Amtsblatt 1904/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 für die Gemeinden ebenso wichtig ist, wie der richtige Grundbesitzbogen für jeden Grundbesitzer, ergeht an die Gemeinde- Vorstehungen die dringende Aufforderung, für die ehemöglichste Beschaffung der vorbezeichneten Katastraloperate Sorge zu tragen und darauf hinzuwirken, daß die Grundbesitzer bei Elementarschadenerhebungen im eigenen Interesse nüt den richtigen Grundbesitzbogen versehen erscheinen. Ueber das im Gegenstände Verfügte ist bis 1. Juli d. I. anher zu berichten. Z. 11.898. Steyr, 6. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Auf Grund der Zuschrift des k. u. k. 10. Feldjäger- Bataillons ddo. 4. Juni 1904, Nr. 350/^.ckj., wird mitgeteilt, daß das Feldjägerbataillon Nr. 10 am 13., 14., 17. und 18. Juni l. I. die feldmäßigen Schießübungen am Hochbuchberg, Sulzboden, Nehboden und Krückenbrettl vornehmen wird. Geschossen wird vom Krückenbrettl auf die am Sulzboden stehenden Ziele, dann aus der Richtung Forstau auf die auf den westlichen Hängen des Hochbuchberges aufgestellten Ziele. Hievon geschieht mit dem Beifügen die Verlautbarung, daß an den Tagen der Schießübungen das Betreten der genannten Bergpartien mit Lebensgefahr verbunden, daher jedenfalls zu vermeiden ist. Die von Grünburg über die Forstau nach Trattenbach führenden Wege, dann der Weg im Dorngraben nach Trattenbach werden von Posten abgesperrt. Dies ist durch möglichst ausgedehnte. Verlautbarung besonders seitens der Gemeinde-Vorstehungen im Ennstale zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen. Die k. k. Gendarmerie-Posten in Ternberg und Losen- stein werden mit strenger Jnvigilierung beauftragt. Z. 11.801. Steyr, 29. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Nachträglich zur h. ä. Verlautbarung vom 2. Mai 1904, Nr. 9501, Amtsblatt Nr. 18, betreffend die Regelung des Meldewesens im Bezirke Steyr-Umgebung werden in den nackstehend bezeichneten Gemeinden Meldestellen genehmigt, und zwar: Im Gerichtsbezirke Steyr-Umgebung: In der Gemeinde Garsten zu Unterhimmel für Unterhimmel, Christkind! und Rosenegg bei Josef Forst- huber, Kaufmann und Gemeindeausschuß in Unterhimmel Nr. 35; zu Unterdambach für Sand und Dambach bei Josef Schoffthaler, Müller und Bäcker, Gemeindeausschuß in Unterdambach Nr. 45. In der Gemeinde Losensteinleiten zu Schwödiau für diese Ortschaft bei Josef Hnber, Besitzer des Passen- gutes Nr. 1 zu Schwödiau. In der Gemeinde Sierning zu S i e r n i n g ^ o f e n für die Ortschaften Sierninghofen, Neuzeug und Gründberg bei Friedrich Bauernebel, Fabrikant, Gemeindeausschuß in Sierninghofen, und zu Pich lern für diese Ortschaft bei Rupert Wochenalt, Sägewerksbesitzer, Gemeindeausschuß in Pichlern. In der Gemeinde St. Ulrich zu Kleinraming und zu Ramingsteg, je für den Umfang der Ortschaft, und zwar in Kleinraming Nr. 22 bei Josef Wimmer, Gemischt- warenhändler, und in Ramingsteg Nr. 32 bei Karl Kalten- böck, Mühlen- und Sägewerksbesitzer. Im Gerichtsbezirke Weyer: In der Gemeinde Gaflenz zu Neudorf für diese Ortschaft bei Markus Fösleitner, Gemeindeausschuß. In der Gemeinde Großraming zu H intstein für diese Ortschaft beim Besitzer des Hornbachergutes in Hintstein. In der Gemeinde Weyer Land zu Kleinreifling für diese Ortschaft bei Engelbert Kaltenbrunner in Kleinreifling Nr. 72; zu Unterlaussa für diese Ortschaft bei Kaspar Rodlauer, Menauer Nr. 32 in Unterlauffa, Gemeindeausschuß, und zu Nach der Enns bei Gottfried Niegler, Noggenau Nr. 13, und bei Anton Weißensteincr, Sattlhack Nr. 7. Im Gerichtsbezirke Kremsmünster: In der Gemeinde Eberstallzell zu Spieldorf für diese Ortschaft bei Leopold Auracher, Gemeindeausschuß und Bauer in Spieldorf Nr. 13. In der Gemeinde Land Kremsmünster zu Sattledt für diese Ortschaft bei Jos. Oberaigner, Obersiepöck Nr. 11 in Sattledt. In der Gemeinde Ried zu Großendorf bei Joh. Krumphuber, Annerlbauer in Großendorf Nr. 2, und zu Voitsdorf bei Leopold Strahmair, Besitzer des Kron- eggergutes in Voitsdorf Nr. 10. In der Gemeinde Sipbachzell zu Leombach bei Johann Gattringer, Besitzer der Molterersölde in Leombach Nr. .14. In der Gemeinde Wartberg zu S t r i n z i n g bei Georg Wagenlcitner in Schachadorf Nr. 1. Die beteiligten Gemeinde-Vorstehungen haben dies ortsüblich zu verlautbaren und die mit der Handhabung der Meldestellen betrauten Personen unter Aushändigung eines Exemplares der Statthalterei-Kundmachung, L.-G.- ». V - Bl. Nr. 19 ex 1904, über ihre Verpflichtungen eingehend zu belehren. Jede Veränderung in der Person sowie etwaige Vorkommnisse, welche eine Aenderung notwendig erscheinen lassen, sind ohne Verzug anher zu berichten. Z. 11.284. Steyr, 26. Mai 1904. Kundmachung betreffend die Fischereircvier-Ausschuffbildung. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz fand mit dem Erlasse vom 20. Mai 1904, Z. 9937/1, gemäß ß 16 des o.-ö. Fischereigesetzes vom 2. Mai 1895, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 32, und Z 19 der Durchführungs-Verordnung vom 19. Dezember 1896, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 34 1. für das Fischereirevier „Enns", Steyr als Sitz des Ausschusses, die Anzahl der Revier-Ausschußmitglieder mit drei und der Ersatzmänner mit 1, 2. für das Fischereirevier. „Steyr", Steyr als Sitz des Ausschuffes, die Anzahl der Revier-Ausschußmitglieder mit 4 und der Ersatzmänner mit 2, 3. für das Fischereirevier „Krems", Kremsmünster

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