Amtsblatt 1903/50 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 50. Steyr, am 10. Dezember. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 7. Dezember 1903. Z. 18.411. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 4553/Pr. Konkurs-Ausschreibung. Die erledigte Stelle eines Beschautierarztes für die Eisenbahn=Stationen Redl=Zipf, Vöcklamarkt und Franken¬ markt mit dem Sitze in Vöcklabruck im politischen Bezirke Vöcklabruck in Oberösterreich mit einem Jahrespauschale von 1000 Kronen kommt zur Besetzung. Für den bezeichneten Pauschalbetrag hat der Beschau¬ tierarzt die Viehbeschau in der Station Vöcklamarkt unent geltlich zu besorgen In den Stationen Redl=Zipf und Frankenmarkt hat derselbe für diesen Dienst Anspruch auf die hiefür speziell normierten Reisegebühren. Bewerber, welche gesonnen sind, sich auch mit der tierärztlichen Praxis zu befassen, haben ihre vollständig instruierten Gesuche bis längstens 20. Dezember l. I bei der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz einzureichen, wo auch die weiteren Bedingungen bekannt gegeben werden. Linz, am 29. November 1903. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. November 1903, Nr. 4553/Präs., zur weiteren Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 7. Dezember 1903. Z. 18.592. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Anzeige des Pferdestandes und Evidenz der kriegs¬ tauglichen Pferde im Jahre 1904. Im Jahre 1904 findet eine Pferdeklassifikation nicht statt. Es hat sonach im Grunde der im Reichsgesetzblatte Nr. 35 ex 1891 auszugsweise erschienenen Durchführungs¬ bestimmungen zum Pferdestellungsgesetze vom 16. April 187: im folgenden Jahre a) die Anzeige des Pferdestandes seitens der Pferde¬ besitzer in der Zeit vom 20. bis 31. Jänner 1904 und b) die Feststellung der Veränderungen, welche in der Zahl der bei der Klassifikation im Jahre 1903 als tauglich befundenen Pferde eingetreten sind, zu erfolgen A. Anzeige des Pferdestandes. Die Gemeinde=Vorsteher haben somit die Pferdebesitzer in ortsüblicher Weise aufzufordern, den Stand der in ihrem Besitze befindlichen sämtlichen Pferde in der anberaumten Zeit anzuzeigen. Der Aufforderung ist beizufügen, daß nach § 14 der Durchführungsbestimmungen Pferdebesitzer, welche die rechtzeitige Anzeige ihres Pferdestandes unterlassen, ohne sich genügend zu rechtfertigen, oder welche bei der Anzeige unrichtige Angaben über den Pferdestand machen, straffällig werdenVon der jährlichen Anzeige sind nur befreit: a) Die zur Hofhaltung des Kaisers und der Mitglieder des kaiserlichen Hauses bestimmten Pferde b) die Pferde der kaiserlichen Hofgestüte und der Zucht¬ anstalten des Staates; c) die Pferde des Militär=Aerars und die im Besitze von aktiven Offizieren befindlichen, zur Versehung ihres Dienstes notwendigen eigenen Dienstpferde d) die Pferde der Gesandten fremder Mächte und des Gesandtschaftspersonales Die von den Pferdebesitzern angegebenen Daten sind in die Rubrik 4 und 5 des bei der Gemeinde=Vorstehung erliegenden Pferdeklassifikationsausweises, Formulare 2, ein¬ zutragen, die Rubriken 6 und 7 sind unausgefüllt zu lassen. B. Feststellung der Veränderungen in der Zahl der bei der Klassifikation im Jahre 1903 als tauglich befundenen Pferde. Gelegentlich der Anzeige des Pferdestandes hat der Gemeinde=Vorsteher durch entsprechende Ausfüllung der Rubrik 8 festzustellen, wie viele Pferde eines jeden Pferde¬ besitzers im Mobilisierungsfalle auf dem Assentplatze zu er¬ scheinen haben, und welche Veränderungen in der Zahl der bei der letzten Klassifikation als „tauglich“ befundenen Pferde eingetreten sind Hiebei hat der Gemeinde=Vorsteher den Pferdebesitzern jene Pferde anzugeben, welche am Assentplatze im Mobili¬ sierungsfalle zu erscheinen haben.

Die Veränderungen, welche taugliche Pferde betreffen, sind in die Rubrik 9 des Ausweises und im Tauglichkeits¬ verzeichnisse ersichtlich zu machen. In der Rubrik „Sonstige“ sind alle Pferde nachzu¬ weisen, welche außer den als tauglich klassifizierten Pferden im Mobilisierungsfalle auf dem Assentplatze vorzuführen sind. Es sind daher in der Rubrik „Sonstige“ nur solche Pferde aufzunehmen, welche inzwischen vierjährig wurden oder welche krankheitshalber oder aus anderen Gründen der Klassifikations¬ Kommission im Jahre 1903 nicht vorgeführt worden sind, endlich jene Pferde, welche infolge Besitzwechsels oder aus anderen Gründen der Gemeinde zugewachsen sind. Alle Veränderungen in der Zahl der bei der Klassifi¬ kation im Jahre 1903 als tauglich befundenen Pferde müssen erhoben werden und sind in der Rubrik „Anmerkung des mehrerwähnten Klassifikationsausweises und in der tubrik „Anmerkung“ des gleichfalls bei der Gemeinde¬ Vorstehung erliegenden Tauglichkeitsverzeichnisses ersichtlich zu machen. Wenn zum Beispiel ein taugliches Pferd eines Besitzers verendet oder verkauft wird, so ist in der Rubrik „Anmerkung einzutragen: taugliches Pferd verendet, verkauft u. s. w. Die bei der Klassifikation als „untauglich“ befundenen Pferde sind nicht mehr auszuweisen. In der Zeit zwischen 1. Februar bis Ende März 1904 hat sich eine aus dem Gemeinde=Vorstande und zwei durch die Gemeinde=Vertretung aus ihrer Mitte gewählten, wo möglich zu den Pferdebesitzern gehörenden Vertrauensmännern bestehende Kommission auf Grund des Klassifikations=Aus¬ weises und des Tauglichkeits=Verzeichnisses von der Richtigkeit der von den Pferdebesitzern gemachten Angaben zu überzeugen. Sodann ist der Klassifikations=Ausweis und das Tauglichkeits=Verzeichnis abzuschließen und sind beide Behelfe behufs Ueberprüfung zuverlässig bis 1. April 1904 anher vorzulegen. Nachdem fast in jedem Jahre von mehreren Gemeinden die Klassifikationsausweise unrichtig geführt werden, so mache ich die Gemeinde=Vorstehungen neuerdings auf das Formulare 2 (Klassifikationsausweis) zu § 4 der Durchführungsbestim¬ mungen zum Pferdestellungsgesetze, in welchem die Evidenz¬ führung der Pferde beispielsweise genau vorgebracht ist, aufmerksam. Steyr, 7. Dezember 1903. Z. 18.261. An alle Gemeinde=Vorstehungen insbesondere an jene des Gerichtsbezirkes Steyr. Verfassung eines neuen Pferdeassentplanes pro 1904. Aus Anlaß der Verfassung eines neuen Pferdeassent¬ planes für das Jahr 1904 ist das Erforderliche wegen der Auswahl und der Bestimmung der nicht militärischen Organe der Pferde=Assentkommissionen sofort zu veranlassen. Dem¬ gemäß ergeht infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. November 1900, Z. 4870/Präs., der Auftrag, binnen 4 Tagen zuversichtlich anher zu berichten, ob hinsichtlich der bisher bestellten Vertrauensmänner und Schätzleute eine Aenderung einzutreten hat. Gemäß § 25, V.=V. zum Pferdestellungsgesetze, sind die Vertrauensmänner gerichtsbezirksweise von sämtlichen Gemeinde=Vorstehern des Aushebungsbezirkes zu wählen; die Schätzleute werden von der politischen Bezirksbehörde ernannt Als Vertrauensmänner waren bisher bestimmt: Für den Aushebungsbezirk Steyr: 1. Johann Lugmair, Besitzer des Seppbauerngutes in Jägerberg, Gemeinde St. Ulrich. 2. Michael Kellauer, Besitzer des Weinzierlgutes zu Gründberg, Gemeinde Sierning. Für den Fall, als eine Aenderung in der Person sich als notwendig ergeben sollte, so werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen eingeladen, eine entsprechende Neuwahl sofort vor¬ zunehmen und das Ergebnis hierüber sodann längstens bis zum 15. Dezember d. J. anher bekanntzugeben. Bezüglich der Schätzleute erfolgen unter einem die diesbezüglichen Erhebungen. In den Aushebungsbezirken Kremsmünster und Weyer wird eine Pferdeassentkommission nicht tätig sein weshalb für diese Bezirke jede weiteren Vorkehrungen hin¬ sichtlich der Wahl und Bestimmung der nicht militärischen Organe der Pferdeassentkommissionen entfallen. Z. 18.589. Steyr, 3. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Veterinär=Jahresbericht pro 1903. Der Veterinär=Jahresbericht pro 1903 ist bis Ende Jänner 1904 h. a zu überreichen. Behufs genauer Verfassung dieses Berichtes werden den Gemeinde=Vorstehungen die vorzulegenden Ausweise und Berichte im Nachstehenden mit dem Auftrage in Erinnerung gebracht, daß selbe über alle geforderten Punkte zu berichten, oder eventuell Fehlberichte zu erstatten haben. 1. Viehstands=Nachweisung. Im statistischen Ausweise über den Viehstand ist die Zahl der nutzbaren Haustiere nach den einzelnen Tier¬ gattungen genau und wahrheitsgetreu mit Angabe der Viehstandszahlen pro 1903 einzutragen. Hiebei sind die Ursachen der Zu= und Abnahme des Viehstandes, die Zuchtverhältnisse der einzelnen Tiergattungen, wie der Auf¬ schwung, Stillstand oder Rückgang eingehend zu schildern. 2. Mortalitäts=Ausweis. In diesem Ausweise ist der Abgang der durch ansteckende und sporadische Krankheiten und Unglücksfälle verendeten oder deshalb notgeschlachteten Haustiere einzeln nach den Tiergattungen und summarisch anzugeben. Damit eine richtige Führung dieses Ausweises erzielt werden kann, so erinnere ich die Gemeinde=Vorstehungen auf die im § 2, alinea 9, der oberösterreichischen Wasenmeister¬ Ordnung dem Wasenmeister auferlegte Verpflichtung, jeden demselben bekanntgewordenen Viehunfall oder jede Erkrankung an einer ansteckenden oder seuchenverdächtigen Erkrankung unverzüglich der betreffenden Gemeinde=Vorstehung anzuzeigen. Ebenso sind hierin nur jene Tiere als not¬ geschlachtet auszuweisen, welche auf Grund des alinea 3 zu § 12 des Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, von dem Fleischbeschauer der ordnungs¬ mäßigen Beschau unterzogen worden sind. Die Gemeinde=Vorstehungen haben daher nach den Fleischbeschau=Protokollen die Notschlachtungs=Aus¬ weise zu verfassen. Bei der Schilderung der sanitären Verhältnisse der Haustiere ist der Einfluß, welchen die Beschaffenheit, die Witterungsverhältnisse, die Ergebnisse der Ernte, die Art der Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere auf

Entstehung bestimmter Krankheiten übten, anzuführen und zu begründen. In der Rubrik des Ausweises „Milzbrand“ werden sehr häufig Rinder, die an Rauschbrand, und Schweine, die an Rotlauf zugrunde gegangen sind, fälschlich auf genommen; solche an Rauschbrand oder Rotlauf zugrunde gegangenen Tiere sind separat im allgemeinen Berichte anzuführen. 3. Ausweis über den Stand des Veterinär=Personales. Die Kur= und Hufschmiede sind mit Angabe des vollen Namens, des Wohnortes unter genauer Anführung der Prüfungszeugnisse (Absolutorium wann und wo dieselben ausgestellt wurden — auszu weisen. Hat ein Domizilwechsel eines Kur= und Hufschmiedes stattgefunden oder ist ein Huf¬ schmied durch Tod in Abgang gekommen, so ist dies im Berichte zu bemerken. 4. Vieh= und Fleischbeschau. Hinsichtlich der Vieh= und Fleischbeschau wird bemerkt, daß in dem Ausweise auch die Notschlachtungen von allen Haustiergattungen aufzunehmen sind; diesem Ausweise sind auch die Verzeichnisse der Vieh= und Fleisch¬ beschauer und der Sachverständigen nach Absatz 4 der Durch¬ führungs=Verordnung zu § 8 des Tierseuchengesetzes, in welchem der Name und Wohnort des Beschauers, die dem¬ selben als Beschaubezirk zugewiesenen Ortschaften, die Ent¬ lohnung und die Anstellungsdekrete derselben mit Datum und Zahl des gegebenen Jahres anzuführen sind, beizuschließen. Jene Gemeinden, in welchen die Vieh= und Fleischbeschau Aerzten, Tierärzten oder Kurschmieden übertragen ist, haben auch die Nachweisungen über das Vorhandensein der Tuber¬ kulose (Perlsucht) der Rinder zu liefern und sich hiebei des im Amtsblatte Nr. 50 ex 1891 vorgeschriebenen Formulars zu bedienen. 5. Ausweis über Infektions=, Invasions= und andere Krankheiten. Auch dieser Ausweis ist nach Tunlichkeit genau aus¬ zufüllen; behufs richtiger Ausfüllung haben sich die Gemeinde¬ Vorstehungen an die Kurschmiede, Wasenmeister und sonstige fachkundige Personen zu wenden. 6. Nachweisungen über die Viehmärkte. Die zur Abhaltung von Viehmärkten berechtigten Ge¬ meinden haben unter Vorlage der Viehmarkts=Nachweisungen über den Handelsverkehr, die Preisnotierungen der einzelnen Tiergattungen, die Handelsrichtung, den Zutrieb der Tiere ec. zu berichten. 7. Wasenmeistereien. Jene Gemeinde, in deren Gebiet ein Wasenmeister ansäßig ist, hat den Namen und Wohnort des Abdeckers im Allgemeinberichte anzuführen und zu bemerken, ob eine Aenderung im Umfange des Abdeckerbezirkes oder Neu¬ herstellung von Einrichtungen ec. in der Abdeckerei not¬ wendig sind. 8. Ausweise über die Pferdeversicherungs=Vereine. Jene Gemeinde, in deren Gebiet sich die Sitze von Pferde=(Vieh=) Versicherungsvereinen bestehen, hat die Aus¬ weise über die Tätigkeit (Gebarungswesen) dieser Vereine und die Nachweisung über die im Jahre 1903 durch Tod oder andere Ursachen in Abgang gekommenen versicherten Pferde (Rinder) schließlich noch dem Jahresberichte beizufügen. 9. Ausweis über den Stand der Vieh=, Schweine=, Stechvieh= und Spanferkelhändler. Die in der Gemeinde ansäßigen Vieh=, Schweine=, Stechvieh= und Spanferkelhändler sind durchwegs unter Angabe des Vor= und Zunamens, Wohnortes, Standortes des Gewerbes, Datum und Zahl des Gewerbescheines in einem Verzeichnisse anzuführen. Die Formularien zu den in den Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 bezeichneten Ausweisen können aus der Haasschen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Schließlich werden die Gemeinde=Vertretungen beauf¬ tragt, die Anzahl der im Jahre verkauften Spanferkel aus der ganzen Gemeinde bekanntzugeben; zu diesem Behufe sind dieselben aus den Juxtaheften der Viehpässe zusammen¬ zuzählen. 10. Vermerk über die in den Wasenmeistereien zur Vertilgung und Verscharrung gelangten Tierkadaver, Diese Vermerke sind laut mit h. a. Erlasse von 18. Juli 1900, Z. 9160, Amtsblatt Nr. 29, hinausgegebener Belehrung von den Wasenmeistern abzuverlangen und dem Veterinär=Hauptberichte anzuschließen. 11. Ausweise über das infektiöse Verwerfen der Kühe. Diese Ausweise sind im Sinne des Statthalterei¬ Erlasses vom 7. April 1899, Z. 5555/II, Amtsblatt Nr. 16 ex 1899, auf Grund eingehendster Erhebungen zu verfassen Sämtliche hiezu erforderlichen Drucksorten sind in der Haasschen Buchdruckerei in Steyr erhältlich. Steyr, 3. Dezember 1903. Z. 18.590. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Anmeldung von Privathengsten zur Köhrung pro 1904. In Gemäßheit der Bestimmungen des § 2 des Gesetzes vom 23. November 1883, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 27, werden die Gemeindevorstehungen aufgefordert, sofort in ortsüblicher Weise zu verlautbaren, daß die Anmeldungen von Privat¬ hengsten zur Köhrung für die Deckperiode 1904 längstens bis zum 1. Jänner 1904 h. a. schriftlich oder mündlich zu erstatten sind Die Anmeldung hat den Vor= und Zunamen, dann den Wohnsitz des Pferdeeigentümers, ferners die genaue Angabe der Farbe (Kennzeichen) Alters, Rasse und den Standort des Hengstes zu enthalten. Z. 18.415. Steyr, 5. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung der Erben nach Albert Bartha. Zufolge Note der k. k. Seebehörde in Triest vom 15. November 1903, Z. 17.221, an die k. k. o.=ö. Statthalterei, ist der angeblich österr. Staatsangehörige Albert Bartha, dessen Geburts= und Zuständigkeitsort nicht fest¬ gestellt werden konnte, da der englische Dampfer „Arequipa“. worauf derselbe eingeschifft war, in der Bucht von Valparaiso zugrunde gegangen und nichts von demselben gerettet wurde, im 25. Lebensjahre ertrunken. Den Nachlaß, bestehend aus einem Lohnguthaben von L. 1, 17, 11, würde das „Borrd of Trade“ dem k. u. k. Konsularamte in London gegen die amtliche Erklärung aus¬

folgen, daß die Erben des verstorbenen Bartha in Oesterreich lebende Staatsangehörige sind. Es werden daher die Ge¬ meinde=Vorstehungen angewiesen, behufs Beschaffung der in Rede stehenden Erklärung, Erhebungen über die Identität und Zuständigkeit des Verstorbenen, bezw. über das Domizil seiner Erben zu pflegen und das Resultat derselben bis 25. Dezember 1903 anher anzuzeigen. Z. 18.355. Steyr, 4. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung eines in Radstadt aufgegriffenen stummen Individuums. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 19. November 1903, Z. 17.423, an die o.=ö. Statt halterei wurde der Schubstationsgemeinde Radstadt ein 1e bis 17 Jahre alter, sehr verwahrloster, anscheinend stummer. ausweisloser Bursche eingeliefert, dessen Name und Herkunft mangels aller Anhaltspunkte bisher nicht ermittelt werden konnte. Personsbeschreibung: Klein, längliches, blasses Gesicht, hohe Stirne, graue Augen, Hakennase, kleiner Mund, gute Zähne, rundes Kinn, dunkelbraune Haare und Augen¬ brauen. Besondere Kennzeichen: Gebückte Stellung, läßt den Kopf ganz auf die Brust herabsinken. Die gänzlich defekte Kleidung mußte bis auf den spitzen, rötlichen Hut mit herabgebogener Krämpe, vernichtet werden. Das Indi¬ viduum hat einen scheuen, müden, interesselosen Blick, spricht keine Silbe, hört jedoch genügend gut und versteht deutsch, da es erteilte Aufträge, wenngleich mit großer Langsamkeit erfüllt. Sein Aeußeres läßt auf italienische Abkunft schließen. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Kommanden werden beauftragt, behufs Feststellung der Iden¬ tität und Provenienz des Individuums die Nachforschungen zu pflegen. Ueber ein eventuelles positives Resultat ist bis 25. Dezember 1903 anher zu berichten. Eine Photographie des Häftlings erliegt bei der Landes¬ regierung in Salzburg und kann dieselbe über Bedarf ein¬ gesehen werden. Steyr, 7. Dezember 1903. Z. 18.554. An alle an der Enns gelegenen Gemeinde Vorstehungen und an die betreffenden k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Der Grundbesitzer Leo Janschner vulgo Eberl in Stein, Gemeinde Lassing, ist seit 18. November l. J. abgängig. Es wird vermutet, daß derselbe am bezeichneten Tage abends im betrunkenen Zustande bei Döllach die Ennsbrücke verfehlt hat und in den Ennsfluß gestürzt ist. Die im Bezirke Liezen eingeleiteten Nachforschungen blieben bis nun erfolglos. Der Genannte ist 48 Jahre alt, groß, stark, hat röt¬ lichen starken Schnurrbart und war mit braunem, abgetragenen Havelock, schwarzem Tuchrocke, solcher Hose, grobgenähten Schnürschuhen und neuem moosgrünen Hute bekleidet. Zufolge Ersuchen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 3. Dezember 1903, Z. 19.198, werden die an der Enns gelegenen Gemeinde=Vorstehungen und betreffenden k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauftragt, entsprechende Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und über ein positives Ergebnis sofort zu berichten. Steyr, 3. Dezember 1903. Z. 18.247. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Hija Badovinae. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 14. November 1903, Z. 24.313/II, entlief am 2. Dezember 1902 dem Schneidermeister Ilija Pavic in Warasdin dessen Lehrjunge Hija Badovinac und die infolge des Ansuchens der Mutter des Verschollenen eingeleitete Nachforschung nach demselben in Kroatien=Slavonien hatte bisher keinen Erfolg. Hija Badovinac, Sohn des Janko und der Julija Badovinac aus Badovinci, Haus Nr. 46, Bezirk Jaska, ist 15 Jahre alt, von schlanker, mittelgroßer Gestalt, länglichem, dunklen Gesichte, spitziger Nase, gelblichen Augen. Derselbe hat gesunde Zähne und eine Kopfnarbe. Sein Benehmen ist scheu Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden angewiesen, nach dem Genannten die Nachforschungen einzuleiten und über das Ergebnis der¬ selben bis 25. Dezember l. J. anher zu berichten. Z. 18.246. Steyr, 3. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Der im Jahre 1861 geborene, nach Ponigl im poli¬ tischen Bezirke Cilli in Steiermark zuständige Fabriksarbeiter Vinzenz Mlaker, katholischer Konfession, ledig, verursacht seiner Heimatsgemeinde dadurch bedeutende Kosten, daß er, arbeits= und beschäftigungslos herumvagierend, sich von Gemeindeämtern auf Rechnung der Heimatgemeinde vorschu߬ weise Unterstützungen geben läßt. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 9. November 1903 Z. 23.678/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen auf dieses Individuum mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dem¬ selben nur im Falle dringendster Not Unterstützungen zu gewähren, im übrigen sich nach den bestehenden Vorschriften zu benehmen. Z. Z. 18.145, 18.146, 18.147, 18.148, 18.243. Steyr, 2. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und je=Posten=Kommanden. k. k. Gendarnee Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Franz Dostal, geboren 1875 in Stépanau, zuständig nach Ingrowitz, Eisengießer.

Franz Slama, geboren 1873 in Samotin, daselbst zuständig, Weber. Rudolf Kasparek, geboren 1873 in Stépanau, da¬ selbst zuständig, Handelsakademiker. Josef Gregor, geboren 1870 in Mähr.=Heraletz, daselbst zuständig, Schneider. Franz Kocian, geboren 1874 in Rositz, nach Fyl¬ hamer zuständig, Schweißer. Method Konopač, geboren 1874 in Cepy, dahin zuständig, Fleischer. Karl Josef Skacel, Schlosser, geboren in Wien 1867 nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900, letzter Auf¬ enthaltsort Wien. Alois Vojaček, Binder, geboren in Plumenau 1868, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900, letzter Aufenthalts¬ ort Wien. Johann Musil, Spengler, geboren in Proßnitz am 4. Juni 1871, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900, letzter Aufenthaltsort Wien. Thomas Hybl, Weber, geboren in Smräitz am 11. Oktober 1873, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900, letzter Aufenthaltsort Olmütz. Johann Pučan, Drechsler, geboren in Ober=Otaslawitz am 30. Dezember 1873, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900, letzter Aufenthaltsort Wien. Rudolf Lostak, Friseur, geboren in Olmütz am 15. April 1875, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1901 letzter Aufenthaltsort Wien. Landsturmpflichtige und zwar: Der am 18. April 1883 in Ungarisch=Hradisch geborene unbekannt wohin zuständige Georg Nedvidek, Sohn des Georg Nedvidek, Arbeiter aus Podmorow, und dessen Gattin Katharina, Tochter des Georg Jančar, Arbeiter aus Straßnitz der am 8. Juni 1884 in Wien geborene, nach Prödlitz zuständige Adolf Schneider, Sohn der Karoline Schneider und der am 12. Mai 1882 in Ober=Bečwa geborene und dahin zuständige stellungspflichtige Franz Stavinoha, unehelicher Sohn der Johanna Stavinoha, verehelichte Svejdek. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 10. Fe¬ bruar 1904 hierher zu berichten. Z. Z. 18.264, 18.278. Steyr, 2. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Ferdinand Buchecker, 1879 geboren, Knecht, nach Bad Hall zuständig, und Franz Hambeck, 1878 geboren, Tischler, nach Mitter¬ kirchen, Bezirk Perg, zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 25. Dezember l. J. anher zu berichten. Z. 18.149. Steyr, 2. Dezember 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Nachdem laut Statthalterei=Erlasses vom 20. November 1903, Z. 24.630 II, der seinerzeit entwichene Zwängling Johann Laherstorfer bereits aufgegriffen wurde, ist die mit h. ä. Erlasse vom 9. Oktober 1903, Z. 15.376, Amtsbatt Nr. 42, angeordnete Ausforschung des Genannten ein¬ zustellen. Steyr, 4. Dezember 1903. Z. 18.354. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Jahre 1873 geborene, nach Blindenmarkt, Bezirk Melk in Niederösterreich, zuständige, flüchtige Zwäng¬ ling Josef Nagelseder wurde von der k. k. Gendarmerie aufgegriffen und dem k. k. Landesgerichte in Linz ein¬ geliefert Die mit h. ä. Erlasse von 30. November 1903, Z. 16.372, angeordnete Ausforschung des Genannten ist sonach einzustellen. Steyr, 3. Dezember 1903. Z. 18.244 u. 18.245. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mitteilung des königl. ung. Handelsministeriums vom 8. Oktober 1903, Z. 62.888, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde O=Dombovár (Komitat Tolna) und weiters auf dem Gebiete der Gemeinde Hödságh (Komitat Bacs=Bodrog), unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Be¬ wohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit Be¬ ziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 6. Dezember 1903. Z. 2054/B.=Sch.=R. An den Zweiglehrerverein Steyr. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der am 12. d. M. um 2 Uhr nachmittags im Bürgerschulgebäude in Steyr statt¬ findenden Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu er¬ forderlichen Urlaub.

Z. 2000/B.=Sch.=R. Steyr, 3. Dezember 1903. An alle Schulleitungen. Die Schulleitungen werden auf das Erscheinen des 18. Bändchens der vom Lehrerhausvereine in Linz heraus¬ gegebenen Jugendschriften: „Andersens Märchen“ aufmerk¬ sam gemacht. Z. 18.144. Steyr, 2. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hengstenschau in Enns am 11. Jänner 1904. Kundmachung. Im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums findet Montag den 11. Jänner 1904 um 9 Uhr vormittags am Hauptplatze in Enns eine Hengstenschau behufs Ankauf vor zirka zehn norischen Hensten - hievon 4 bis 5 Stück kleineren Schlages — statt. Züchter und Aufzüchter werden eingeladen, bei dieser Hengstenschau norische Hengste vorzuführen. Die Hengste sind unter genauer Angabe der Farbe und Zeichen, Alter, dann der Abstammung, bis 9. Jänner 1904 bei der Stadt=Gemeindevorstehung in Enns an zumelden. Vom Kommando des k. k. Staatshengstendepot in Stadl Stadl, am 16. November 1903. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen infolge Erlasses vom 25. November 1903, Nr. 24.654/X, zur ent¬ sprechenden Verlautbarung der interessierten Kreise in die Kenntnis. Steyr, 7. Dezember 1903. Z. 18.591. An alle Gemeinde=Vorstehungen Gerichtsbezirkes Weyer und an die des Gemeiude=Vorstehung Ternberg. Rauschbrandschutzimpfung im Jahre 1904. Die Rauschbrandschutzimpfung wird im Jahre 1904 wieder mit Beginn des Monates Mai vorgenommen werden. Ich beauftrage daher die Gemeinde=Vorstehungen dies in der ausgedehntesten Weise zu verlautbaren und hiebei die Viehbesitzer aufmerksam zu machen, daß die Anmeldungen zu den Rauschbrandschutzimpfungen bis Mitte Jänner 1904 durch die Gemeinden anher zu überreichen sind. In den Anmeldungen sind die Viehbesitzer mit dem Vor=, Zu= und Hausnamen und mit dem Wohnorte, sowie die Stückzahl der zu impfenden Jungrinder genau anzugeben. Hiebei werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die Viehbesitzer zu beauftragen, die Stückzahl der zu impfenden Rinder ziemlich genau anzugeben, da später einlangende Mehr= und Neuanmeldungen von Rindern nicht mehr berück¬ sichtigt werden können. Steyr, 7. Dezember 1903. Z. 18.262. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. November bis 26. November 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mandorf; Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Hammers¬ dorf und Pettenbach. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Weidet. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde undStadt Gmunden; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Hasendorf 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Raab, Ortschaft Prambach 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ternberg, Ort¬ schaft Ebenboden 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ schaft Au. 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Ennsdorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Unter¬ weißenbach; Gemeinde und Ortschaft Weitersfelden. Erlöschen der Seuche: Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ort¬ schaften Baumgarten, Götschka, Schallersdorf. 3. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. November 1903, Nr. 25.110/X, in die Kenntnis. Steyr, am 1. Dezember 1903. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro November 1903. Franz Ruzicka, Buch=, Kunst= und Musikalien¬ handel in Bad Hall Nr. 75. 2. Hugo Neubauer, Gast¬ und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 113/114 (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, e, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 3. Hermann Löschenkohl, Messer¬

schmiedgewerbe in Wendbach Nr. 3, Gemeinde Ternberg 4. Matthias Gmainer, Schuhmachergewerbe in Jägerberg Nr. 42, Gemeinde St. Ulrich. 5. Josef Oeller, Gemischt¬ Gemeinde Garsten warenhandel in Kraxental Nr. 8, 6. Maria Hötzendorfer, Marktfierantengewerbe in Unterrohr Nr. 46, Gemeinde Rohr. 7. Josef Steinpartz, Sägemühl gewerbe in Furtberg Nr. 6, Gemeinde Pfarrkirchen. 8. Joh Zellinger, Wels, Haidestraße Nr. 34, Müllergewerbe in Leombach Nr. 15, Gemeinde Sipbachzell. B. Gewerbelöschungen. 1. Ernst Mareis, Buch=, Kunst= und Musikalienhandlung in Bad Hall Nr. 75. 2. Franz Winthallner, Greislergewerbe in Neudorf Nr. 14, Gemeinde Gaflenz. 3. Karl Gaiduschek Marktfierantie mit Galanterie= und Manufakturwaren in Kremsmüller. Gaflenz Nr. 5. 4. Franz Konetschny, Friseurgewerbe in Wartberg Nr. 13, verlegt nach Sierninghofen Nr. 90, Ge¬ meinde Sierning. 5. Jakob Blahusch, Hornviehhandel in Eberstallzell Nr. 28. 6. Johann Manseer, Hufschmiedgewerbe in Pergern Nr. 5, Gemeinde Garsten. 7. Anton Hillinger, Holzhandel in Reichraming Nr. 91. 8. Michael Gschwandtner, Wirtsgewerbe in Mühlbachgraben Nr. 34, Gemeinde Garsten. 9. Matthias Gmainer, Schuhmachergewerbe in Buchholz Nr. 4, Gemeinde Garsten. 10. Johann Froschauer, Wagner¬ gewerbe in Rosenegg Nr. 13, Gemeinde Garsten. 11. Sand¬ böksche Buchhandlung in Steyr (Devotionalienhandel). C. Sonstige Gewerbeveränderungen. Johann Zellinger, Müllergewerbe in Leombach Nr. 15, Gemeinde Sipbachzell; Geschäftsführer: Franz Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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