Steyr, 30. November 1903. Z. 18.040. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 25.157/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. November 1903, Z. 51.776, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Neu=Sandec ist wegen des Bestandes der Maul¬ und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Szekesö, einschließlich der Stadtgemeinde Bartfa (Komitat Saros), sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Nowytarg ist wegen Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Var (Komitat Arva) und ferner wegen Bestandes der Schafpockenseuche die Ein¬ fuhr von Schafen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szepes¬ szombat, einschließlich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zur h. o. Kundmachung vom 12. November 1903, Z. 49.644 (vide Amtsblatt zur „Linzer Zeitung“ vom 18. November 1903, Nr. 127), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 26. November 1903, Nr. 25.157/X zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr
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