Amtsblatt 1904/28 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der Matt k. k. Rezirkshauplmaiinschasi Stegr für öen gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Mr. 28. Steyr, am 14. Juli. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. f. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auck geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 9. Juli 1904. Präsidialerinnerung. Nach dem Erlasse des k. k. Statthalterei-Präsidiums in Linz vom 23. Juni 1904, Z. 2161, zur Leitung der k. k. Vezirkshauptmannschaft Steyr berufen, habe ich am heutigen Tage die Amtsgeschäfte der k. k. Bezirkshauptmann- schast und des Bezirksschulrates in Steyr aus den Händen meines Amtsvorgängers, des Herrn k. k. Statthaltereirates Dr. Adolf Ritter v. Pitner übernommen Ich ergreife diesen Anlaß, die säintlichen hochw. Pfarrämter, die Gemeinde-Vorstehungen, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes achtungsvoll zu begrüßen und die tätige Mitwirkung und Unterstützung derselben im Interesse der Verwaltung zu erbitten. Z. 14.460. Steyr, 9. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Vorarbeiten für die Hauptstellung 1905. Gemäß §21:1 — 2 der W.-V., I. T., haben die Gemeinde-Vorstehungen die laut § 15:1 — 3 der W.-V., I. T., erhaltenen Matrikelauszüge der 1884 geborenen Jünglinge, welche mit 1905 stellungspflichtig werden, den Matrikelführern (Pfarrämtern) zur Eintragung der inzwischen eingetretenen Veränderungen zu übergeben. Die Matriken- führer haben dieselben nach Ergänzung den Gemeinde-Vorstehungen bis längstens Ende Oktober zur Anlegung der Stellungs-Verzeichnisse zurückzustellen Z. 13.670. Steyr, 8. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Sicherstellung der Berpflegsbedürfnisse im Bereiche des 14. Korps. Im Monate Juli l. I. findet die Sicherstellung der Verpstegsbedürfnisse om Bereiche des 14. Korps in den verschiedenen Garnisonsirten statt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, die interessierten Kreise in ortsüblicher Weise hierauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß die bezügliche Kundmachung sowie das Arrendierungsbedingnisheft während der Amtsstunden bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr eingesehen werden können. Z. 14.084 Steyr, 6. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Sammluugsbewillignng. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat dem „Vereine zur Heranbildung katholischer Lehrer" in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 5. Juli bis 5. September erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden zufolge Statthalterei- Erlasses vom 5. Juli l. I., Z. 2305/Präs., mit dem Bei- fiigen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Theodor Burda, geboren im Jahre 1868 zu Roskos in Böhmen, am 5. Juli l. I. hohen Ortes das Sammelbuch Nr. 26 ausgestellt wurde. Z. 14.254. Steyr, 8. Juli 1904. K. k. Statthalterei in Böhmen. Prag, am 26. Mai 1801. Z. 6882/81. Kundmachung. Auf Gründ des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Jänner 1904, Z. 52.054, wird behufs einheitlicher Regelung der Bezugsmodalitäten der zum Ressort der Statthalterei für Böhmen gehörigen Stiftungen mit Ausnahme der rein kirchlichen und der Studentenstiftungen nachstehendes verfügt: Bei Quittungen über derartige Stistungsbezüge sind in Hinkunft die Bestätigungen des Lebens, der Armut, der

2 Mittellosigkeit, der sonstigen Vermögensverhältnisse und Umstände nur von den hiezu gesetzlich berufenen Organen einzuholen. So haben die mit der Matrikenführung betrauten zuständigen Seelsorgeämter nur das Leben, den ledigen, verwaisten oder Witwenstand sowie die Angehörigkeit zur betreffenden Konfession, soferne solche Nachweise speziell angeordnet sind, zu bestätigen, während die Bestätigungen der Armut, der Mittellosigkeit, der Würdigkeit, des unversorgten Standes und der Vermögensverhältnisse den Gemeindebehörden, hingegen jene der Erwerbsunfähigkeit (d. i. der Unfähigkeit, sich selbst zu erhalten) den Amtsärzten zu obliegen hat. Bei diesem Anlässe wird in Erinnerung gebracht, daß die fraglichen Bestätigungen genau nach den in den bezüglichen Verleihungs-, bezw. Anweisungserläffen enthaltenen Bestimmungen ausgestellt zu sein haben, wobei auf eine möglichst gekürzte, jedoch allen Zweifel ausfchließende Fassung Bedacht genommen werden soll. Sämtliche in dieser Kundmachung angeführten Bestätigungsklauseln sind stets mit dem Datum, dem Amtssiegel und der eigenhändigen Unterschrist des Testierenden zu versehen. In Fällen, in denen die Wohnung des Bezugsberechtigten zu bestätigen ist, ist diese Bestätigungsklausel seitens des Hauseigentümers, bezw. dessen bevollmächtigten Vertreters zu unterfertigen. Da die Liquidierung von Stiftungsbezügen nur unter den vorgeschriebenen Behebungsmodalitäten stattftnden kann, haben die Parteien im eigenen Interesse auf die genaue Erfüllung der Bezugsbedingungen zu achten und etwaige ungerechtfertigte Hindernisse bei Einholung der Bestätigungsklauseln der k. k. Statthalterei sofort zur Kenntnis zu bringen. Diese Bestimmungen haben sofort in Kraft zu treten. Für den k. k. Statthalter: Der k. k. Statthalterei-Vizepräsident: Dörfl in. p. $ 13.151. Steyr, 5. Juli 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen. Das k. k. Handelsministerium hat über Anregung des Ackerbauministeriums die Verfügung getroffen, daß mit 20. Juni l. I. die allgemeine Einführung des telegraphischen Wetterprognosendienstes ins Leben treten wird. Dieser Nachrichtendienst, welcher vorläusig bis zum 30. September l. I. in Aussicht ge,loinmeil ist, tvird sich auf die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, mit Ausnahme von Trieft, Jstrien und Dalmatien erstrecken und soll unter folgenden Modalitäten organisiert werden: Die Wetterprognosen der k. k. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik werden täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage dem Kurstelegramme angchängt, so daß das Witterungsprognosentelegrainm die Fortsetzung des Kurstelegrammes (Börsenkurse) bildet. Die Prognose selbst besteht aus 8 Gruppen von je 5 Buchstaben und folgt unmittelbar nach deni letzten Geldkurse des Kurstelegrammes. Die einzelnen chiffrierten Worte geben in nachstehender Reihenfolge die Prognose für: I. Niederösterreich, II. Oberösterreich und Salzburg, III. Nordtirol und Vorarlberg, IV. Südtirol, V. Steiermark und Kärnten, VI. Kram, Görz und Gradiska, VII. Böhmen, Mähren, Schlesien und Westgalizien, VIII. Ostgalizien und Bukowina. Eine Dechiffrierung der Prognose durch die Telegraphenämter erfolgt nicht, sondern es wird in jedem Telegraphenamte ein Chiffrenjchlüssel dauernd afsichiert, mittels welchem jeder Interessent die Dechiffrierung selbst vornehmen kann. Zu diesem Behufe ist zunächst jene Buchstabengruppe herauszusuchen, welche für die betreffende Gegend gilt. Von dieser Gruppe beziehen sich die ersten vier Buchstaben auf die Witterung für die Zeit vom Abende jenes Tages, an welchem die Prognose ausgegeben wird, bis zum Abende des nächstfolgenden Tages. Der fünfte Buchstabe charakterisiert das Wetter der darauffolgenden 24 Stunden. Bei jedem Telegraphenamte sind Chiffrenschlüssel zum Preise von 4 Hellern per Stück erhältlich. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß das Personale der Telegraphenämter ohnehin mit Arbeit überlastet ist, mußte davon abgesehen werden, die Dechiffrierung der Prognosentelegramme durch diese Organe vornehmen zu lassen. Es wäre jedoch im Interesse der Popularisierung der getroffenen Maßregel sehr wünschenswert, wenn am Sitze des betreffenden Telegraphenamtes allenfalls durch Einwirkung des Gemeinde-Vorstehers eine geeignete Persönlichkeit, welche das erforderliche Jntereffe für die Sache besitzt — eventuell Lehrperson — veranlaßt würde, sich freiwillig der geringen Mühe der Dechiffrierung des Prognosen- telegrammes zu unterziehen und mit Bewilligung des Vorstandes des Telegraphenamtes die in Worten ausgedrückte Prognose auf der Amtstasel zu befestigen. Um die Wetterprognose auch denjenigen Gemeinden und Ortschaften zugänglich zu machen, welche zerstreut und vom Standorte des Telegraphenamtes entfernt liegen, könnten nach Tlmlichkeit Abschriften der bereits dechiffrierten Wetterprognose durch Schulkinder oder auch durch die Landbriefträger und Postboten mitgenommen und verbreitet werden. Da diese Art der Verbreitung jedoch nicht in allen Fällen möglich sein wird, könnte die Weiterbeförderung der Prognosentelegramme auch durch optische Signale erfolgen, welche auf geeigneten, weit sichtbaren Höhenpunkten anzu- bringen wären. Diese Signale wären mittelst färbiger Scheiben, Fahnen, Zylinder, Kugeln, Ballons oder Körbe herzustellen. Nach Beendigung der diesjährigen VerlautbarungsPeriode (30. September) ist anher zu berichten, ob und in welcher Weise die Landwirte nach dortämtlicheni Wissen von der in Rede stehenden Einführung Nutzen gezogen haben und sind eventuell Anträge wegen Erzielung der möglichsten Verwertung des telegraphischen Wetterprognosendienstes für die Landwirtschaft anher gelangen zu lassen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Statthalterei-Erlasses vom 19. Juni 1904, Nr. 13.249 I, und unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 12. Juli 1903, Nr. 10.711, im Amtsblatt Nr. 29, zur entsprechenden Verlautbarung mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, den verlangten Bericht rechtzeitig zu erstatten. Z. 13.893. Steyr, 7. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Auflösung des Leichenvereines „Humanität" in Wien. Die k k. niederösterr. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 15. Juni 1904, Z. V/2906, den „Allgemeinen Krankenunterstützungs- und Leichenverein Humanität' in Wien" mit dem Lokale V., Wehrgasse Nr. 9, im Grunde

3 des § 24 des Gesetzes vom 15. November 1867, N.-G.-Bl. Vir. 134, aufzulösen gefunden. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Juni 1904, Nr. 13.324/IX, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die Vermögenschaften samt den Belegen und Bücheln der etwa in den Gemeinden befindlichen General-Agenturen und sonstigen Kassastellen des aufgelösten Vereines unverweilt zu beschlagnahmen und anherzusenden. Für jeden Fall ist auch über ein negatives Ergebnis der bezüglichen Amtshandlung bis längstens 17. Juli l. I. zu berichten. Z. 14.311. Steyr, 9. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Hausier - Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des kgl. ung. Handelsministeriums vom vom 9. Mai 1904, Z. 3I.I73/VII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Berettyo - Ujfalu (Komitat Bihar), unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergäirzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 25. Juni 1904, Z. 12.808/VIII, zur Verständigung der interessierten Parteien in die Kenntnis gesetzt. Z. 13.863. Steyr, 4. Juli 1904. An die Gemeinde-Vorstehungen tosenstein, Aschach, Garsten, 5t. Ulrich und Gleink. Auffindung des Leichnams der Justine Tieff. Am 1. Juli 1904 wurde am rechtsseitigen Ennsufer bei Ternberg die Leiche der am 19. Juni 1904 in Reich- raming ertrunkenen Dienstmagd Justina Tieff durch den Schmiedgehilfen David Wolfsschwenger in Ternberg Nr. 40 angeschwemmt aufgefunden. Hievon werden die vorgenannten Gemeinde-Vorstehungen behufs Einstellens der mit dem h. ü. Erlasse vom 21. Juni 1904, Z. 13.054, Amtsblatt Nr. 25, angeordneten Forschung in die Kenntnis gesetzt. Z. 14.085. Steyr, 6. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. k. Gendarmerie- Posten -Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Max Deutsch. Laut Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 16. Juni l. I., Z. 30.204, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, schlägt sich der nach Mähr.- Weißkirchen (Jsraelitengemeinde) zuständige, am 31. Dezember 1865 in Raigern geborene, gerichtlich geschiedene, gewesene Schauspieler Max Deutsch beschäftigungslos in der Welt herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen und Reisevorschüsse gewähren. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 25. Juni l. I., Z. 13.619/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, dem Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keine Unteruützungen zu gewähren, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen nach den Schub- vorschriften zu behandeln. ZZ. 14.008 14.009, 14.314 u. 14.425. Steyr, 6. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind laut h. o. Weisung, und zwar die: Stellungspflichtigen Ferdinand Julius Liwa, Binzenz Bogdefie, Stephan Fnrlam, Anton Marangoni, Anton Karl Michael Müller (Fliwentini), Rudolf Perper, Peter Pieeoli (Demon), Georg Possich (Arsich), Herminius Zopolsek, Josef Bojtisek, Johann Dani«, und der Militärtaxpflichtige Josef Sagurjotti. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. August zu berichten. ZZ. 12.597, 13.218, 13.574, 14.218, 14.241 u. 14.434. Steyr, 6. Juli 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 1. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind, und zwar die Militärtaxpflichtigen ans dem Bezirke Steyr Land. Lukas Schönhofer, 1864 geboren, Fabriksarbeiter, nach Aschach zuständig, Josef Blumenschein, 1879 geboren, Knecht, nach Aschach zuständig, Franz Schlager, 1874 geboren, Maurer, nach Garsten zuständig, Älois Haslinger, 1864 geboren, Vagant, nach Garsten zuständig, Franz Lamm, 1877 geboren, Schuhmachergehilfe, nach Garsten zuständig, Johann Gebert, 1863 geboren, Werksarbeiter, nach Weyer Land zuständig, Heinrich Sieb, geboren 1872, Waffenfabriksarbeiter, zuständig nach Ternberg. Julius Hirtenlehner, geboren 1878, Nagelschmiedgehilfe, zuständig nach Ternberg. Florian Wurmböck, geboren 1872, Vagant, zuständig nach Thanstetten, und Franz Lichtenschein, geboren 1876, zuständig nach Losensteinleiten. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis I. September l. I. zu beuchten.

4 Z. 14.163. Steyr, 9. Juli 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. Juni bis 2. Juli 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Ehrendorf; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaften Kufhaus und Pinsdorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Obergrünburg; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pab- neukirchen. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Oberweitersdorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Bach; Gemeinde und Ortschaft Reichental; Gemeinde und Ortschaft Steyregg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Las- berg; Gemeinde Mistlberg, Ortschaft Stransberg; Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Ruhsam; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Jnnergrub. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Taxen, Ortschaft Wetzldorf. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Waldegg und Lustenau. 2. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 3. Ranschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Rosenau. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Juli 1904, Nr. 14.140/X, in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter: Graf Josef von Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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