Amtsblatt 1903/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Johann Wimmer, geboren 1872, Bauer, nach Sip¬ bachzell zuständig Franz Kastner, geboren 1867, Knecht, nach Eber¬ stallzell zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Dezember l. J. Bericht zu erstatten. Z. Z. 17.495, 17.493, 17.494 und 17.627. Steyr, 19. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen sind und zwar: Adolf Schneider, geboren am 27. Juni 1882 in Poschkau, dortselbst zuständig, Sohn der Eheleute Peter Schneider und der Aloisia, geb. Beranek. Josef Mück, geboren am 6. November 1881 in Bodenstadt, zuständig nach Schmiedsau, Sohn der Maria Mück. Rudolf Haus, mosaisch, geboren am 6. August 1882 in Wien, zuständig nach Leipnik, Sohn des Baruch und der Esther, geb. Stasch, Hausknecht. Franz Winkler, geboren am 1. April 1881 in Mährisch=Weißkirchen, dortselbst zuständig, katholisch, ledig, Sohn der Eheleute Franz und Theresia, geb. Bittner. Franz Gottlieb Calabek, geboren am 14. März 1874 in Trnavka, zuständig in Radmanitz, Sohn des Fer¬ dinand und der Anna, geb. Wyhlidal. Weiters der am 20. Oktober 1880 in Frankstadt ge¬ borene, nach Römerstadt zuständige Hubert Hofmann, ehelicher Sohn des Johann Hofmann und der Maria, Tochter der Leopoldine, geb. Fleischer. der am 13. Juni 1882 in Rikowitz geborene, angeb¬ lich nach Trnava zuständige Ignaz Reznicek, unehelicher Sohn der Franziska Reznicek, und der am 20. Dezember 1882 in Ober=Bečsva geborene und dahin zuständige Josef Kumanka, unehelicher Sohn der Zigeunerin Anna Kumanka. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 10. Jänner 1904 anher zu berichten. Steyr, 20. November 1903. Z. 17.343. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. November bis 10. November 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pettenbach. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. d. P. Ortschaft Wildhaag. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ schaft Au. Erlöschen der Seuche: Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Dürndorf, Gundendorf, Hammersdorf, Mitterndorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ort¬ schaften Baumgarten, Götschka, Kamm, Schallersdorf; Ge¬ meinde Zeiß, Ortschaft Reigersdorf. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. November 1903, Nr. 23.950/X, in die Kenntnis. Z. 17.408. Steyr, 19. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Viehbeschaugebühren. Zufolge des mit dem Statthalterei=Erlasse vom 14. November 1903, Nr. 24.304/X, herabgelangten Er¬ lasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. November l. J., Z. 50.081, beauftrage ich die Gemeinde=Vorstehungen, zuverlässig bis zum 28. November d. J. anher zu berichten, wie viel Drucksorten für Viehpässe seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft den Gemeinden in den Jahren 1900 bis 1902 nach dem zweiten Absatze der Durchführungs¬ Verordnung zu § 8 des allgemeinen Tierseuchengesetzes aus¬ gefolgt wurden, dann ob, eventuell auf welcher Grundlage und in welcher Höhe seitens der Gemeinden Gebühren für die der Viehpaßausstellung vorangehenden Viehbeschau zur Einhebung gelangen. Steyr, 20. November 1903. Z. 17.503. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 24.105/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. November 1903, Z. 49.837, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperr¬ maßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Banjaluka (Land) Breka, Cazin, Dervent, Bosn.=Dubica, Bosn.=Gradiska, Bosn.=Krupa, Bosn.=Petrovac und Prnjavor. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden

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