Amtsblatt 1904/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

5 Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 7. und 9. April 1904, ZZ. 14.878 und 15.137 (enthalten in den Amtsblättern zur ,,Linzer Zeitung" vom 13. und 16. April d. I., Nr. 41 und 43), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. April 1904, Nr. 8015/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 9512. Steyr, 1. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. April 1904, Z. 17.504, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Das Ministerium des Innern verbietet wegen erfolgter Einschleppuug der Maul- und Klauenseuche nach dem diesseitigen Gebiete die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Mor, Szekesfejervar (Komitat Fejer), Data, Gesztes (Komitat Komarom) sowie aus der Munizipalstadt Szekesfejervar, ferner wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Baja (Komitat Bacs-Bodrog), Kis- körös, einschließlich der Stadtgemeinde Kis - Kun - Halas (Komitat Pest-Pilis-Solt-Kiskun), Kraszna (Komitat Szilagy), sowie aus der Munizipalstadt Baja in Ungarn nach ben im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Nowytarg erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus deu Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Kesmark, einschließlich der Stadtgemeinden Kesmark, Leipicz und Szepes-Bela, Olublo, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde Szepes- szombat, einschließlich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund- machungen voin 7., 9. und 13. April 1904, ZZ. 14.878, 15.137 und 15.922 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 13., 16. und 26. April d. I., Nr. 41, 43 und 46) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. April 1904, Nr. 8671/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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