Amtsblatt 1904/11 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amts- Ä12t lall der k. k. Lezirkshauptmannschafl Sleyifür den gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Ur. 11. Steyr, am t7. Marx. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 45/kr. St., 04. Steyr, 8. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Personaleinkommensteuer - Schätzungs - Kommission Steyr Umgebung. Das Präsidium der t. f. Finanzdirektion in Linz hat laut des Erlasses vom 3. März 1904, £. 536/Prs., die am 28., 29. und 30. Dezember 1903 stattgehabte Wahl der Herren: Johann Blaschko, Gemeindevorsteher, Spenglermeister und Hausbesitzer in Weyer; Josef Radmoser, Messerfabrikant in Sierninghofen; P Aegydins Haydvogel, Stiftsschaffner in Kremsmünster ; Franz Rührlinger sen., Hausbesitzer in Wipsing; Ernst Heubusch jun., Schlvssermeister in Sierning; Josef Wittmann, Kaufmann in Sierning; zu Mitgliedern und der Herren: Engelbert Derfler, Gastwirt in Ternberg; Josef Wegscheider, Privat in Neuschönan; Franz Leeb, Oekononr in Wolfern; Josef Wiescr, Oekonom in Droißendorf; Karl Astleitncr, Beinschroter in Neuzeug; Karl Plast, Kaufmann in Sierning zu Mitglieder - Stellvertretern der Personaleinkommensteuer- Schätzungs-Koinnlission für Steyr (Uingebung) als rechtsgültig erkannt und die bezüglichen Wahlzertifikate ausgefertigt. Sänitliche vorgenannte Herren sind mit der Funktionsdauer bis Ende 1907 gewühlt. Die hievon gemäß § 189, Absatz 2 P. - St. - G., am Ende des zweiten Jahres ausscheidenden Personen werden im Jahre 1905 durch das Los bestimmt werden. Dies ist mittels Kundmachung an der dortigen Amts- tasel zu publizieren. Z. 5206. Steyr, 11. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Waffenübungsperioden des Heeres pro 1904. Laut Mitteilung der k. k. Statthalter ei in Linz, Nr. 4423/1V, vom 1. März l. I. werden nachstehende Hauptperioden über die heurigen Waffenübungen mit Ausnahme der Periode für die größeren Manöver mitgeteilt, und zwar: Für Reservisten des 14. Infanterie-Regimentes vom 18. bis 30. April, vom 3. bis 30. Mai. Für Reservisten des Tiroler Kaiserjäger - Regiments vom 14. bis 26. März, vom 18. bis 30. April, vom 3. bis 30. Mai. Für Reservisten des 40. Divisions-Artillerie-Regiments vom 18. April bis 20. Juni in sechs Perioden. Für Reservisten des 1. Festungsartillerie-Bataillons in vier Perioden. Für Ersatz-Reservisten vom 14. bis 26. März, vom 6. bis 18. April, vom 2. bis 14. Mai. Nähere Auskünfte über hier nicht bezeichnete Truppen- körper können hieramts eingeholt iverden. Z. 5756. Steyr, 14. März 1904. An die Gemeinde-Vorstehungen der Gerichts- bezirkes Aremsmünster. Im Grunde des § 7 des Kranken - Versicherungsgesetzes finde ich nach durchgeführter Vertrauensmänner- Verhandlung den Normaltaglohn für versicherungspstichtige Hilfsarbeiter im Baugewerbebetriebe (jeder Art) im Gerichtsbezirke Kremsmünster periodisch festzustellen, wie folgt: 1. Für Arbeiter mit 1 K 60 b; 2. für Vorarbeiter mit 2 K. Eine Abänderung des bestehenden Taglohnes für jugendliche Hilfsarbeiter (Lehrlinge) mit 0 80 X und für weibliche Arbeiter mit 0'70 bezw. 0'80 K findet nicht statt. Doch wird bemerkt, daß im Hochbaugewerbe für sogenannte Lehrlinge die Anivendung des Normaltaglohnes für jugendliche Hilfsarbeiter ausgeschlossen ist, weil dieselben kräftig zur Arbeit sein müssen und auch entlohnt iverden. Dies ist ortsüblich zu verlautbaren und zur Kenntnis der einschlägigen Genossenschaft der Baugewerbetreibenden zu bringen.

2 5734. Steyr, 12. März 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreffend die Anzeige wegen sicherheitsgefährlichem Borgehen bei Wartung von Dampfkesseln. Es ist vorgekommen, daß ein Kesselwärter von der Gendarmerie wegen sicherheitsgefährlichen Vorgehens bei Wartung eines Dampfkessels dem Gerichte angezeigt worden war, ohne daß der zuständige k. k. Dampfkessel-Prüfungs- komnlissär hievon in Kenntnis gelangte, weil es unterlassen wurde, diesem hievon Mitteilung zu machen. Auf Grund des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 16. Februar 1904, Z. 3131/VI, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kom- manden angewiesen, in jedem Falle, in welchem auf was immer für eine Art zur Kenntnis kommt, daß in die Verläßlichkeit eines Dampfkessel-, Dampfmaschinen-, Lokomotiv- oder Dampfschiffsmaschinen-Wärters Zweifel gesetzt werden müssen, hievon den zuständigen Dampfkessel-Prüfungskommissär der k. k. Statthalterei in Linz und bei Lokomotivführern auf öffentlichen Bahnen die k. k. General-Inspektion der österreichischen Eisenbahnen zu verständigen. Es wird dann Sache des k. k. Dampfkessel-Prüfungs- Kommiffärs oder der k. k. General-Inspektion sein, die nötigen Erhebungen zu Pflegen, und wenn das Verschulden eines Wärters vorliegt, die zeitliche oder gänzliche Entziehung des Wärterzeugnisses bei der Statthalterei zu beantragen, oder wegen Bestrafung des Wärters, falls dies noch nicht geschehen, bei Gericht die Anzeige zu erstatten oder lediglich nur mit einer Verwarnung gegen denselben vorzugehen. Z. 5639. Steyr, 14. März 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen. Gebührenfreiheit telegraphischer Anzeigen. Mit der im Post- und Telegraphen-Verordnungsblatte Nr. 9 vom 30. Jänner 1904 verlautbarten Verordnung des k. k. Handelsministeriums vom 27. Jänner 1904, Z. 4201, ist den an die politischen Behörden gerichteten telegraphischen Anzeigen über Blattern und blatternver- dächtigc sowie über Flecktyphus und flecktyphusverdächtige Erkrankungen die Gebührenfreiheit in demselben Umfange eingeräumt wordeit, in welchen sie mit den Handelsministerial- Berordnungen vom 8. November 1902, Z. 53.951, (Post- und Telegraphen - Verordnungsblatt Nr. 119 ex 1892, S. 765) und vom 28. September 1900, Z. 48.419, (Post- und Telegraphen-Verordnungsblatt Nr. 76 ax 1900, S. 443) den telegraphischen Anzeigen über Cholera- resp. Pestausbrüchen zugestanden worden ist. Die Telegraphen - Annahmestellen sind angewiesen worden, darauf zu achten, daß derartige Telegramme auf den unumgänglich notwendigen Umfang eingeschränkt bleiben. Z. 5735. Steyr, 12. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausierhandel - Berbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des kgl. ung. Handelsministeriums vom 9. Jänner 1904, Z. 82.305, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Kispest im Komitat Pest-Pilis-Solt-Kiskun, unter Aufrechthaltung der im ß 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 19. Februar 1904, Z. 3462/ VIII, zur Verständigung der interessierten Parteien in die Kenntnis gesetzt. & 5751. Steyr, 13. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausierverbot. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. Februar 1904, Z. 3463/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Bajmok, Komitat Bacs-Bodrog, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeindevorstehungen mit Beziehung auf 8 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 5812. Steyr, 14. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausier - Berbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des königl. ung. Handelsministeriums vom 15. Jänner 1904, Z. 1868/VIII ex 1904, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinden Liptö-Szent-Miklös und Rüzsrlhegy soivie des Kurortes Koritnyicza (Komitat Liptö), unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 23. Februar 1904, Z. 3887/VIII, zur Verständigung der interessierten Parteien in die Kenntnis gesetzt. Z. 401/B.-Sch.-N. Steyr, 9. März 1904. Konkurs - Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Bad Hall kommt eine neu systemisierte Lehrerstelle I. Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Quartiergeld im Ausmaße von 35 % des Grundgehaltes verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen.

3 Z. 420/B.-Sch.-R. Steyr, 9. März 1904. An sämtliche Ortsschulräte. Wegentschädigungsbeträge. Nachdem Fälle vorgekommen sind, daß die Wegentschädigungsbeträge für die Erteilung des Religionsunterrichtes von den Ortsschulräten den Religionslehrern nicht zu den vorgeschriebenen Terminen ausgezahlt wurden, wird im Sinne der landesschulrätlichen Erlässe vom 18. Oktober 1889, Z. 2483 (V.-Bl d. L. - Sch. - R. Nr. 13), vom 27. Dezember 1889, Z. 3034 (V.-Bl. d. L.-Sch.-R. Nr. 14), und vom 29. Juni 1900, Z. 2118 (V.-Bl. d. L.-Sch.-R. Nr. 8), neuerdings eingeschärft, daß die bezüglichen Wegentschädigungsbeträge, insofern nicht zwischen den betreffenden Religionslehrern und den Schulgemeinden hinsichtlich der Auszahlungstermine ein anderweitiges Uebereinkommen besteht, in halbjährigen Dekursivraten am 30. April und 81. Oktober jeden Jahres von den Ortsschulräten den Religionslehrern auszuzahlen und daß diese Termine genau einzuhalten sind. Die Ortsschulräte haben nach geleisteter Zahlung die nach Vorschrift des landesschulrätlichen Erlaffes vom 27. Dezember 1889, Z. 3034 (V.-B. d- L.-Sch.-R. Nr. 14), ausgefüllten Anspruchsausweise halbjährig nachhinein bis längstens Ende Mai, beziehungsweise Ende November jeden Jahres unmittelbar dem o.-ö. Landesausschuffe vorzulegen. Hievon werden die Ortsschulräte zufolge landesschul- rätlicheu Erlasses vom 15. Februar l. I., Z. 651, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 441/B.-Sch.-R. Steyr, 9. März 1904. An sämtliche Schulleitungen. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des k. k. Ministeriums für Kultus nud Nuterricht vom 24. Februar 1902, Z. 36.991 ex 1901 (landesschulrätlicher Erlaß vom 10. März 1902, Z. 873), uud aus den Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 12. September 1903, Z. 29.725 (landesschulrätlicher Erlaß vom 16. September 1903, Z. 3937), womit die Ausgabe neuer Auflagen der „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis" veröffentlicht worden ist, werden die Schulleitungen darauf aufmerksam gemacht, daß int k. k. Schulbücherverlage in Wien nunmehr von oben genanntem Regeln- und Wörterverzeichnisse auch eine „Kleine Ausgabe mit einheitlichen Schreibweisen" zum Preise von 20 h per Exemplar erschienen ist, deren Verwendung an den Schulen neben der ursprünglichen amtlichen Ausgabe dieses Lehrmittels zulässig ist. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 4. März l. I., Z. 1044, in Kenntnis gesetzt. Z. 461/B.-Sch.-R. Steyr, 14. März 1904. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Schulbeschreibung pro 1904/05. Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden hiemit angewiesen, unter genauer Beachtung des Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 7. März 1877, Z. 779, die Schulbeschreibung von Haus zu Haus vorzunehmen und die Schul- befchreibungsakten bis 15. Mai (Kremsmünster bis 1. Oktober) hieramts vorzulegen. Die Schulbeschreibungsakten haben zu enthalten: a) Verzeichnis sämtlicher im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder des Schulsprengels. (Die auch in dieser Tabelle stattzufindende Verzeichnung der Kinder von 6 bis 14 Jahren, die aber die eigene Schule nicht besuchen — andere Schule, Privatunterricht, körperliches oder geistiges Gebrechen —, ist in der Rubrik „Anmerkung" ersichtlich zu machen.) b) Verzeichnis der schulpflichtigen Kinder, welche die eigene Schule nicht besuchen. (Das sind die in der Tabelle a in der Rubrik „Anmerkung" bezeichneten. — Bei An- süngern, die wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens die Schule nicht besuchen können, ist ein ärztliches Zeugnis beizuschließen.) o) Verzeichnis derjenigen Kinder, die mit Erlaubnis des Ortsschulrates vor vollendetem 6. Lebensjahre die Schule besuchen. (Die Erlaubnis muß auf einem Sitzungsbeschluß beruhen. Ferner werden die Ortsschulräte bei Gewährung derartiger Erlaubnisse auf die genaue Beobachtung des landesschulrätlichen Erlaffes vom 8. Dezember 1880, Z. 5071, neuerdings hingewiesen.) <1) Verzeichnis derjenigen Kinder, die mit Erlaubnis des Ortsschulrates aus fremden Schulsprengeln die Schule besuchen. e) Anzeige der Schulleitung an den Ortsschulrat, ob alle zum Schulbesuche Verpflichteten an dem Unterrichte teilnehmen. f) Summarischer Ausweis. ^a Das Verzeichnis der in dem Schulsprengel wohnenden Kinder evangelischer Konfession ist nicht den Schulbeschreibungs- / ■ akten beiz »fügen, sondern separat an den k. k. Bezirksschulrat zu übersenden. Ebenso ist mit dem Berichte über die / ^'^ , Klassenverteilung zu verfahren. Z. 5473. Steyr, 14. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Aufhebung einer Polizeiaufsicht. Die am 29. Jänner 1884 in Wien geborene, bisher nach St. Ulrich, polit. Bezirk Steyr Land, zuständige Dienstmagd Maria Eber, welche mit dem Erkenntnisse der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Mai 1903, ad Z. 6947, auf Grund des Urteiles des k. k. Kreisgerichtes St. Pölten vom 22. April 1903, Nr. 108/3/18, unter Anweisung der Ortsgemeinden St. Ulrich und Garsten auf die Dauer von einem Jahre (Beginn am 22. Oktober 1903, Ende am 21. Oktober 1904) unter Polizeiaufsicht gestellt wurde, hat durch die am 14. Februar 1904 erfolgte Ver- ehelichung mit dem nach Stadt Steyr zuständigen Fabriksarbeiter Johann Kleinschmied das Heimatrecht in der Stadt Steyr erworben. Nachdem die Genannte hiedurch das Recht des ungestörten Aufenthaltes in ihrer neuen Heimatgemeinde Steyr im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 1863, R.-G.-Bl. Nr. 105, erworben hat, finde ich das vorerwähnte h. ä. Polizeiaufsichtserkenntnis aus diesem Grunde aufzuheben.

4 Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. f Genda rmerie-Posten-Kommanden mit Bezugnahme auf den h ä. Erlaß vom 21. September 1903, Z. 14.390, Amtsblatt Nr. 39 ex 1903, zur Kenntnisnahme und Darnach- achtung verständigt. Z. 5814. Steyr, am 13. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Martin Lindner. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 27. Februar 1904, Z. 3961/11, verursacht der im Jahre 1867 zu Obertillmitsch geborene und in Kainach, Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, heimatzuständige Müllergehilfe Martin Lindner, welcher im Besitze eines von dem Gemeindeamte Kainach ausgestellten Arbeitsbuches ddo. 27. Mai 1902, Nr. 10, ist und am 28. Mai 1902 unter Post Nr. 113 eine Jnlandsreisebewilligung auf die Dauer von drei Jahren erhalten hat, seiner Heimatsgemeinde bedeutende Kosten, in- dem er sich in mehreren Kronländern herumtreibt und in der letzten Zeit von mehreren Gemeinden auf schwindelhafte Weise Unterstützungsbeträge entlockt hat. Die Personsbeschreibung ist folgende: Statur groß, Gesicht länglich, Haare blond, Augen blau, Mund und Nase proportioniert, besondere Kennzeichen keine. Hierauf werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit dem Beifügen auf- nierksam gemacht, daß dem Vorgenannten — den Fall dringendster Not ausgenommen — keine Unterstützung zu gewähren ist, sondern derselbe der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen sein wird. Z. 5420. Steyr, 9. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Franz Mara, geboren 1875, Taglöhner, zust. nach Sipbachzell. Johann Sixmair, geboren 1862, Schuhmacher, zust. nach Sipbachzell. Johann Sibölk, geboren 1861, Taglöhner, zust. nach Sipbachzell. Josef Hicslmayer, geboren 1873, Kellner, zust. nach Sipbachzell. Georg Peterleitner, geboren 1865, Fabriksarbeiter, zust. nach Sipbachzell. Karl Kuoll, geboren 1865, Knecht, zust. nach Sipbachzell. Franz Lasthofer, geboren 1864, Knecht, zust. nach Sipbachzell. Alois Haneder, geboren 1869, zust. nach Sipbachzell. Josef Knoll, geboren 1869, zust. nach Sipbachzell. Georg Mayer, geboren 1879, zust. nach Sipbachzell. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Mai l. I. anher zu berichten. Z. 5533, 5642, 5643, 5752 und 5813. Steyr, 13. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind, und zwar: Stellungspflichtige. Johann Braun, geboren am 10. Juni 1880 in Els, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Ferdinand und der Josefa, geb. Zwölfer, Kellner. Johann Brey er, geboren am 8. Februar 1881 in Wien, nach Krems zuständig, Sohn des Karl und der Karoline, geb. Drbohlar. Karl Galanner, geboren am 19. Juli 1881 in Wien, nach Dürnstein, Bezirk Krems zuständig, Sohn des Johann und der Katharina, geb. Reischel. Franz Groll, geboren am 13. August 1881 in Wien, nach Schiltern, Bezirk Krems, zuständig, Sohn der Anna Groll, nachmals verehelichten Stark. Josef Grüner, geboren am 14. März 1881 in Stein a. d. Donau, Bezirk Krems, nach Spitz, Bezirk Krems, zuständig, Sohn der Fabriksarbeiterin Theresia Grüner, nachmals verehelichten Schedelmayer; derselbe soll bereits gestorben sein. Anton Töpl, geboren am 15. Dezember 1881 in Linz, nach Litsch und Wurfentalgraben, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Anton und der Theresia, geb. Rainer; derselbe soll seit seinem 12. Jahre mit einer Schauspielertruppe umherziehen. Leopold Dona, geboren am 24. November 1882 in Trojanowitz, Bezirk Mistek, Mähren, römisch-katholisch, Sohn der Johanna Dona, später verehelichten Bonszek, zust. nach Niederzierlitzko, L.-Nr. 203, Vagant. Johann Kopec, geboren am 2. Juni 1882 in Schöbischowitz, Bezirk Teschen, Schlesien, römisch-katholisch, Sohn des Johann und der Anna, geb. Wawrosz, zust. nach Schöbischowitz, Los-Nr. 241, Taglöhner. Karl Polak, geboren am 23. November 1882 in Brünu, Pfarre Ostrowitz, Mähren, römisch-katholisch, Sohn der Franziska Polak, zust. nach Teschen, Los-Nr. 320. Adam Kowalski, geboren am 20. Dezember 1882 in Teschen, Bezirk Teschen, Schlesien, römisch-katholisch, Sohn der Theresia Kowalski, zust. nach Ober-Zierlitzko, Los-Nr. 577. Karl Martinek, geboren am 19. August 1882 in Fölsö-TürczÄ, Stuhlgerichtsbezirk Stybnia, Ungarn, römisch- katholisch, Sohn des Paul und der Susane, geb. Lisztwan, zust. nach Millikau, Los-Nr. 114, Brettsägearbeiter. Johann Moli», geboren am 25. Dezember 1882 in Oldrzychowitz, Bezirk Teschen, Schlesien, evangelisch, Sohn des Johann und der Eva, geb. Gryga, zust. nach Oldrzychowitz, Los-Nr. 707, Knecht (?). Karl Dnlawa, geboren am 25. Juni 1881 in Mostya/Teschen, Bezirk Teschen, Schlesien, römisch-katholisch, Sohn des Johann und der Marie, geb. Cinciala, zust. nach Hnojnik, Los-Nr. 145, Uhrmacher. Eduard Pociora, geboren am 27. Februar 1881 in Teschen, Bezirk Teschen, Schlesien, römisch-katholisch, Sohn des Johann und der Agnes, geb. Kubon, zust. nach Niederdomaslowitz, Los-Nr. 229.

5 Anton Pietrzyk, geboren am 23. April 1881 in Wien, Gebärhaus, römisch-katholisch, Sohn der Marie, geb. Benesz, verehelichte Pietrzyk, zust. nach Jablunkau, Los-Nr. 65. Johann Samiec, geboren am 26. Juni 1881 in Nawsi, Bezirk Teschen, Schlesien, evangelisch, Sohn des Johann und der Anna, geb. Czudek, zust. nach Nawsi, Los-Nr. 403. Johann Malyjurek, geboren am 16. September 1881, zust. «lach Jaworzynka, Bezirk Teschen, Schlesien, römisch-katholisch, Sohn des Michael und der Marie, geb. Sikara, zust. nach Jaworzynka, Los-Nr. 584, Bäckergehilfe. Alois Paul Nücke^ geboren am 17. Juni 1880 in Teschen, Bezirk Teschen, Schlesien, römisch-katholisch, Sohn der Marie Rücke, zust. nach Bobrek, Los-Nr. 849. Franz Urbanek, geboren am 2. Juli 1880 in Friedek Stadt, Bezirk Friedek Stadt, Schlesien, römisch- katholisch, Sohn der Barbara Urbanek, zust. nach Schöbischo- witz, Los-Nr. 1254, Schlosser. Josef Szezotkowsky II, geboren am 13. März 1880 in Mosty bei Jablunkau, Bezirk Teschen, Schlesien, römisch-katholisch, Sohn des Josef und der Anna, geb. Podeszwa, zust. nach Mosty ad Jablunkau, Los-Nr. 573. Johann Kanter, geboren am 13. Oktober 1880 in Niebory, Bezirk Teschen, Schlesien, evangelisch, Sohn der Marianne Kantor, zust. nach Oldrzychowitz, Los-Nr. 990. Paul Liberda, geboren am 20. Jänner 1880 in Bystrzitz, Bezirk Teschen, Schlesien, evangelisch, Sohn des Georg und der Anna, geb. Turon, zust. nach Bystrzitz, Los-Nr. 881, Hüttenarbeiter. (?) Der am 19. September 1882 in Groß-Lhotta geborene, nach Groß-Bystritz im Bezirke Wallachisch - Meseritsch zuständige Josef Heryan, Sohn des Michael Heryan und der Anna, geb. Simöik. Militärtaxpflichtigc. Anton Je/,, geboren am 21. Februar 1872 in Branöov und dahin zuständig, Sohn der Eheleute Franz und Franziska Je/., geb. Rous. Johann «ermäk, geboren am 2. Oktober 1868 in Neu-Wessely und dahin zuständig, Taglöhner, Sohn der Ehelente Franz und Franziska, geb. Oermäk. Franz Smejkal, geboren am 2. November 1875 in Hliny, zust. nach Figlhammer, Knecht, Sohn der Eheleute Franz und Franziska, geb. Matysek. Der am 13. Oktober 1871 in Stadt Liebau, Bezirk Sternberg, als Sohn der Eheleute Josef und Anna Schwarz, geb. Kern, geborene und dort heimatberechtigte Fleischergehilfe Johann Schwarz. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 10. Mai l. I. zu berichten. Z. 5641. Steyr, 12. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 3. März 1904, Z. 4651/11, hat sich die nach Schlierbach, Bezirk Kirchdorf, zuständige, in Kremsdorf, Gemeinde Micheldorf, wohnhaft gewesene Maria Tretter am 13. Februar 1904 von Kremsdorf unbekannt wohin entfernt. Da dieselbe in der letzten Zeit häufig über Kopfleiden klagte, wird vermutet, daß sie einen Selbstmord begangen habe oder derselben ein Unglück zugestoßen sei. Maria Tretter ist 58 Jahre alt, verehelicht, jedoch getrennt lebend, besitzt einiges Vermögen, ist mittelgroß und soll bekleidet gewesen sein mit Lederschnürschuhen, einem blauen, alten Rock und einem alten, abgetragenen, schwarz- und gelbgeblumten Umhängtuch. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen nach der Genannten einzuleiten und über ein eventuelles Ergebnis derselben bis 10. April l. I. anher zu berichten. Bemerkt wird noch, daß einige Umstände für die Annahme sprechen, daß die Genannte im Kremsflusse den Tod gefunden habe. Z. 5365. Steyr, 10. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Gberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. Februar bis 2. März 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Picht. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Altenberg, Ortschaft Oberweitnach. Erlöschen der Seuche. BezirkKirchdorf: Gemeinde und OrtschaftWindisch- garsten. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gallneu- kirchen. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Reichenstein. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaften Bernhardschlag, Stumpfen; Gemeinde Oberweißenbach, Ortschaft Sternwald; Gemeinde und Ortschaft Zwettl. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. März 1904, Z. 4640/X, in die Kenntnis. Z. 5753. Steyr, 12. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung - des k. k. Ministeriums des Innern vom 1. März 1904, Z. 8729, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien - Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium

6 des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Kolozsvar, einschließlich der Stadtgemeinde Kolozs (Komitat Kolozs), Des, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Szamos- Ujvar, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szolnok-Doboka), ferner wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Zilah, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Zsibo (Komitat Szilagy) in Ungarn sowie aus den Bezirken Garesnica, Grubisnopolje (Komitat Bjelovar- Krizevci), Daruvar (Komitat Pozega) in Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Hingegen wurden aufgehoben die Verbote, welche gerichtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren aus den Stuhlgerichtsbezirken Felsö-Tarcza, einschließlich der Stadtgemeinde Kis-Szeben (Komitat Saros), Kismarton, einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt (Komitat Sopron), dann gegen die Einfuhr von Wiederkäuern aus den Stuhlgerichtsbezirken Latorcza, Mezökaszony, Munkacs, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Bereg), Tisza (Komitat Szabolcs) und gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Vag-Ujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Noskovany (Stuhlgerichtsbezirk Felsö-Tarcza) und der Einfuhr von Schweinen aus der mit Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen Gemeinde Mosoc (Stuhlgerichtsbezirk Vag-Ujhely) und deren Nachbar- gemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Stuhlgerichtsbezirke erlassenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 24. und 25. Februar 1904, ZZ. 7978 und 8152 (enthalten in den Amtsblättern zur .,Linzer Zeitung" vom 28. Februar und 5. März d. I., Nr. 24 und 26), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. März 1904, Nr. 4718/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. StatthaUereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner^ Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in St^r.

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