2 Z. 8461. Steyr, 18. April 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen. K. u. k. 14. Korps-Kommando. J. Nr. 1755 v. 1904. Konkurs - Ausschreibung über einen erledigten Therefianischen Militärwaisen- Stiftungsplatz für Knaben. Der Stiftungsgenuß jährlicher 68 Kronen wird in halbjährigen dekursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militärwaise, welche urkundlich nachzuweisen vermag, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht angehörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Jmpfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse des Knaben zu belegen und anzugeben, ob und welche andertveitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 10. Mai 1904 beim k. u. k. Ergänzungsbezirks-Kommando Rr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im April 1904. Z. 8142. Steyr, 13. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Feuerwehrverbands - Kongrest in Budapest. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. März 1904, Z. 390, hat der kgl. ungarische Minister des Innern mitgeteilt, daß der internationale Feuerwehr- Verband seinen nächsten Kongreß in der Zeit vom 17. bis 21. August 1904 in Budapest abhalten werde. Das Arrangement des internationalen Kongresses habe der ungarische Reichs-Feuerwehrverband übernommen und werde derselbe in Verbindung mit diesem Kongresse in der Zeit vom 15. bis 21. August auch eine Ausstellung des Feuerlösch- und Rettungswesens veranstalten. An diese Mitteilung hat der kgl. ung. Minister des Innern unter anderem das Ersuchen geknüpft, dahin zu wirken, daß die in Betracht kommenden Faktoren (Feuerwehren, mit Feuerlösch - Einrichtungen sich Beschäftigende, Fabrikanten von Erzeugnissen, die in das Feuerlöschfach einschlagen, rc.) zu möglichst regem Besuche dieses Kongresses angeeifert werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 5. April 1904, Z. 6237/H, zur Verständigung der interessierten Kreise mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß das Kongreßprogramm h. a. eingesehen werden kann. Z. 8145. Steyr, 14. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Wasserversorgung der Ortschaften für Fenerlöschzwecke. Zufolge Zuschrift des Verlages I. Schweitzer (Arthur Sellier) in München vom 16. März 1904 an die k. k. o.-ö. Statthalterei ist in diesem Verlage ein Buch „Die Wasserversorgung der Ortschaften besonders für Feuerlöschzwecke" mit 82 Abbildungen, bearbeitet von Rudolf Fried, erschienen. Einzelne Exemplare kosten ä Mk. 1.—, 20 Exemplare Mk. 18.—, 50 Exemplare Mk. 37.50 und 100 Exemplare Mk. 65.—. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. April 1904, Z. 5940, werden die Gemeinde-Vorstehungen auf das Erscheinen dieses Buches, welches in Wasser- versorgungsftagen zweckmäßige Belehrung bietet, aufmerksam gemacht und gleichzeitig eingeladen, die in der Gemeinde befindliche Feuerwehr von dem Erscheinen dieses Buches in die Kenntnis zu setzen. Z. 7958. Steyr, 18. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Der „Deutsche und Oesterr. Alpenverein" hat die Organisierung des Rettungswesens für das gesamte Gebiet der Ostalpen in die Hand genommen und zur Durchführung gebracht. Zu diesem Zwecke wurden in sämtlichen Alpenländern eine große Anzahl Rettungsstellen geschaffen und mit den nötigen Rettungsmitteln ausgestattet; nebstdem wurden auch außerhalb des Alvengebietes überall wo es tunlich war Meldestellen errichtet, welche die Aufgabe haben, Anzeigen über vermißte Personen entgegen zu nehmen, alle für das Aufsuchen der Vermißten zweckdienlichen Angaben zu erheben und auf Grund derselben jene Rettungsstellen in den Alpen, welche für den vermutlichen Ort des Unfalls in Betracht kommen, telegraphisch zu verständigen oder sonst Zweckdienliches zu deren Rettung zu veranlassen. Die Meldestellen wurden zu diesem Zwecke mit einem Verzeichnis der sämtlichen Rettungsstellen versehen. Selbstverständlich werden derartige Anzeigen über Mitglieder und Nichtmitglieder des Alpenvereines entgegengenommen. Die Sektion Steyr des „Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereines" hat auch bereits eine derartige Meldestelle hierorts ins Leben gerufen und befindet sich dieselbe in dem „Eisenhofe" der Herren Heindl & Seid! am Stadtplatze Nr. 32. (Telephon Nr. 28.) Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 7622. Steyr, 6. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Im Grunde des Statthalterei-Erlaffes vom 29. Mär; 1904, Nr 6326 V, werden die Gemeindevorstehungen beauftragt, die im Gemeindegebiete sich niederlassenden Hebammen anzuweisen, jede durch Verehelichung oder aus anderem Anlaffe eintretende Aenderung ihres Namens unter Vorlage der bezüglichen Dokumente und ihres Diplomes sogleich h. a. zur Anzeige zu bringen. Hievon sind auch die Herren Gemeindeärzte zu verständigen. Aufgabe der Gemeinden, beziehungsweise der Gemeindeärzte wird es sein, die Befolgung dieser Anordnung seitens der Hebammen zu überwachen. Z. 8465. Steyr, 17. April 1904. An alle GemeinSe-vorstehungen. Betreffend die Bekämpfung der Maikäferplage. Aller Wahrscheinlichkeit nach dürften heuer die Maikäfer wieder in größerer Menge auftreten und besteht für
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