Amtsblatt 1904/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Ämts-DAAlall der k. k. ZZezirkshailpImminschasl 8lei)>- für den gkeichncrmigen poMifchen und Schuwezirk. Ur. 25. Steyr, am 23. Juni. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postverfendung jährlich 5 L, halbjährig 2 I< 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstetzungen. Unter Einem gelangt das Reichs-Gesetz-Blatt Stück XXIX an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber einen eventuellen Abgang ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 13.034. Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemeinde - vorstetzungen und Schulleitungen. K. u. k. 14. Korps-Kommando. J. Nr. 3065 v. 1904. Konkurs - Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militärwaisen-Stiftungs- platz für Mädchen. Der Stiftungsgenuß jährlicher 60 Kronen wird in halbjährigen dekursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militärwaise, welche urkundlich nachzuweisen vermag, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht angehörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter oder Vormünder, ivelche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Jmpsungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse des Mädchens zu belegen und anzugeben, ob und ivelche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 15. Juli 1904 beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Juni 1904. Z. 13.032. Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Brandsammlung für die Abgebrannten in St. Michael in Krain. Am 16. Mai l. I. brach in St. Michael bei Hrenowitz in Krain eine Feuersbrunst aus, tvelcher infolge widriger Umstände binnen kurzem fast sämtliche Baulichkeiten der Ortschaft zum Opfer fielen. Unter den Ortsbewohnern, die hiedurch nicht nur jedes schützenden Obdaches, sondern auch nahezu ihrer gesamten Habe beraubt worden sind, herrscht umso größeres Elend, als die Bevölkerung dieser Gegend zur ärmsten des ganzen Landes zählt. Der durch die Katastrophe verursachte Gesamtschade beträgt nach den bisherigen amtlichen Erhebungen über 100.000 Kronen und steht demselben nur eine ganz geringfügige Versicherungssumme gegeuüber, deren Flüssigmachung überdies teilweise noch deshalb fraglich ist, weil zahlreiche Besitzer infolge ihrer mißlichen Verhältnisse mit den Prämien- zahlungen im Rückstände waren. Die Unzulänglichkeit der behufs Deckung dieses namhaften Verlustes zur Verfügung stehenden Mittel läßt daher einen Appell an die Mildtätigkeit der Bewohner anderer Verwaltungsgebiete nur zu sehr begrüudet erscheinen. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich fand sich daher bestimmt, mit Rücksicht auf die Größe des Unglücks und die bewährte Mildtätigkeit der Bewohner Oberösterreichs eine Landessammlung zu dem gedachten Zwecke anzuordnen, und werden die Herren Gemeinde-Vorsteher eingeladen, diese Sammlung im dortigen Amtsgebiete durchzuführen. Die einfließenden Spenden sind gesammelt bis längstens 20. Juli l. I. anher einzusenden. Gleichzeitig werden die kirchlichen Behörden eingeladen, diese Sammlung durch Empfehlung von der Kanzel aus zu fördern.

2 Steyr, 20. Juni 1904. Amtrerinnerung. Betreffend Beschaffung des Gemeindelexikons für die i,n Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Die Subskription auf das Gemeindelexikon für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder wird den Gemeinde-Vorstehungen in Erinnerung gebracht und sind eventuelle Bestellungen nunmehr sogleich h. a. einzubringen. Z. 13.033. Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen, 5chul- leitungen re. Telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen. Z. 23.859. Kundmachung betreffend die telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen. Zufolge Erlasses des k. k. Handelsministeriums ddo. 3l. Mai 1904, Z. 27.851, wird über Anregung des k. k. Ackerbauministeriums und im Einvernehmen mit demselben die telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen pro 1904 mit 20. Juui zur Einführung gelangen. Dieser Nachrichtendienst wird sich auf die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausschluß von Trieft, Jstrien und Dalmatien, für welche Länder anderweitig vorgesorgt ist, erstrecken. Die Verlautbarung der Prognosen, welche eine Aenderung der bisherigen an ein Abonnement geknüpften Witterungsprognosen-Telegramme nicht zur Folge haben wird, fällt mit der Veröffentlichung der Börsenkurse zusaminen und hat unter nachstehenden Modalitäten in Krast zu treten: I. Das Witterungsprognosentelegramm bildet die Fort- seyung des Kurstelegrammes (Börsenkurse). Die Prognose selbst besteht aus acht fünfbuchstabigen Gruppen und folgt unmittelbar nach dem letzten Geldkurse des Kurstclegrammes. Die Reihenfolge der Prognosengruppen ist folgende: l. Gruppe Niederösterreich, 2. „ Qberösterreich und Salzburg, 3. „ Nordtirol und Vorarlberg, 4. „ Südtirol, 5. „ Steiermark und Kärnten, 6. „ Krain und Küstenland, 7. „ Böhmen, Mähren, Schlesien und Westgalizien, 8. „ Ostgalizien und Bukowina. II. Die Kurs- und Prognosentelegramme werden in der bisherigen, für die Kurstelegramme vorgeschriebeneu Weise abgesertigt; an Tagen, an welchen Kurstelegramme nicht zur Abfertigung gelangen, iverden auch Prognosen- telegramme nicht abgefertigt. III. Zur Publizierung der Kurs- mtd Prognosentelegramme dienen die Kursblankette (D. S. 836). In diesem Blankette wird nach deut Worte „Randdukaten" vorläufig handschriftlich die Bezeichnung „Wetterprognose" ausgenommen. Dieser letzteren Bezeichnung werden bei Aus- fertigung der Kurstelegramme die Chifferngruppen der Prognose beigesetzt. Diese Ehifferngruppen stellen die Witterungsprvgnoseu für den nächsten Tag dar. Das Kurs- und Prognosen- telegramm wird durch Affichierung an einer geeigneten Stelle des Parteienraumes der Telegraphenämter dem Publikum zilr Kenntnis gebracht. I V. Zur Dechiffrierung der Prognose dienen eigene Chiffernschlüssel. Jedes Telegraphenamt hat einen solchen Schlüssel unterhalb des Kurs- und Prognosentelegrammes auf geeignete Weise anzubringen, damit sich das Publikum bei Lösung der Prognose desselben bedienen könne. Für die Affichierung der in den Landessprachen aufgelegten Chiffernschlüssel finden die Bestimmungen über amtliche Verlautbarungen analoge Anwendung. Die Lösung (Dechiffrierung) der Prognosengruppen, beztm das Herausfinden der für das betreffende Land bestimmten Prognose wird dem Publikunr, welches hiezu in dem Chiffernschlüssel die nötigen Anhaltspunkte findet, überlassen. Die Telegraphenämter haben sich mit der Lösung der Prognose dienstlich nicht zu besassen. Der Verkaufspreis eines Chiffernschlüssels betrügt 4 Heller. Die telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen wird mit 1. Mai eines jeden Jahres beginnen und bis zum 30. September eines jeden Jahres dauern. Für das Jahr 1904 ist, wie bereits erwähnt, für den Beginn dieses Nachrichtendienstes der 20. Juni festgesetzt. K. k. Post- und Tclcgraphcn-Direktion: Der k. k. Hofrat: Nnmüdovfer m. p. Z 12.588. Steyr, 15. Juni 1904. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Gebührenfreie Zusendung vou Briefpostsendungen im Bestcllbezirke Gaflenz. Die k. k. Direktion findet sich bestimmt, ab 1. Juli 1904 angefangen, im ganzen Bestellbezirke des k. k. Post- anltes Gaflenz die gebührenfreie regelmäßige Zustellung der Briefpostsendungen einzuführen. Zu diesem Behufe sind unter Teilung des dortigen Bestellbezirkes in zwei Hälften zu bestellen: An Montagen, Mitttvoch und Freitagen die Orte Lindau, Pettendorf, Neu dorf, Groß-Gschnaidt, Klein-Gschnaidt rc.; an Dienstagen, Donnerstagen und Samstagen die Orte Groß - Mieden, Liebelsberg, Breitenau, Ort, Grub, Heiligenstein rc., wobei dringende Sendungen nach Orten, nach welchen am betreffenden Tage gerade kein Gang stattfindet, jedenfalls bestellt iverden müssen. Die Bestellung hat nur an Sonntagen zu entfallen In der täglich gebührenfreien Briefbestellung der Ortschaft Oberland und der am Wege dorthin befindlichen Objekte rc. tritt aus diesem Anlässe eine Aenderung nicht ein. Z. 13.063. Steyr, 21. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Plakatierungsbewilligung. Die Genreinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit in die Kenntnis gesetzt, daß ich der Buchdruckerei Emil Haas & Cie. in Steyr im Sinne des § 23 des Preßgesetzes die Bewilligung zur Plakatierung und Verteilung der Druckschrift „Einladung zu der am 24. Juni 1904 in Mayrs Gastgarten zu Sankt Ulrich stattsindenden Sonnwendfeier" für den politischen Bezirk Steyr Stadt und Land erteilt habe.

3 Z 13.071. Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemein-e -vorstehungen. Die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen sind Im h. ä. Auftrage zu verhalten, die Geburtsausweise für das 1. Halbjahr 1904 mit 30. Juni abzuschließen. Die von den Herren Gemeindeärzten durchgesehenen und korrigierten Ausweise sind bis 8. Juli hieramts vorzulegen. Etwa not- wendige Drucksorten sind hieramts anzusprechen. Z. 12.975. Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit hierämtlichem Erlasse vom 12. Februar 1904, Z. 3157 und 3158, angeordneten Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Max Alexander Rudolf Montag sind einzustellen. Z. 12.889 Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemeinde-Yorstchungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Hugo Renner nnd Bernard Fnrth. Laut Note der k. k. Statthalterei in Prag vom 15. Mai 1904, Z. 63.199, an die o.-ö. Statthalterei, schlagen sich a) der 21 Jahre alte, nach Neustadtl, polit. Bezirk Böhm.-Leipa, zuständige Hugo Nenner, 1>) der im Jahre 1862 geborene, nach Schichowitz, polit. Bezirk Schütten- hofen, zuständige Ledergalanteriearbeiter Bernard Fürth in der Welt herum und laffen sich von fremden Gemeinden aus Rechnung ihrer Heimatsgemeindeu Geldunterstützungen und Reisevorfchüsse verabreichen. Zufolge Statthalterei - Erlaffes vom 30. Mai 1904, Nr. 11.340/11, werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden beauftragt, diesen Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Neisevorschüsse nicht zu gewähren, vielmehr dieselben im Falle der Arbeits- nnd Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln Z. 12.976. Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des abgängigen Gregor Tennmel. Laut Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 21. Mai 1904, Z. 20.104, an die o.-ö. Statthalterei, ist der im Jahre 1857 in Krnmbach bei Eibiswald geborene, nach St. Oswald zuständige Zeugschmiedmeister und Hausbesitzer Gregor Tennmel seit 25. März 1902 von seinem Aufenthaltsort Leobersdorf bei Kindberg im Bezirke Mürz- zuschlag abgängig und dürfte in einem Eisenwerke Beschäftigung gefunden haben. Er ist großer Statur, hat schmales, braunes Gesicht, schwarzbraunen Voll- und Schnurrbart, dunkelbraune Haare und graue Augen und ist im Besitze eines Arbeitsbuches. Zufolge Statthalterei - Erlaffes vom 14. Juni 1904, Z. 12.725/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden hievon mit dem Auftrage verständigt, die Ausforschung des Genannten zu veranlassen und ein positives Resultat sogleich anher bekannt zu geben. Z. 13.054. Steyr, 21. Juni 1904. An die Gemeinde-Vorstehungen Losenstein, Ternberg, Aschach, Garsten, 5t. Ulrich und Gleint. Forschung nach dem Leichnam einer in der Enns ertrunkenen Frauensperson. Justin« Tieff, den 25. September 1889 in Losen- stein geboren, ledig, katholisch, nach Pribislawitz, Bezirk Trebitsch, zuständig, in Reichraming Nr. 22 wohnhaft, ist am Sonntag den 19. d. M., zirka 7 Uhr abends, im Ennsfluß nächst der Fliederstätte in Reichraming ertrunken. Personsbeschreibung: Größe dem Alter entsprechend (mittet), Gesicht oval, Augen blau, Augenbrauen braun, Nase und Mund regulär, Haare dunkelbraun, Zähne gesund. Die Verunglückte ivar mit einem blauweiß gestreiften Kattunkleide, schwarzem Unterrocke, lichtblauer Bluse, weißem Perkalhemde, schwarzen Strümpfen und Schnürschuhen mit schwarzen Lackkappen bekleidet. Die obgenannten Gemeinde-Vorstehungen werden hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, nach dem Leichname der genannten Person am Ennsflusie entsprechende Forschungen einzuleiten und im Auffindungsfalle sogleich die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr und die Gemeinde- Vorstchung Reichraming zu verständigen. Z. 12.702. Steyr, 17. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Wilhelm Hanse. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. Juni 1904, Z. 24 099, hat die kaiserl. Deutsche Botschaft in Wien im Wege des k. u. k. Ministeriums des Aeußern die Intervention des Ministeriums des Innern zu dem Zwecke in Anspruch genommen, damit nach dem gegenwärtigen Aufenthaltsort des verschollenen Wilhelm Hanse Recherchen eingeleitet werden. Derselbe hat am 1. Mai l. I. Wriezen, wo er in einem Droguengeschäft als Lehrling tätig war, verlassen und sich angeblich nach Oesterreich begeben, um dort eine Anstellung bei der Donauschiffahrt zu suchen. Am 27. September 1885 zu Selchow bei Zehdeu, Kreis Königsberg N./M., geboren, ist der Genannte zirka 1'68 bis 1'70 rn groß, schlank, dunkelblond und hat graue Augen. Seine Kleidung bestand aus einem grauen Jackett- Anzüge, einem grauen, weichen Filzhute oder einem Strohhute und einem graubraunen Winterüberzieher. Papiere hat er nicht gehabt und war nur mit ganz geringen Geldmitteln versehen.

Zufolge Erlasses der f f. Statthalterei vom 8. Juni l I., Z. 12.067/11, werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, nach dem Genannten Erhebungen zu veranlassen und über das Resultat derselben bis 10. Juli l I. zu berichten. ZZ. 12.814, 12.815, 12.886, 12.887 u. 12.888. Steyr, 18. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind laut h. o. Weisung, und zwar die: Landsturmpflichtigen Karl Bicrent, in Andersdorf, Bezirk Römerstadt, zuständig, und Otto Lumpe, nach Römerstadt zuständig; die Militärtaxpflichtigen Matthäus Premrou und Matthias (Matthäus) /enko aus dem Bezirke Adelsberg, und die Stellungspflichtigen Peter BlaLeviö, Heinrich Karl Simon Jskra und Franz Johann Priscotti. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist anher zu berichten. Z. 12.585. Steyr, 17. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ursprungszeugnisse für nach Frankreich bestimmte Flcischwaren. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Mai 1904, Nr. 15.788, sind für die nach Frankreich bestimmten Sendungen von gesalzenem Fleisch und Schinken Ursprungszeugnisse erforderlich, welche entweder von einer Zollbehörde des Ursprungslandes oder von der französischen Konsularbehörde am Versandorte oder schließlich von der Octsbehörde des Versandortes auszustellen und im letzteren Falle von einem französischen Konsul zu beglaubigen sind. Postpaketsendungen sowie Vorräte für den Reise- und Hausbedarf sind von Ursprungszeugnissen befreit. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Mai 1904, Nr. 11.322/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 12.703. Steyr, 17. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 66 enthaltene Kund- machung der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Juni 1904, Nr. 12.507/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z 12 586. Steyr, 16. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. Juni bis 10. Juni 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Kirchham, Ortschaft Rampersberg; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Buchen. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pab- neukirchen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Weilbach, Ortschaft Datzlhof. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Oberweitersdorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Lach; Gemeinde Walding, Ortschaft Rodl. 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Aichet. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ortschaft Traunleiten; Gemeinde Gmunden, Ortschaft Schlagen; Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Stdtten; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Kleinreith; Gemeinde und Ortschaft Viechtwang. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. I.BezirkFreistadt: Gemeinde Rainbach, Ortschaft Kerschbaum. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefergraben. Erlöschen der Seuche. I.BezirkFreistadt: Gemeinde und Ortschaft Gutau. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Juni 1904, Nr. I2.380/X, in die Kenntnis. Z. 12.981. Steyr, 21. Juni 1904 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Z. 12.866/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Juni l. I., Z. 25.685, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/11, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 16. Mai l. I , Z. 10.517/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen:

5 Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bjelina, Bosn.- Dubica, Bosn.- Gradiska, Bosn.-Krupa, Bosn.-Novi, Brcka, Dervent Gracanica, Priedor, Prnjavor, Srebrenica, Tesany, Blasenica, Zvornik und Zepce. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des 8 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Dir. 51), bezw. des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Bon der k. L obcröstcrrcichischcn Statthaltern. Linz, am 14. Juni 1904. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Juni 1904, Nr. I2.566/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 13.088. Steyr, 21. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vornahme der Rotlauf-Schutzimpfung. Der Landeskulturrat für Oberösterreich hat anher die Mitteilung gemacht, daß die unentgeltliche Abgabe des Impfstoffes zur Rotlauf-Schutzimpfung eingestellt werden mußte, da die vorhandenen hiezu gegebenen Dotationsmittel schon um 3500 Li überschritten wurden. Aus diesem Grunde ist die Durchführung der Rotlauf-Schutzimpfung nur in der Weise möglich, wenn die Parteien die sämtlichen dadurch erwachsenden Kosten selbst bestreiten. Ich setze hievon die Gemeinde-Vorstehungen zur sofortigen ausgedehntesten Verständigung der Schweinebesitzer mit der Weisung in die Kenntnis, daß sich die Kosten der Impfung eines Schweines beiläufig auf 1 X 60 h bis zu 2 K belaufen werden. Hiezu wird noch bemerkt, daß die Schutzimpfungen in den heißen Monaten Juli und August überhaupt nicht mehr vorgenommen werden, hingegen Heilimpfungen bei an Rotlauf erkrankten Schweinen jederzeit h. a. zur Durchführung angemeldet werden können. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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