uitlnli-ym'" und „Bezirksaushilfsunterlehrer" gebraucht werde», welche Titel dem Landesgesetze vom 1. Dezember l!iul, M> u V.-Bl. Nr. 59, fremd sind, welches nur die in den tztz 15 und 26 angewendeten Bezeichnungen kennt. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem gleichen Erlasse angeordnet, daß künftighin an Stelle der Titel „Aushilfs- unterlehrer" und „Bezirksaushilfsunterlehrer" die Bezeichnungen „Aushilfslehrer zweiter Klasse" und „Bezirks-Aus- hilfslehrer zweiter Klasse" zu gebrauchen sind, wovon die Ortsschulräte hiemit in Kenntnis gesetzt werden. Z. 111/B.-Sch.-R. St ehr, 19. Jänner 1903. Konkurs Ausschreibung. An der Parallelklasse zur dritten Klasse der vierklassigen Volksschule in Sierninghofen-Neuzeug kommt eine Lehrerstelle II. Klasse zur provisorischen Besetzung, mit welcher eine Remuneration von 800 K (nach Erwerbung des Lehr- befähigungszeugnisses 1000 K) und ein Naturalquartier verbunden sind. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reifezeugnis und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Z. 112/B.-Sch.-R. Steyr, 19. Dezember 1904. Konkurs-Ausschreibung. An den zlveiklassigen Volksschulen in Christkind!, Kleinraming, Pfarrkirchen bei Bad Hall, Sattledt, Sipbachzell und Thanstetten und an den dreiklassigen in Gleink und Neustift kommt je eine Lehrerstelle II. Klasse zur endgültigen Besetzung. Bewerber (Bewerberinnen) um diese Stellen, mit welchen ein Jahresgehalt von 1200 K (1100 K), die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier verbunden sind, haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungs- zeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Kon- kurs - Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Verspätet hier einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Z. 78/B.-Sch.-R. Steyr, 14. Jänner 1904. An sämtliche 5chulleitungen. Das k. k. Reichsgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 27. Oktober 1903, Z. 441, entschieden, daß jene Lehrer, welche infolge einer dem Gesetze nicht entsprechenden Auffassung der bestandenen Gesetze über den Lehrergehalt Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen haben, für jeden Tag versäumter Anweisung von Gehaltsrückstünden Verzugszinsen fordern können. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 8. Jänner l. I., Z. 52, werden die Schulleitungen hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, das unterstehende Lehrpersonale hievon zu verständigen und anzuweisen, diesbezügliche Gesuche hieramts ehestens in Vorlage zu bringen. Z. 1152. Steyr, 16. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Seine k. u. k. apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 16. Dezember v. I. den Beschluß des o.-ö. Landtages vom 3. November 1903, womit den Gemeinden Steyr, Garsten und St. Ulrich die Bewilligung zur Weitereinbebung der bestehenden Mautgebühr am Geh- stege bei der Eisenbahnbrücke nächst Garsten mit den in der Statthalterei-Kundmachung vom 31. Dezember 1883 (L-G.- u V.-Bl. Nr. 2 ex 1884) festgesetzten Mautgebühren und bei Aufrechterhaltung der in den §§17 und 18 des Gesetzes vom 26. August 1891 (R.-G.-Bl. Nr. 140) festgesetzten Mantbefreiungen auf weitere fünf Jahre, d. i. bis 31. Dezember 1908, erteilt wird, mit dem ausdrücklichen Beisätze allergnädigst zu genehmigen geruht, daß bezüglich der Maut- befreiungen jene Bestimmungen in Anwendung zu kommen haben, welche für die nunmehr aufgehobenen ärarischen Mauten in den §§17 und 18 des Gesetzes vom 26. August 1891, R.-G.-Bl. Nr. 140, festgesetzt waren. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen im Grunde des Statthalterei-Erlasses vom 9. Jänner 1904, Nr. 27.720/1, in die Kenntnis gesetzt. •3- H53. Steyr, 16. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Untersuchung von Gartenanlagen im Sinne der Reblaus-Konvention. Zufolge Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 9. Dezember 1903, Z. 30.379/2157, intimiert mit dem Erlasse der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 1. Jänner 1904, Z. 27.447/1, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, das Verzeichnis jener Besitzer, die ihre Gartenanlagen für die behördliche Untersuchung im Sinne der Reblaus-Konvention vom Jahre 1890 anmelden, nebst einem Pare der bezüglichen d. a. Verlautbarung der Aufforderung zur Anmeldung, eventuell einen Fehlbericht b i s l ä n g st e n s 15. I u l i 1904 anher vorzulegen. Z. 591. Steyr, 13. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Im Druck und Verlag der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien ist die Arzneitaxe für das Jahr 1904 erschienen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, sofort das Geeignete zu veranlassen, damit alle Apotheker und die zur Führung von Hausapotheken berechtigten Aerzte, Wund- und Tierärzte an die Verpflichtung erinnert sowie alle Krankenanstalten veranlaßt werden, sich mit Exemplaren dieser Arzneitaxe zur genauen Darnachachtung zu versehen. Z. 811. Steyr, 13. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausier - Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des königl. ung. Handelsministeriums vom 12. November 1903, Z. 70.820, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Magyar-
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