Amtsblatt 1904/19 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amtsder Nlatl k. k. ZZezirkshauptmalinschafl Sleqr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 19. Steyr, am 12. Mai. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auik' geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 10. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Neichs-Gesetz-Blütter Stück XXI, XX», XXIII und XXIV an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zn berichten. ‘3- 9791. Steyr, 4. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Impsarzte. Deni Amte wurden vom oberösterr. Landesexpedite Jmpfstoffbestellkarten für Notimpfungen zugesendet und sind dieselben im Bedarfsfälle h. a. anzusprechen. Z. 96 77. Steyr, 4. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachweisung des Fortbestandes der Begünstigung nach §§ 31, 39 «nd 33 des Wehrgesetzes als Kandidat des geistlichen Standes, Lehrer und Besitzer ererbter Landwirtschaften. Gemäß ZZ 48, 51 und 54, Wehr-Vorschriften, I. Teil, haben diejenigen Kandidaten, Lehrer und Besitzer ererbter Landwirtschaften, welche die Begünstigung der §§ 31, 32 und 33, Wehr-Gesetz, genießen, im Monate Juni den Nachweis zu erbringen, daß sie noch Anspruch auf diese Begünstigung besitzen. Dieser Nachweis ist in der für das erste Ansuchen vorgeschriebenen Art zu erbringen und die amtliche Bescheinigung über die Zuerkennung der Begünstigung beizuschließen. Diejenigen, welche erst seit Juni vorigen Jahres die Zuständigkeit im hiesigen Bezirke erlangten, haben ihre frühere Heimatsgemeinde, ihr Geburtsjahr und jene politische Behörde, bei welcher sie für das Jahr 1903 den Nachweis über den Anspruch erbrachten, ausdrücklich anzu- geben. Hievon sind die interessierten Parteien mit dem Bemerken in die Kenntnis zu setzen, daß der Anspruch auf diese Begünstigungen erlischt, wenn der Nachweis des Fortbestandes ohne genügende Entschuldigung nicht rechtzeitig beigebracht wird. Z. 9862. Steyr, 5. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Begrenzung des Begriffes „Hauslacke". Anläßlich der Nepublikation der Regiernngsverordnung vom 3. September 1834, Z. 14.964, betreffend die Verwahrung der Hauslacken, ist an die k. k. Statthalterei die Anfrage gestellt worden, was unter dem Begriffe „Hauslacke" im Sinne dieser Verordnung zu verstehen sei. Um diesbezüglichen Zweifeln zu begegnen und ein einheitliches Vorgehen auf Grund der k. k. Statthalterei- Kundmachung vom 29. Dezember 1903, L. - G.- und V.-Bl. Nr. 39, herbeizusühren, wird daher bemerkt, daß unter „Hauslacken" nach der Bedeutung des Wortes und dem Zivecke der obzitierten Verordnung jene Wassersammel- gruben zu verstehen sind, welche häuslichen Zwecken wie Waschen, Begießen u. dgl. oder als Wasservorrüte bei Feuersgefahr zu dienen haben und welche sich in so geringer Entfernung vorn Wohnhause befinden, daß auch die kleineren Kinder des Hauses bei ihrem täglichen unbeaufsichtigten Aufenthalte in der Umgebung des Hauses leicht in die Nähe dieser Wasserbehälter gelangen können. Bei diesem Anlässe wird auch betont, daß, wenngleich die mehrerwähnte Regierungs - Verordnung in erster Linie die Umgebung der Hauslacken mit einer Bretterwand Vorsicht, es doch keinem Anstande unterliegen wird, daß diese Einzäunung auch in anderer Weise aus Holz, Draht usw. hergestellt werde, sobald sie nur geeignet ist, ihren Zweck zuverlässig zu erreichen und die Kinder, insbesondere die kleineren derselben, von der Annäherung an die Lacken ab- zuhalten, beziehungsweise ihnen auch das Durchkriechen oder Ueberklettern der Umzäunung zu verwehren. Ueberhaupt wird daran festzuhalten sein, daß durch die Nepublikation der Verordnung über die Verzäunung der

2 Hauslacken der ländlichen Bevölkerung keinerlei unnötige Erschwernisse oder Kosten verursacht werden sollen, daß aber andererseits, angesichts des Umstandes, daß dermalen in Oberösterreich alljährlich im Durchschnitte nicht weniger als 12 Kinder durch Verunglückung in den Hauslacken einen vorzeitigen Tod finden, das zum Schutze der Kinder tatsächlich Nottvendige auch unbedingt durchgeführt werden muß. Auf andere fließende und stehende Gewässer findet die Kundmachung über die Verzäunung der Hauslacken natürlich keine Anwendung und werden diesbezüglich vielmehr die Gemeinden nach Maßgabe der speziellen örtlichen Verhältnisse im Sinne des § 25, P. 2 u. 3, der Gemeinde- Ordnung die entsprechenden Verfügungen zu treffen haben. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der f. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 23. April 1904, Z. 6588/H, zur entsprechenden Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 9999. St ehr, 7. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden der Gerichtsbe^irke Steyr »nd Gremsmünster. Ausforschung der abgängigen Theresia Obermair. Am Samstag den 30. April 1904, zirka halb 6 Uhr früh, entfernte sich Theresia Obermair, Mitbesitzerin in Pfarrkirchen Nr. 9. Beiin Fortgehen gab sie an, sie gehe hinüber (Bad Hall gemeint), um ihre Osterbeichte 511 verrichten. Theresia Obermair ist im Jahre 1834 in Furtberg, Pfarre Bad Hall, geboren und nach Adlivang zuständig, ist von mittlerer Größe, hat ovales Gesicht, Haare schon etwas grau, Augenbrauen grau, graue Augen, Nase und Mund gewöhnlich, Zähne sehr schadhast, als besondere Kennzeichen an der linken Stirnseite eine Narbe, ivelche von einer Rißquetschwunde herrührt. An Kleidung trug dieselbe und zwar: Einen dunkelblauen Rock, schwarze Schürze, schwarze Jacke, gewöhnliches Halstuch, seidenes schwarzes Kopftuch, weiße Strümpfe und alte Lederschuhe. Geld kann dieselbe einige Heller mit sich haben. Im Eruierungsfalle ist sogleich anher die Anzeige zu machen. Z. 9718. Steyr, 8. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und l. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. April bis 26. April 1904. 1. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Oftering, Ortschaft Freiling. 2.BezirkWels: GemeindeFraham,OrtschaftLahöfen; Gemeinde und Ortschaft Krenglbach. Erlöschen der Seuche. BezirkWels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Rötten. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ortschaft Oedt. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Furtberg; Gemeinde Rohr, Ortschaft Unterrohr; Gemeinde und Ortschaft Bad Hall. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1 Bezirk Freistadt: Gemeinde Rainbach, Ortschaft Eibenstein. 2. BezirkUrfahr: Gemeinde Eidenberg, Ortschaften Aschelberg, Felsleiten; Gemeinde Laimbach, Ortschaft Haid; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden; Gemeinde Lichtenstein, Ortschaft Liebenschlag; Gemeinde und Ortschaft Oberneukirchen; Gemeinde Oberweißenbach, Ortschaft Hinterweißenbach; Gemeinde Reichental, Ortschaften Reichental und Ricderreichen- tal ; Gemeinde Stiftung b. L., Ortschaft Unterstiftung; Gemeinde Stiftung b. R., Ortschaft Stiftung; Gemeinde und Ortschaft Zwettl. Erlöschen der Seuche. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr, Ortschaften Auberg, Urfahr. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. April 1904, Nr. 8830/X, in die Kenntnis. Z. 10.053. Steyr, 9. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. April bis 2. Mai 1904. 1. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Oftering, Ortschaft Freiling. Erlöschen der Seuche: Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Lahöfen; Gemeinde und Ortschaft Krenglbach. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Erdmannsdorf; Gemeinde Gutau, Ortschaft Lehen; Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Neustadt; Gemeinde Nainbach, Ortschaft Vierzehn.

3 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Laimbach, Ortschaft Haid; Gemeinde Neichental, Ortschaften Neichental, Nieder- reichental; Gemeinde und Ortschaft Zwettl. 3. BezirkSteyr (Stadt) - Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Frei st adt: Gemeinde Rainbach, Ortschaft Eibenstein. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Eidenberg, Ortschaften Aschelberg und Felsleiten; Gemeinde und Ortschaft Leon- felden; Gemeinde Lichtenstein, Ortschaft Liebenschlag; Gemeinde und Ortschaft Oberneukirchen; Gemeinde Oberweißenbach, Ortschaft Hinterweißenbach; Gemeinde Stiftung b. L., Ortschaft Unterstiftung; Gemeinde Stiftung b. R., Ortschaft Stiftung. 3. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Stötten. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ortschaft Oedt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Mai 1904, Z. 9445/X, in die Kenntnis. Z. 9865. Steyr, 9 Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Die Gemeinde lKnslelmngen and I l l^endarmeric- Posten - Kommanden werden Vtemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" 9lr. 50 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai 1904, Nr. 9229/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte zur besondereu Beachtung aufmerksam gemacht. ZZ. 9713, 9714 Steyr, 5. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung StellungsPflichtiger. Auszuforschen sind laut h. o. Weisung: Franz Booek, Franz Hlahulek. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist zu berichten. Z. 10.055. Steyr, 7. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Eugen Maximilian Kastalsky. Laut Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Mai 1904, Z. 8997/11, liegt der begründete Verdacht vor, daß Eugen Maximiliau Kastalski, Sohn der Eheleute Franz und Emilie Kastalski, geboren im Jahre 1882, in der Gemeinde Patwie zwierzynieckie heimatberechtigt, als ein arbeitsscheues Individuum im Herumziehen die öffentliche Mildtätigkeit in Anspruch nimmt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, dem Vorgenannten — den Fall dringendster Not ausgenommen — keine Unterstützungen zu gewähren, sondern ihn der schubpolizeilichen Behandlung zu uuterziehen. ZZ. 9715, 9716. Steyr, 4. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Nachforschungen nach Leopold Bilek (1903) und Anton Zgoda (1904) sind einzustellen. Z. 9866. Steyr, 6. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Mit Beziehung auf den h. a. Erlaß vom 5. April l. I., Z. 7348, Amtsblatt Nr. 14, wird eröffnet, daß laut Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. April l. I, Z. 8733/1V, der Aufenthaltsort des Martin Kokol inzwischen ausgeforscht wurde. Steyr, am 1. Mai 1904. An die Genostenschasts- und Urankenkasten- vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungcn pro April 1904. 1. Friederike Wimmer, Gemischtwarenhandel in Sattledt Nr. 34, Gemeinde Land Kremsmünster. 2. Oswald Hoch- rieser, Gemischtwarenhandel in Großraming Nr. 54. 3. Franz Burghuber, Uhrmachergewerbe in Schweinsegg Nr. 10, Gemeinde Ternberg. 4. Karl Krenmüller, Fleischhauer- und Fleischselchergewerbe in Neuzeug Nr. 72, Gemeinde Sierning. 5. Josef Rehack, Schneidergewerbe in Neuschönau Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich. 6. Leopold Hasenzagl, Fleischhauergewerbe in Neustift Nr. 6, Gemeinde Gleink. 7. Johann Ortmayr, Frächtergewerbe in Sierning Nr. 96. 8. Matthäus Herber, Viktualienhandel in Mühlgrub Nr. 58, Geiueinde Pfarrkirchen. 9. Franz Moisl, Gast- und Schankgewerbe in Losenstein Nr. 105 (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 10. Leopold Kopf, Frächtergewerbe in Au Nr. 5, Gemeinde Land Weyer. 11. Franz Brandmair, Gemischtwarenhandel in Bad Hall, Kirchengaffe Nr. 4. 12. Leopold Meilinger, Musikergewerbe in Markt Weyer Nr. 174. 13. Alois Bruckmayr, BlitzableiteraufstellungsGewerbe in Garsten Nr. 20. 14. Josef Kalteis, Gast- und Schankgewerbe in Oberbrunnern Nr. 16, Gemeinde Than- stetten (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.-O.

4 vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 15. Johann Eitzenberger, Gast- und Schankgewerbe in Unterdambach Nr. 51, Gemeinde Garsten (Berecht. 8 16, lit. b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 16. Kajetan Schoißwohl, Gemischtwarenhandel in Unter- lauffa Nr. 28, Gemeinde Land Weher. 17. Engelbert Riegler, Viktualienhandel in Pöchgraben Nr. 4, Gemeinde Groß- raming. 18. Joses« Zeitlinger, Viktualienhandel in Pfarrkirchen Nr. 14. 19. Lambert Ahrer, Frächtergewerbe in Stiedelsbach Nr. 77, Gemeinde Losenstein. 20. Engelbert Riegler, Schneidergewerbe in Pöchgraben Nr. 4, Gemeinde Großraming. 21. Josef Tetinek, Bäckergewerbe in Unterlaussa Nr. 14, Gemeinde Land Weher. 8. Gewerbelöschungen. 1. Leopold Lumplecker, Musikergewerbe in Markt Weher Nr. 87. 2. Christian Hasenleitner, Gast- und Schankgewerbe in Oberbrunnern Nr. 16, Gemeinde Thanstetten. 3. Christian Hasenleitner, Viktualienhandel in Oberbrunnern Nr. 16, Gemeinde Thanstetten. 4. Franz Ahamer, Fleischhauergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 16. 5. Karl Lehrbaumer, Sattlergewerbe in Schiedlberg Nr. 65, Gemeinde Thanstetten. 6. Peter Maderthaner, Gemischtwarenhandel in Unterlaussa Nr. 26, Gemeinde Land Weher. 7. Michael Steffelbauer, Gast- und Schankgewerbe in Losenstein Nr. 105. 8. Leopold Brandecker, Gemischtwarenverschleiß in Pöchgraben Nr. 111, Gemeinde Großraming. 9. Rosa Riegler, Schneidergewerbe in Pöchgraben Nr. 4, Gemeinde Großraming. 10. Rosa Riegler, Viktualienhandel in Pöchgraben Nr. 4, Gemeinde Großraming. 11. Josef Waldl, Trödlergewerbe in Sierning Nr. 20. 12. Josef Binder, Dienstmanngewerbe in Oberburgfried, Gemeinde Land Kremsmünster und Markt Kremsmünster Nr. 15. 13. Heinrich Gallowitsch, Hutmachergewerbe in Sierning Nr. 214. 14. Leopold Zaupper, Gast- und Schankgewerbe in Lumplgraben Nr. 19, Gemeinde Großraming. 15. Johann Wieser, Dienstbotenvermittlung in Unterhimmel Nr. 1, Gemeinde Garsten. 16. Josef Lenz, Schneidergewerbe in Markt Weher Nr. 40. 6. Sonstige Gewerbeverändcruligen. 1. Anna Wimböck, Gemischtwarenhandel in Sierning- hofen Nr. 28; Standortsverlegung nach Sierninghofen Nr. 54, Gemeinde Sierning. 2. Karl Radhuber, Schuhmachergewerbe in Sierninghofen Nr. 79, Gemeinde Sierning; Standortsverlegung: Neuzeug Nr. 48, Gemeinde Sierning. 3. Franz Peczena, Sattlergewerbe in Stein Nr. 11, Gemeinde Gleink; Fortführung durch Aloisia Peczena auf Witwen- standsdauer; Geschäftsführer: Josef Pseiner. 4. Aloisia Kaiblinger, Viktualienhandel in Dehenwang Nr. 16, Gemeinde Land Kremsmünster; Standortsverlegung: Bad Hall Nr. 131. 5. Firma C. A. Greiner, Fabrikskantine in Krift, Gemeinde Land Kremsmünster; Geschäftsführer: Johann Gruber. 6. Franz Bichler, Gast- und Schankgewerbe in Stein Nr. 1, Gemeinde Gleink; Pächter: Wenzel Schulz. 7. Josef Mahr, Bäckergewerbe in Sierninghofen Nr. 43, Gemeinde Sierning;. Pächter: Vitus Demberger. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. BrzirkShauptmanuschast Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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