Amtsblatt 1904/02 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amtsder Matt k. k. Jkjirfistjaiiptmnnnsdjafl Stepr für den gteichnclmigen positiven und Schuwezirk. Ur. 2. Steyr, am 14. Jänner. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au- geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorratb reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 12. Jänner 1904. An alle Gemeinde -Vorstellungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück CXIIi, CXIV, CV, CVI, CVIi, CVIII, CXIX und CXX an die Gemeinde - Vorstellungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. 3 664. Steyr, 10. Jänner 1904. An alle Gemeinde - Vorstellungen. K. u. k. 14. Korpskommando. I. Nr. 7134 von 1903. Konkurs-Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militärwaisenstiftungs- platz für Knaben. Die Stiftung besteht in jährlichen 68 Kronen, wird in halbjährigen dekursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militärwaise, welche urkundlich nachzuweisen vermag, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht ange- hört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz bat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre .Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisie, Jmpfungszeugnisse nud dem letzten Schulzeugnisse des Knaben zu belegen und anzu^eben, ob und welche anderiveitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Hirse Gesuche sind bis längstens 15. Februar 1904 beim I u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Ni >9 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. I n n S bru ck, im Jänner 1904. Z. 268. Steyr, 6. Jänner 1904. An alle Gemeinde -Vorstellungen. Ausschreibung einer Feldzengmeister Freiherr von Welden- Stiftung. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 23. Dezember 1903, Z. 26.147/XI, sind mehrere Plätze der Feldzeugmeister Ludwig Freiherr von Welden - Stiftung in drei Kategorien mit dem Genusse täglicher 70, 49 und 35 h erledigt. Anspruch auf diese Stiftung haben Individuen ohne Unterschied der Nationalität, welche als Soldaten im italienischen Feldzuge 1848/49 oder im Jahre 1848 von Wien durch Verwundung erwerbsunfähig geworden sind. Die mit dem Nachweis von der Verwundung als Soldat bei den genannten Aktionen und von der dadurch eingetretenen Erwerbsunfähigkeit adjustierten Gesuche sind stempelfrei bis 15. März 1904 au das k. u. k. Korpskommando in Wien vorzulegen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, hievon in ortsüblicher Weise möglichst ausgedehnt die Verlautbarung zu veranlassen. Z. 270. Steyr, 5. Jänner 1904. An alle Genossenschafts-vorstehungen. Der Genossenschafts - Jnstruktor des k. k. Handelsministeriums, k. k. Bezirkskommissär Dr. Viktor Kühnelt, ist auch im Jahre 1904 an jedem Dienstag innerhalb der Amtsstunden von 9 bis halb 12 Uhr und von 2 bis halb 6 Uhr in seiner Kanzlei (Linz, Johann-Konrad-Vogelstraße Nr. 13), zu sprechen. Hievon werden die Genossenschafts-Vorstehungen zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Z. 588. Steyr, 9. Jänner 1903. An alle Gemeinde - vorstehungen. Kundmachung betreffend die Vergütung der Dnrch- zugsverpflegung Pro 1904. Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich hat mit Erlaß Nr. 27.732/ VII vom 2. Jänner 1904 Kundmachungen,

Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Körungskommission vorzuführeu. Bon der k. k. oberösterreichischen Statthaltcreü Linz, am 3. Jänner 1904. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Jänner 1904, Nr. 68/X, zur entsprechenden ortsüblichen Verlautbarung unter den interessierten Kreisen in die Kenntnis. Z. 590. Steyr, 10. Jänner 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Dezember 1903, Z. 56.960, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einsuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshaupt- mannschast Unter-Gänserndorf ist wegen Bestandes des Stäbchenrotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Huszt, Tarnczvicz, Tecsö (Komital Maramaros), Szinyervaralja (Komitat Szatmar) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Gleichzeitig wird bekanntqegeben, daß in der Kundmachung vom 24. Dezember 1903, Z. 56.419 („Wiener Zeitung" vom gleichen Tage, Nr. 295) im Abschnitte I a, Seite 4, 2. Spalte, Zeilen 1, 2, 3, 4, ferner 7, 8, sowie 10, 11 und 12 zu streichen ist: „Stuhlgerichtsbezirk Galgoc: aus den Gemeinden Beregszeg, Bucsany, Maniga, Ratkoc, Sag, Szilad, Udvarnok, Ujvaroska, Vagmedence, Zsuk"; — „Stuhlgerichtsbezirk Pöstyen: aus den Gemeinden Alsodubovan, Bori, Rakovica, Vigvar"; — „Stuhlgerichtsbezirk Vagsellye: aus den Gemeinden Farkasd, Negyed, Sopornya, Vagvecse". Dies ivird im Nachhange zur genannten h. o. Kundmachung vom 24 Dezember 1903, Z. 56.419 (enthalten im Amtsblatt zur „Linzer Zeitung" vom 1. Jänner 1904, Nr. 1), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon fetze ich die Gemeinde-Vorstehungen llnd k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Jänner 1904, Nr. 27.728/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Z. 654. Steyr, 12. Jänner 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 30. Dezember 1903, Z. 57.102, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach dell im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Das Ministerium des Innern verbietet wegen er- solgter Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach dem diesseitigen Gebiete die Einsuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Mezökaszony, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Latorcza (Komitat Bereg), Tisza (Komitat Szabolcs) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 24. und 29. Dezember 1903, ZZ. 56.419 und 56.960 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 1. und 6. Jänner d. I., Nr. 1 und 4), zur allgemeine» Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Jänner 1904, Nr. 27.741 X ex 1903, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Statlhaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k." Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Dteyr.

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