Amtsblatt 1904/22 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

4 Z. 11.294. Steyr, 29. Mai 1904. An alle Gemeinde Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 58 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vonr 21. Mai 1904, Nr. 10.907/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn und Kroatien in die diesseitige Neichs- hälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 11.356. Steyr, 29. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abschrift der Abschrift eines Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Mai 1904, Z. 2267, an die k. k. Statthalterei in Wien. Die k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft in Wien hat in einer an das k. k. Handelsministerium gerichteten Eingabe vom 17. August 1903, Z. 2135, darüber Beschwerde geführt, daß vom Ingenieur Karl Pallisch in Pitten zur Ausstellung nach Hannover mittels Eisenbahn abgesendetes Geflügel in der Grenzstation aufgehalten worden sei, weil dasselbe nicht mit einem Viehpasse im Sinne des 8 8 der Ministerial-Verordnung vom 29. März 1903, R.- G.- Bl. Nr. 73, versehen war. Die hierüber gepflogenen Erhebungen haben ergeben, daß die Anhaltung der Sendung und Verständigung des Absenders deshalb erfolgt ist, weil aus den Begleitpapieren nicht zu entnehmen war, ob es sich um Handelsgeflügel handle und auch solches Geflügel zu Ausstellungen versendet wird. Hievon wolle die k. k. Landwirtschaftsgesellschaft in Erledigung ihrer erwähnten Eingabe mit dem Beifügen verständigt werden, daß es sich, um derartige Vorkommnisse hintanzuhalten, empfiehlt, Geflügel, welches nicht Handelszwecken dient und deshalb bei dem Transporte mittels Eisenbahn nach dem Auslande im Sinne des 8 8 der bezogenen Verordnung eines Viehpasses nicht bedarf, mit einer von der Gemeinde oder von einem landwirtschaftlichen Vereine unter Beidrückung des Bereinssiegels ausgestellten Bestätigung darüber, daß es sich nicht um Handelsgeflügel handle, zu decken. Im Sinne des Vorstehenden sind auch die landwirtschaftlichen Vereine des Landes entsprechend zu verständigen. Für die richtige Abschrift: Wien, am 7. Mai 1904. Der kais. Rat und Expeditsdirektor im k. k. Ministeriunr des Innern: Fromm m. p. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1904, Nr. 10.006/X, zur eventuellen weiteren Veranlassung in die Kenntnis. Der k. k. Statlhaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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