot. Zufolge Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Juni 1904, Z. 12.807/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Köhalom (Komitat Nagy-Küküllö), unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. Juni 1904, Z. 24.924, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 14.891. Steyr, 18. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des königl. ung. Handelsministeriums vom 14. März 1904, Z. 14.137/VII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinden Nyir-Batür, Nagy-Kallv und Kis-Varda des Komitates Szabolcs unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach, tragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. In den übrigen Gemeinden des genannten Komitates wurde der Hausierhandel in der Weise eingeschränkt, daß er nur binnen 2 Tagen von der Vidierung des Hausierbuches an gerechnet ausgeübt werden darf und daß dem Hausierer

3 »icht gestattet ist, vor Ablauf von 3 Monaten behufs Aus- übung des Hausierhandels in derselben Gemeinde wieder zu erscheinen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Juni 1904, Z. 12.806/VIII, mit Beziehung auf 8 10 des Hausier- patentes in Kenntnis gesetzt. Z. 14.493. Steyr, 12. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Einstellung der Fahndung nach dem entwichenen Zwängling Franz Eckmair. Laut Note der Direktion der Landeszwangsarbeitsanstalt zu Laibach am 8. Juli 1904, Z. 1923, wurde der am 14. Dezember 1903 aus der genannten Zwangsarbeitsanstalt entwichene Franz Eckmair eingebracht, vom k. k. Landesgerichte in Laibach zu 2 Jahren Kerker verurteilt und in die k. k. Strafanstalt Gradiska eingeliefert. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß an, 19. Dezember 1903, Z. 19.315, Amtsblatt Nr. 52 «X 1903, behufs Einstellung der Forschung nach dem Genannten in die Kenntnis gesetzt. Z. 14.890. Steyr, 18. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung vor dem Nnterstützuugs-Schwindler Rupert Huber. Der im Jahre 1855 in Ramingstein, politischer Bezirk Tamsweg, geborene, dahin zuständige, ledige Taglöhner Rupert Huber, welcher an Epilepsie leidet, pflegt dieses Leiden oder angebliche Folgezustände derselben zum Vortvande zu nehmen, um auf seinen Wanderzügen zeitweise Unterkunft und Pflege in einem Krankenhause zu erhalten und läßt sich überdies auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Reisevorschüsse verabfolgen. Da Rupert Huber als Epileptiker sich zu Spitalsbehandlung nicht eignet, fand die k. k. Landesregierung im Einvernehmen mit dem Landesausschusse in Salzburg laut Note vom 18. Juni l. I., Z. 8493, über den Genannten die Spitalsverweisung auszusprechen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, Rupert Huber in das d. ä. Verzeichnis der Spitalsverwiesenen aufzunehmen. Zufolge Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 27. Juni 1904, Z 13.541/V, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommando angewiesen, dem Genannten, den Fall des unabweisbaren Bedürfnisses ausgenommen, keine Reisevorschüsse oder Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr beim Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 14.803. Steyr, 15. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Nachdem laut Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 9. Juni 1904, Z. VII 2215/1, an die k. k. o.-ö. Statthalterei die Ausforschung des Postaspiranten Karl Schlerith bereits erfolgte, ist die mit h. ä. Erlässe vom 3. Juni 1904, Z. 11.749, Amtsbl. 23, angeordnete Ausforschung desselben einzustellen. Z. 14.887. Steyr, 18. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-ttommanden Widerruf. Laut Note der k. k. Statthalterei Trieft vom 4. Juli 1904, Z. 17.214/XI, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, wurde die am 9. April 1903 am Bahnhof in Görz aufgegriffene unbekannte irrsinnige Frauensperson mittlerweile als eine gewisse Agnes Spoljar aus Zaluga Nr. 1, Gemeinde Hum in Kroatien, identifiziert. Jnfolgedeffen find die mit dem h. ä. Erlasse vom 25. Februar 1904, Z. 4256, Amtsbl. 9, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Z. 14.888. Steyr, 18. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 10. Februar 1904, Z. 3158—3127, Amtsblatt 7, angeordneten Nachforschungen nach Karl Peter Snatzke sind einzustellen. Z. 14.959. Steyr, 18. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschung. Laut Statthaltereierlaß vom 9. Juli 1904, Z. 14.486/1 V ist der am 16. Juli 1882 in Wien geborene, nach Straßnitz zuständige stellungspflichtige Martin Karl Fiala, Sohn des Johann Fiala und der Maria, geborene Poudrouzek, auszuforschen. Derselbe ist von Statur Mittel, Gesicht oval, Augen grau, Haare blond, Bart keinen, Mund und Nase proportioniert. Besonderes Kennzeichen: Blutausschlag im Gesichte. Jni Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. August l. I. zu berichten. ZZ. 14.673, 14.672, 14.595, 14.900. Steyr, 16. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind, und zwar die Militärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Steyr Land. Johann Kaltenriener, 1873 geboren, Knecht, nach Lausa zuständig, Georg Taucher, 1869 geboren, Knecht, nach Lausa zuständig,

4 Stephan Langenfteiner, 1877 geboren, Knecht, nach Losenstein zuständig, Ferdinand Hiesmayr, 1868 geboren, Taglöhner, nach Sierning zuständig, Johann Manhart, 1870 geboren, Knecht, nach Losen- steinleiten zuständig, Franz Helm, 1879 geboren, nach Losensteinleiten zuständig, Johann Chladek, 1878 geboren, Schuhmachergehilfe, nach Sierning zuständig, Josef Kinz, 1876 geboren, Armaturs-Arbeiter, nach Sierning zuständig, August Ruppert» 1873 geboren, Lithograph, nach Sierning zuständig und Karl Wieser, 1874 geboren, nach Sierning zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. August l. I. zu berichten. Z. 14.316. Steyr, 12. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 75 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Juli 1904, Nr. 14.207/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Reichshälfte nach Oesterreich, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 14.694. Steyr, 15. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Viehsalzlecksteine. Im Reichsgesetz- und im Verordnungsblatte des k. k. Fin anznlinisteriums (R.-G.-Vl Nr. 55, Ausgabe vom 11. Juni 1904, Vdgs.-Bl. Nr. 86, Ausgabe vom 15. Juni 1904) ist eine Verordnung erschienen, wonach bei den k. k. Salinen in Aussee, Ebensee, Hall und Hallein vom 1. Juli 1904 an aus Viehsalz gepreßte Lecksteine ä 5 kg (Viehsalzlecksteine) in Verschleiß gesetzt werden und gegen Entrichtung des gesetzlichen Viehsalzpreises und eines Pressungskostenzuschlages, welch letzterer bis auf weiteres mit 2 K per 100 kg Viehsalzlecksteine festgesetzt wird, abzugeben sind. Hievon setze ich die Gemeiude-Vorstehungen infolge Erlasses des k. k. Ministerium des Innern vom 23. Juni 1904, Z. 25.583, und Erlaffes der k. k. Statthalterei vom 4. Juli 1904, Nr. 19.078/1, mit dem Auftrage in die Kenntnis, diese Verfügung den Landwirten und Viehzüchtern sofort in der ausgedehntesten Weise bekanntzugeben. Z. 14.695. Steyr, 15. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Juli 1904, Z. 30.653, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Das Ministerium des Innern verbietet wegen erfolgter Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach dem diesseitigen Gebiete die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirken Makovicza, Szekcö, einschließlich der Stadtgemeinde Bartfa, Tapoly (Komitat Saros) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmann- schaften Bruck an der Leitha, Mödling und Wiener-Neustadt erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Kismarton, einschließlich der Stadtgemeinden Kis- marton und Ruszt (Komitat Sopron) in Ungarn, sonne auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding, Nowytarg, Wallachisch-Meseritsch, Wiener-Neustadt und Benkovac erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Szenic (Komitat Nyitra), Sopron (Komitat Sopron), Kesmark, einschließlich der Stadtgemeinde Kesmark, Leibicz und Szepes-Bela (Komitat Szepes), Vag- besztercze (Komitat Trencsen) in Ungarn und aus dem Grenzbezirke Gospic, einschließlich der Stadtgemeinde Karlobag (Komitat Lika-Krbava) in Kroatien - Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Grenz-Stuhl- gerichtsbezirke Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencsen), sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Szent- gotthart (Komitat Vas) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein- kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial-Verordnuug vorn 22. .September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Becko (Stuhlgerichtsbezirk Treucsen), sowie die Einfuhr von Schweinen aus den durch Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen, beziehungsweise noch verseuchten Gemeinden Kisfalud, Nagy- doline, Oriszentpeter (Stuhlgerichtsbezirk Szentgotthart) und deren Nachbargemeinden würd durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 1. Juli 1904, Z. 29.566 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 8. Juli d. I., Nr. 75), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. Juli 1904, Nr. 14.643/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.

5 Z. 14.808. Steyr, 15. Juli 1904. An alle Gemeinde -vorftehungen und 11 Gendarmerie - Posten - Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterrerch in der Berichtsperiode vom 3. Juli bis 10. Juli 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Kufhaus. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Möderndorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Langen- stein; Gemeinde und Ortschaft Pabneukirchen. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Bach. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Pinsdorf; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Ehrendorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Obergrünburg; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Oberweitersdorf; Gemeinde und Ortschaft Reichental; Gemeinde und Ortschaft Steyregg. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. BezirkRohrbach: Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Bertetschlag. 3. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer, Ortschaft Rapoldeck. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Juli 1904, Nr. 14.730/X, in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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