3 <>vllr (Ungarisch-Altenburg), Komitat Moson (Wieselburg), unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier- vorschriften und in den diese» Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten stechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei inLinzvom 11. Dezember 1903, Z. 26.070/VIII, zur entsprechenden Verständigung der interessierten Parteien in die Kenntnis gesetzt. Z. 821. St ehr, 14. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des Josef Brunner. Am 27. August 1884 hat auf der Moseralpe, Gemeinde Stadl, polit. Bezirk Murau, die ledige Sennerin Theresia Brunner, unbekannter Heimatzustündigkeit, einen Knaben namens Josef geboren, welcher in Stadl getauft und in die Tausmatriken eingetragen worden ist. Die ledige Mutter reiste gleich nach der Geburt dieses Knaben sowie auch die Taufpatin, welche ebenfalls Sennerin auf der Alpe gewesen ist, unbekannt wohin ab. Die gepflogenen Erhebungen nach der Heimatzuständigkeit und dem Aufenthalte der Theresia, respektive des Josef Brunner, sind bis jetzt gänzlich erfolglos geblieben und wird nur vermutet, daß die Theresia Brunner aus dem Bezirke St. Veit in Kärnten stammen soll. Die in dieser Richtung mit der k. k. Bezirkshaupt- maunschaft St. Veit eingeleitete Nachforschung ist ebenfalls gänzlich erfolglos geblieben. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 24. Dezember 1903, .! 20.901/1VI sind die bezüglichen Nachforschungen in der Richtung einzuleiten, ob nicht Josef Brunner bei irgend einer Gemeinde als Landsturmpflichtling verzeichnet oder aber gestorben ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 25. März 1904 hieher zu berichte». ZZ. 979. 1065, 1066, 1067 und 1068. Steyr, 14. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen ist der am 30. November 1880 in Obrowitz geborene, »ach Bystritz im Bezirke Neustadtl zuständige, stellungspflichtige Ernst Haschla, Sohn des Cyrill Haschla und der Philomena, geb. Krasensky. Der im Jahre 1880 geborene, nach Radelsdorf zuständige Johann Galas, Sohn des Valentin Galas und der Anna, geb. Kurz. Der am 10. Jänner 1882 in Wie» geborene, nach Köhmisch-Rudoletz im Bezirke Datschitz zuständige Jranz Schulz, Sohn der Aloisia Schulz. Der am 13. September 1881 in Sissek (Kroatien) geborene, nach Zlarin (Bezirk Sebenico) zuständige Bladimir Bladiö, Sohn des Pave. Der am 5. Juni 1884 in Kremsier geborene, nach Prerau zuständige, landsturmpflichtige Karl Koblicha, unehelicher Sohn der Anna Koblicha. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 10. März 1904 hieher zu berichten. Z. 980. Steyr, 15. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 22. Juli 1872 in Groß-Proßenitz als Sohn der Eheleute Franz und Anna Iahn (geb. Mudzo) geborene, nach Stadt Liebau im Bezirke Sternberg hrimatberechtigte militärtaxpflichtige Adolf Liba Iahn. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. März 1904 hierher zu berichten. Z. 822. Steyr, 14. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreffend das Viehseuchen -Uebereinkommen mit Ungarn. Im Sinne des Artikels I, Absatz 3, der Durchführungsmodalitäten zum geltenden Veterinär-Uebereinkommen mit Ungarn (Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899, R.-G.-Bl. Nr. 179) ist zwischen den beiden Regierungen die Unterteilung des Gebietes der Munizipalstadt Szabadka und der Stadt mit geordnetem Magistrate Zenta in Ungarn in kleinere Veterinärrayons in nachstehender Weise vereinbart worden: A. Die Munizipalstadt Szabadka wird eingeteilt in 7 Rayons, und zwar: I. Rayon: Innerer Bezirk und Mautrayon (Belterület 6s Vamtelek); II. „ Tavankuter Bezirk (Kerület Tawankut); III. „ Kelebiaer Bezirk (Kerület Kelebia); IV. „ Tampaer Bezirk (Kerület Tampa); V. „ Ludaser Bezirk (Kerület Ludas); VI. „ Sandorer und Verusieser Bezirk (Sandor 6s Verusies); VII. „ Nagyf6nyer Bezirk (Kerület Nagyf6»y). B. Die Stadt mit geordnetem Magistrate Zenta wird eingeteilt in 4 Rayons, und zwar: I. Rayon: Innerer Bezirk (Belsö Kerület); II. „ Kevier Bezirk (Kevii Kerület); III. „ Tornyoser Bezirk (Tornyosi Kerület); IV. „ Aeußerer Bezirk (Külsö). In Konsequenz dieser Vereinbarung haben von nun ab für die aus den einzelnen der normierten Veterinär- rayons zum Abtrausporte nach dem diesseitigen Gebiete gelangenden Tiere besonders gekennzeichnete Viehpässe zur Ausstellung zu kommen, in welchen außer dem Namen der betreffenden Stadt auch die Nummer in römischer Ziffer und der Name des Rayons, aus welchem die Ausfuhr der Tiere erfolgt, ersichtlich gemacht sind. Ferner haben die Viehpässe der aus diesen Rayons provenierenden Tiertransporte im Sinne des Artikels I, Absatz 2, der früher zitierten Ministerial-Verordnung den auf die 40 tügige Seuchenfreiheit des Herkunftsrayons sowie der Nachbarrayons, bezw. auch der etwa in Betracht kommenden Nachbargemeinden erforderlichen Hinweis zu enthalten. Das Gleiche gült bezüglich der Vorschrift des Artikels I, Absatz 5, der obigen Verordnung, betreffend die beim Eisenbahn- und Schifftransporte erforderliche Klausulierung der
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