Amts-H der k. k. Rezirkshauplmaiinschasi Stcijr für den gleichnamigen politischen und Schutbezirk. Ur. 2^. Steyr, am 7. Juli. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo anH geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 2. Juli 1904. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück XXX, XXXI nnd XXXII an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» zu berichten. Steyr, 3. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehnngen, die hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte, Schulleitungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Der Herr Ministerpräsident als Leiter des k. k. Ministeriums des Innern hat mit dem Erlasse vom 21. d. M., Z. 4080 M. I., die Versetzung des Statthaltereirates und Leiters der Bezirkshauptmannschaft in Steyr Dr. Adolf Ritter von Pitner nach Schärding mit der Bestimmung zur Leitung der Bezirkshauptmannschaft daselbst sowie die Betrauung des Statthaltereisekretärs Josef Grafen Walderdorff mit der Leitung der Bezirkshauptmannschaft in Steyr genehnligt. Die Amtsgeschäfte der Bezirkshauptmannschaft und des Bezirksschulrates in Steyr sind am 9. Juli l. I. von dem bisherigen an den neuen Amtsvorstand zu übergeben. In Vollziehung dieser h. o. Verfügung scheide ich aus dem mir so lieb gewordenen Bezirke Steyr - Umgebung mit den Gefühlen des wärmsten Dankes für das mir im reichen Maße entgegengebrachte Vertrauen der Bevölkerung und die freundliche und bewährte Unterstützung, welche mir die Aemter und Behörden des Bezirkes stets angedeihen ließen. Ich bitte meinem Wirken im Bezirke ein freundliches Erinnern zu bewahren. Z. 13.564. Steyr, 30. Juni 1904.. An alle Gemeinde-vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Münzfalsifikate. Laut einer Mitteilung des k. k. Finanzministeriums wurde vom k. k. Hauptmünzamte im Monate April l. I. anläßlich der Begutachtung von aus Oberösterreich eingelangten Münzfalsifikaten auf Grund gemeinsamer charakteristischer Merkmale das Auftreten einer 10 Kronen - Fälschungstype (Z. 2019 ex 1904) konstatiert. Im Gegcnstandsmonate langten 6 derartige, aus Gold- und Silberlegierungen bestehende 10 Kronen -Falsa aus Oberösterreich (Perg, Weyer, Wels, Schwertberg, das erstere vom k. k. Bezirksgerichte Perg mit Zuschrift vom 30. März 1904, Z. II 10/4) beim k. k. Hauptmünzamte ein. Diese Falsa erscheinen mit von echter Münze abgenommenen und nachgravierten Stempel geprägt, zeigen alle die Jahrzahl 1896 und sind an der von echten Stücken abweichenden Farbe, dem geringeren Gewichte sowie an der mangelhaften Randverzierung als falsch erkennbar. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei-Präsidiums in Linz vom 23. Juni 1904, Z. 2143/Präs., werden die Ge- nleinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Komman- den hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, dem Vorkommen dieser Fälschungstypen besondere Aufmerksanikeit zuzuwenden, die entsprechende Investierung zu veranlassen und im Falle eines positiven Ergebnisses anher zu berichten. ad Z. 3844/VIII St. 04. Steyr, 23. Juni 1904. An die Gemeinde-vorstehnngen Cberstallzell, Wartberg, Hall, Pfarrkirchen, Ried, Losensteinleilen, Thansteltcn, Gaflciy, Großraming, Lausa, Losenstein, Menstist und Reichraming, betreffend die portofreie Behandlung der Steuergeldsendungen der Gemeinden an die k. k. Steuerämter. Zufolge Mitteilung der k. k. Finanzdirektion in Linz vom 12. Juni 1904, Z. 12.795/11, hat das k. k. Finanz-
2 Ministerium der genannten k. k. Finanzdirektion bedeutet, daß das Handelsministerium wegen portofreier Behandlung der Steuergeldsendungen der Gemeinden an die Steuerämter die erforderlichen Weisungen an die f. k. Post- und Tele- graphen-Direktion in Linz hinausgegeben hat. Das Handelsministerium hat bei diesem Anlässe darauf hingewiesen, daß eine nahezu kostenlose Uebermittlung der Steuergelder übrigens auch bei Benützung der Steuereinzahlungsscheine ermöglicht wird; falls nämlich hiebei die Korrespondenzkarte des Einzahlungsscheines nicht zur Bestätigung verwendet, sondern diese Bestätigung in der gleichen Weise erteilt würde, wie jetzt bei der mit Postanweisung erfolgenden Einsendung gesammelter Steuergelder, so könnte das aufgebende Gemeindeamt die zurückgeschickte Karte zum Umtausch bringen, wodurch sich die verwendete Drucksorte noch um 4 d billiger, somit im ganzen auf 3 h stellen würde. Gegen die Benützung der Postanweisungs-Einzahlungs- scheine zu gemeindeämtlichen Steuerabfuhren wird auch von Seite des Finanzministeriums keine Einwendung erhoben, doch scheint es selbstverständlich, daß in diesem Falle das vorherige Einvernehmen mit dem Steueramte wegen der Modalitäten der Quittierung und Detailverrechnung gepflogen sein muß. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen hiemit in die Kenntnis gesetzt. Z. 3610/IV St. 04. Steyr, 30. Juni 1904. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Vertrauensmänner nach § 199 P - St - G. Der oberösterreichische Landesausschuß hat mit Note vom 13. Mai 1904, Z. 11.208, in teilweiser Abänderung der Note vom 24. März 1904, Z. 6906, als Vertrauensmann im Sinne des §199 des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, für den Schätzungsbezirk Steyr I an Stelle des Michael Merkinger in Neustist den Josef i Nell, Bäckermeister in Blumau Nr. 14, Gemeinde Neustist, I namhaft gemacht. Hievon wird mit Beziehung auf den h. a. Erlaß vom 5. April 1904, Z. 1913, Amtsblatt Nr. 15, die Mitteilung gemacht. ___________ Z. 13.485. Steyr, 1. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und Ortsschulrate. Im Verlage der Zeitung für Feuerlöschwesen in München, Frühlingsstraße 20, ist ein Büchlein unter dem Titel „Kind, hüte dich vor Feuer und Licht!" erschienen, welches entsprechende Warnungen enthält und Fälle aufführt, in denen durch unvorsichtiges Spielen mit Feuer große Unglücksfälle herbeigeführt wurden. Der Preis eines solchen Büchleins beträgt 5 Pfg. Bei Mehrbezug werden 100 Stück zum Preise ä 4 Pfg. und 1000 Stück zum Preise ä 3 Pfg. von dem genannten Verlage geliefert. Ueber Ersuchen des genannten Verlages werden die Gemeinde-Vorstehungen und Ortsschulräte auf dieses nützliche Büchlein zur entsprechenden Verständigung der sich hiefür interessierenden Kreise aufmerksam gemacht. Z. 13.693. Steyr, 2. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Die k. k. Statthalterei für Oberösterreich hat mit Erlaß Nr. 12.564/V vom 19. Juni mitgeteilt, daß zur Erleichterung des Bezuges von Sole und Mutterlauge für Jnhalations- und Badezwecke bei der k. k. Saline in Hallein vom 15. Juni 1904 an der Verschleiß von in Flaschen verfüllter Sole und Mutterlauge eingeführt wird. Die Sole und Mutterlauge wird von der k. k. Salinen- verwaltung in Hallein in Flaschen von zweierlei Größe, und zwar in 1 - Liter-Glasflaschen zu 25 Stück, in einer Kiste verpackt, und in 20-Liter-Korbflaschen in allgemeinen Verschleiß gebracht. Die Mindestbezugsmenge wurde bei der Abgabe in 1-Literflaschen mit 25 Liter und bei der Abgabe in Korbflaschen mit 20 Liter bestimmt. Der Verschleißpreis für 1 Kiste L 25 Liter Sole oder Mutterlauge wurde bis auf weiteres mit 7 K (sieben Kronen) und der Verschleißpreis für 1 Korbflasche ä 20 Liter Sole oder Mutterlauge bis aus weiteres mit 3 X 60 h (drei Kronen sechzig Heller) einschließlich Emballage loko Salinen- magazin Hallein festgesetzt. Von dem Verpackungsmateriale werden nur Glasflaschen, Kisten und Korbflaschen, soferne dieselben in noch vollkommen verwendbarem Zustande frachtfrei Salinenmagazin Hallein zurückgestellt werden, zum Preise von 10 h per Einliterflasche, 1 K per Kiste und 1 K 95 h per Korbflasche zurückübernommen. Der Bezug und die Verwendung der in Flaschen ver- füllten Sole oder Mutterlauge ist jedermann gestattet und unterliegt keiner gefällsämtlichen Kontrolle. In gleicher Weise ist auch der Vertrieb der in obiger Weise bezogenen Sole und Mutterlauge seitens der nach den Gewerbevorschriften hiezu befugten Personen vom Gefällsstandpunkte keiner Beschränkung oder Kontrolle unterworfen. Eine direkte Versendung der Sole oder Mutterlauge seitens der k. k. Salinenverwaltung findet nicht statt und bleibt es den Abnehmern überlassen, sich beim Bezüge erforderlichenfalls der Vermittlung eines Spediteurs zu bedienen. Hievon sind die Herren Aerzte, Apotheker, Drogisten, Mineralwasserhändler und sonstige Personen, bezw. Anstalten, für welche der Bezug von Sole und Mutterlauge von Interesse ist, zu verständigen. Z. 13.743. Steyr, 1. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 5. Mai 1904, ZZ. 9173 und 9174, angeordneten Nachforschungen nach dem stellungs- pflichtigen Franz Boöck sind einzustellen. Z. 13.828. Steyr, 2. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die im Amtsblatte Nr. 26, Z. 13.526, vom 28. Juni 1904 angeordneten Nachforschungen nach Johann Buch- egger sind einzustellen, da derselbe bereits eruiert ist.
3 Z. 13.615. Steyr, 30. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung des k. f Ministeriums des Innern vom 23. Juni 1904, Z. 28.434, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Sokoroalja (Komitat Györ) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Bruck an der Leitha und Gänserndorf erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Pozsony, einschließlich der Stadtgemeinde Szent-György (Komitat Pozsony) sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf wegen Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn und endlich auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von den k. k. Bezirkshaupt- mannschaften Gotischer und Loitsch erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Cabar (Komitat Mvdrns - Rieka) in Kroatien-Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Vagujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein- kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Csejte (Stuhlgerichtsbezirk Vagujhely) und deren Nachbargemeinden tvird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kundmachungen vom 9. und 16. Juni 1904, Z. 25.936 und 27.036 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 14. und 22. Juni d. I., Nr. 66 und 69), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Juni 1904, Nr. 13.615/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 13.824. Steyr, 3. Juli 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-ttommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. Juni bis 26. Juni 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Senche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Las- berg; Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Ruhsam; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Jnnergrub. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Furtberg. 4. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pab- neukirchen; Gemeinde Taxen, Ortschaft Wetzelsdorf. 5. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Oberweitersdorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Bach; Gemeinde und Ortschaft Reichental; Gemeinde und Ortschaft Steyregg. H 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Waldegg und Lustenau. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Mistlberg, Ortschaft Stransberg. 2. Bezirk Gmunden- Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Jnnergrub. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Walding, Ortschaft Rodl. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Oberthann. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefergraben. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 3. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Rosenau. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming, Ortschaft Oberplaißa. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Juni 1904, Nr. 13.717/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.
4 Stehr, am 1. Juli 1904. An die Genossenschasts- und Arankenkassen- vorstehungen zur Kenntnisnahme. 4. Gcwerhevcrleihmigen Pro Juni 1904. 1. Viktoria Riglthaller, Gast- und Schankgewerbe in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten (Berecht. 8 16, iit. d, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R -G.-Bl. Nr. 39). 2. Viktoria Riglthaller, Gemischtwarenhandel in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten. 3. Ludwig Stögmann, Frächtergetverbe in Losenstein Nr. 80. 4. Michael Aigner, Kleinholzhandel in Markt Weher Nr. 32. 5. Johann Kalten- brunrter, Frächtergeiverbe in Großraming Nr. 29. 6. Josefa Koppelhuber, Viktualienhandel in Unterrohr Nr. 43, Gemeinde Rohr. 7. Ludwig Mathia, Bäckergewerbe in Sierning- hofen Nr. 5, Gemeinde Sierning. 8. Franz Gröbner, Gemischtwarenhandel in Arzberg Nr. 54, Gemeinde Reich- raming. 9. Johann Mitterhummer, Gips- und Oelstampf in Wolfgangstein Nr. 13, Gemeinde Kremsmünster Land. 10. Tobias Malek, Schuhmachergewerbe in Wartberg Nr. 52. 11. Jakob Mitterhuber, Holzschuhmachergewerbe in Pfarrkirchen Nr. 9. 12. Maria Persolja, Handel mit Gemüse, Südfrüchte und Obst im Umherziehen in Markt Weher. 13. Johann Stübinger, DrahtHftenerzeugung in Tratten- bach Nr. 10/11, Gemeinde Ternberg. 14. Rupert Hofer, Gast- und Schankgewerbe in Obsweyer Nr. 2, Gemeinde Markt Weher (Berecht. Z 16, Iit a, b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 8. Gewerbelöschungen. 1. Johann Schmalzeder, Gast- und Schankgewerbe in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten. 2. Viktoria Schmalzeder, Viktualienhandel in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten. 3. Franz Reiwöger, Viktualienhandel in Arzberg Nr. 23, Gemeinde Reichraming. 4. Johann Steinmair, Gips- und Oelstampf in Kirchberg Nr. 41, Gemeinde Land Kremsmünster. 5. Josef Obermayr, Brunnenmachergewerbe in Sierning Nr. 192. 6. Anton Theodor Molterer, legit. Freudenzweil, Messerergewerbe in Neuzeug Nr. 41, Gemeinde Sierning. 7. Johann Weinzierl, Gast- und Schankgewerbe in Giering Nr. 5, Gemeinde Sipbachzell. 8. Franz Doppler, Gast- und Schankgewerbe in Sierning Nr. 208. 9. Wenzl Malek, Schuhmachergewerbe in Wartberg Nr. 52. 10. Johann Singer, Gast- und Schankgewerbe in Sierning Nr. 219. 11. Josef Haidinger, Fleischhauergewerbe in Sierning Nr. 173. 12. Michael Holzinger, Gast- und Schankgewerbe in Wartberg Nr. 15/16. 13. Peter Pfaffeneder, Gemischtwarenhandel in Christkind! Nr. 1, Gemeinde Garsten. 14. Elisabeth Bründl, Gemischtwarenhandel in Penzendorf Nr. 62, Gemeinde Wartberg. 15. Leopold Derfler, Holzverschleiß in Blumau Nr. 29, Gemeinde Neustift. 16. Peter Maderthaner, Gast- und Schankgewerbe in Unterlaussa Nr. 26, Gemeinde Land Weher. 17. Michael Loibl, Lohnkutschergewerbe in Bad Hall Nr. 99. 18. Michael Loibl, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 19. 19. Andreas Kaiplinger, Schneidergewerbe in Bad Hall Nr. 9; Löschung der Filiale seines vorerwähnten Gewerbes in Bad Hall Nr. 68. 20. Georg Bründl, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Wartberg Nr. 62. 0. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Josef Hanusch, Gast- und Schankgewerbe in Großraming Nr. 15; Fortführung durch Marie Hanusch aus Witwenstandsdauer 2. Alois Grünert, Glasergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 11; Fortführung durch Marie Grünert auf Witwenstandsdauer; Geschäftsführer: Ferdinand Herber. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannfchaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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