2 5. Beruf (Stand), Wohnort, Vermögens- und Familien- verhältnisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armuts- oder Mittellosigkeitszeugnis). Linz, am 21. März 1904. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg in. p. Z. 7174. Steyr, 31. März 1904. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Betreffend durch Eichhörnchen verursachte Waldschäden. Auf Grund des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 13. März 1904, Z. 5666/1, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, über den Erfolg der zum Zwecke der Verhinderung des Ueberhandnehmens der Eichhörnchen ungeordneten Maßnahmen, bezw. über etwa trotz dieser Maßnahmen noch durch Eichhörnchen verursachte Schäden an Wald- und Obstbäumen neuerdings, und zwar für den Zeitraum vom 1. Juli 1903 bis 1. Juli 1904, bis spätestens 10. Juli 1804 hierher zu berichten. Z. 593/B.-Sch.-R. Stehr, 29. März 1904. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Grostraming kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1400 K, eine Funktionszulage von 200 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise über die Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung iin Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Z. 591/B.-Sch.-R. Steyr, 31. März 1904. An sämtliche Schulleitungen. Der Verein für „Knabenhandarbeit" in Oesterreich wird auch in diesem Jahre in der Zeit vom 17. Juli bis 13. August an seiner I. Wiener Schulwerkstätte, VII., Zollergasse 41, einen Kurs zur Heranbildung von Lehrern des Handfertigkeits-Unterrichtes für Knaben äbhalten. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 17. März l. I., Z. 1254, behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Z 6583. Steyr, 28. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anlage eines Katasters für weltliche Stiftungen. Um einem fühlbaren Mangel abzuhelfen, beabsichtigt die k. k. o.- ö. Statthalterei die Anlage eines Katasters der in Oberösterreich bestehenden weltlichen Stiftungen nach dem Muster des auf Grund der von der k. k. n.-ö. Statthalterei gesammelten Nachweisungen der Stiftungsverwaltungen von der k. k. statistischen Zentralkommission herausgegebenen gleichartigen Katasters. Als maßgebend für diese Absicht können die im Vorworte zu diesem (1898 bei Gerold in Wien erschienenen) Stiftungskataster ausgeführten Motive gelten, wovon im Nachstehenden einige angeführt sein mögen. Seit der im Jahre 1870 erfolgten Auflassung der bis dahin vorgeschriebenen Einsendung von Rechnungsextrakten sämtlicher Stiftungen an die Landesstelle wird eine genaue und regelmäßige Kontrolle über Vermögen, Anlage desselben, Verwaltung und die Veränderungen sämtlicher weltlicher Stiftungen nicht mehr geübt. Infolgedessen fehlt dermalen der Ueberblick über die Gesamtheit der Stiftungen und sind die Grundlagen zur Beurteilung ihrer volkswirtschaftlichen und sozialen Bedeutung nicht mehr vorhanden. Den von verschiedenen Seiten wiederholt hervorgetretenen Wünschen um Auskunft über den Stand und die Tragweite der Stiftungsvermögenschaften kann daher seitens der Staatsverwaltung nicht immer Rechnung getragen werden, da nur ein Teil der Stiftungen in ihrer unmittelbaren Verwaltung steht, der weitaus größere Teil aber von autonomen Organen verwaltet wird. Hat die Staatsverwaltung schon von diesem Gesichtspunkte aus ein Interesse daran, die Zwecke solcher Widmungen und ihre Gliederung, den Umfang und das Anwachsen dieser gebundenen Kapitalien zu überblicken, so drängt anderseits ein praktisches Bedürfnis dazu, den Hilfsbedürftigen Gelegenheit zu geben, sich über die bei der Bewerbung maßgebenden Momente zu informieren. Es handelt sich nun darum, das Stiftungswesen nach dem neuesten Stande mit Ende des Jahres 1902 übersichtlich gegliedert zusammenzustellen und die behufs weiterer Verbreitung eventuell beabsichtigte Publikation dieses Stiftungskatasters möglichst vollständig und erschöpfend zu gestalten. Derselbe soll sich jedoch auf die w e l t l i ch e n Stiftungen beschränken, weil die geistlichen Stiftungen in ihren Details für das große Publikum kein Interesse haben. Von der Verzeichnung eventuell vorhandener militärischer Stiftungen wird so wie in Niederösterreich abgesehen, weil diese Stiftungen bei dem k. u. k. Neichs-Kriegs-Ministerium und dem k. k. Ministerium für Landesverteidigung konzentriert verwaltet und in Evidenz gehalten werden. Der weltliche Stiftungskataster wird nach dem erwähnten Muster folgende Stiftungskategorien in nachstehender Gliederung zu umfassen haben: I. Humanitäts- und gemeinnützigeStiftungen: 1. Stiftungen für Armenunterstützung im allgemeinen, 2. Stiftungen für Zwecke der geschlossenen Armenpflege (in Armenhäusern, Bürgerspitälern rc.), 3. Stiftungen für Unterstützung bedürftiger Angehöriger bestimmter Berufskreise, 4. Stiftungen für Bekleidung und Beteilung armer Kinder, 5. Stiftungen für Krankenpflege und Krankenunterstützung, 6. Stiftungen für Taubstummen- und Blindenpflege, 7. Stiftungen für Waisenhäuser, Witwen- und Waisen- unterstützung und Kinderasyle, 8. Stiftungen für Heiratsausstattung,
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