ÄUllS Alalt k. k. JSrjirßsQauptrnannscQaft Stegr für den gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Ur. 12. Steyr, am 24. März. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden.' — Pränumerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 1375/1, St., 04. Steyr, 11. März 1904. An alle Gemeinde-vorftehungen. Gewerbestcuerkounnissionen. Das f. k. Finanz - Ministerium hat mit dem Erlasse vom 26. Februar 1904, Z. 13.469, nachstehende Ernennungen in die Erwerbsteuerkommissionen III. und IV. Steuerklasse für den Veranlagungsbezirk Steyr Land vollzogen, und zwar: C Erwerbsteuerkommission III Steuer-Klaffe Steyr Land. I. Mitglied: Hingerl Franz, Maurermeister in Dietachdorf. 2. Mitgliedstellvertreter: Hametner Anton, Privatier in Bad Hall. D. Erwcrbstenerkommission IV Steuer - Klaffe Steyr Land. I. Mitglieder: Dickbaner Kuuo, Gastwirt und Holzhändler in Arzberg. Meinschad Karl, Zuckerbäcker in Kremsmünster. 2. Mitglieder stellvertreter: Banernfcind Friedrich, Rauchfangkehrer in Bad Hall. Honig Franz, Kupferschmied in Kremsmünster. Sämtliche ernannten Mitglieder und Mitgliederstellvertreter gelten für die Zeit bis Ende 1907. Dies wird zufolge Erlasses des Präsidiums der k. k. Finanzdirektion in Linz vom l. März 1904, Z. 522/F. Pr, mit dem Auftrage bekannt gegeben, vorstehende Ernennungen mittels Kundmachung zu publizieren. Z. 1773. Steyr, 21. März I9O4. An alle Gemeinde-vorftehungen. Militärtaxbemeffung pro 1903. Auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1880, R.-G.-Bl. Nr. 70, findet die Bemessung der Militärtaxe für das Jahr 1903 für die in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes a) Weyer, b) Kremsmünster, c) Steyr Umgebung, zuständigen Personen ad a) am Montag den I I. April l. I. um 10 ’/4 Uhr vormittags in der Marktgemeindekanzlei zu Weyer, ad b) am Mittwoch den 13. April l. I. um 8 Va Uhr vormittags in der Marktgemeindekanzlei zu Kremsmünster, ad c) am Freitag den 15. April l. I. um 9 Uhr vormittags im Sitzungssaale der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr statt. Die Herren Gemeinde - Vorsteher werden eingeladen, an den genannten Tagen der Amtshandlung der Militärtax- bemessungskommissionen zuverläßlich beizuwohneu, um Aufschlüsse über nicht erschöpfend angegebene Vermögens- verhältnisse von Militärtaxpflichtigen geben zu können. Z. 6518. Steyr, 20. März 1904. An alle Gemeinde-vorftehungen. Vorlage der Nachweisunge« über Feuer- und Hagelschäden im Jahre 1903. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche die Nachweisunge« über Feuer- und Hagelschäden für das Jahr 1903 noch nicht vorgelegt haben, werden beauftragt, dieselben bis 1. April l. I. anher vorzulegen. Z. 6304. Steyr, 19. März 1904. An alle Gemeinde - vorftehungen. Fischwasserinspektion während der diesjährigen Hnchenlaichzeit. Herr Johann Palfinger, Handelsagent und beeideter Sachverständiger in Fischereiangelegenheiten in Linz, Elisabethstraße Nr. 12, ist mit der Vornahme der dem o.- ö. Landesfischereivereine vom k. k. Ackerbauministerium übertragenen Inspizierung der Fischwässer während der diesjährigen Huchenlaichzeit betraut.
2 Hievon werden die Gemeinde-Vorstehnngen über Erlaß der t. k o.=ö. Statthalterei in Linz vom 10. März 1904, Z. 5168/1, behufs Verständigung der interessierten Kreise mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, daß jene Fischer, ivelche zum Zwecke künstlicher Fischzucht um die Erlaubnis zum Huchenfange während der Schonzeit dieser Fischgattung angesucht haben, dem o.-ö. Fischereivereine ehebaldigst bekannt zu geben sind. Z. 524/B.-Sch.-R. Steyr, 22. März 1904. An sämtliche Schulleitungen. Der Zentralverein für Bienenzucht in Oesterreich hält Heuer an der österreichischen Jmkerschule in Wien die in dem zuliegenden Programme näher verzeichneten Lehrkurse ab. . Hievon werden die Schulleitungen im Grunde des landesschulrätlichen Erlasses vom 8. März 1904, Nr. 1041, mit dem Beifügen zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt, daß jene Lehrer, die an einem dieser Kurse teilnehmen wollen, sich den Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben. Lehrkurse an der österr. Jmkerschule in Wien pro 1904. An der vom Zentralvereine für Bienenzucht in Oesterreich anläßlich des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums unseres erhabenen Kaisers gegründeten österreichischen Jmkerschule in Wien finden im Jahre 1904 folgende Lehrkurse statt: 1. Ein apistischer Präparationskurs für Wanderlehrer der Bienenzucht und tüchtige Imker meist er; Teilnehmerzahl 12, Zeit: Osterwoche, Mittwoch, Donnerstag, Freitag (30. März bis 1. April 1904) täglich von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags. Anmeldungen bis 15. März 1904. Programm: a) Instrumentenkunde: Präpa- rationsmikroskop, zusammengesetztes Mikroskop, Sonnen- mikroskop, Zeicheuapparat, Mikrotom usw.; d) Herstellung von Chitin Präparaten: Rüssel, Stachel, Flügel, Beine, Stigmen, Abdominalsegmente usw.; c) Heraüspräpa- rieren der Eingeweide: Herz, Luftgefäße, Nervensystem, Darmkanal, Speicheldrüsen usw.; <i) Herstellung v o n S ch n i t t s e r i e n: Härten, Färben, Einballen, Schneiden, Einlegen usw. — Anmerkung: Jeder Teilnehmer hat im Vorhinein K 2'— für Materialien zu erlegen; dagegen verbleiben die von ihm hergestellten Präparate dessen Eigentum. 2. Je ein Faulbrutkurs zu Ostern, am Samstag den 2. April, und Sonntag den 19. Juni von 8 Uhr früh bis 3 Uhr nachmittags. Teilnehmerzahl 40 — 50. Anmeldung bis 15. März, respektive 1. Juni. — Anmerkung: Diese 2 Kurse finden in Wien außerhalb der Jmkerschule statt. 3. Ei» ganztägiger Gerstungkurs, gehalten von Herrn Pfarrer G e r st u n g aus Oßmannstedt. Zugänglich nur für tüchtige Praktiker und alle Hauptkursisten. Anmeldung bis 1. Mai. Teilnehmerzahl 40. Die Kurstage (voraussichtlich im Juni) können erst später verlautbart werden. 4. Ein ganztägiger Hauptlehrkurs zur Heranbildung von Bienenzuchtlehrern und Bienenzucht- meistern vom 6. bis inklusive 19. Juni 1904, täglich von halb 8 Uhr früh bis 7 Uhr abends; Teilnehmerzahl 15 — 20. Bedingung mindestens dreijährige Praxis, Nn- bescholtenheit und das zurückgelegte 20. Lebensjahr. Der Unterricht erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Die Teilnehmer müssen die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen Unterricht haben. Solche, welche bereits längere Praxis besitzen, werden bevorzugt. Anmeldungen sind mit Angabe des vollständigen Nationales bis längstens l. Mai an die Vereinskanzlei, Wien, I., Schaufiergasse 6, zu richten, worauf bis 10. Bkai den Ansuchenden Nachricht über die Aufnahme oder Nicht- aufnahme zukommen wird. Der Verein unternimmt Schritte, um Unbemittelten bei den betreffenden hohen Landesvertretungen Stipendien zu ermöglichen. Bewerber aus Niederösterreich, welche eine solche Unterstützung erlangen wollen, müssen ein kurzes, ungestempeltes Subventionsgesuch an den hohen n.- ö. Landesausschuß gerichtet, sofort nach erfolgter Zulassung an die Vereinskanzlei einsenden. Wer dem Haupt-Lehrkurs regelmäßig beiwohnt, erhält ein Frequentationszeugnis. 5. Ein Nebenkurs für Anfänger und Laien an den Nachmittagen am 22., 25. und 30. Juni, 2., 6., 9. und 13. Juli, 17., 21. und 24. September 1904. Dieser geteilte Kurs findet an obbezeichneten 10 Tagen, nachmittags von 4 bis 7 Uhr, statt und bezweckt hauptsächlich die Einführung von Anfängern und Laien in das gesamte Gebiet der Bienenwirtschaft. Die Kursisten erhalten nach regelmäßigem Besuche ein F r e q n e n t a t i o n s z e u g n i s. Bewerber müssen das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Teilnahme bis spätestens 8. Juni 1904 in der Vereinskanzlei schriftlich oder persönlich zu melden. Am 18. Juni 1904 finden nachmittags 2 Uhr die Jmkerprüfuugen statt, wozu nicht allein die Hauptkursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungszeugnis dokumentiert die Befähigung zum Bienenzuchtlehrer, eventuell zum Bienenzuchtmeister. Sämtliche Kurse und auch die Prüfung sind unentgeltlich. — Programme, Nationalformulare und Näheres durch die Vereinskanzlei. Der Zeutralvercin für Bienenzucht in Oesterreich Wien, I., Schauflergasse 6. Z. 500/B.-Sch.-R. Steyr, 19. März 1904. An sämtliche Schulleitungen. ^^Y. Freiexemplare aus dem k. k. Schulbücherverlage. Von der mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vonl 7. März 1904, Z. 664, festgesetzten Armenschulbücherquote für den Schulbezirk Steyr pro 1904/05 per 160 K entfällt in Kronen für die Schule Aschach 4'10, Bad Hall 3'30, Brunnbach 2'70, Christkindl 3'94, Dambach 2'94, Dietach 4'24, Eberstallzell 4'60, Gaflenz 4'68, Garsten 4'73, Gleink 4'55, \ Großraming 9'18, Kirchberg 3'16, Kleinraming 3'62, Klein- reifling 3'30, Kremsmünster 3 —, Krühub 2'22, Lausa 5'50, Losenstein 5'50, Maria Laah 2'70, Mühlbach 2'70, Neu stift 5'70, Pechgraben 210, Pfarrkirchen 3'70, Reich- raming 4'54, Ried 4'52, Rohr 3'50, Sattledt 3'70, Sier- ning 7'64, Sierninghofen 5'30, Sipbachzell 4'30, Tern- berg 5'40, Thanstetten 3'28, Trattenbach 3 70, St. Ulrich 3.—, Unterlaussa 2'90, Wartberg 5'40, Weyer 6'70, Wolfern 3'96. Die Schulleitungen werden angewiesen, die genau den entsprechenden Beträgen angepaßten Anspruchsschreiben bis 27. Bkürz l. I. unmittelbar hieramts einzubringen.
3 Z. 499/B.-Sch.-N. Steyr, 19. März 1904. An sämtliche Schulleitungen. Freiexemplare aus den Privatverlägen. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Scheine behufs Erlangung von Freiexemplaren aus den Privatverlägen (Tempsky, Quirein, Hölzl, Preßverein usw.) unter genauer Beobachtung der h. ä. Erlässe vom 8. April 1901, Z. 391, Amtsblatt Nr. 15 ex 1901, ferner vom 1. Juli 1901, ad Z. 590, Amtsblatt Nr. 29 ex 1901, bis 2. April l. I. in Vorlage zu bringen oder Fehlberichte einzusenden. .Z. 428, 443/B.-Sch.-R. Steyr, 16. März 1904. An alle Schulleitungen. Die Schulleitungen werden bezüglich des Bezuges der Broschüren über Gesundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen von Burgerstein Leo auf den h. ä. Erlaß vom 2. Februar l. I., Z. 171 (Amtsblatt Nr. 6), mit dem Beifügen verwiesen, daß mit Gratisexemplaren nur einzelne Schulen beteilt werden konnten. Z. 6154. Steyr, 18. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des im Jahre 1876 geborenen, zu Wartberg zuständigen Knechtes Josef Scheidleder wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis ist zu berichten. Z. 5980. Steyr, 17. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Veranlassung der Ausforschung des Sterbeortes des am 11. November 1882 in Wien (Gebäranstalt) geborenen, nach Mißlitz im Bezirke Mähr.-Kromau zuständigen stellungs- pflichtigen Leopold Otto Hannak, unehelichen Sohnes der Maria Hannak, verehelichte Pytlikat, angesucht. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 22. Februar l. I., Nr. 3859/IV, werden die Gemeinde- Vorstehungen beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen ein- zuleiten und ist im Falle eines positiven Ergebnisses bis 20. Mai 1904 hieher zu berichten. Z. 5978. Steyr, 17. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. Februar 1904, Z. 3177/11, ziehen der im Jahre 1878 zu Lienz in Tirol geborene, nach Mannersdorf, bezw. Bruck a. d. L., zuständige Kellner Julius Rothmüller, bereits wegen Unterstützungsherausschwindelei gerichtlich abgestraft, und der im Jahre 1875 geborene, nach Bruck a. d. Leitha zuständige Taglöhner Leander Kaschuba in Oberösterreich herum und lassen sich bei verschiedenen Gemeinden auf Konto des Bezirks- armenfvndes Bruck a. d. L. Geldunterstützungen geben. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, den Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keine Unterstützungen zu verabreichen, dieselben vielmehr nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 5976. Steyr, 17. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Richtigstellung. Mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 21. Jänner l. I., Z. 1259 — 1264, wird eröffnet, daß laut des Erlasses der t k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Februar l. I., Z. 3124/1V, der irrigerweise als Johann Odvustil bezeichnete Militärtaxpflichtige richtig Johann OpluStil heißt. Z. 5977. Steyr, am 17. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschungen. Auszusorschen sind, und zwar: Der am 13. Juni 1876 in Hall (Tirol) als Sohn des Eisenbahnarbeiters Anton David und der Ludovika, geb. Steineder, geborene, nach Straßnitz im Bezirke Göding heimatberechtigte Militärtaxpflichtige Franz Jakob David und der am 13. November 1881 in Herzogswald im Bezirke Sternberg geborene und dahin zuständige Richard Waschke, unehelicher Sohn der Maria Waschke. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Mai l. I. hieher zu berichten. Z. 6101. Steyr, 18. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Infolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 11. März 1904, Z. 1464/8, werden die Gemeinde- Vorstehungen beauftragt, zu erheben, ob und eventuell wo sich der im Jahre 1857 in Eferding geborene Bäckergehilfe Alois Schauer im h. ä. politischen Bezirke in der Zeit vom 22. bis 30. März aufgehalten hat. Insbesondere haben jene Gemeinde-Vorstehungen, ivelche Schub- oder Verpflegsstationen sind, in den betreffenden Ausweisen nachzusehen, ob der Genannte darin vorkommt. Laut Zuschrift der Stadtgemeinde Eferding vom 7. März l. I. an die Bezirkshauptmannschaft Wels ist derselbe am 7. April 1903 von Kremsmünster mittels Wohl- tatsfuhr in Eferding eingelaugt. Ueber ein positives Resultat ist bis längstens 1. April l. I. zu berichten.
4 Z. 5973. Steyr, 16. März 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. März bis 10. März 1904. I. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Picht. Erloschen der Seuche. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Altenberg, Ortschaft Oberweitrag ; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Türkstetten. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Stelzendors. Erlöschen der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gallneu- kirchen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11, März 1904, Z. 5300/X, in die Kenntnis. Z. 6062. Stehr, 17. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-ttommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. März 1904, Z. 10.251, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Bezirke Petriuja einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Zagreb) in Kroatien-Slavonien nach den im Reichs- rate vertretenen Königreichen nnd Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Lisko und Sanok erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dein Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Homonna (Komitat Zemplen) sowie auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldbach erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dein Grenz- Stuhlgerichtsbezirke Szentgotthard (Komitat Vas) in Ungarn nach dein diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen iverden die gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz - Stuhlgerichtsbezirken Szenic (Komitat Ryitra), Ma- laczka (Komitat Pozsony), sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus dein Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Maraszombat (Komitat Vas) in Ungarn und aus den Grenzbezirken Cabar, Delnice (Komitat Modrus-Rieka) in Kroatien-Slavonien gerichteten Verbote aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus den durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Jablonic (Stuhlgerichtsbezirk Szenic), Gajar (Stuhlgerichtsbezirk Malaczka), ferner die Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinerotlauf verseucht gewesenen Gemeinde Bodohegy (Stuhlgerichtsbezirk Muraszombat) in Ungarn und endlich der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Gerovo (Bezirk Cabar), Lic (Bezirk Delnice) in Kroatien-Slavonien, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kundmachungen vom 24. und 25. Februar und 1. März 1904, ZZ. 7978, 8152 und 8729 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 28. Februar, 5. und 12. März d. I., Nr. 24., 26. und 28) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. März 1904, Nr. 5466/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 6223. Steyr, 20. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Nr. S540/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. März d. I., Z. 10.693, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/11, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierämtlichen Kundmachung vom 12. Jänner 1904, Z. 725/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Brcka, Dervent, Bosn.-Krupa, Priedor, Prnjavor, Sanskimost und Tesany. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), bezw. des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 14. März 1904. Von der k. k. oberösterrcichischen Statthalterei.
5 Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der f. k Statthalterei in Linz vom 14. März 1904, Nr. 5540/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 6391. Steyr, 22. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. März bis 17. März 1904. I. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ortschaft Mitterndorf. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. BezirkFreistadt: Gemeinde und Stadt Freistadt. 2. Bezirk Steyr(Land): Gemeinde Sierning, Ortschaft Pichlern. Erlöschen der Seuche: Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pichl. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Kelzendorf; Gemeinde Altenberg, Ortschaft Unterweitrag; Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen; Gemeinde und Ortschaft Gramastetten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. März 1904, Nr. 5770/X, in die Kenntnis. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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