Amts-G Watt der k. k. Rkzirkstzauplmlinnschafl Sterjr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 23. Steyr, am 9. Juni. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 7. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück XXVI, XXVII und XXVIII an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 12.031. Steyr, 4. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Behufs entsprechender Verlautbarung wird hicmit bekanntgegeben, daß ich im Monate Juni l. I. folgende Amtstage abhalten werde: Am Dienstag den 21. Juni zu Weyer in der Markt- Gemeindekanzlei für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer uni 9 Uhr vormittags. Am Freitag den 24. Juni zu Kremsmünster in der Markt-Gemeindekanzlei für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes KremSmünster um 10 Uhr vormittags. Die Herren Gemeinde-Vorsteher sind eingeladen, Hiebei zu intervenieren. Z. 1143 B.-Sch.-R. Steyr, 31. Mai 1904. Konkurs - Ausschreibung. An der einklassigen Volksschule zu Trattenbach kommt die Handarbeitslehrerinstelle zur endgültigen Besetzung. Mit derselben ist die Verpflichtung verbunden, in der Zeit vom 1. März bis Ende Oktober jeden Jahres wöchentlich 7 Vr Stunden Unterricht zu erteilen. Die Remuneration beträgt 160 X. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hier- amts einzubringen. Z. 96/Pr. St. 04. Steyr, 31. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Personaleinkommensteuer - Schätzungskommission Steyr - Umgebung. Mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 8. April 1904, Z. 76, Amtsblatt Nr. 16, wird bekannt gegeben, daß zum Mitglied-Stellvertreter der Personaleinkommensteuer- Schätzungskommission für Steyr - Umgebung nicht Johann Putz, sondern Peter Putz, Oekonomiebesitzer in Schwamming, ernannt wurde. Die seinerzeitige Verlautbarung der Ernennung des Johann Putz, Oekonomiebesitzers in Schwamnüng, zum Mitglied - Stellvertreter der Personal - Einkommensteuer- Schätzungskommission für Steyr-Umgebung beruht auf einem Irrtume im Vornamen und ist diese Richtigstellung mittels Kundmachung zu publizieren. Z. 3445/V St. 04. Steyr, 1. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Beschaffung ordentlicher Jndikations- skizzen «nd kurrenter Parzellenprotokolle seitens der Gemeinden sowie richtiger Grundbesitzbögen seitens der Grundbesitzer. Anläßlich der in jüngster Zeit durch h. ä. Funktionäre vorgenommenen Hagelschaden-Erhebungen im Zwecke der Erlangung von Grundsteuer-Abschreibungen wurde die Wahrnehmung gemacht, daß die Gemeinden zumeist nicht im Besitze ordentlicher Jndikationsskizzen und kurrenter Parzellen- protokolle, die Grundbesitzer hingegen nicht im Besitze richtiger Grundbesitzbögen sind. Da nun einerseits die Beschaffung der amtlichen Jndikationsskizzen und Parzellenprotokolle bei dem Umstände, als dieselben während der Feldperiode von den Evidenzhaltungsbeamten vielfach benötigt werden, auf Schwierigkeiten stößt und die Entlehnung der amtlichen Grundbesitzbögen von Seite der Steuerämter aus mehreren Gründen überhaupt untunlich erscheint, anderseits der Besitz ordentlicher Jndikationsskizzen und kurrenter Parzellenprotokolle
2 für die Gemeinden ebenso wichtig ist, wie der richtige Grundbesitzbogen für jeden Grundbesitzer, ergeht an die Gemeinde- Vorstehungen die dringende Aufforderung, für die ehemöglichste Beschaffung der vorbezeichneten Katastraloperate Sorge zu tragen und darauf hinzuwirken, daß die Grundbesitzer bei Elementarschadenerhebungen im eigenen Interesse nüt den richtigen Grundbesitzbogen versehen erscheinen. Ueber das im Gegenstände Verfügte ist bis 1. Juli d. I. anher zu berichten. Z. 11.898. Steyr, 6. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Auf Grund der Zuschrift des k. u. k. 10. Feldjäger- Bataillons ddo. 4. Juni 1904, Nr. 350/^.ckj., wird mitgeteilt, daß das Feldjägerbataillon Nr. 10 am 13., 14., 17. und 18. Juni l. I. die feldmäßigen Schießübungen am Hochbuchberg, Sulzboden, Nehboden und Krückenbrettl vornehmen wird. Geschossen wird vom Krückenbrettl auf die am Sulzboden stehenden Ziele, dann aus der Richtung Forstau auf die auf den westlichen Hängen des Hochbuchberges aufgestellten Ziele. Hievon geschieht mit dem Beifügen die Verlautbarung, daß an den Tagen der Schießübungen das Betreten der genannten Bergpartien mit Lebensgefahr verbunden, daher jedenfalls zu vermeiden ist. Die von Grünburg über die Forstau nach Trattenbach führenden Wege, dann der Weg im Dorngraben nach Trattenbach werden von Posten abgesperrt. Dies ist durch möglichst ausgedehnte. Verlautbarung besonders seitens der Gemeinde-Vorstehungen im Ennstale zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen. Die k. k. Gendarmerie-Posten in Ternberg und Losen- stein werden mit strenger Jnvigilierung beauftragt. Z. 11.801. Steyr, 29. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Nachträglich zur h. ä. Verlautbarung vom 2. Mai 1904, Nr. 9501, Amtsblatt Nr. 18, betreffend die Regelung des Meldewesens im Bezirke Steyr-Umgebung werden in den nackstehend bezeichneten Gemeinden Meldestellen genehmigt, und zwar: Im Gerichtsbezirke Steyr-Umgebung: In der Gemeinde Garsten zu Unterhimmel für Unterhimmel, Christkind! und Rosenegg bei Josef Forst- huber, Kaufmann und Gemeindeausschuß in Unterhimmel Nr. 35; zu Unterdambach für Sand und Dambach bei Josef Schoffthaler, Müller und Bäcker, Gemeindeausschuß in Unterdambach Nr. 45. In der Gemeinde Losensteinleiten zu Schwödiau für diese Ortschaft bei Josef Hnber, Besitzer des Passen- gutes Nr. 1 zu Schwödiau. In der Gemeinde Sierning zu S i e r n i n g ^ o f e n für die Ortschaften Sierninghofen, Neuzeug und Gründberg bei Friedrich Bauernebel, Fabrikant, Gemeindeausschuß in Sierninghofen, und zu Pich lern für diese Ortschaft bei Rupert Wochenalt, Sägewerksbesitzer, Gemeindeausschuß in Pichlern. In der Gemeinde St. Ulrich zu Kleinraming und zu Ramingsteg, je für den Umfang der Ortschaft, und zwar in Kleinraming Nr. 22 bei Josef Wimmer, Gemischt- warenhändler, und in Ramingsteg Nr. 32 bei Karl Kalten- böck, Mühlen- und Sägewerksbesitzer. Im Gerichtsbezirke Weyer: In der Gemeinde Gaflenz zu Neudorf für diese Ortschaft bei Markus Fösleitner, Gemeindeausschuß. In der Gemeinde Großraming zu H intstein für diese Ortschaft beim Besitzer des Hornbachergutes in Hintstein. In der Gemeinde Weyer Land zu Kleinreifling für diese Ortschaft bei Engelbert Kaltenbrunner in Kleinreifling Nr. 72; zu Unterlaussa für diese Ortschaft bei Kaspar Rodlauer, Menauer Nr. 32 in Unterlauffa, Gemeindeausschuß, und zu Nach der Enns bei Gottfried Niegler, Noggenau Nr. 13, und bei Anton Weißensteincr, Sattlhack Nr. 7. Im Gerichtsbezirke Kremsmünster: In der Gemeinde Eberstallzell zu Spieldorf für diese Ortschaft bei Leopold Auracher, Gemeindeausschuß und Bauer in Spieldorf Nr. 13. In der Gemeinde Land Kremsmünster zu Sattledt für diese Ortschaft bei Jos. Oberaigner, Obersiepöck Nr. 11 in Sattledt. In der Gemeinde Ried zu Großendorf bei Joh. Krumphuber, Annerlbauer in Großendorf Nr. 2, und zu Voitsdorf bei Leopold Strahmair, Besitzer des Kron- eggergutes in Voitsdorf Nr. 10. In der Gemeinde Sipbachzell zu Leombach bei Johann Gattringer, Besitzer der Molterersölde in Leombach Nr. .14. In der Gemeinde Wartberg zu S t r i n z i n g bei Georg Wagenlcitner in Schachadorf Nr. 1. Die beteiligten Gemeinde-Vorstehungen haben dies ortsüblich zu verlautbaren und die mit der Handhabung der Meldestellen betrauten Personen unter Aushändigung eines Exemplares der Statthalterei-Kundmachung, L.-G.- ». V - Bl. Nr. 19 ex 1904, über ihre Verpflichtungen eingehend zu belehren. Jede Veränderung in der Person sowie etwaige Vorkommnisse, welche eine Aenderung notwendig erscheinen lassen, sind ohne Verzug anher zu berichten. Z. 11.284. Steyr, 26. Mai 1904. Kundmachung betreffend die Fischereircvier-Ausschuffbildung. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz fand mit dem Erlasse vom 20. Mai 1904, Z. 9937/1, gemäß ß 16 des o.-ö. Fischereigesetzes vom 2. Mai 1895, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 32, und Z 19 der Durchführungs-Verordnung vom 19. Dezember 1896, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 34 1. für das Fischereirevier „Enns", Steyr als Sitz des Ausschusses, die Anzahl der Revier-Ausschußmitglieder mit drei und der Ersatzmänner mit 1, 2. für das Fischereirevier. „Steyr", Steyr als Sitz des Ausschuffes, die Anzahl der Revier-Ausschußmitglieder mit 4 und der Ersatzmänner mit 2, 3. für das Fischereirevier „Krems", Kremsmünster
3 Markt als Sitz des Ausschusses, die Anzahl der Revier- Ausschußmitglieder mit 5 und der Ersatzmänner mit 3, 4. für das Fischereirevier „Sipbach-Weißkirchnerbach", Pucking als Sitz des Ausschusses, die Anzahl der Revier- Ausschußmitglieder mit 5 und der Ersatzmänner mit 3 zu bestimmen. Hievon werden die Fischereiberechtigten mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß ihnen die zur Vornahme der Wahl erforderlichen Legitimationen und Stimmzettel unter Einem durch die Gemeinde-Vorstehung zugestellt werden. Z. 11.952. Steyr, 4. Juni 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen. Die Leumundsberichte und Vorbestrafungen aller Heuer Assentierten sind bis längstens Ende Juni l. I. anher vor- zulegen. Die einschlägigen h. ä. Erlässe sind unter Z. 11.066 im Amtsblatte Nr. 34 ex 1900 und Z. 8493 im Amtsblatte Nr. 24 ex 1903 enthalten. Z. 11.747. Steyr, 3. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verbot des Hausierhandels in Bäcs - Kula. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilungen des königl. ung. Handelsministeriums vom 16. April 1904, Z. 23.222/VII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Bücs-Kula des Komitates Bacs-Bodrog, unter Aufrechthaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Beziehung auf 8 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 1124/B.-Sch.-R. Steyr, 31. Mai 1904. An sämtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden in Kenntnis gesetzt, daß die Mittelstufe (3. und 4. Schuljahr) der O e sie r r e i ch i s ch e n Liederquelle von Brunner, Einfalt und Prammer mit Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 15. März 1904, Z. 7582, zum Unterrichtsgebrauche an allgemeinen Volksschulen für zulässig erklärt wurde. Z. H5l/B.-Sch.-R. Steyr, 1. Juni 1904. An sämtliche Grtsschulräte. Da die Wahrnehmung gemacht wurde, daß vielfach Parteien zu den Ortsschulratssitzungen vorgeladen werden, so werben die Ortsschulräte zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. Mai l. I. angewiesen, dies in Hinkunft zu unterlassen, da die Verhandlungen mit den Parteien vom Obmanne oder dessen Stellvertreter derart zu pflegen und die diesbezüglichen Protokolle derart vorzubereiten sind, daß der Orts- schulrat in der Sitzung hiezu Stellung nehmen kann. Zu den Sitzungen des Ortsschulrates sind die Mitglieder desselben mindestens acht Tage vorher schriftlich ein- zuladen oder es ist im Vorhinein ein bestimmter Monatstag hiefür festzusetzen. Das Abhalten der Sitzungen im Gasthause ist verboten. ______________________ Z 11.750. Steyr, 3. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Karl Dusl. Laut Note der k. k. n.-ö. Statthalterei in Wien vom 22. April l. I., Z. XVI 3461, an die o.-ö. Statthalterei ist dem Karl Dusl von der Gemeinde Hefenberg eine Natural- Unterstützung verabreicht worden, deren Ersatz diese Gemeinde auf Grund des Heimatsgesetzes begehrt. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 26. Mai 1904, Z. 9332/11, werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden neuerdings auf den Unterstützungsschwindler Karl Dusl aufmerksam gemacht. Z. 11.597. Steyr, 3. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Der am 29. September 1885 in Seebach, Bezirk Muran, als Sohn der Zigeunerin Franziska Jungwirth geborene, landsturmpflichtige Michael Jungwirth ist unbekannten Aufenthaltes. Auch die Zuständigkeit desselben konnte nicht ermittelt werden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, über den derzeitigen Aufenthalt des Michael Jungwirth Nachforschungen einzu- leiten und im Falle eines positiven Ergebnisses hieher zu berichten. Z. 11.695. Steyr, 1. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen an der Gnnr. Ausforschung. Am 26. Mai d. I., abends 7 Uhr, ist der am 3. September 1901 geborene Fritz Schauuitzcr, Sohn des Fritz Schaunitzer vulgo Krippenmacher in Klamm, Gemeinde Lassing, in der Nähe der Ortschaft Strechhof in den Klammbach gestürzt und da bis heute die Leiche nicht aufgefunden wurde, augenscheinlich in den Paltenbach, eventuell Enns- fluß geschwemmt worden. Der verunglückte Knabe war mit einem graukarierten Sommer-Zeuganzuge bekleidet, von welchem Hose und Weste aneinandergenäht waren trug schwarze Strümpfe und ebensolche Schnürschuhe, weißes, ungemerktes Hemd und keine Kopfbedeckung. Im Falle der Auffindung der Leiche des Abgängigen ist sofort anher die Anzeige zu erstatten.
4 Z 11.749. Steyr, 3. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und l. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des Postaspiranten Karl Schlerith. Der bei dem k. k. Postamte Oberhollabrunn in Ver- wendung gestandene Postaspirant Karl Schlerith hat am 14. März 1904 eigenmächtig das Amt verlassen und ist bisher nicht zurückgekehrt. Durch Nachfrage wurde in Erfahrung gebracht, daß Schlerith am 14. März seine Uniform angezogen und fortgegangen ist, ohne wieder nach Hause zurückzukehren. Nach den Erhebungen hält er sich auch nicht bei seiner Mutter, welche k. k. Postexpedientin in Lünberg ist, auf. Aspirant Schlerith hat sich verschiedener Inkorrektheiten im Dienste schuldig gemacht, für welche er nunmehr zur Verantwortung gezogen werden mußte, wobei seine Einvernahme notwendig erscheint. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Mai 1904, Z. 10.426/H, sind die Nachforschungen nach den Genannten einzuleiten und über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 11.863. Steyr, 6. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Laut Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 18. Mai 1904, Z. 21.822, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, ist die am 4. Mai 1885 in St. Lorenzen, Bezirk Marburg, geborene, nach Wösina, Bezirk Gonobitz, zuständige Antonie Pec vor zirka 2 Jahren aus ihrem Aufenthaltsorte Malahorn, Gemeinde Oplotnitz, Bezirk Gonobitz, spurlos verschwunden. Personsbeschreibung: Größe Mittel, Gesicht länglich, Augen blau, Augenbrauen kastanienbraun, Nase und Mund proportioniert, Haare gelbbraun, besondere Kennzeichen keine. Antonie Pec dürste, da ihre Schwangerschaft entdeckt worden sein soll, aus Scham darüber ihre Heimat verlassen und durch Selbstmord geendet haben. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist svgleich anher zu berichten. Z. 11.864. Steyr, 6. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Nachdeni die k. k. Statthalterei in Graz mit Note vom 11. Mai 1904 an die o.-ö. Statthalterei abermals um die Ausforschung der Aloisia Pillgraber, geboren 1879 in Bingen am Rhein, heimatszuständig in Perchau, Bezirk Murau, ledig, zuletzt Kindermädchen bei Frau Anna Club« in Cilli, hieramts angesucht hat, werden die Gemeinde-Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, neuerlich im Sinne des h. ä. Erlasses vom 5. August 1903, Z. 12.050, Amtsblatt Nr. 32, das Erforderliche zu veranlassen und über ein allfälliges positives Resultat zu berichten. _______ Z. 11.661. Steyr, 4. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. t. Gendarmerie-Posten-ttommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. Mai bis 26. Mai 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Viechtwang; Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Eggenberg. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Klaus. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Baumgartenberg, Ortschaft Unterdachpolding. 4. Bezirk Urfahr- Gemeinde Walding, Ortschaft Rodl. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Molln. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Stiftung b. R., Ortschaft Liebental. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Rainbach, Ortschaft Kerschbaum. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Eidenberg, Ortschaft Aschelberg; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Neustadt; Gemeinde und Ortschaft Gutau. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Mai 1904, Nr. 11.230/X, in die Kenntnis. Z. 11.746. Steyr, 4. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. Mai 1904, Z. 23.522, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien - Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete, verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Felsöör (Komitat Vas) in Ungarn nach den im Reichs- rate vertretenen Königreichen und Ländern.
5 Ferner ist auf Grund der Verfügung der f. k. Bezirkshauptmannschaft Stryj wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhl- gerichtsbezirken Oekörmezö (Komitat Maramaros) sowie auf Grund der Verfügungen der f. k. Bezirkshauptmannschaften Bruck a. b. Leitha, Neu-Sandec, Rudolfswert und Volosca wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Szekcö, einschließlich der Stadtgemeinde Bartsa (Komitat Saros) sowie aus der Munizipalstadt Pozsony in Ungarn und aus den Bezirken Susak, einschließlich der Stadtgemeinde Bakar (Komitat Modrus - Rieka), Jaska (Komitat Zagreb) in Kroatien-Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 19. Mai 1904, Z. 22.352 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 25. Mai d. I., Nr. 58), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Bkai 1904, Nr. 11.364/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, am 1. Juni 1904. An die Genofsenschasts- und Arankenkaffen- vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbtvtrleihuiigt» pro Mai 1904. 1. Rudolf Jank, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 19 (Berecht. § 16, lit. a, l>, c, <1, 1' und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39); Mieder- fortführung durch den Besitzer selbst. 2. Kajetan Schoißwohl, Gast- und Schankgewerbe in Unterlauffa Zir. 26, Gemeinde Land Meyer (Berecht. 8 16, lir. a, l>, e, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 3. Max Moll, Biüllergewerbe in Sierninghofen Nr. 70, Gemeinde Sierning. 4. Josefine Weiß, Krämergewerbe in Bad Hall, Hanptplatz 9!r 14/71. 5. Johann Eitzenberger, Nagelschmiedgewerbe in Unterdambach Nr. 51, Gemeinde Garsten. 6. Alois Weingrill, Schuhmachergewerbe iu Stiedelsbach Nr. 3, Gemeinde Losenstein. 7. Franz Schlager, Dienstmanngewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 30. 8. Franz Ratzinger, Viktualicnhaudel in Sierninghofen Nr. 55, Gemeinde Sierning. 9. Katharina Pumsenberger, Gemischtwarenhandel in Ternberg Nr. 14. 10. Rudolf Garstenauer, Früchtergewerbe in Unterdambach Nr. 70, Gemeinde Garsten. 11. Anton Kerschbaumsteiner, Musikergewerbe in Nachderenns Nr. 16, Gemeinde Land Weyer. 12. Johann Kaltenbrunner, Gast- und Schankgewerbe (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f unb g G -O vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39), Mühle- und Sägegewerbe in Großraming Nr. 29. 13. Georg Knoll, Drahtnetzstrickergewerbe in Dippersdorf Nr. 4, Gemeinde Wartberg. 14. Franz Neubauer, Rechenmachergewerbe in Wartberg Nr. 30. 6. Gewcrbclöschungcn. 1. Franz Soltschegg, Gast- und Schankgewerbe in Großraming Nr. 29. 2. Alois Obernberger, Schuhmachergewerbe in Stiedelsbach Nr. 84, Gemeinde Losenstein. 3. Michael Ritt, Erzeugung landwirtschaftlicher Geräte in Hintstein Nr. 35, Gemeinde Großraming. 4. Franz Amon, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 29. 5. Franz Soltschegg, Frächterei, Mühle und Sägegewerbe iu Großraming Nr. 29. 6. Alois Quatember, Hornviehhandel in Eberstallzell Nr. 28. 7. Josef Minibauer, Frächtergewerbe in Unterlauffa Nr. 72, Gemeinde Land Weyer. 8. Franziska Notz, Gemischtwarenhandel in Ternberg Nr. 14. 9. Leopold Zaupper, Gemischtwarenhandel in Lumplgraben Nr. 19, Gemeinde Großraming. 10. Franz Brandtner, Holzschuhmachergewerbe in Unterwald Nr. 94, Gemeinde St. Ulrich. 11. Aiarie Radner, Gemischtwarenhandel in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 2 neu, Nr. 78 alt. 12. Katharina Woll, Müllergewerbe iu Sierninghofen Nr. 70/71, Gemeinde Sierning. 13. Philipp Weiß, Krämerei in Bad Hall Nr. 71. 14. Therese Narbeshuber, Gast- und Schankgewerbe in Sip- bachzell Nr. 2. 15. Josefa Weyermayr, Bäckergewerbe in Sierninghofen Nr. 5, Gemeinde Sierning. 16. Josef Waller- berger, Frächtergewerbe in Losenstein Nr. 92. 0 Sonstige Gewerbeperänderungen. 1. Alois Dengg, Fleischhauergewerbe in Neustift Nr. 6, Gemeinde Gleink; Standortsverlegnng: Gründberg Nr. 70, Gemeinde Sierning; Fortführung durch Therese Dengg auf Witwenstandsdauer mit dem Geschäftsführer Josef Dengg. 2. Karl Schwarzbauer, Bäckergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 55; Geschäftsführer: Josef Beigauz. 3. Direktion der Steyrtalbahngesellschaft in Steyr, Gast- und Schankgewerbe in Pergern (Bahnhof); Pächter: Franz Mayr. 4. Jgnaz Höpoltseder, Schuhmachergewerbe in Unterrohr Nr. 20, Gemeinde Rohr; Standortsverlegung: Oberrohr 9ir. 16, Gemeinde Rohr. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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