Amtsblatt 1903/53 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 53. Steyr, am 31. Dezember. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aus — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtio geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 28. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück CX, CXI und CXII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 19.561. Steyr, 23. Dezember 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vergütung für das Reichsgesetzblatt pro 1904. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 26. November 1903, Z. 52.422, angeordnet daß die nach § 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, R.=G.=Bl. Nr. 113, von den Gemeinden zu leistende Ver¬ gütung für den Jahrgang 1904 des Reichsgesetzblattes mit dem Betrage per 4 (vier) Kronen per Exemplar bestimmt worden ist Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 15. Dezember 1903, Z. 26.085/VII, sind von den Gemeinden diese Be¬ träge nebst gefertigtem Gegenschein bis längstens 5. Februar 1904 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr einzusenden Direkte Abfuhren dieser Vergütungsbeträge seitens der Gemeinden an die k. k. Hof= und Staatsdruckerei sind unstatthaft. Steyr, 23. Dezember 1903 Z. 19.497. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Kremsmünster Land, Weyer Markt, Sierning Losenstein. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem an sämtliche Finanzlandesbehörden gerichteten Erlasse vom 12. Juni 1903, Z. 84.175, behufs Ermöglichung einer genauen Ueberprüfung der Uebereinstimmung der in den Empfangsregistern der Apotheker und Großdroguisten eingetragenen Mengen des aus dem Auslande bezogenen Saccharins mit den zollämt¬ lichen Nachweisungen die Anordnung getroffen, daß in diesen Nachweisungen als Nettogewicht der einzelnen Saccharin¬ sendungen nicht das der Verzollung zugrunde liegende Netto¬ gewicht, sondern das faktische Nettogewicht des Saccharins (ohne die letzten inneren Umschließungen, wie Gläser ec.) angegeben werde Zufolge Statth.=Erl. vom 25. November 1903, Nr. 23.815, sind hievon die ortsansässigen Herren Apotheker gegen Vor¬ lage der Bestätigung über die Verständigung mit dem Bei¬ sügen in die Kenntnis zu setzen, daß auch seitens der Apotheker und Großdroguisten das faktische Nettogewicht der Saccharins in den Registern zur Darstellung zu bringen ist. Steyr, 22. Dezember 1903. Z. 19.492. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mitteilung des königl. ung. Handelsministeriums vom 24. Oktober 1903, Z. 66.811, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Bicske (Komitat Fehér) in Ungarn, unter Aufrechthaltung der im §17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 24. November 1903 Z. 24.835/VIII, zur Verständigung der interessierten Parteien in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 23. Dezember 1903 Z. 19.562. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Götzendorfer. Johann Götzendorfer, geboren am 25. August 1874 in Eferding, zuständig in Niederwaldkirchen, Bezirk Rohrbach,

ledig, Uhrmachergehilfe, versehen mit einem Arbeitsbuche des mag. Bezirksamtes für den II. Bezirk in Wien, ddto. 24. Jänner 1902, Nr. 120, treibt sich schon seit einiger Zeit in verschiedenen Kronländern umher und läßt sich unter dem Vorwande der Kränklichkeit und der Unfähigkeit, die Heimreise zu Fuß fortsetzen zu können, von den Gemeinden Reiseunterstützungen verabfolgen. Da derselbe bereits wegen Uebertretung des § 461, St.=Ges., vorbestraft erscheint und seiner Heimatsgemeinde in den letzten zwei Jahren namhafte Auslagen verursacht hat, werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden beauftragt, den Fall dringender Not¬ wendigkeit ausgenommen, dem Genannten keine Unterstützung mehr zu verabreichen, denselben vielmehr der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr 28. Dezember 1903 Z. 19.660. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor der Unterstützungsschwindlerin Franziska Baumgartner. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. Dezember 1903, Z. 24.588/II, treibt sich Franziska Baumgartner insbesondere in den westlichen Kronländern der österr.=ung. Monarchie unter Herauslockung von Reise¬ unterstützungen herum. Diese wiederholt bestrafte Franziska Baumgartner. geboren zu Vöcklabruck am 25. Jänner 1876, zuständig nach Ottnang, ledig, katholisch, ist Stubenmädchen von Beruf. Personsbeschreibung: Größe: mittel, schlank, Gesicht: länglich, rund, blaß; Augen: grau; Nase und Mund: gewöhnlich, proportioniert; Haare: blond. Die Genannte trägt sich städtisch, spricht ruhig und gebildet, hat gute Umgangsformen und ist gewandt im Um¬ gang und Verkehr mit Personen besserer Kreise. Der Genannten sind, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keine Unterstützungen zu verabreichen, sondern ist dieselbe vielmehr der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 23. Dezember 1903. Z. Z. 19.087, 19.460. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen sind, und zwar: Josef Zauner, 1875 geboren, Taglöhner, nach Rohr zuständig, und Josef Angerer, 1877 geboren, Schuhmachergehilfe, nach Pfarrkirchen zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Jänner 1904 anher zu berichten. Z. 19.862. Steyr, 29. Dezember 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Josef Muttenthaler. Laut Anzeige der Landeszwangsarbeitsanstalt in Laiback vom 6. Dezember 1903, Z. 3221, an die k. k. o.=ö. Statthalterei. ist am 6. Dezember 1903 um 10 Uhr vormittags der nach Pabneukirchen, Bezirk Perg, zuständige, 33 Jahre alte Zwängling Josef Muttenthaler von dem anstaltlichen Wasch¬ hause entwichen. Derselbe ist von kleiner Statur, schwächlichem Körper¬ bau, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, braune Augen¬ brauen und braune Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen kleinen blonden Schnurrbart. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Schneider. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings=Lodenmontur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach versehen sind. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 18. Dezember l. J., Z. 26.216/II, ist nach dem Entwichenen zu fahnden und im Betretungsfalle die Einlieferung desselben in die genannte Anstalt zu veranlassen. Steyr, 29. Dezember 1903. Z. 19.863. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 13. November 1903, Z. 17.114, Amtsblatt Nr. 47, angeordnete Ausforschung des Josef Sixtl ist überflüssig geworden, da derselbe wieder zu seiner Frau zurückgekehrt ist. Es sind demnach die weiteren Nachforschungen nach dem Genannten einzustellen. Steyr, 24. Dezember 1903 Z. 2170/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Förderung des Tierschutzes. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 11. Dezember l. J., Z. 4756/III, folgendes anher eröffnet: „Das Präsidium des Wiener Tierschutzvereines hat mit der Zuschrift vom 30. Oktober d. J., Z. 1800, das Ersuchen um systematische Förderung des Tierschutzes in der Schule gestellt und darauf hingewiesen, daß bei allen Unter¬ richtsgegenständen des Tierschutzes in hervorragender Weise gedacht werden kann. Durch Zitierung der mannigfachen Bibelsprüche und Gleichnisse des göttlichen Heilandes kann die Schonung der Tiere der Jugend als Gebot des Schöpfers in Erinnerung gebracht werden und auf diese Art das religiöse Gefühl in den Kindern geweckt werden, welches Gefühl seinen Ursprung hat in der Liebe und am liebevollen Umfassen aller Kreaturen Gottes. Durch Vorführung interessanter

Bilder und stimmungsvoller Erzählungen aus dem Tierleben wird das Tier dem Herzen der Jugend nahegebracht werden; durch Schilderung dieser und jener vortrefflichen Eigenschaften der Tiere, deren Fleiß, Treue, Ordnungssinn und Klugheit wird mit der Erkenntnis dieser Eigenschaften das Interesse für die Tierwelt gehoben und manches unbegründete, zu Grausamkeiten führende Vorurteil gegen dieses und jene¬ nützliche Tier zerstört werden. „Mit Rücksicht auf die den Zahlen innewohnende Beweiskraft wird das Kind durch Aufstellung entsprechender Rechenexempel Klarheit gewinnen über die bezüglich dieser und jener Tiere obwaltenden Verhältnisse. „Durch Schilderung der besonderen Tierfreundlichkeit einzelner Völker des Altertums und der Gegenwart einer¬ seits, durch Schilderung der empörenden und verabscheuungs würdigen Tierquälereien, wie solche traurigerweise noch heutzutage in einzelnen Landstrichen ausgeübt werden, durch Hervorhebung der verschiedentlichen Grausamkeiten in der Küche, beim Mästen und Schlachten, wird das Herz der Jugend für die Leiden der Tierwelt empfänglich gemach und das Gefühl des Mitleids und der Barmherzigkeit gro߬ gezogen werden können. Die Schulleitungen werden angewiesen, auf die För derung des Tierschutzes in der Schule im vorstehender Sinne durch die unterstehenden Lehrkräfte hinzuwirken. Z. 19.499. Steyr, 24. Dezember 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. Dezember bis 17. Dezember 1903. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Steyregg, Ortschaft Plesching Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Dürndorf, Pratsdorf. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Raab, Ortschaft Großprambach. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Weidet Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 19. Dezember 1903, Nr. 26.688/X, in die Kenntnis. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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