Amtsblatt 1904/04 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 1562. Steyr, 22. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. Jänner bis 17. Jänner 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Windhag, Ortschaft Piberschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Z. 1563. Steyr, 22. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten -Uommanden. Die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 9 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Jänner 1904, Nr. 1098/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 1685. Steyr, am 24. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Beibringung von Fleischbeschau-Zertifikaten für auf dem Landwege beförderte Fleischwaren. Auf eine h. a. gestellte Anfrage, betreffend die Beibringung von Beschau-Zertifikaten für auf dem Landwege beförderte Fleischwaren, hat die k. k. Statthalterei in Linz mit dem Erlasse vom 4. Jänner 1904, Nr. 27.479/X, an- her eröffnet, daß die mit dem Statthalterei-Erlasse vom 28. Dezember 1901, Z. 23.860, welcher h. a. im Amtsblatte Nr. 2 ex 1902 mit Z. 147 verlautbart wurde, vorgeschriebenen Beschau- und Ausfuhr-Zertifikate — wie schon aus dem Wortlaute des Formulares hervorgeht — nicht nur für die mittels Eisenbahn und Schiff beförderten, sondern überhaupt für alle in den Handels- und Marktverkehr gebrachten geschlachteten Tiere und Fleischwaren, welche nach den Bestimmungen der oberösterreichischen Vieh- und Fleischbeschau-Ordnung vom 23. Jänner 1856, L.-V.-Bl. ex 1856, II. Abt., Nr. 7, bezw. des § 12 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, dem Beschauzwange unterliegen, beigebracht werden müssen. Durch diese Verfügung erleiden die Bestimmungen der vorzitierten Verordnung, Abschnitt III, alin. 12 und 13, betreffend die Ausfolgung der durch dieselbe vorgeschriebenen Beschauzettel bei unbedenklichem Befunde des geschlachteten Viehes, welches nicht zum Handel bestimmt ist, keine Abänderung. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen unter Hinweis auf den obenzitierten Statthalterei-Erlaß vom 28. Dezember 1901, Z. 23.860, zur sofortigen Verständigung der Fleischbeschauer und genauesten Darnachachtung in die Kenntnis. Z. 1837. Steyr, 25. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-ttommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Jänner 1904, Z. 2129, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Lippa (Komitat Temes) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Vagbesztercze (Komitat Trencsen) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinerotlauf verseucht gewesenen Gemeinde Pelyvas (Stuhlgerichtsbezirk Vagbesz- terczte) in Ungarn sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 14. Jänner 1904, Z. 1621 (enthalten im Amtsblatt zur „Linzer Zeitung" vom 20. Jänner d. I., Nr. 9), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Jänner 1904, Nr. 1502/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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