Amtsblatt 1904/08 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

ÄwtSder Alatt k. k. Lszirkshauplinannschasi Slegr für den gteichnclmigen politischen unö Schutbezirk. Ur. 8. Steyr, am 23. Februar. 1904. #>n« Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 T< 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 22. Februar 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück VI, VII und VIII an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hin- ansgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. nl 3 2655. Steyr, 23. Februar 1904. Amts-Erinnerung. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche denr h. ä. Erlasse vom 2. Februar 1904, Z. 2655, Amtsblatt Nr. 6, be- lreffend die Veränderungen im Stande der Ortschafts-Ver- zeichnisse, bis nun nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, demselben ehestens zu entsprechen. n<I Z 197/B.-Sch.-R. Steyr, 22. Februar 1904. An alle GrtsschuKate und Schulleitungen. Einsendung der Vergütung für das Verordnungsblatt des oberösterr. Landesschulrates. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche die Vergütung iin das Verordnungsblatt des o.-ö. Landesschulrates noch nicht eingesendet haben, werden aufgefordert, dem h. ä. Er- rche vom 9. Februar 1904, Z. 197/Sch., sofort zu ent- sprechen. I 4941. Steyr, am 20. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Mit Rücksicht auf die Gefahr der Einschleppung und 'nn breitung ansteckender und übertragbarer Krankheiten durch hi' bei den Eisenbahnbauten Beschäftigung suchenden Arbeiter und zur entsprechenden Ueberwachung des Gesundheitsdienstes tu den von den erwähnten Bauten berührten Gemeinden luil sich der Herr Ministerpräsident als Leiter des k. k. »ttuisteriums des Innern laut des Erlasses vom 14. d. M., I 5229, bestimmt gesunden, auf Grund des zweiten Absatzes des 8 5 des Gesetzes vom 5. Jänner 1896, R.-G.-Bl. Nr. 17, den Oberbezirksarzt Dr. Julius Locker in Vöcklabruck als inspizierenden Amtsarzt zu bestellen und denselben zum k. k. Landessanitäts - Inspektor in provisorischer Eigenschaft zu ernennen. Der inspizierende Amtsarzt hat sich in steter Fühlung mit dem ihm Vorgesetzten Landessanitätsreferenten zu erhalten, sich mit den sanitären Verhältnissen des Landes überhaupt, ganz besonders aber mit den sanitären Verhältnissen in den von Eisenbahnbauten berührten Gegenden eingehend vertraut zu machen, auf gründliche Beseitigung bestehender oder in der Folge sich ausbildender sanitärer Mißstände nachdrücklichst hinzuwirken, den Gesundheitszustand der bei den Bauten beschäftigten Arbeiter uud der Bevölkerung der betreffenden Gegenden sorgsam zu überwachen, beim Auftreten ansteckender Krankheiten sofort und eingehend die notwendigen Erhebungen zu Pflegen und die zur schleunigen Tilgung solcher Krankheiten einzuleitenden Maßnahmen zu beantragen, bezw. durchzuführen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Statthalterei-Erlasses vom 17. Februar 1904, Nr. 615/Präs., mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, die Tätigkeit des genannten Sanitätsinspektors zu unterstützen. Z. 3632. Steyr, 16. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Genostenschafts - Vorstehungen. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht fand sich laut Erlasses vom 16. Dezember 1903, Z. 24.425, behufs einheitlicher Regelung des staatlichen Stipendienwesens an allen gewerblichen Lehranstalten, mit Ausnahme der gewerblichen Zentralanstalten und der sogenannten Er- werbschulen (Fachschulen für Korbflechterei und für Spitzen- arbeiten) bestimmt, unter Aufhebung aller im Gegenstände erlassenen, also auch der die Stipendierung von Absolventen gewerblicher Fortbildungsschulen regelnden Verfügungen, folgendes anzuordnen: a) Die bisher für Angehörige einzelner Gemeinden, gerichtspolitischen, Handels- und Gewerbekammer - Bezirken und Länder zum Besuche von bestimmten gewerblichen Lehr-

2 anstalten vorgesehenen Staatsstipendien sind in Hinkunft allen Landeskindern behufs Besuches der Staatsgewerbe- schulen, der k. t Lehranstalteu für Textilindustrie, der f. k. Ban-Kunsthandwerkerschulen, der k. k. Fachschulen für einzelne gewerbliche Zweige, der Kurse für Bau- und Kunsthandwerker, welche mit gewerblichen Staatslehranstalten in Verbindung stehen und der dritten Klasse der Staatshandwerkerschulen zugänglich zu machen. Die Höhe dieser Stipendien, deren Verleihung vom Jahre 1904 angefangen bis auf weiteres dem f. k. Ministerium für Kultus und Unterricht Vorbehalten bleibt, wird je nach den Teuerungsverhältnissen der einzelnen Schulorte in der Regel mit monatlich 40 oder 30 Kronen bemessen werden. b) Die Ausschreibung der erwähnten Stipendien ist alljährlich von der k. k. Statthalterei in der amtlichen Zeitung für das dortige Verwaltungsgebiet, von den politischen Behörden I. Instanz (Bezirkshauptmannschaften und Magistraten der Städte mit eigenem Statute) in den Amtsblättern und auf den Amtstafeln dieser Behörden, ferner im Wege der Gemeinden, der Genossenschaften und der Direktionen (Leitungen) der Volks-, Bürger- und gewerb- lichen Fortbildungsschulen, endlich von den Direktionen (Leitungen) der beteiligten gewerblichen Staatslehranstalten, auf den Ankündignngstafeln dieser Schulen rechtzeitig zu veranlassen. Die Bewerber haben ihre an das Ministerium für Kultus und Unterricht gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stipendiengesuche stets bis 15. Mai jeden Jahres bei der Direktion (Leitung) jener Schule cin- zubringen, an welcher sie im darauffolgenden Schuljahre ihre Ausbildung genießen wollen und zwar auch dann, wenn der Standort der betreffenden Schule einem anderen Verwaltungsgebiete (Lande) angehört, wie der jeweilige Wohnort des Bewerbers. Aus jedem Gesuche, bezw. aus den Gesuchsbeilagen muß entnommen werden können: 1. Name und Alter des Bewerbers (Tauf- oder Geburtsschein) ; 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimatsschein); 3. Art und Dauer seiner allfälligen Verwendung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszeugnisse u. dgl.); 4. seine Schulbildung (letztes Jahres- oder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis) und Abgangszeugnis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule; Bewerber, tvelche zur Zeit ihres Einschreitens noch eine Schule besuchen, haben auch das letzterhaltene Semestralzeugnis, bezw. die letzte Schulnachricht, beizufügen; 5. Beruf (Stand), Wohnort, Vermögens- und Familien- verhültnisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armuts- oder Mittellosigkeitszeugnis). Hievon werden die Gemeinde- und Genossenschafts- Vorstehungen im Grunde des Statthalterei-Erlafses vom 6. Februar 1904, Nr. 27.370 III ex 1903, in die vorläufige Kenntnis gesetzt. Z. 3865. Steyr, 20. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Aus Grund des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 6. Februar 1904, Z. 24.061/H, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, zum Zwecke der aus staatsftnanziellen Gründen erforderlich erscheinenden Evidenz- führung über alle für Gemeindezwecke zur Einhebung gelangenden Auflagen auf Bier und gebrannte, bezw. versüßte geistige Getränke nachstehende Fragepunkte zuverlässig bis längstens 15 März 1904 zu beantworten oder in der gleichen Frist einen Fehlbericht zu erstatten. I. Bierumlage. 1. Wie hoch ist die Umlage per Hektoliter? 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungs- berechtigung? 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? II. Umlage auf gebrannte, bezw. versiistte geistige Getränke. 1. Wie hoch ist das Ausmaß der Auflage per Hektoliter (eventuell unter Anführung der Graduierung des Branntweines). 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungs- berechtigung? 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? Diejenigen Gemeinde-Vvrstehungen, welche erst anfangs des Jahres 1904 um die Bewilligung von Gemeindeauflagen auf Bier für das Jahr 1904 eingeschritten sind, werden diesbezüglich ebenfalls zu berichten haben. Z. 4200. Steyr, 23. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Die noch nicht rückgelangten Landsturm-Verzeichnisse der im Jahre 1885 geborenen Landstnrmpflichtigen, ferner die mit h. ä. Erlasse, Z. 320, Amtsblatt Nr. 2 ex 1904, hinausgegebenen Militärtaxberichtigungs - Verzeichnisse sind ehestens vorzulegen. Gleichzeitig ergeht die Einladung, alle noch nicht erledigten Akten in Sachen des Umtausches der Ausfolgung oder Einziehung von Pässen oder Abschieden, wie Empfangsscheine in derselben Sache, ehestens der Erledigung zuzuführen. Z. 311/B.-Sch.-R. Steyr, 21. Februar 1904. An sämtliche Schulleitungen. Aus Anlaß mehrerer vorgekommener Fülle, daß zwei oder drei Schüler auf Wunsch des Ortspfarrers zum Zwecke der Ministrantendienste bei Leichenbegängnissen vom Vormittagsunterrichte teilweise dispensiert wurden, werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschickrates vom 10. Februar l. I., Z. 4692 ex 1903, beauftragt, zu berichten, ob und in welcher Zahl derartige Dispensen vom Unterricht zu dem erlvähnten Zwecke im Laufe eines Schuljahres erteilt wurden. Gleichzeitig ist sich über die Notwendigkeit dieser Gepflogenheit zu äußern. Z. 299/B.-Sch-R. Steyr, 22. Februar 1904. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 16. Jänner 1904, Z. 34.975 ex 1903, werden den Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 1. Februar 1904, Z. 428, je ein Exemplar der beiden im k. k. Schulbücher-Verlage erschienenen Broschüren „Burgerstein Leo, Gesundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen" und „Zur häuslichen Gesundheitspflege der Schuljugend" als Zuwendung des Ministeriums zur Einstellung in die Lehrerbibliothek übermittelt.

3 Z. 300/B.-Sch.-R- Steyr, 21. Februar 1904. An den Zweiglehrerverein weqer. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche an der am 5. März in Weyer stattfindenden Vereinsversammlung teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 327/V.-Sch.-N. Steyr, 22. Februar 1904. An alle Schulleitungen. Fortbildungskurse. Die Schulleitungen jener Schulen, an denen im Winterhalbjahre ein gewerblicher oder landwirtschaftlicher Fortbildungskurs besteht, werden angewiesen, nach Schluß des Kurses sogleich den Bericht über denselben, genau dem h. ä. Erlasse vvm 7. April 1893, Z. 550, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, entsprechend, anzufertigen und vorzulegen. Dem Berichte ist das Klassen- und Wochenbuch des Kurses bei- zuschließcn. ______________ Z. 328/B.-Sch.-R. Steyr, 22. Februar 1904. An sämtliche Schulleitungen. - ^ Snppenanstalten. Z£5 Die Schulleitungen werden angewiesen, die Berichte über die Suppenanstalten genau dein h. ä. Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, entsprechend abzufassen und bis Ende März hieher vorzulegen. Eventuell ist ein Fehlbericht einzusenden. Z. 329/B.-Sch.-N. Steyr, 22. Februar 1904. An sämtliche Schulleitungen. Wechselschuhe. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 15. März l. I. hieher zu berichten, wie viel Paare Wechselschuhe an der dortigen Schule iu Verwendung stehen und wie viel Paare im laufenden Schuljahre zugewachsen sind. Eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten. Z. 3720. Steyr, 17. Februar 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Einstellung der Nachforschungen nach den in» vierten Quartale 1903 ansgeforschten Militärtaxpflichtigen und zwar: Johau»» Schneider, Franz Gröger, Eduard Schäfer, Augustin Beier, Heinrich Peschina, Josef Syrotek, Josef Gogela, Franz Mrkva, Engelbert Tögel, Josef Scholz, Karl Ertel, August Kelbl, Joh. Balis, Franz Reinert. Z. 4150. Steyr, 22. Februar 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des verschollenen Anton Hauptmann. Laut einer bei der Gemeinde Waidhofen a. d. Ibbs erstatteten Anzeige hat sich der zuletzt dortselbst Pocksteiner- straße Nr. 31 wohnhaft gewesene Anton Hauptmann, k. k. Steueramts-Offizial d. N., am 12. Februar l. I. entfernt, wurde am 13. Februar noch im Stadtgebiete gesehen, ist seither aber verschollen. Derselbe ist bei 45 Jahre alt, kleiner Statur, mager, leicht meliertes braunes Kopfhaar, rötlichen Schnurr- und Spitzbart, vorgebeugte Haltung, langsamer stolpernder Gang, schwachsinnig, bekleidet mit einem grauschwarzen Cheviotwinterrock, hlauem Sakko und ebensolcher Weste, rundem grünen Steirerhut mit Alpenvereinsabzeichen. Der Genannte zeigt einen Hang zum Aufenthalte in einsam gelegenen Gehöften und dürfte irgendwo im Gebirge in einem Bauernhause Aufenthalt genommen haben. Mitteilungen über den Verbleib desselben sind an den Bruder des Genannten, Franz Hauptmann, Juivelier, Wien, Kohlmarkt 16, zu richten. Z. 4054. Steyr, 22. Februar 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. Februar bis 17. Februar 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeiude und Ortschaft Pichl; Gemeinde und Ortschaft Windischgarsteu. Erlöschen der Seuche. 1. BezirkUrfahr: Gemeinde und Ortschaft Steyregg. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1.BezirkUrfahr: Gemeinde und Ortschaft Leonhard- schlag; Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Bezirk L i n z (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Rainbach, Ortschaft Vierzehn; Gemeinde Windhaag, Ortschaft Mairscheidt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Februar 1904, Z. 3550/X, in die Kenntnis. Z. 3946. Steyr, 22. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Spitals - Simulant. Laut Note der k. k. Statthalterei in Lemberg von» 14. Jänner 1904, Z. 144.703, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, wurde der 35 Jahre alte, nach Zaroja, Bezirk

4 MyAenice, heimatzuständige Eugen Schaschek, welcher aus Scheu zur Arbeit Krankheiten simuliert und unberechtigterweise die Spitalspflege in Anspruch zu nehmen sucht, auf Grund der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 4. Juli 1895, Z. 30.533, im Einvernehmen mit dem galizischen Landesausschusse als Simulant erklärt und über denselben die Spitalsverweisung auf die Dauer von drei Jahren ausgesprochen. Dieser Simulant ist sohin gegebenenfalls anzuhalten und der Sicherheitsbehörde zur weiteren Veranlassung zu übergeben.______________________ Z. 3719. Steyr, 17. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus Mähren. Franz Zapletal, Messerschmied, geboren am 28. Juli 1873 in Proßnitz. Johann Khyr, Weber, geboren am 5. Oktober 1873 in Sugdol bei Littau. Johann Stephan Vychodil, Tischler, geboren am 24. Dezember 1872 in Kaschau. Johann Pctr/ela, Buchbinder, geboren am 4. September 1877 in Stötowitz. Wilhelm Braun, Fleischer, geboren 1868 in Pawlowitz bei Olmütz. Alois Klcment, Selcher, geboren am 18. Oktober 1873 in Kralitz.^ Richard ( erny, Schuhmacher, geboren am 3. April 1872 in Olmütz. Alois Oerny, Schneider, geboren am 16. Juni 1871 in Kosteletz. Josef Triska, Knecht, geboren am 8. März 1874 in Proßnitz. Franz Komarek, Tischler, geboren am .19. November 1878 in Pamititz bei Boskowitz. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 10. Mai l. I. zu berichten. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Bcrlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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