k. k. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1903. Nr. 51. Steyr, am 17. Dezember. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 14. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück CVI, CVII. CVIII und CIX an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 4. Dezember 1903 Z. 2058/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der zweiklassigen Volksschule in Pfarrkirchen bei Bad Hall kommt eine Lehrerstelle II. Klasse zur end gültigen Besetzung. Bewerber um diese Stelle, mit welcher ein Jahres¬ gehalt von 1200 K (weibliche Lehrpersonen 1100 K), die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier ver¬ bunden sind, haben ihre mit dem Reife= und Lehrbefähigungs zeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Kon¬ kurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Verspätet einlangende Gesuche werden nicht berück sichtigt. Steyr, 4. Dezember 1903. Z. 2059/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. Im Schulbezirke Steyr (Land) kommt die Stelle eines Bezirks=Aushilfslehrers mit den hiefür fest¬ gesetzten Bezügen zur Besetzung. Bewerber um dieselbe haben ihre ordnungsmäßig belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Ein¬ schaltung dieser Konkursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt. Steyr, 15. Dezember 1903. Z. 19.052. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums für Landes¬ verteidigung vom 21. November 1903, Nr. 3261/IV, an den Landwehr=Kavallerie Inspektor und sämtliche berittenen Landwehrtruppen wurde nachstehendes verfügt: Um die Evidenthaltung der in Privatbenützung aus¬ gegebenen Dienstpferde zu ermöglichen, haben die Komman¬ den der berittenen Landwehrtruppen allen Gemeinden sofort über alle in denselben ausgegebenen Dienstpferde und in Zukunft fallweise über die vorkommenden Veränderungen mit denselben (wie Umstehen, Vertilgen, Abnahme oder Ueber¬ gehen ins Eigentum ec.) Verzeichnisse nach mitfolgendem Formulare zu übersenden. Die Versendung dieser Verzeichnisse hat sofort nach beendeter Hinausgabe der abgerichteten Remonten in die Privatbenützung zu erfolgen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 1. Dezember 1903, Nr. 25.506/IV zur sogleichen Verständigung der Pferdebesitzer in die Kennt¬ nis gesetzt. Verzeichnis über die vom Stande des obigen Truppenkörpers zur Privat¬ benützung hinausgegebenen Dienstpferde. Des Pferdebenützers Der hinausgegebenen Pferde aouu Name Wohnort Nr.
Steyr, 15. Dezember 1903. Z. 19.051. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Das k. k. Reichskriegsministerium hat mit dem an die unten genannten Kommanden ergangenen Reichskriegs¬ ministerialerlasse vom 8. November 1903, Präs. Nr. 7431, bezüglich der Evidenthaltung der in Privatbenützung aus¬ gegebenen Dienstpferde gleichartige Verfügungen getroffen, wie dieselben mit dem h. ä. Erlasse vom Heutigen, Z. 19.052, bezüglich der Landwehr verlautbart wurden. Diese Verzeichnisse werden den Gemeinde=Vorstehungen von den Kommanden der Kavallerie=Ersatzkader, welche in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern disloziert sind, zukommen. Die Versendung der Verzeichnisse nach jeder beendeten Hinausgabe der Dienstpferde hat jährlich spätestens Ende April zu erfolgen. Jene Ersatzkader, welche Urlauberpferde auch anderer Kavallerie=Regimenter in Evidenz führen, haben auch über diese die Verzeichnisse zu verfassen und zu versenden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 1. Dezember 1903, Nr. 24.457/IV. zur sogleichen Verständigung der Pferdebesstzer in die Kennt¬ nis gesetzt. Steyr, 10. Dezember 1903. Z. 10.949. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aus Anlaß der Neuwahlen der Gemeinde=Vertretungen dürfte auch die Neuwahl der Mitglieder (Vertrauensmänner) des Gemeinde=Vermittlungsamtes notwendig geworden sein. Mit Bezug auf das Landesgesetz vom 6. Jänner 1889, Nr. 3, ergeht daher der Auftrag woferne dies nicht bereits geschehen sein sollte — unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 5 und 6, leg. cit., die Wahl der Vertrauensmänner vorzunehmen und das Ergebnis kund zu machen und anher und an den o.=ö. Landesausschuß zu berichten. Z. 18.610. Steyr, 9. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung betreffend die Waffenübungen der Landwehr pro 1904. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. Dezember 1903, be¬ treffend die Waffenübungen der Landwehr im Jahre 1904. Zur Waffenübung der k. k. Landwehr im Jahre 1904 sind die in der folgenden Uebersicht bezeichneten Assentjahr¬ gänge sowie Angehörige des Mannschaftsstandes der Assent¬ jahrgänge von 1893 herwärts, welche eine Waffenübung nachzutragen haben, einzuberufen. Dies wird infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 23. Oktober 1903, Nr. 43.656/II, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. F 36 . 88 G. Z. 10.524/St. Steyr, 11. Dezember 1903. Kundmachung betreffend die Vornahme der Wahlen in die Personal¬ Einkommensteuer=Schätzungskommission für den Schätzungs¬ bezirk Steyr=Umgebung. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 19. Oktober 1903, Z. 57.450, aus Anlaß der infolge Neu¬ errichtung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Urfahr einge¬ tretenen territorialen Aenderung des Personal=Einkommen¬
steuer=Schätzungsbezirkes (zugleich politischen Bezirkes) Steyr¬ Umgebung die für diesen Schätzungsbezirk bestehende Schätzungskommission mit 31. Dezember 1903 aufgelöst und die Neukonstituierung einer Schätzungskommission mit gleicher Mitgliederzahl angeordnet. Die aus diesem Anlasse vorzunehmenden Wahlen werden wie folgt festgesetzt: a) für den I. Wahlkörper (rote Stimmzettel) zur Wahl von zwei Kommissionsmitgliedern und zwei Mitglied¬ stellvertretern am Montag den 28. Dezember 1903 von 9 bis 12 Uhr vormittags im Steuerreferate der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr, Bahnhofstraße Nr. 26, I. Stock, b) für den II. Wahlkörper (blaue Stimmzettel) zur Wahl von zwei Kommissionsmitgliedern und zwei Mit gliedstellvertretern am Dienstag den 29. Dezember 1903 von 9 bis 12 Uhr vormittags im Steuerreferate der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr, Bahnhofstraße Nr. 26, I. Stock. c) für den III. Wahlkörper (weiße Stimmzettel) zur Wahl von zwei Kommissionsmitgliedern und zwei Mit¬ gliedstellvertretern am Mittwoch den 30. Dezember 1903 von 9 bis 12 Uhr vormittags im Steuerreferate der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr, Bahnhofstraße Nr. 26, I. Stock. Das aktive Wahlrecht steht nur jenen Personen zu, welche im Vollgenusse der bürgerlichen und politischen Rechte sich befinden. — Minderjährige, sowie unter Kuratel stehende Personen haben ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Ver¬ treter auszuüben. (§ 183, Abs. 4 u. 5, des P.=St.=G.) Wählbar sind nur jene Personaleinkommensteuer¬ pflichtigen männlichen Geschlechtes, welche das 24. Lebens¬ jahr zurückgelegt haben und sich im Vollgenusse der bürger¬ lichen und politischen Rechte befinden. (§ 185, P.=St.=G.) Zur Sicherung der Gültigkeit der abzugebenden Stimmen empfiehlt es sich, vor Ausfüllung der Stimmzettel durch Einsichtnahme in die bei dem Steuerreferate der hiesigen Bezirkshauptmannschaft aufliegenden Wählerlisten sich über die Wählbarkeit der zu Wählenden Gewißheit zu verschaffen. Die Wahlen finden mit amtlichen, für Kommissions¬ mitglieder und Stellvertreter getrennt auszufertigenden Stimmzetteln statt und sind die von den Wahlberechtigten unterfertigten Stimmzetteln unter Beischluß der Wahllegiti¬ mation an den betreffenden Wahltagen zur angegebenen Zeit dem Wahlkommissär entweder persönlich zu übergeben oder durch die Post frankiert und „an den Wahlkommissär für Steyr=Umgebung“ adressiert derart rechtzeitig zuzusenden daß dieselben bei dem Skrutinium berücksichtigt werden können. Unfrankiert oder zu gering frankiert eingesendete Stimmzettel sind ungültig, ebenso Stimmzettel, welche nicht unterfertigt sind oder welchen die Wahllegitimation nicht beigeschlossen ist. Auf nach dem Schlusse der Stimmgebung durch die k. k. Post einlangende Stimmzettel wird keine Rücksicht genommen. Die erforderlichen amtlichen Stimm¬ zettel und die Wahllegitimationen werden den Wahlberech¬ tigten durch die zuständige Gemeinde=Vorstehung rechtzeitig zugehen. Steyr, 12. Dezember 1903. Z. 17.776. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sonntagsruhe im Müllergewerbe. Laut des Erlasses des k. k. Handelsministers vom 20. Oktober 1903, Z. 3302 H.=M., legen die zahlreichen aus Kreisen der Arbeiterschaft der Müllergewerbe vorge¬ brachten Beschwerden über den unbefriedigenden Zustand der Regelung der Sonntagsruhe in dem gedachten Gewerbe die Vermutung nahe, daß die geltenden Vorschriften der Ministerialverordnung vom 11 August 1895, R.=G.=Bl. Nr. 125, über die den Sonntags zu den gestatteten Aus¬ nahmsarbeiten verwendeten Arbeitern einzuräumende Ersatz¬ ruhe nicht überall gleichmäßig und nicht mit dem erforderlichen Nachdrucke gehandhabt werden. Auf Grund des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 4. November 1903, Z. 23.146 VIII, werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kom¬ manden angewiesen, zu überwachen, ob die bezüglichen Vorschriften strengstens eingehalten werden, und ist über eventuell ge¬ machte Wahrnehmungen zu berichten. Z. 18.408. Steyr, 11. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Laut eines an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Berichtes des k. k. Landespräsidiums in Salzburg wurde ein in Maxglan (politischer Bezirk Salzburg) wohn¬ hafter Subskribentensammler der Berliner Kunstanstalt „Samarita", namens Christoph Richter, vom königl. bayr. Amtsgerichte in Reichenhall wegen unerlaubtem Subskribenten¬ sammelns verurteilt, weil er beim Hausieren mit Heiligen¬ Bildern u. dgl. aus der genannten Kunstanstalt herrührenden Gegenständen durch Verteilung gedruckter Aufrufe beim Publikum den Glauben zu erwecken suchte, daß ein großer Teil des Erlöses einer Anstalt für krüppelhafte Kinder zu gute komme, und auf diese Weise unverhältnismäßig hohe Kaufpreise für die minderwertigen Bilder zu erzielen versuchte. Vor kurzem wurde ein anderer Subskribentensammler derselben Kunstanstalt, namens Christoph Steiner, aus Gnigl, politischer Bezirk Salzburg, von der Gendarmerie angehalten und dem k. k. Bezirksgerichte in Salzburg wegen Uebertretung des § 23, Preßgesetz, angezeigt. Nach einer Mitteilung reichsdeutscher Behörden soll die Kunstanstalt „Samarita bei dem Verkaufe der erwähnten Artikel infolge der großen Reklame und der Vorspiegelung humanitärer Zwecke einen Reingewinn von 50% erzielen, hievon aber in der Tat nur 2 ¾ bis 3% wohltätigen An¬ stalten zuwenden Da die Vermutung naheliegt, daß die genannte Kunst¬ anstalt auch in Oberösterreich auf die eben erwähnte Art Subskribenten für ihre Erzeugnisse zu sammeln suchen könnte, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei¬ Präsidiums vom 29. November 1903, Z. 4862/Präs., auf¬ gefordert, auf diese Anstalt und deren Angestellte ein be¬ sonderes polizeiliches Augenmerk zu richten. Steyr, 12. Dezember 1903. Z. 17.160. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehende Kundmachung ist allgemein zu ver¬ lautbaren. Kundmachung. Der oberösterr. Landtag hat in der Sitzung vom 20. Oktober 1903 den Landesausschuß ermächtigt:
Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Oberösterreich, eventuell auch Erwerbs= und Wirtschafts¬ genossenschaften zum Zwecke der Anschaffung von Motoren, Werkmaschinen, Werkzeugen u. dgl. oder zur Rekonstruktion bestehender genossenschaftlicher Anlagen, welche jedoch allen Mitgliedern der Genossenschaft zugänglich zu machen sind durch unverzinsliche Darlehen zu unterstützen. Diese Darlehen können eventuell auch dann gewährt werden, wenn diese Gegenstände nur einem Teil der Mit¬ glieder der Genossenschaft zugute kommen, jedoch hat die ganze Genossenschaft für die Rückzahlung der Raten des Darlehens zu haften. 2. Zur Errichtung von Rohstofflagern, Verkaufshallen, Einkaufsgenossenschaften usw. unverzinsliche, in zehn Jahres¬ raten rückzahlbare Darlehen, sowie Subventionen für Ausstellungen von gewerblichen Hilfsmaschinen 2c. ec., end¬ lich Stipendien zum Besuche der Meisterkurse zu gewähren. Dem Landesausschusse wurde zu dem in den Punkten 1 und 2 erwähnten Zwecke pro 1903 ein Kredit bis zum Höchstbetrage von 12.200 K gewährt und wurde weiters bestimmt, daß bei Verwendung dieses Kredites folgendes zu beachten ist: a) Einem einzelnen Genossenschaftsmitgliede kann eine Subvention oder ein Darlehen von diesem Kredite nicht bewilligt werden, auch dann nicht, wenn die Fach¬ Werks= oder Wirtschaftsgenossenschaft die Mithaftung für die Rückzahlung übernimmt oder die Zusicherung gibt, daß die anzuschaffenden gewerblichen Behelfe der ganzen Fach=, Werks= oder Wirtschaftsgenossenschaft zugute kommen werden, sondern im Falle ein einzelnes Genossenschaftsmitglied um eine solche Subvention oder Darlehen einschreiten sollte, demselben stets zu bedeuten sei, daß es Sache der Fach=, Werks= oder Wirtschafts¬ genossenschaft sei, um eine solche Subvention oder Dar¬ lehen einzuschreiten. Auch kann der Landesausschuß eine Kontrolle der aus dem Gewerbeförderungs= Kredite beteilten Genossen¬ schaften einführen, über deren Vornahme von Fall zu Fall der Referent verfügt. Bei der Bewilligung künftiger Darlehen an gewerbliche Genossenschaften die Bestätigung der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft zu verlangen, daß der bezügliche Beschluß der Genossenschaft statutenmäßig zustande gekommen ist. Weiters hat der oberösterr. Landtag in der Sitzung vom 20. Oktober 1903 für das Jahr 1903 die Kreierung von acht Stipendien im Betrage von je hundert Kronen zum Besuche der Meisterkurse am k. k. technologischen Ge¬ werbemuseum in Wien, der k. k. Fachschule in Hallstatt und der Tonschule in Znaim, sowie von zwei Stipendien im Betrage von je sechshundert Kronen zum Besuche der Meisterschule der Bau= und Möbeltischlerei am k. k. tech¬ nologischen Gewerbemuseum in Wien mit einjähriger Unter¬ richtsdauer für oberösterreichische Heimatberechtigte aus dem Gewerbeförderungs=Kredite des Landes pro 1903 beschlossen. Hiebei wird noch bemerkt, daß auch das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht alljährlich eine Anzahl von Staatsstipendien in der Höhe von sechshundert Kronen für Frequentanten der Meisterschule für Bau= und Möbeltisch¬ lerei am k. k. technologischen Gewerbemuseum in Wien verleiht. Hievon werden die Genossenschaften in Oberösterreich, sowie Meister und Gehilfen handwerksmäßiger Gewerbe in die Kenntnis gesetzt und dieselben insbesondere darauf auf¬ merksam gemacht, daß Gesuche um Inanspruchnahme des dem Landesausschusse zur Verfügung stehenden Kredites für das Kleingewerbe zu einem der vorerwähnten Zwecke direkt an den oberösterreichischen Landesausschuß in Linz zu richten sind. Linz, 10. November 1903. Die Handels= und Gewerbekammer für Oberösterreich. Der Präsident: Der Sekretär: E. v. Dierzer m. p. Dr. Zeitlinger m. p. Steyr, 10. Dezember 1903. Z. 18.141. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mitteilung des königl. ung. Handelsministeriums vom 17. Oktober 1903, Z. 65.993, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Munkács (Komitat Bereg), unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 20. November 1903, Z. 24.618/VIII, in die Kenntnis gesetzt. Z. 18.918. Steyr, 12. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einsendung der Geburtsausweise der Hebammen pro II. Semester 1903. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Geburtenausweise mit. 31. Dezember l. J. abzu¬ schließen und den Herren Gemeindeärzten zur Einsicht und Korrektur vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Jänner 1904 anher zu erfolgen und sind eventuell erforderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprechen. Z. 18.917. Steyr, 12. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über Irrsinnige, Taub¬ stumme, Blinde 2c. 2c. zur Verfassung des Jahres¬ Sanitätsberichtes pro 1903. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, die Nachweisungen über Irrsinnige, Taubstumme, Blinde 2c. ec. zur Verfassung des Jahres=Sanitätsberichtes pro 1903 zu¬ versichtlich bis 5. Jänner 1904 anher vorzulegen. Steyr, 13. Dezember 1903. Z. 2102/B.=Sch.=R. An alle Schulleitungen. Die Schulleitungen werden auf das im Verlage der k. k. Lehrerinnen=Bildungsanstalt in Wien erschienene Schriftchen: „Aufsatzunterricht und Stilaufgaben in der Volks= und Bürgerschule von Karl Schwalm, k. k. Professor, Preis 30 Heller, aufmerksam gemacht.
Steyr, 14. Dezember 1903. Z. 18.945. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung eines in Talgau, Bezirk Salz¬ burg, aufgegriffenen taubstummen Individuums. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 25. November 1903, Z. 17.607, an die k. k. o.=ö. Statthalterei befindet sich in Talgau, politischer Bezirk Salzburg, ein ausweis= und subsistenzloses, taubstummes Individuum, dessen Zuständigkeit bisher nicht festzustellen war. Der Taubstumme ist 45 bis 50 Jahre alt, von kleiner Statur, hat breites Gesicht, braune Augen, dunkelbraune Augenbrauen, proportionierten Mund und ebensolche Nase, schwarze Haare, am Unterkiefer sehr gute, am Oberkiefer schadhafte Zähne und trägt einen halbgewachsenen Vollbart. Besondere Kennzeichen sind ein Kropf an der linken Halsseite, sowie ein schleppender Gang (Kniewetzen). Be¬ kleidet ist dieser Taubstumme mit einem leichten, grauen Lodenrock (Art Sträflingsrock), schwarzer, ganz defekter Stoffhose mit länglichen schwarzen Streifen, ferner mit einer schwarzen Zipfelhaube und Holzschuhen, von denen der rechte mit einer Ledersohle aufgeflickt ist. Beide Schuhe sind mit starken Nägeln und Eiseln beschlagen. Hemd und Weste fehlen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 5. Dezember 1903. Z. 25.851/II, werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, über die Identität und Herkunft dieses Individuums die geeigneten Erhebungen zu pflegen und über das Resultat derselben bis 25. De¬ zember l. J. anher zu berichten. Photographien des Unbekannten erliegen bei der k k. Landesregierung in Salzburg und können im Bedarfsfalle zur Verfügung gestellt werden. Steyr, 14. Dezember 1903. Z. 18.946. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des abgängigen Dr. Med. Vinzenz Graf Tyßkiewicz. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 27. November l. J., Z. 23.352/II, ist seit dem 26. September l. I. der Dr. Med. Vinzenz Graf Tyßkiewicz aus seinem Hause in Teschen abgängig, ohne daß es bisher gelungen ist, seinen Aufenthalt zu eruieren oder den Grund seiner Eatfernung festzustellen. Motive für einen Selbstmord scheinen nicht vorzuliegen. Graf Tyßkiewicz ist 38 Jahre alt, hoher, schmächtiger Statur, hat längliches, blasses Gesicht, schwarzes, etwas meliertes Haar, schwarzen Vollbart, dunkle Augen, gerade Nase, an der linken Wange beim Ohre und an der Flach¬ seite der rechten Hand Narben. Derselbe besaß keine nen¬ nenswerte Barschaft und trug einen lichtbraunen Ueberzieher, dunkelgrauen Anzug von der Firma Matunewski in Krakau, lange, dunkelrote Kravatte, schwarze Knöpfelschuhe, schwarzen, weichen Filzhut, Spazierstock, schwarze Stahluhr und Zwicker mit Nickelfassung. Die Wäsche war mit W. T. gezeichnet. Es ist möglich, daß sich Graf Tyßkiewicz nach Ru߬ land, Ungarn oder Deutschland begeben hat. Zufolge des Erlasses des Ministeriums des Innern vom 31. Oktober 1903, Z. 48.318, entbehrt die in den Wiener Tagesblättern vom 29. Oktober d. J. enthaltene Notiz über die Auffindung der Leiche des Genannten im Walde bei Bielitz jeder tatsächlichen Grundlage. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Abgängigen zu pflegen und über ein positives Ergebnis bis 20. Jänner l. J. anher zu berichten. Z. 18.888, 18.889 und 18.891. Steyr, 13. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen sind, und zwar: Matthias Windischbauer, geboren 1877, Knecht, zuständig nach Ried Franz Langeder, geboren 1875, Taglöhner, zuständig nach Rohr, und Johann Prenninger, geboren 1869, Taglöhner, zu¬ ständig nach Wartberg. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. Jänner 1904 anher zu berichten. Steyr, 10. Dezember 1903 Z. 18.609. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. November bis 2. Dezember 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Weidet. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Manndorf; Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Hammers¬ dorf und Pettenbach. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. 2. Schweinepest. Erlöschen der Seuche: Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Unter¬ weißenbach; Gemeinde und Ortschaft Weitersfelden; Gemeinde Zeiß, Ortschaft Steigersdorf. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Dezember 1903, Nr. 25.760/X, in die Kenntnis.
Z. 18.778. Steyr, 13. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 140 enthaltene Kund¬ machung der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Dezember 1903, Nr. 25.912/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die dies¬ seitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 18.811. Steyr, 13. Dezember 1903. An die marktberechtigten Gemeinden des h. a. Bezirkes. Die Gemeinde Biberbach bei Seitenstetten hat um die Bewilligung zur Errichtung eines Viehmarktes am 23. Mai und 4. November eines jeden Jahres angesucht. Hievon setze ich die marktberechtigten Gemeinden über Mitteilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 2. Dezember 1903, Z. 20.315, mit dem Auftrage in die Kenntnis, zuversichtlich bis zum 27. Dezember d. J. anher zu berichten, ob dieselben gegen die beabsichtigte Neuerrichtung des Viehmarktes in Biberbach eine Ein¬ wendung zu erheben haben. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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