2 Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der f. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 9. Mai 1904, Z. 8763/VII1, zur Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Z 10.947. Steyr, 24. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Matthias Lach. Laut Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 24. April 1904, Z. 15.962, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, verursacht der im Jahre 1877 geborene, in der Gemeinde Schleinitz, polit. Bezirk Cilli, heimatszuständige Bäckergehilfe Matthias Lach seiner Heimatsgemeinde dadurch bedeutende Allslagen, daß er arbeits- unb beschäftigungslos herumzieht und sich auf Kosten derselben Unterstützungen ausfolgen läßt. Der Geliannte ist im Besitze eines Arbeitsbuches, ausgestellt vom Gemeindeamte Schleinitz, ddo. 9. September 1901, Nr. 55, und einer Reisebewilligung ddo. 11. Jänner 1904, Z. 29. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 9. Mai l. I., Z. 9587/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, dem Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keine Unterstützungen zu verabreichen, derselbe ist gegebenen Falles vielmehr den schubpolizeilichen Vorschriften zu unterziehen. Z. 10.599. Steyr, 19. Mai I904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Der Steckbrief vom 27. April 1904, G. Z. Vr. IV 7/4, h. ä. Z. 9422, vom 29. April l. I., Amtsblatt Nr. 18, gegen Alois Jranzmaier und Johann Leibetseder wird lviderrufen. Z 10 774. Steyr, 24. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L l. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Ausforschnng. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statchalterei vom 7. Mai 1904, Z. 9503/1V, ist der am 31. Juli 1873 in Neutitschein als Sohn der Eheleute Leopold und Dorothea Hirsch (geb. Rosenberger) geborene, nach Mährisch - Weißkirchen heimatberechtigte militärtaxpflichtige Kommis Jgnaz Hirsch auszusorschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist ander zu berichten. Z. 11.017. Steyr, 24. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschung der abgängigen Emilie Tychopad. Laut Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 2. Mai 1904, Z. 2205, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, hat Emilie Tychopad, Volksschullehrerin in Jglau, am 13. April l. I. einen dreitägigen Urlaub geuvmmen, ist an demselben Tage nach Brünn abgereist und seitdem spurlos verschwunden. Da sich die Genannte vor ihrer Abfahrt von Jglau von ihren Bekannten auf einer auffallenden Weise verabschiedet, alle ihre Effekten, wie nachträglich sichergestellt wurde, geordnet und verpackt und einen größeren Geldbetrag mitgenommen hat, und da sie ferner leidend war, so wird allgemein angenommen, daß sie Jglau verlassen hat, um in der Ferne, wo ihre Identität nicht leicht festgestellt werden kann, einen Selbstmord zu begehen. Die Genannte ist 52 Jahre alt, mittelgroß, sehr hager, dunkelhaarig, und ivar am Tage ihrer Abreise ganz schwarz gekleidet. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. Mai 1904, Z. 10.209/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, Nachforschungen nach der Genannten zu veranlaffen und ein etwaiges positives Resultat sogleich anher bekannt zu geben. Z. 10.621. Steyr, 19. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. l. Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Gkerösterreich in der Berichtsperiode vom 3. Mai bis 10. Mai 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Bodendorf, Ortschaft Standort. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Stiftung b. R., Ortschaft Liebental. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. BezirkFreistadt: Gemeinde und Stadt Freistadt. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Eidenberg, Ortschaft Aschelberg; Gemeinde Laimbach, Ortschaft Haid. 3 Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Erdmannsdorf; Gemeinde Gutau, Ortschaft Lehen; Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Neustadt; Gemeinde Rainbach, Ortschaft Vierzehn. 2. BezirkUrfahr: Gemeinde Reichental, Ortschaften Neichental, Niederreichental; Gemeinde und Ortschaft Zwettl. 3. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Oftering, Ortschaft Freiling.
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