3 Z. 13.615. Steyr, 30. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung des k. f Ministeriums des Innern vom 23. Juni 1904, Z. 28.434, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Sokoroalja (Komitat Györ) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Bruck an der Leitha und Gänserndorf erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Pozsony, einschließlich der Stadtgemeinde Szent-György (Komitat Pozsony) sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf wegen Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn und endlich auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von den k. k. Bezirkshaupt- mannschaften Gotischer und Loitsch erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Cabar (Komitat Mvdrns - Rieka) in Kroatien-Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Vagujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein- kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Csejte (Stuhlgerichtsbezirk Vagujhely) und deren Nachbargemeinden tvird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kundmachungen vom 9. und 16. Juni 1904, Z. 25.936 und 27.036 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 14. und 22. Juni d. I., Nr. 66 und 69), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Juni 1904, Nr. 13.615/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 13.824. Steyr, 3. Juli 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-ttommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. Juni bis 26. Juni 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Senche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Las- berg; Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Ruhsam; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Jnnergrub. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Furtberg. 4. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pab- neukirchen; Gemeinde Taxen, Ortschaft Wetzelsdorf. 5. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Oberweitersdorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Bach; Gemeinde und Ortschaft Reichental; Gemeinde und Ortschaft Steyregg. H 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Waldegg und Lustenau. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Mistlberg, Ortschaft Stransberg. 2. Bezirk Gmunden- Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Jnnergrub. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Walding, Ortschaft Rodl. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Oberthann. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefergraben. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 3. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Rosenau. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming, Ortschaft Oberplaißa. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Juni 1904, Nr. 13.717/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.
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