6 des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Kolozsvar, einschließlich der Stadtgemeinde Kolozs (Komitat Kolozs), Des, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Szamos- Ujvar, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szolnok-Doboka), ferner wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Zilah, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Zsibo (Komitat Szilagy) in Ungarn sowie aus den Bezirken Garesnica, Grubisnopolje (Komitat Bjelovar- Krizevci), Daruvar (Komitat Pozega) in Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Hingegen wurden aufgehoben die Verbote, welche gerichtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren aus den Stuhlgerichtsbezirken Felsö-Tarcza, einschließlich der Stadtgemeinde Kis-Szeben (Komitat Saros), Kismarton, einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt (Komitat Sopron), dann gegen die Einfuhr von Wiederkäuern aus den Stuhlgerichtsbezirken Latorcza, Mezökaszony, Munkacs, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Bereg), Tisza (Komitat Szabolcs) und gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Vag-Ujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Noskovany (Stuhlgerichtsbezirk Felsö-Tarcza) und der Einfuhr von Schweinen aus der mit Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen Gemeinde Mosoc (Stuhlgerichtsbezirk Vag-Ujhely) und deren Nachbar- gemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Stuhlgerichtsbezirke erlassenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 24. und 25. Februar 1904, ZZ. 7978 und 8152 (enthalten in den Amtsblättern zur .,Linzer Zeitung" vom 28. Februar und 5. März d. I., Nr. 24 und 26), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. März 1904, Nr. 4718/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. StatthaUereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner^ Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in St^r.
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