Amtsblatt 1904/21 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amts-G Matt der k. k. Zizirkshiulpimaimschasi Stcijr für öen gleichnamigen politischen und SchulvezirK. Ur 21. Steyr, am 26. Mai. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ad Z. 9501. Steyr, 24. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstetzungen. Der mit h. ä. Erlasse vom 2. Mai 1904, Z. 9501, Amtsblatt Nr. 18, gegebene Termin zur Berichterstattnng über das Meldewesen ist abgelaufen. Jene Gemeinden, ivelche Meldestellen errichten und bisher keine Anträge gestellt haben, werden dieselben binnen 48 Stunden zn erstatten haben, da die neuen Meldevorschriften mit 1. Juni l. I. in Kraft treten und bis dahin alles geordnet sein muß. Z. IO61/B.-Sch.-R. Steyr, 22. Mai 1904. An den Zweiglehrerverein Aremzmünster. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, ivelche an der am 18. Juni in Bad Hall stattsindenden Vereinsversantmlnng teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 10.773. Steyr, 18. Mai 1904. An alle Gemeinde vorstehungen. Im Berlage der k. u. k. Hofbuchdruckerci uiid Verlagsanstalt Jos. Feichtingers Erben (Hans Drouot) in Linz ist erschienen: „Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung für alle Gemeinden des Erzherzogtunies Oesterreich ob der Enns mit Ausnahme von Linz und Steyr — zusammengestellt von Freiherrn Franz Aichelburg-Labia, k. k. Statthaltereirat." Der Text dieser Ausgabe der Gemeindeordnung und der Gemeindewahlordnung ist unter Berücksichtigung der seither erfolgten Abänderungen des Gesetzes vom 28. April 1864, L.-G.- u. B.-Bl. Nr. 6, zusammengestellt und außerdem mit zahlreichen Anmerkungen versehen, ivelche teils erläuternde Bemerkungen nach dem gegenwärtigen Stande der Judikatur, teils den Hinweis auf einschlägige Gesetze und Verordnungen enthalten. Hiedurch erscheint dieses Handbuch, dessen Preis gebunden nur I Krone beträgt, für den praktischen Gebrauch besonders geeignet und werden daher die Gemeinde-Vor- stehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 8. Mai 1904, Z. 7823/11, auf dieses Buch anfmerk- sam gemacht. ______________________ Z. 11.029. Steyr, 21. Mai 1904. Z-645 Kundmachung. Die Landgemeinde Weyer a. d. Enns verpachtet das Jagdrecht auf dem Gemeindejagdgebiete nach Festsetzung des Jagdgebietes durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr in den Katastralgemeinden Anger, Pichl, Nach der Enns, Kleinreifling und Laussa im Gesamtflächenmaße von 3800 Im 4563 a im Wege der öffentlichen Versteigerung vom Tage der Zuweisung bis 30. Juni 1909. Die Versteigerung findet statt am Dienstag den 31. Mai 1904 um 9 Uhr vormittags in der Kanzlei der Landgemeinde Weyer. Der Ausrnfspreis beträgt 1100 Kronen und wird die Jagd unter demselben nicht hintangegeben. Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Lizitant das Vadium im Betrage von 600 Kronen zu erlegen. Bemerkt wird, daß, wenn infolge der endgültigen Entscheidung über etwa noch anhängige Rekurse oder im Sinne weiterer Bestimmnngen des Jagdgesetzes ein Zuwachs oder Abfall am Kemeindejagdgebiete eintritt, der bei der Versteigerung erzielte Pachtschilling eine Erhöhung oder Herabminderung int Verhältnisse des Flächenmaßes des Zuwachses oder Abfalles erfährt. Vorstehnng der Landgemeinde Weyer a. d. Enns am 18. Mai 1904. Der Gemeindevorsteher: Karl Heimpl. Z. 11.081. Steyr, 22. Mai 1904 An alle Gemeinde-vorstehungen. Hausier-Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des kgl. ung. Handelsministeriums vom 16. März 1904, Z. 13.947/V11, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Snhopolje des Komitates Veröcze (Kroatien-Slavonien), unter Äufrecht- haltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschristen und in bett diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags-

2 Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der f. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 9. Mai 1904, Z. 8763/VII1, zur Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Z 10.947. Steyr, 24. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Matthias Lach. Laut Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 24. April 1904, Z. 15.962, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, verursacht der im Jahre 1877 geborene, in der Gemeinde Schleinitz, polit. Bezirk Cilli, heimatszuständige Bäckergehilfe Matthias Lach seiner Heimatsgemeinde dadurch bedeutende Allslagen, daß er arbeits- unb beschäftigungslos herumzieht und sich auf Kosten derselben Unterstützungen ausfolgen läßt. Der Geliannte ist im Besitze eines Arbeitsbuches, ausgestellt vom Gemeindeamte Schleinitz, ddo. 9. September 1901, Nr. 55, und einer Reisebewilligung ddo. 11. Jänner 1904, Z. 29. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 9. Mai l. I., Z. 9587/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, dem Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keine Unterstützungen zu verabreichen, derselbe ist gegebenen Falles vielmehr den schubpolizeilichen Vorschriften zu unterziehen. Z. 10.599. Steyr, 19. Mai I904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Der Steckbrief vom 27. April 1904, G. Z. Vr. IV 7/4, h. ä. Z. 9422, vom 29. April l. I., Amtsblatt Nr. 18, gegen Alois Jranzmaier und Johann Leibetseder wird lviderrufen. Z 10 774. Steyr, 24. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L l. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Ausforschnng. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statchalterei vom 7. Mai 1904, Z. 9503/1V, ist der am 31. Juli 1873 in Neutitschein als Sohn der Eheleute Leopold und Dorothea Hirsch (geb. Rosenberger) geborene, nach Mährisch - Weißkirchen heimatberechtigte militärtaxpflichtige Kommis Jgnaz Hirsch auszusorschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist ander zu berichten. Z. 11.017. Steyr, 24. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschung der abgängigen Emilie Tychopad. Laut Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 2. Mai 1904, Z. 2205, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, hat Emilie Tychopad, Volksschullehrerin in Jglau, am 13. April l. I. einen dreitägigen Urlaub geuvmmen, ist an demselben Tage nach Brünn abgereist und seitdem spurlos verschwunden. Da sich die Genannte vor ihrer Abfahrt von Jglau von ihren Bekannten auf einer auffallenden Weise verabschiedet, alle ihre Effekten, wie nachträglich sichergestellt wurde, geordnet und verpackt und einen größeren Geldbetrag mitgenommen hat, und da sie ferner leidend war, so wird allgemein angenommen, daß sie Jglau verlassen hat, um in der Ferne, wo ihre Identität nicht leicht festgestellt werden kann, einen Selbstmord zu begehen. Die Genannte ist 52 Jahre alt, mittelgroß, sehr hager, dunkelhaarig, und ivar am Tage ihrer Abreise ganz schwarz gekleidet. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. Mai 1904, Z. 10.209/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, Nachforschungen nach der Genannten zu veranlaffen und ein etwaiges positives Resultat sogleich anher bekannt zu geben. Z. 10.621. Steyr, 19. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. l. Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Gkerösterreich in der Berichtsperiode vom 3. Mai bis 10. Mai 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Bodendorf, Ortschaft Standort. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Stiftung b. R., Ortschaft Liebental. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. BezirkFreistadt: Gemeinde und Stadt Freistadt. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Eidenberg, Ortschaft Aschelberg; Gemeinde Laimbach, Ortschaft Haid. 3 Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Erdmannsdorf; Gemeinde Gutau, Ortschaft Lehen; Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Neustadt; Gemeinde Rainbach, Ortschaft Vierzehn. 2. BezirkUrfahr: Gemeinde Reichental, Ortschaften Neichental, Niederreichental; Gemeinde und Ortschaft Zwettl. 3. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Oftering, Ortschaft Freiling.

3 Z. 10.857. Steyr, 19. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung des k. f. Ministeriums des Innern vom 12. Mai 1904, Z. 21.258, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schafen und Schweinen aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Köszeg, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Vas), in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Unter-Gänserndorf und Rowytarg erlaffenen Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichts- bezirken Malaczka (Komitat Pozsony), Szepesofalva (Komitat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das wegen Bestandes der Schafpocken- seuche erlassene Verbot der Einfuhr von Schafen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Modrus-Rieka) in Kroatien- Slavonien gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Dies wird im Rachhange zu den hierortigen Kundmachungen vom 28. April und 5. Mai 1904, ZZ. 18.780 und 19.872 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 4. und 11. Mai d. I., Nr. 50 und 53), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Mai 1904, Nr. 10.305'X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 11.016. Stehr, 23. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Nr. 10.517/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten ofstziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Mai d I., Z. 21.931, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/11, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 14. März 1904, Z. 5540/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bjelina, Brcka, Cazin, Bosn.-Krupa, Bosn.-Novi, Priedor, Prnjavor, Sanskimost, Srebrenica, Tesany, Vlasenica und Zvornik. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des 8 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), bezw. des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 351 geahndet. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, am 16. Mai 1904. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Mai 1904, Nr. 10.517/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 11.011. Steyr, 24. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. April l. I., Z. 7699, wird den Gemeinde- Vorstehungen mitgeteilt, daß der Prospekt für die deutsche Ausgabe des an die Stelle des bisher herausgegebenen „Spezialrepertoriums" getretenen „Gemeindelexikon" der im Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder erschienen ist. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 16. Mai 1904, Nr. 1441/?™., wird die Beschaffung dieses für die öffentliche Verwaltung wichtigen Werkes umso nachdrücklicher empfohlen, als der stoffliche Inhalt des Gemeinde-Lexikons gegenüber den früher herausgegebenen Spezial-Ortsrepertorien in vieler Hinsicht vermehrt wurde. Auch mit Rücksicht auf die ungewöhnlich hoben Herstellungskosten erscheint es im Interesse der Kostenbedeckung wünschenswert, daß das Werk einen möglichst großen Absatz erziele. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, für die möglichste Verlautbarung Sorge zu tragen und sich an der Subskription sowohl selbst zu beteiligen als auch weitere Kreise zur Subskription auf dieses authentische Werk ein- zuladen, wozu bemerkt wird, daß für Aemter und Behörden bei Bestellung durch die Vorgesetzte Oberbehörde ein Nachlaß von 20 % vom Ladenpreise gewährt wird. Bestellungen sind h. a. bis längstens 20. Juni l. I. anzumelden. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und B-rlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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