2 Z. 5201. Steyr, 8. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die diesjährige Hauptstellung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die Stellungs- Kundmachungen versendet und sind dieselben allsogleich öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Bewilligung zur Abstellung in einem fremden Bezixke erhalten haben, ist sofort zu veranlassen. Die seinerzeitige Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt gemeindeweise nach Altersklassen mit der 4. Klasse beginnend und innerhalb derselben nach der Losreihe. Diejenigen Gemeinden, welche die „Verlesliste" in zweifacher Ausfertigung noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, dieselben bis 15. März l. I. vorzulegen. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde-Vorsteher für den eigenen Gebrauch eine Verlesliste bei der Vorführung mitzubringen haben. Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Abstellungsbewilligung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen zur Stellung nicht erscheinen dürfen, ist in der Verlesliste eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stellungs-Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der „Fremden" erfolgt durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. Steyr, 7. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück IX. X, XI, XII und XIII an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 5448. Steyr, 9. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Militärische Nachtübung. Laut Mitteilung des Kommandos des k. u. k. Feldjägerbataillons Nr. 10 in Steyr vom 8. März 1904, Z. 261, wird das genannte Bataillon, beziehungsweise Teile desselben, in der Nacht vom 14. auf den 15. d. M. in und bei Maria Laah, dann in dem Raume Matzelsdorf und Sierning eine Uebung abhalten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zur eigenen Kenntnisnahme und tunlichst allgemeinen Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 4921. Steyr, 4. März 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ausschreibung von vier Graf Codroiposchen StiftungsPlätzen. Laut Mitteilung des k. u. k. 3. Korpskommandos in Graz vom 17. Februar 1904, Z. 1360, an die k. k. oberösterreichische Statthalterei sind vier Franz Graf Codroipo- Stiftplätze mit einer einmaligen Beteilung von je 84 K erledigt. Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme, heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Väter einem der in den ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militärinvalidenhauses in Wien, welche aus einer während der aktiven Dienstleistung des Vaters nach erster Art geschlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufschein, Armutszeugnis, dem Sitten- zeugnis des Mädchens und mit der Angabe, ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, versehenen stempel- freien Gesuche sind bis 31. März 1904 an das Vorgesetzte Regiments-, beziehungsweise Jnvalidenhauskommando oder an die zuständige Evidenzbehörde einzusenden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, diese Ausschreibung in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 4847. Steyr, 2. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausschreibung zweier Treumannschen Stiftplätze für Invalide ä 47 K 88 h. Laut Note des k. u. k. 14. Infanterie-Regimentes von 28. Februar 1904, Z. 437/Adjt., sind zwei Stiftungsplätze der Karl Treumannschen Stiftung (ü 47 K 88 b) für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge in Schleswig- Holstein in Erledigung gekommen. Die Gesuche von anspruchsberechtigten Bewerbern sind bis längstens 10. Mai 1904 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr zu überreichen. Die diesbezüglichen Gesuche sind mit den EntlassungsDokumenten (Abschied, Entlassungs - Zertifikat, Patental- Urkunde rc.) und etwaigen Belobungsdekreten zu instruieren. Es können nur jene Bewerber berücksichtigt werden, welche in dem erwähnten Feldznge verwundet und invalid geworden sind und beim obigen Regimente gedient haben. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, von dieser Ausschreibung eventuell im Gemeinde-Gebiete befindliche Bezugsberechtigte in entsprechender Weise zu verständigen. _________ Z. 4739. Steyr, 2. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Dr. Wilhelm Schaupsche Stiftung. Mit Note der Arbeiter - Unfallversicherungs - Anstalt in Salzburg vom 17. Jänner 1904, Z. 1616, wurden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, die Kleingewerbetreibenden auf den Bestand der Dr. Schaup-Stiftung aufmerksam zu machen und sie zur Bewerbung um einen Zuschuß ein- zuladen.
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