Amtsblatt 1904/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

4 Bezirks-Armenrates Floridsdorf die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, dem Obgenannten unter keinen Umständen Unterstützungen zu gewähren, sondern ihn im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung zuzuführen. Z. 9507. Steyr, 2. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. März l. I., Z. 4916 — 4918, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach Willibald Ondrus sind einzustellen. Z. 9422. Steyr, 29. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t k. Gendarmerie-Posten - Üommanden. Steckbrief. 1. Alois Franzmair, am 7. Mai 1882 zu Sankt Marien, Bezirk Linz, Oberösterreich, geboren und dahin zuständig, katholisch, ledig, zuletzt Tunnelarbeiter in Kniewas, 2. Johann Leibetscdcr, am 18. August 1876 zu Niederneukirchen in Oberösterreich geboren, nach Gleink, Bezirk Steyr, zuständig, katholisch, ledig, gelernter Zimmermann, zuletzt Tunnelarbeiter in Steyrbruck, wurden mit dem rechtskräftigen Urteile des k. k. Kreisgerichtes Steyr vom 8. März 1904, GZ. Vr. IV 7/4/54, ivegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung zur Kerkerstrafe je in der Dauer von 6 Monaten verurteilt und sind seit spätestens 21. April l. I. flüchtig. Es ergeht der Auftrag, den Aufenthaltsort der Genannten auszuforschen und anher, bezw. dem k. k. Kreisgerichte Steyr, Abteilung IV, bekanntzugeben. Z. 9569. Steyr, 2. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Vr. IV/28/4/25. Steckbrief. Franz Festl, Tunnelarbeiter, an» 22. August 1877 zu Kirchdorf, Oberösterreich, geboren, nach Micheldorf, Bezirk Kirchdorf, zuständig, katholisch, ledig, wurde mit hiergericht- lichem rechtskräftigen Urteile vom 28. März 1904, GZ. Vr. IV 28/4/21, ivegen Verbrechens der Erpressung zur schweren und verschärften Kerkerstrafe in der Dauer von 6 Monaten verurteilt. Da er sich der Strafverbüßung durch Abreise entzogen hat, wird uin Ermittlung und Bekanntgabe seines derzeitigen Aufenthaltsortes ersucht. K. k. Kreisgericht Steyr, Abt. IV am 30. April 1904. HoerneS. Z. 9409. Steyr, 30. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Der Heuer mit Abschied beteilte Johann Zehetleitner aus Piberbach soll sich laut Mitteilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Linz in einer Gemeinde des Landbezirkes Steyr aufhalten. Es ist nach demselben zu forschen und im Eruierungsfalle dessen Landsturmpaß mit der Aufenthaltsanzeige bis 15. Mai l. I. anher vorzulegen. Auch negative Anzeigen sind zu erstatten. ZZ. 9264, 9506. Steyr, 2. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Laut h. o. Erlasse sind auszuforschen: Der Stellungspflichtige Vinzenz Schmittag und der Militürtaxpflichtige Maximilian Petrncha. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist zu berichten. Z. 9031. Steyr, 1. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. April 1904, Z. 15.922, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Das Ministerium des Innern setzt das wegen der Einschleppung der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Mitrovica einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Ruma (Komitat Syrmien) in Kroatien-Slavonien, ferner das wegen Bestandes der Maul- und Klauenseuche gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz- Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) und endlich das wegen des Bestandes der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schlveinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Makovicza (Komitat Saros) in Ungarn gerichtete Verbot außer Kraft. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär-Ueberein- kommens gemäß Art. I, Ms. 2, der Ministcrial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Aphten- seuche verseucht gewesenen Gemeinde Kislevard (Stuhlgerichtsbezirk Malaczka) und der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Felsöorlich (Stuhlgerichtsbezirk Makovicza) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Verwaltungsbezirke bestandenen Verbote nicht berührt.

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