Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Körungskommission vorzuführeu. Bon der k. k. oberösterreichischen Statthaltcreü Linz, am 3. Jänner 1904. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Jänner 1904, Nr. 68/X, zur entsprechenden ortsüblichen Verlautbarung unter den interessierten Kreisen in die Kenntnis. Z. 590. Steyr, 10. Jänner 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Dezember 1903, Z. 56.960, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einsuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshaupt- mannschast Unter-Gänserndorf ist wegen Bestandes des Stäbchenrotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Huszt, Tarnczvicz, Tecsö (Komital Maramaros), Szinyervaralja (Komitat Szatmar) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Gleichzeitig wird bekanntqegeben, daß in der Kundmachung vom 24. Dezember 1903, Z. 56.419 („Wiener Zeitung" vom gleichen Tage, Nr. 295) im Abschnitte I a, Seite 4, 2. Spalte, Zeilen 1, 2, 3, 4, ferner 7, 8, sowie 10, 11 und 12 zu streichen ist: „Stuhlgerichtsbezirk Galgoc: aus den Gemeinden Beregszeg, Bucsany, Maniga, Ratkoc, Sag, Szilad, Udvarnok, Ujvaroska, Vagmedence, Zsuk"; — „Stuhlgerichtsbezirk Pöstyen: aus den Gemeinden Alsodubovan, Bori, Rakovica, Vigvar"; — „Stuhlgerichtsbezirk Vagsellye: aus den Gemeinden Farkasd, Negyed, Sopornya, Vagvecse". Dies ivird im Nachhange zur genannten h. o. Kundmachung vom 24 Dezember 1903, Z. 56.419 (enthalten im Amtsblatt zur „Linzer Zeitung" vom 1. Jänner 1904, Nr. 1), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon fetze ich die Gemeinde-Vorstehungen llnd k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Jänner 1904, Nr. 27.728/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Z. 654. Steyr, 12. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 30. Dezember 1903, Z. 57.102, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach dell im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Das Ministerium des Innern verbietet wegen er- solgter Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach dem diesseitigen Gebiete die Einsuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Mezökaszony, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Latorcza (Komitat Bereg), Tisza (Komitat Szabolcs) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 24. und 29. Dezember 1903, ZZ. 56.419 und 56.960 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 1. und 6. Jänner d. I., Nr. 1 und 4), zur allgemeine» Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Jänner 1904, Nr. 27.741 X ex 1903, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Statlhaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k." Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Dteyr.
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