Amtsblatt 1904/09 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Karl Owieczek, geboren am 12. August 1882 in Aiittel-Suchau, Sohn des Josef und der Marie, geb. Chrobok, znst. nach Gr.-Kuntschitz, Bezirk Freistadt, Bergmann. Andreas Kosar, geboren am 7. Februar 1880 in Mährisch-Ostrau, Sohn des Franz und der Barbara, geb. Klinranek, zust. nach Pol.- Ostrau, Bezirk Freistadt, Taglöhner. Franz Rusina, geboren am 29. November 1881 in Pol.-Ostrau, Sohn des Franz und der Marie, geb. Wojkowski, zust. nach Reichwaldau, Bezirk Freistadt, Eisengießer. Franz Piegrzimoez, geboren am 21. Oktober 1882 in Dittmannsdorf, Sohn des Josef und der Marie, geb. Kazik, zust. nach Pol.-Leuten, Bezirk Freistadt. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. April l. I. hieher zu berichten. Z. 3721. Steyr, 24. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Nr. 3211/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Februar 1904, Z. 5235, enthaltend Veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen nnd Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dein Stuhlgerichtsbezirke Antalfalva (Komitat Torontal) in Ungarn sowie aus dem Bezirke Osiek (Komitat Virovitica) in Kroatien- Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Be- zirkshauptmannschaft Krosno wegen desBestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz-Stuhl- gerichtsbezirke Makovicza (Komitat Saros) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen tverden aufgehoben die Verbote, welche gerichtet "sind gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Devecser, Papa, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Veszprem), Sümeg, Tapolcza (Komitat Zala) sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Sokoroalja (Komitat Györ), Nadasment (Komitat Kolozs), Ragysomkut (Komitat Szatmar), Szilagycseh, Zsibo (Komitat Szilagy) und aus den Munizipalstädten Györ und Kolozs- var in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Dchafen, Ziegen) aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Noszlop (Stuhlgerichtsbezirk Devecser) in Ungarn sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 4. Februar 1904, Z. 4755 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 11. Februar d. I., Nr. 17) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Februar 1904, Nr. 3211/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 3817. Steyr, 24. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Biehmarkt-Kalendarium im politischen Bezirke Leobe« im Jahre 1804. Ich setze hiemit die Gemeinde-Vorstehungen infolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 16. Februar 1904, Z. 4459, von dem Viehmarkt-Kalendarium in dem dortigen Bezirke im Jahre 1904 mit dem Auftrage in die Kenntnis, die interessierten Kreise auf das mitfolgende Kalendarium aufmerksam zu machen. Z. 4254. Steyr, 1. März 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Februar 1904, Z. 6962, enthaltend Veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr vou Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien - Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Feldbach, Luttenberg und Radkersburg ist wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dein Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Muras- zombat (Komitat Vas) in Ungarn, sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gurkfeld wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr vou Schweinen aus dem Grenzbezirke Samobor (Komitat Zagreb) in Kroatien-Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden anfgehoben die Verbote, welche gerichtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Oekörmezö (Komitat Maramaros), sowie gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Csakova, Központ (Komitat Temes), Banlak, Modos, Pardany (Komitat Torontal) in Ungarn und gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Cirkvenica (Komitat Modrus - Rieka) in Kroatien- Slavonien. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung voni 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Genreinde Tarfalu (Stuhlgerichtsbezirks Oekörmezö), ferner der Einfuhr von Wiederkäuern aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Nagygay (Stuhlgerichtsbezirk Baulak) nnd endlich der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht

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