Amts-G Matt der k. k. Nezirkshauplmannschasl SIegr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur 14. Steyr, am 7. April. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. & 621/B.-Sch.-R. Steyr, 3. April 1904 An alle Ortsschulrate und Zchulleitungen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. März 1904, Z. 5238, wurde der Gemeinde- und Ortsname Egendorf (politischer Bezirk Linz Land) auf Eggendorf richtig gestellt. Hievon werden die Ortsschulrate und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 28. März 1904, Z. 1392, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 7171. Steyr, 31. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Im Hinblicke auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 14. April 1903, R.-G.-Bl. Nr. 85, betreffend den Schutz des Zeichens und Namens des Noten Kreuzes, sowie der Ministerial-Nerordnung vom 2. März 1904, R.-G.-Bl. Nr. 24, betreffend den Gebrauch des Zeichens und Namens des Roten Kreuzes im geschäftlichen Verkehre, werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, im Wege der Umfrage bei den Genoffenschaften zu erheben, ob und welche Unternehmungen dermalen das Zeichen oder den Namen des roten Kreuzes im geschäftlichen Verkehre anwenden. Diese sind aus die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes und der Verordnung in geeigneter Weise aufmerksanr zu machen, damit dieselben rechtzeitig in die Lage kommen, die in ihrenl Jntereffe gebotenen Maßnahmen zu treffen. Das Ergebnis der Amtshandlung ist bis Ende April l. I. zu berichten. Z. 7172. Steyr, 31. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachstehende Kundmachung ist allgemein zu verlautbaren. Z. 5637 in. Kundmachung. Vom Beginne des Schuljahres 1904/05 gelangen Stipendien auf die ordnungsmäßige Studiendauer behufs Besuches der Staatsgewerbeschulen, der k. k. Lehranstalten für Textilindustrie, der k. k. Baukunsthandwerkerschulen, de.r k. k. Fachschulen für einzelne gewerbliche Zweige, der Kurse für Bau- und Kunsthandwerker, welche mit Staatslehranstalten in Verbindung stehen, und der III. Klasse der Staatshandwerkerschulen in der Höhe von monatlich 40 oder 30 K zur Verleihung, und zwar für die in Oberösterreich befindlichen bezüglichen Anstalten nachstehende Stipendien: 1. Für die k. k. Staatshandwerkerschnle in Linz I Stipendium monatlicher 40 K für einen Schüler der III. Klasse und 7 Stipendien monatlicher je 40 K für Schüler der Bauhandwerkerkurse. 2. Für die k. k. Fachschule für Eisen- und Stahl- bearbeitilng in Steyr 5 Stipendien monatlicher je 40 X. 3. Für die k. k. Fachschule für Holzbearbeitung in Ebenste I Stipendium monatlicher 30 X. 4. Für die k. k. Fachschule für Holzbearbeitung in Hallstatt 4 Stipendien monatlicher je 30 X. Die Verleihung dieser Stipendien bleibt bis auf weiteres dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht vorbehalten. Die Bewerber haben ihre an das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stipendiengesuche bis 15. Mai 1904 bei der Direktion (Leitung) jener Schule einzubringen, an welcher sie im daranffolgenden Schuljahre ihre Ausbildung genießen wollen und zwar auch dann, wenn der Standort der betreffenden Schule einem anderen Verwaltungsgebiete (Lande) angehört wie der jeweilige Wohnort des Bewerbers. Aus jedem Gesuche, bezw. aus den Gesuchsbeilagen, muß entnommen werden können: 1. Name und Alter des Bewerbers (Tauf- oder Geburtsschein); 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimatschein); 3. Art und Dauer seiner allfälligen Verwendung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszeugnisse u. dgl.); 4. seine Schulbildung (letztes Jahres- oder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis) und Abgangszeugnis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule; Bewerber, welche zur Zeit ihres Einschreitens noch eine Schule besuchen, haben das letzterhaltene Semestralzeugnis, bezw. die letzte Schulnachricht beizufügen;
2 5. Beruf (Stand), Wohnort, Vermögens- und Familien- verhältnisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armuts- oder Mittellosigkeitszeugnis). Linz, am 21. März 1904. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg in. p. Z. 7174. Steyr, 31. März 1904. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Betreffend durch Eichhörnchen verursachte Waldschäden. Auf Grund des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 13. März 1904, Z. 5666/1, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, über den Erfolg der zum Zwecke der Verhinderung des Ueberhandnehmens der Eichhörnchen ungeordneten Maßnahmen, bezw. über etwa trotz dieser Maßnahmen noch durch Eichhörnchen verursachte Schäden an Wald- und Obstbäumen neuerdings, und zwar für den Zeitraum vom 1. Juli 1903 bis 1. Juli 1904, bis spätestens 10. Juli 1804 hierher zu berichten. Z. 593/B.-Sch.-R. Stehr, 29. März 1904. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Grostraming kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1400 K, eine Funktionszulage von 200 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise über die Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung iin Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Z. 591/B.-Sch.-R. Steyr, 31. März 1904. An sämtliche Schulleitungen. Der Verein für „Knabenhandarbeit" in Oesterreich wird auch in diesem Jahre in der Zeit vom 17. Juli bis 13. August an seiner I. Wiener Schulwerkstätte, VII., Zollergasse 41, einen Kurs zur Heranbildung von Lehrern des Handfertigkeits-Unterrichtes für Knaben äbhalten. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 17. März l. I., Z. 1254, behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Z 6583. Steyr, 28. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anlage eines Katasters für weltliche Stiftungen. Um einem fühlbaren Mangel abzuhelfen, beabsichtigt die k. k. o.- ö. Statthalterei die Anlage eines Katasters der in Oberösterreich bestehenden weltlichen Stiftungen nach dem Muster des auf Grund der von der k. k. n.-ö. Statthalterei gesammelten Nachweisungen der Stiftungsverwaltungen von der k. k. statistischen Zentralkommission herausgegebenen gleichartigen Katasters. Als maßgebend für diese Absicht können die im Vorworte zu diesem (1898 bei Gerold in Wien erschienenen) Stiftungskataster ausgeführten Motive gelten, wovon im Nachstehenden einige angeführt sein mögen. Seit der im Jahre 1870 erfolgten Auflassung der bis dahin vorgeschriebenen Einsendung von Rechnungsextrakten sämtlicher Stiftungen an die Landesstelle wird eine genaue und regelmäßige Kontrolle über Vermögen, Anlage desselben, Verwaltung und die Veränderungen sämtlicher weltlicher Stiftungen nicht mehr geübt. Infolgedessen fehlt dermalen der Ueberblick über die Gesamtheit der Stiftungen und sind die Grundlagen zur Beurteilung ihrer volkswirtschaftlichen und sozialen Bedeutung nicht mehr vorhanden. Den von verschiedenen Seiten wiederholt hervorgetretenen Wünschen um Auskunft über den Stand und die Tragweite der Stiftungsvermögenschaften kann daher seitens der Staatsverwaltung nicht immer Rechnung getragen werden, da nur ein Teil der Stiftungen in ihrer unmittelbaren Verwaltung steht, der weitaus größere Teil aber von autonomen Organen verwaltet wird. Hat die Staatsverwaltung schon von diesem Gesichtspunkte aus ein Interesse daran, die Zwecke solcher Widmungen und ihre Gliederung, den Umfang und das Anwachsen dieser gebundenen Kapitalien zu überblicken, so drängt anderseits ein praktisches Bedürfnis dazu, den Hilfsbedürftigen Gelegenheit zu geben, sich über die bei der Bewerbung maßgebenden Momente zu informieren. Es handelt sich nun darum, das Stiftungswesen nach dem neuesten Stande mit Ende des Jahres 1902 übersichtlich gegliedert zusammenzustellen und die behufs weiterer Verbreitung eventuell beabsichtigte Publikation dieses Stiftungskatasters möglichst vollständig und erschöpfend zu gestalten. Derselbe soll sich jedoch auf die w e l t l i ch e n Stiftungen beschränken, weil die geistlichen Stiftungen in ihren Details für das große Publikum kein Interesse haben. Von der Verzeichnung eventuell vorhandener militärischer Stiftungen wird so wie in Niederösterreich abgesehen, weil diese Stiftungen bei dem k. u. k. Neichs-Kriegs-Ministerium und dem k. k. Ministerium für Landesverteidigung konzentriert verwaltet und in Evidenz gehalten werden. Der weltliche Stiftungskataster wird nach dem erwähnten Muster folgende Stiftungskategorien in nachstehender Gliederung zu umfassen haben: I. Humanitäts- und gemeinnützigeStiftungen: 1. Stiftungen für Armenunterstützung im allgemeinen, 2. Stiftungen für Zwecke der geschlossenen Armenpflege (in Armenhäusern, Bürgerspitälern rc.), 3. Stiftungen für Unterstützung bedürftiger Angehöriger bestimmter Berufskreise, 4. Stiftungen für Bekleidung und Beteilung armer Kinder, 5. Stiftungen für Krankenpflege und Krankenunterstützung, 6. Stiftungen für Taubstummen- und Blindenpflege, 7. Stiftungen für Waisenhäuser, Witwen- und Waisen- unterstützung und Kinderasyle, 8. Stiftungen für Heiratsausstattung,
3 9. Stiftungen für Unterstützung oder Belohnung behördlicher Organe, 10. Stiftungen für Dienstbotenprämien, I I. Stiftungen für Förderung gewerblicher Zwecke, 12. Stiftungen für sonstige gemeinnützige Zwecke. II. Stiftungen für Zwecke des Unterrichtes, der Kunst und Wissenschaft: 1. Stiftungen für Erhaltung von Schulen, 2. Stiftungen für Anschaffung von Lehrmitteln und Schulrequisiten, 3. Stiftungen zur Unterstützung von Lehrern, 4. Stiftungen für Erziehungszwecke, 5. Stiftungen für Schülerprämien und Stipendien für Volksschüler, 6. Stiftungen zur Förderung künstlerifcher und wissen- schaftlicher Zwecke. III. Studienstiftungen: 1. Stiftungen für Hochschüler-Stipendien, 2. Stiftungen für Hoch- und Mittelschüler-Stipendien, 3. Stiftungen für Mittelschüler-Stipendien, 4. Stiftungen für Volks- und Mittelschüler-Stipendien, 5. Stiftungen für Stipendien an Fachlehranstalten. IV. Sonstige Stiftungen: 1. Stiftungen für bestimmte Familien zu Studien- und sonstigen Erziehungszwecken, 2. Stistungen für bestimmte Familien zur Versorgung im allgemeinen, 3. Stiftungen für sonstige Zwecke. Alle diese Stiftungen werden wieder gruppiert werden in jene, deren Verwaltung ihren Sitz in Linz hat, und in solche mit dem Sitze der Verwaltung außerhalb Linz. Zur Ermittlung der für die Stistungen-Statistik erforderlichen Daten ist die Mitwirkung sämtlicher Stistungs- organe notwendig. Den Gemeinden Garsten, Gleink, Sierning, Ternberg, St. Ulrich, Großraming, Lausa, Weher Markt, Eberstallzell, Kremsmünster Markt, Kremsmünster Land und Wartberg, welche, wie der Statthalterei bekannt ist, Stiftungen verwalten, werden die bezüglichen Fragebögen gleichzeitig mit diesem Amtsblatte mit der Weisung übermittelt, dieselben von den Verwaltungsorganen der Stiftungen gehörig ergänzen, eventuell berichtigen zu lassen, und sodann bis längstens 10. Juni 1904 wieder anher vorzulegen. In den mitfolgenden Fragebögen nicht ausscheinende Stiftungen sind in gleicher Art nachweisen zu lassen. Hiebei wird jedoch bemerkt, daß die von geistlichen Körperschaften oder Personen verwalteten Stiftungen ini Wege des bischöflichen Ordinariates in Linz zur Nachweisung gelangen. Bei manchen Stiftungen werden sich die Gemeinde- Vorstehungen mit den Pfarrvorständen ins Einvernehmen zu setzen haben. Gleichzeitig wird den Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. f Statthalterei in Linz vom 24. Februar 1904, Z. 4265/VIII, eröffnet, daß durch die Anlage dieses Stiftungen-Katasters weder den Stiftungen noch deren Verwaltungsorganen irgendwelche Kosten erwachsen. Sollten in noch anderen als den genannten Gemeinden Stiftungen bestehen, so werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, dieselben unter Benützung des nachstehenden Formulares bis längstens 10. Juni 1904 nachzuweisen oder in der gleichen Frist einen Fehlbericht zu erstatten. 6 G G
Z. 7173. Steyr, 31. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Ausforschung des Tischlergehilfen Florian Winkler In einer Verpflegskostangelegenheit ist die Einvernehmung des Tischlergehilfen Florian Winkler notwendig. Da der Genannte bisher nicht eruiert werden konnte, werden die Gemeindevorstehungen über Erlaß der f. k. Statthalterei in Linz vom 11. März 1904, Z. 5145/XI, beauftragt, denselben, welcher am 10. Mai 1846 in Braunsberg in Kärnten geboren und in Weitensfeld, Bezirk St. Veit a. Glan in Kärnten, heimatzuständig, kath. Religion und ledig ist, auszuforschen und im Eruierungsfalle darüber protokollarisch einzuvernehmen, wo er sich vom 24. Februar 1900 bis zu seiner am 3. März 1900 erfolgten Aufnahme in das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Klagenfurt aufgehalten hat. Florian Winkler gab im genannten Spitale an, in der Zeit vom 1. Jänner bis 3. März 1900 bei Anton Pojer, Kunstmühlenbesitzer in Reifling, als Tischlergehilfe in Beschäftigung gestanden zu sein, wogegen letzterer behauptet, daß dieses Arbeitsverhältnis nur bis zum 24. Februar 1900 gedauert habe, was laut des Spitalsaufnahms-Protokolles mit der bezüglichen Eintragung in dem Arbeitsbuche des genannten Pfleglings übereinstimmt. Sollte Florian Winkler seine obgedachte Behauptung aufrecht halten, so wäre er zur Namhaftmachung von Zeugen aufzufordern. Ein eventuelles positives Resultat ist unter Anschluß des mit dem Genannten aufgenommenen Protokolls hieher zu berichten. ZZ. 7195, 7196. Steyr, 1. April 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen und L t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die laut h. o. Weisung kurrendierten Anton Wrabl und Josef Knottinger sind ausgeforscht worden und sind die weiteren Nachforschungen nach den Genannten einzustellen. Z. 7348. . Steyr, 5. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des Martin Kotol. In einer Matrikenberichtigungs-Angelegenheit erscheint die Einvernehmung eines gewissen Martin Kokol, geboren am 10. Oktober 1867 in Rogosniö, Bezirk Pettau, notwendig. Der Genannte ist Bäckergehilfe, hat seine Gattin Theresia, geborene Schramme!, welche er im Jahre 1891 zu Laak bei Steinbrück geehelicht hat, verlassen, hielt sich im Herbste 1902 in Flitsch, Bezirk Tolmein, auf; seither ist dessen Aufenthalt unbekannt. Die Ausforschung des Genannten wurde bereits mittels Amtsblatt Nr. 40 im Jahre 1902 angeordnet, dieselbe ist zu erneuern und im Falle eines positiven Ergebnisses bis 10. Mai anher zu berichten. Z. 7349. Steyr, 5. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Zufolge Statthalterei - Erlaffes vom 26. März 1904, Nr. 5946/IV, ist der am 14. März 1874 in Groß-Bystkitz im Bezirke Wall.-Meseritsch als Sohn der Eheleute Michael und Anna Cckb (geb. Fojtasek) geborene und dort heimat- berechtigte Johann Cäb auszuforschen. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 10. Juli 1904 hieher zu berichten. ZZ. 7185, 7186, 7187, 7188, 7194, 7189, 7190, 7105, 7191, 7192, 7193, 7285, 7286, 7351, 7352, 7353, 7354, 7444, 7445, 7541. Steyr, 1. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschungen. Auszuforschen sind laut h. o. Weisung, und zwar die Stcllungspflichtigen Leopold Slovs-öek, Josef Krix, Paul Travniöek, Josef Bravenec, Johann Sigmnnd, Johann Sochor, Jakob Swoboda; ferner die Landsturmpflichtigen Konrad Kovai, Karl Spurny, Josef Rösner, Ferdinand Hermann und die Militärtaxpflichtigen Johann Janotka, Franz Nykl, Karl Sichwehr, Karl Berger, Leopold Schwehla, Josef Novosad, Josef Schindler, Jaroslaus Janicek, Ferdinand Fonsck, Franz Polacek, Wilhelm Weihrauch, Karl Schmeiser, Gustav Kromer, Franz Raimund, August Walter, Johann Röster, Hugo Schindler, Rudolf Hötzel. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Juni l. I. anher zu berichten. Z. 7184. Steyr, 3. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Uierseuchen -Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. März bis 26. März 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Bergern; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Julianaberg. Erlöschen der Seuche. 1. BezirkFreistadt: Gemeinde und Stadt Freistadt. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sierning, Ortschaft Pichlern.
5 Ä. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Altenberg, Ortschaft Unterweitrag; Gemeinde Eidenberg, Ortschaft Aschelberg; Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen; Gemeinde Grama- stetten, Ortschaften Gramastetten, Fels, Windhof. 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortsch. Krenglbach. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Kelzendorf. 3. Bläschenausschlag der Rinder. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ortschaft Mitterndorf. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. März 1904, Nr. 6480/X, in die Kenntnis. Steyr, am 1. April 1904. An die Genoffenschasts- und Urantenkaffen- vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gtwcrbcverleihungen pro März 1904. 1. Karl Derfler, Schuhmachergewerbe in Ramingsteg Nr. 9, Gemeinde St. Ulrich. 2. Alois Hochmair, Bäckergewerbe in Sattledt Nr. 34, Gemeinde Land Kremsmünster. 3. Josef Brettenthaler, Nagelschmiedgewerbe in Unterdambach Nr. 19, Gemeinde Garsten. 4. Alois Stadler und Komp., Brettersäge verbunden mit einer Kreissäge in Laus« Nr. 36. 5. Franz Fürlinger, Gemischtwarenverschleiß als Marktfahrer in Markt Weyer Nr. 173. 6. Franz Schafleithner, Hufschmiedgewerbe in Pergern Nr. 5, Gemeinde Garsten. 7. Ludwig Hatschenberger, Gemischtwarenhandel in Neuzeug Nr. 140, Gemeinde Sierning. 8. Franz Baumgartner, Schuhhandel in Mairstorf Nr. 3, Gemeinde Eberstallzell. 9. Therese Diwoky, Selchwarenhandel in Sarning Nr. 2, Gemeinde Garsten. 10. Magdalena Landerl, Produktenhandel in Jägerberg Nr. 39, Gemeinde St. Ulrich. 11. Alois Bischofreiter, Gast- und Schankgewerbe in Feyregg Nr. 6, Gemeinde Pfarrkirchen; Berechtigung §16, lit. a, b, c, d, f u. g, ohne Billard, radiziert. 12. Anton Kleinheitz, Gemischtwarenhandel in Bad Hall, Kirchengasie Nr. 13/9. 13. Franz Söllradl jun., Lohnkutschergewerbe in M. Kremsmünster, Hauptstraße Nr. 51. 14. Franz Söllradl jun., Getreidehandel in M. Kremsmünster, Hauptstraße Nr. 51. 15. Ferdinand Netsch, Bäckergewerbe in Land Kremsmünster, Unterburgfried Nr. 11. 16. Therese Klinger, Ledercms- schneiderei in Sierning Nr. 176. 17. Josef Kalteis, Viktua- lienhandel in Oberbrunnern Nr. 16, Gemeinde Thanstetten. 18. Franz Weinzierl, Müller- und Sägegewerbe in Leom- bach Nr. 19, Gemeinde Sipbachzell. 19. Franz Staniek, Hufschmiedgewerbe in Judendorf Nr. 17, Gemeinde Losen- steinleiten. 20. Leonhard Körner, Holzschuhmachergewerbe in Aschach Nr. 109 8. Gewerbelöschungen. 1. Betty Mitteregger, Handel mit Branntwein in verschlossenen Gefäßen in M. Weyer Nr. 74. 2. Jgnaz Lösch, Brodverschleiß in Unterburgfried Nr. 1, Gemeinde Land Kremsmünster. 3. Matthäus Baier, Müllergewerbe in Mühlbachgraben Nr. 31, Gemeinde Garsten. 4. Franz Söllradl, Lohnkutschergewerbe in Bad Hall Nr. 78. 5. Franz Söllradl, Getreidehandel in Kremsegg Nr. 10, Gemeinde Land Kremsmünster. 6. Josef Maderböck, Hufschmiedgewerbe in Judendorf Nr. 17, Gemeinde Losensteinleiten. 7. Johann Lichtl, Nagelschmiedgewerbe in Dambach Nr. 51, Gemeinde Garsten. 8. Johann Huber, Gemischtwarenhandel in Neuzeug Nr. 140, Gemeinde Sierning. 9. Therese Kammerhuber, Kleidermachergewerbe in Schwaming Nr. 4, Gemeinde Garsten. 10. Johann Lichtl, Gast- und Schankgewerbe in Dambach Nr. 51, Gemeinde Garsten. 11. An- tonia Seilehner, Gemischtivarenhandel in Bad Hall, Kirchengasie Nr. 13. 12. Maria Amon, Handel mit Gemüse und Obst in M. Weyer Nr. 134. 6. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Jgnaz Löschenkohl, Bäckergewerbe in Unterburgfried Nr. 11; Standortverlegung: Kremsegg Nr. 21, Gemeinde Land Kremsmünster. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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