Amtsblatt 1904/13 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 9630/03/®t Steyr, 21. März 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen. Die k. k. Finanzdirektion in Linz hat mit dem Erlasse vom 30. Oktober 1903, Z. 23.039/11, die von A. Brosch, k. k. Hofrat und Vorstand des k. k. Triangulierungs- und Kalkulbureau im Finanzministerium, verfaßte und im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien erschienene „Anleitung zur Berechnung des zulässigen Mietzinserträgnisses Hauszinssteuerpflichtiger, auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1902, R-G. -Bl. Nr. 144, steuerbegünstigter Gebäude mit gesunden und billigen Arbeiterwohnungen" zum Amtsgebrauche herabgegeben. Im Zwecke der möglichsten Sicherung und Förderung der so wichtigen sozialen Zwecke dieses Gesetzes werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, allfällige Erbauer von Arbeiterwohnhäusern auf obige „Anleitung" aufmerksam zu machen und solche jeweils in Kenntnis zu setzen, daß man h. a. nicht ermangeln wird, in der fraglichen Angelegenheit über spezielles Verlangen durch Erteilung von Auskünften, Ratschlägen rc. nach Tunlichkeit an die Hand zu gehen. Z. 6774. Steyr, 28. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausier-Verbot. Laut der au das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilungen des königl. ung. Handelsministeriums vom 22. Jänner 1904, Z. 3924 und Z. 3925, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der im Komitate BÄs-Bodrog gelegenen Gemeinden Kis-K6r und Uj-Verbäsz unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 11. März 1904, Z. 5093/ VH1, behufs Verständigung der interessierten Parteien in die Kenntnis gesetzt. Z. 6861. Steyr, 26. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Nnterstütznngsschwindler Christian Godina Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 22. März 1904, Z. 6032/11, treibt sich der taubstumme Christian Godina, geboren 1873 in Trieft, heimatberechtigt in Haidenschaft im politischen Bezirke Görz, mittlerer Statur, mit länglichem Gesichte, schwarzen Haaren und Augen, regelmäßiger Nase und Mund, ohne sonstige besondere Kennzeichen, beschäftigungslos herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen erfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden auf den Genannten mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, demselben — den Fall dringendster Not ausgenommen — keine Unterstützung zu gewähren, sondern ihn der schubpolizeilicheu Behandlung zu unterziehen. ______________________ Z 6516. Steyr, 22. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Mit Beziehung auf den h. a. Erlaß vom 2. September 1903, Z. 13.461, Amtsblatt Nr. 37, wird eröffnet, daß mittlerweile das Ableben der stellungspflichtigen Johann Lerchner und Ludwig Schrottenbacher konstatiert worden ist. Es sind demnach die weiteren Nachforschungen nach den Genannten einzu stellen. Z. 6782. Steyr, 26. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 24. Februar 1904, Z. 4187, Amtsblatt Nr. 9, angeordneten Nachforschungen nach Franz Laciok und Andreas Kosak sind einzustellen. Z. 6783. Steyr, 26. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Im Nachhange zum hierortigen Erlasse vom 9. Februar 1904, Z. 2996, Amtsblatt Nr. 6, wird eröffnet, daß die Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Franz Ciompa einzustellen sind. Z. 6784. Steyr, 26. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. März 1904, Z. 4916 — 4918, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach Andreas Veliöka sind einzustellen. Z. 6737. Steyr, 25. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Aviso. Das gefertigte Gericht als Kuratels-Gericht des Herrn Anton Hauptmann, k. k. Ofsizial i. R., gibt bekannt: Herr Anton Hauptmann, k. k. Ofsizial i. R., von kleiner Statur, sehr mager, schwerhörig, mit schleppendem Gang, blaugrauen Augen, lichtbraunen, etwas grau melierten Haaren, kurzgeschnittenem Spitz-Vollbarte, 45 Jahre alt, bekleidet mit rundem Steirerhut mit grünem Bande und

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