Amtsblatt 1904/26 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

3 Zufolge Statthalterei - Erlasses vom 15. Juni 1904, Z 12.660/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, nach dem Abgängigen die Nachforschungen zu pflegen und über das Resultat anher zu berichten. Z. 13.526. Steyr, 28. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. f. Gendarmerie - Posten - Uommanden des Gerichtsbezirkes Kremsmllnster. Am 26. Juni 1904 erstattete der in Krift Nr. 26, Gemeinde Kremsmünster Land, wohnhafte Taglöhner Josef Wallner auf dem Gendarmerieposten Kremsmünster die Anzeige, daß sich am 15. Juni 1904 um halb 6 Uhr früh sein zirka 80 Jahre alter Schwiegervater Johann Buch- egger vom Hause entfernt hat und seither abgängig ist. Johann Buchegger ist nach Pettenbach, Bezirk Kirchdorf, Oberösterreich, zuständig, klein, hat weiße Haare und solchen Stoppelbart und trug beim Verlassen des Hauses dunkle Kleidung. Buchegger soll nach Angabe seines Schwiegersohnes Josef Wallner infolge seines hohen Alters etwas schwachsinnig sein, daher scheint es nicht ausgeschlossen, daß demselben ein Unglück zugestoßen ist. Die Nachforschungen nach dem Abgängigen sind sofort einzuleiten und ein positives Ergebnis derselben sogleich der Gemeinde-Vorstehung Kremsmünster Land und anher zur Anzeige zu bringen. Z. 13.422. Steyr, 27. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Laut h. o. Weisung ist auszuforschen der stellungs- pflichtige Jakob Sassin. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist anher ju berichten. Z. 13.234. Steyr, 26. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Juni 1904, Z. 27.036, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Felvidek, Szolyva (Komitat Bereg), Csepreg, Felsöpulya (Komitat Sopron) in Ungarn nach den im Reichs- rate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf und Lisko wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Malaczka (Komitat Pozsony), Szinna (Komitat Zemplen) sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding, Nowy- targ und Ungarisch-Brod wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Miava, Vagujhely (Komitat Nyitra), Felsötarcza (Komitat Saros) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Szenics (Komitat Nyitra), Kesmark, einschließlich der Stadtgemeinde Kesmark, Leibicz und Szepesbela (Komitat Szepes), ferner aus den Stuhlgerichtsbezirken Kis-Marion und Ruszt, Nagy-Marton, Sopron (Komitat Sopron) sowie aus der Munizipalstadt Sopron in Ungarn gerichteten Verbote hiemit ausgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär-Ueberein- kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinerotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Roho (Stuhlgerichtsbezirk Szenics), Durand (Stuhlgerichtsbezirk Kesmark) und aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Stadtgemeinde Kesmark (Stuhlgerichtsbezirk Kesmark) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 9. Juni 1904, Z. 25.936 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 14. Juni d. I., Nr. 66), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Juni 1904, Nr. 13.084/X, zur entsprechende» Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 13.235. Steyr, 26. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberüsterreich in der Berichtsperiode vom 11. Juni bis 17. Juni 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Jnnergrub. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Oberweitersdorf; Genieinde Engerwitzdorf, Ortschaft Bach; Gemeinde Walding, Ortschaft Rodl.

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