k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 26. November. 1903. Nr. 48. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aus — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 24. November 1903. Z. 17.612. Berichtigung. Im Amtsblatt Nr. 47 in Post Nr. 4 des Verzeich¬ nisses über die Wahllokale und Namen der Wahlkommissäre soll es statt „Gasthaus Schuel“ richtig heißen „In der Marktgemeindekanzlei“ und bei Vor= und Zuname der Wahlkommissäre statt „Franz Herwertner“ richtig „Hermann Herwertner“. Steyr, 23. November 1903. Z. 17.401. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Laut Eröffnung vom 15. November 1903, Nr. 4422/Pr., hat das k. k. Statthalterei=Präsidium in Linz an die k. k. Post= und Telegraphendirektion in Linz das Ersuchen ge¬ richtet, anläßlich der am 9. Dezember l. I. stattfindenden Reichsrats=Ergänzungswahl für den Wahlbezirk Steyr ec. der allgemeinen Wählerklasse die bezüglichen Telegraphen¬ ämter zu beauftragen, die von den Wahlkommissären am Wahltage zur Aufgabe gelangenden Staatstelegramme auch nach dem Schlusse der Amtsstunden, bezw. während der Mittagspause anzunehmen, sofort zu expedieren, bezw. ein¬ langende Wahltelegramme sofort zuzustellen, die vom Haupt¬ wahlorte noch ausständigen Telegramme in jedem Falle im Amtslokale abzuwarten und die zur klaglosen Abwickelung des Telegraphendienstes bis zur Beendigung des ganzen Wahlgeschäftes nötigen Informationen von den betreffenden Wahlkommissären einzuholen Auch wurde Veranlassung genommen, daß den in Be¬ tracht kommenden Telegraphenämtern strengstens eingeschärft werde, daß die Wahltelegramme der Wahlkommissionen und Wahlkommissäre als Staatstelegramme unbedingt den Vorzug bei der Beförderung vor allen — auch den früher auf¬ Privattelegrammen genießen. gegebenen Endlich wurde, um für jene Fälle, wo die Inanspruch¬ nahme von Bahnstations=Telegraphenämtern sich als not¬ wendig erweisen sollte, Vorsorge zu treffen, auch die Staats¬ bahndirektion in Linz ersucht, diese Telegraphenämter zu beauftragen, derartige Staatstelegramme zur sofortigen Expedition anzunehmen, bezw. einlangende Wahltelegramme dem Wahlkommissär sofort auszuhändigen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur so¬ gleichen Verständigung der im Amtsblatte Nr. 47 bekannt¬ gegebenen Herren Wahlkommissäre in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 23. November 1903. Z. 17.340. An alle Gemeinde=Vorstehungen rc. Veränderung in der Einteilung mehrerer politischer Bezirke in Niederösterreich. Das im Jahre 1902 zur Ausgabe gelangte „Allge¬ meine Ortschaften=Verzeichnis der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder“ führt die Gerichtsbezirke Marchegg und Matzen als zur Bezirkshauptmannschaft in Floridsdor und den Gerichtsbezirk Zistersdorf als zur Bezirkshaupt¬ mannschaft in Mistelbach gehörig an, während aus diesen drei Gerichtsbezirken seit 1. Juni 1901 ein neuer politischer Bezirk Unter=Gänserndorf geschaffen wurde, welcher in das Ortschaften=Verzeichnis nur mehr nachtragsweise aufgenommen werden konnte. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 15. November 1903, Z. 4638/Präs., wird den Gemeinde¬ Vorstehungen 2c. behufs Ergänzung der dortamts befindlichen Exemplare des Ortschaften=Verzeichnisses bekanntgegeben, daß laut Nr. 27 des R.=G.=Bl. ex 1901 die Gerichtsbezirke Marchegg, Matzen und Zistersdorf (letzterer mit Ausnahme der Gemeinde Ebersdorf a. d. Zaya, welcher seit 1. Jänner 1901 zum Gerichtsbezirke und zur Bezirkshauptmannschaft Mistelbach gehört) aus ihrem alten politischen Verbande losgelöst und seit 1. Juni 1901 zu einem neuen politischen Bezirke „Unter=Gänserndorf“ zusammengefaßt worden sind. Steyr, 18. November 1903 Z. 17.342. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Abonnement für das o.=ö. Polizei=Blatt. Um für die Drucklegung des oberösterreichischen Polizei¬ Blattes für das Jahr 1904 rechtzeitig die nötige Vorsorge treffen zu können, werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 15. No¬
vember 1903 Z. 4794/Präs. zur Pränumeration auf das Polizei=Blatt für Oberösterreich eingeladen und im Hinblicke auf den ihnen zustehenden politischen Wirkungskreis aufmerksam gemacht, daß durch die Evidenzhaltung aller im ganzer Kronlande vorkommenden Uebertretungen gegen die Sicherhei der Person und des Eigentums und durch die Verzeichnung aller deshalb verfolgten Verbrecher, sonstiger Gesetzesübertreter und für die öffentliche Sicherheit gefährlicher oder gemein¬ schädlicher Individuen die den Gemeinde=Vorstehungen gemäß § 25, Punkt 2, des Gemeinde=Gesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich erleichtert wird, weshalb das o.=ö. Polizeiblatt, welches eine solche Evidenz ermöglicht, für die Gemeinde¬ Vorstehungen als ein nahezu unentbehrlicher Behelf bezeichnet werden muß. Als Pränumerationsbetrag für ein Exemplar des ge¬ dachten Jahrganges wurde der vorjährige Pränumerations preis per 3 K 60 h beibehalten. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, die Pränumerations=Erklärungen zugleich mit den Pränume¬ rations=Beträgen zuverlässig bis längstens 28. No¬ vember l. J. an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr einzusenden. Z. 17.341. Steyr, 18. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Abonnement auf das Zentral=Polizei=Blatt. Mit dem Erlasse der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 15. November 1903, Z. 4687/Präs., wurde der Abonnements¬ preis für das Zentral=Polizei=Blatt für das Jahr 1903 mit 6 K festgesetzt. Um die Höhe der Auflage dieses Blattes für das nächste Jahr rechtzeitig zu bemessen, erscheint es wünschens¬ wert, daß jene Gemeinden, welche die Pränumeration auf das Zentral=Polizei=Blatt für das kommende Jahr fortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden, und daß weiter deren Beitrittserklärungen sowie die ent¬ fallenden Pränumerationsbeträge längstens bis 30. No¬ vember d. J. an das Expedit der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft gelangen Da durch die Evidenthaltung aller in den Ländern der diesseitigen Reichshälfte vorkommenden Verletzungen der persönlichen und Eigentums=Sicherheit und die damit ver¬ bundene Verzeichnung aller dieserwegen verfolgten Verbrecher sonstiger Gesetzesübertreter und für die öffentliche Sicherheit gefährlicher oder gemeinschädlicher Individuen, die den Gemeinde=Vorstehungen nach § 25, Punkt 2, des Gemeinde¬ Gesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich gefördert wird, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen eingeladen, sich an der Pränumeration zu beteiligen. Z. 1969/B.=Sch.=R. Steyr, am 18. November 1903. Konkurs-Ausschreibung. An den zweiklassigen Schulen in Christkindl, Klein¬ raming, Sattledt, Sipbachzell und Thanstetten, sowie an der dreiklassigen in Neustift kommt je eine Lehrerstelle zweiter Klasse zur definitiven Besetzung, Mit diesen Stellen sind ein Jahresgehalt von 1200 K (für weibliche Bewerber 1100 K), die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stellen haben ihre mit dem Reife¬ und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs¬ Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hier¬ amts einzubringen. Hieramts verspätet einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Z. 17.736. Steyr, 24. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Dank für die eingesendeten Sammelgelder für die Ueberschwemmten in Salzburg. Die zufolge Statthalterei=Erlasses vom 28. September 1903, Z. 3888/Präs., eingeleitete Sammlung für die Ueber¬ schwemmten in Salzburg hat nachstehendes Ergebnis gehabt: Aschach K 10•—, Garsten 200•—, Gleink 20:—, Losensteinleiten 25•—, Sierning 209•18, Ternberg 18°—, Thanstetten 40•— St. Ulrich 52•- Gaflenz 37•20 Gro߬ raming 10 —, Lausa 11•—, Losenstein „Neustift 12•38, Reichraming 76•20, Weyer Land 30“— Weyer Markt 29•18, Eberstallzell 11•50, Bad Hall 30•05, Kremsmünster Land 110•—, Kremsmünster Markt 72•29, Pfarrkirchen 19·82, Ried 17•20, Rohr —, Sipbachzell 10 —, Wartberg 8 —, zusammen K 1059 Für die stets bewährte Mildtätigkeit sage ich hiemit den Gemeinde=Vorstehungen namens der Ueberschwemmten besten Dank. Z. 17.245. Steyr, 17. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Leichenbeschau bei Militärpersonen betreffend. In Anbetracht der in letzter Zeit aufgetauchten Zweifel darüber, ob die Leichenbeschau an den in Militärgebäuden verstorbenen Offizieren durch die Ziviltotenbeschauer oder die Militärärzte vorzunehmen ist, erscheint die Mitteilung der die Totenbeschau beim Militär regelnden Bestimmungen, die auf Grund der im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern erlassenen Zirkular=Verordnung des Reichs¬ kriegsministeriums vom 26. September 1872, Abt. 14, Nr. 1809, in Kraft stehen, angezeigt. Diese Bestimmungen lauten: 1. Bei den im Krankenstande einer Militärheilanstalt verstorbenen Militär= oder Zivilpersonen haben die daselbst angestellten Aerzte die Totenbeschau auszuüben. 2. Bei allen in Militärgebäuden bequartierten und daselbst verstorbenen Personen des Soldatenstandes, vom Offiziersstellvertreter abwärts hat die Konstatierung des eingetretenen Todes durch den daselbst angestellten Truppen¬ arzt zu geschehen und hat derselbe den Totenzettel behufs Aufnahme des Verstorbenen in die Leichenkammer der im Orte befindlichen Militärheilanstalten und Vornahme der Beschau von den daselbst angestellten Aerzten mitzusenden. Die Militärheilanstalt hat jeden ihr auf diese Weise zur Kenntnis gelangenden Todesfall gleich den in ihrem Krankenstande vorkommenden der Ortsbehörde anzuzeigen 3. Alle Militärpersonen mit Ausnahme der im Punkte 1 und 2 erwähnten, deren Familienglieder, sowie die bei
ihnen Bediensteten, welche nicht dem Krankenstande einer Militärheilanstalt, sondern in ihren Wohnungen verstorben sind, es mag sich die Wohnung in einem Privathause oder in einem militärischen Gebäude befinden und es mag die Beerdigung durch die Ortsgeistlichkeit oder durch die Ver¬ mittlung einer Militärheilanstalt erfolgen, ebenso alle in militärischen Gebäuden, aber nicht im Krankenstande einer Militärheilanstalt verstorbenen Zivilpersonen, sind der orts¬ üblichen Totenbeschau zu unterziehen, und können deren Leichen nur unter Beibringung des Zertifikates über die bereits vorgenommene ortsübliche Totenbeschau in die Totenkammer einer Militärheilanstalt aufgenommen werden. Von diesem Erlasse sind die Herren Totenbeschauer zu verständigen. Steyr, 21. November 1903. Z. 16.752. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Das k. k. Ministerium des Innern hat im Einver¬ nehmen mit den k. k. Ministerien der Justiz, des Handels und für Landesverteidigung mit dem Erlasse vom 10. Oktober 1903, Z. 43.713 ex 1902, eröffnet, daß die sogenannten Flobertpistolen unter dem Maße von 7 Wiener Zoll (18 cm den Terzerolen gleicher Länge nicht schlechthin gleich zu halten und daher auch nicht allgemein als verbotene Waffen im Sinne des § 2 des kaiserlichen Patentes vom 24. Oktober 1852, R.=G.=Bl. Nr. 223, zu behandeln sind. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. Oktober 1903, Z. 22.052/I, zur Kenntnisnahme und Darnachachtung sowie zur Verständigung der interessierten Genossenschaften bezw. der interessierten Gewerbetreibenden in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 21. November 1903. Z. 17.649. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Das Verbot des Verkehres anläßlich der Herstellung einer Straßen=Stützmauer an der Kremsmünster — Voitsdorfer Bezirksstraße bei der steilen Böschung am Sandberge wird aufgehoben, da laut Bericht der Gemeinde=Vorstehung Kremsmünster Land die Arbeiten fertiggestellt sind. Z. 16.603. Steyr, 23. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor spanischen Schwindlern. Wiederholt, zuletzt mit dem h. ä. Erlasse vom 27. De¬ zember 1899, Amtsblatt Nr. 52 ex 1899, wurde von hier aus die Aufmerksamkeit auf den sogenannten spanischen Eutierro=Schwindel behufs Belehrung und Warnung der Bevölkerung gelenkt. Fälle der letzten Zeit beweisen, daß dieser Schwindel unausgesetzt weiter betrieben wird, ohne daß es der spanischen Regierung bisher gelungen wäre, denselben zu unterdrücken. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher zufolge Er¬ lasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. Oktober 1903, Z. 4263/Präs., neuerlich auf das bezeichnete betrügerische Treiben aufmerksam gemacht, daß die Bevölkerung von Zeit zu Zeit vor diesen Schwindeleien in geeigneter Weise ge¬ warnt werde. Z.Z. 17.498, 17.496, 17.497. Steyr, 20. November 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor mehreren Unterstützungsschwindlern. Laut Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. Ok tober, 2. und 4. November l. J., Z. 23.202/II, Z. 22.882/II und Z. 23.394/II, treiben sich der im Jahre 1863 geborene, nach Temmerschlag, politischer Bezirk Neuhaus, zuständige Tapezierergehilfe und Anstreicher Rudolf Režek, der im Jahre 1870 geborene, nach Zernow, politischer Bezirk Nachod, zuständige, arbeitsscheue Vagant Anton Sedlaček mit seiner im Jahre 1880 geborenen Ehefrau Josefa Sedlaček und drei Kindern, der im Jahre 1869 geborene, nach Hirschau (Friedrichs¬ tal), politischer Bezirk Taus, zuständige, ledige Bäckergehilfe Josef Buresch, der im Jahre 1884 geborene, nach Böhm.=Wiesental, politischer Bezirk St. Joachimstal, zuständige, ledige Former Maximilian Roller, und eine gewisse Eugenia Rosi, geb. Seher, geboren 1862 in Mailand, zuständig nach Sacco (politischer Bezirk Rovereto beschäftigungslos herum und lassen sich von anderen Ge¬ meinden auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Unterstützungen verabreichen. Zufolge obiger Statthalterei=Erlässe werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen angewiesen, den Genannten nur im unabweisbaren Notfalle Unterstützungen zu verabreichen, sonst aber dieselben nach den Schubgesetzen zu behandeln. Z. ad 13.685, 16.951, 16.952, 17 263, 17.357, 17.553, 17.354 u. 17.681. Steyr, 19. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen sind, und zwar: Franz Hieslmayr, geboren 1873, Maurer, zuständig nach Bad Hall Alois Haslinger, geboren 1864, zuständig nach Garsten Josef Waser, geboren 1871, Bäckergehilfe, zuständig nach Kremsmünster Land. Josef Sperrer, geboren 1869, Vagant, zuständig nach Kremsmünster Land Alois Stübinger, geboren 1875, Hüttenarbeiter, zu¬ ständig nach Ternberg Michael Pesendorfer, geboren 1874, zuständig nach Rohr.
Johann Wimmer, geboren 1872, Bauer, nach Sip¬ bachzell zuständig Franz Kastner, geboren 1867, Knecht, nach Eber¬ stallzell zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Dezember l. J. Bericht zu erstatten. Z. Z. 17.495, 17.493, 17.494 und 17.627. Steyr, 19. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen sind und zwar: Adolf Schneider, geboren am 27. Juni 1882 in Poschkau, dortselbst zuständig, Sohn der Eheleute Peter Schneider und der Aloisia, geb. Beranek. Josef Mück, geboren am 6. November 1881 in Bodenstadt, zuständig nach Schmiedsau, Sohn der Maria Mück. Rudolf Haus, mosaisch, geboren am 6. August 1882 in Wien, zuständig nach Leipnik, Sohn des Baruch und der Esther, geb. Stasch, Hausknecht. Franz Winkler, geboren am 1. April 1881 in Mährisch=Weißkirchen, dortselbst zuständig, katholisch, ledig, Sohn der Eheleute Franz und Theresia, geb. Bittner. Franz Gottlieb Calabek, geboren am 14. März 1874 in Trnavka, zuständig in Radmanitz, Sohn des Fer¬ dinand und der Anna, geb. Wyhlidal. Weiters der am 20. Oktober 1880 in Frankstadt ge¬ borene, nach Römerstadt zuständige Hubert Hofmann, ehelicher Sohn des Johann Hofmann und der Maria, Tochter der Leopoldine, geb. Fleischer. der am 13. Juni 1882 in Rikowitz geborene, angeb¬ lich nach Trnava zuständige Ignaz Reznicek, unehelicher Sohn der Franziska Reznicek, und der am 20. Dezember 1882 in Ober=Bečsva geborene und dahin zuständige Josef Kumanka, unehelicher Sohn der Zigeunerin Anna Kumanka. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 10. Jänner 1904 anher zu berichten. Steyr, 20. November 1903. Z. 17.343. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. November bis 10. November 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pettenbach. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. d. P. Ortschaft Wildhaag. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ schaft Au. Erlöschen der Seuche: Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Dürndorf, Gundendorf, Hammersdorf, Mitterndorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ort¬ schaften Baumgarten, Götschka, Kamm, Schallersdorf; Ge¬ meinde Zeiß, Ortschaft Reigersdorf. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. November 1903, Nr. 23.950/X, in die Kenntnis. Z. 17.408. Steyr, 19. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Viehbeschaugebühren. Zufolge des mit dem Statthalterei=Erlasse vom 14. November 1903, Nr. 24.304/X, herabgelangten Er¬ lasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. November l. J., Z. 50.081, beauftrage ich die Gemeinde=Vorstehungen, zuverlässig bis zum 28. November d. J. anher zu berichten, wie viel Drucksorten für Viehpässe seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft den Gemeinden in den Jahren 1900 bis 1902 nach dem zweiten Absatze der Durchführungs¬ Verordnung zu § 8 des allgemeinen Tierseuchengesetzes aus¬ gefolgt wurden, dann ob, eventuell auf welcher Grundlage und in welcher Höhe seitens der Gemeinden Gebühren für die der Viehpaßausstellung vorangehenden Viehbeschau zur Einhebung gelangen. Steyr, 20. November 1903. Z. 17.503. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 24.105/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. November 1903, Z. 49.837, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperr¬ maßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Banjaluka (Land) Breka, Cazin, Dervent, Bosn.=Dubica, Bosn.=Gradiska, Bosn.=Krupa, Bosn.=Petrovac und Prnjavor. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden
Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 21. August 1903 Z. 18.012/X, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), bezw. des § 46 des allgemeinen Tier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 14. November 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, 20. November 1903. Z. 17.504. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 127 enthaltenen Kund¬ machung der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. November 1903, Nr. 24.302/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die dies¬ seitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung anfmerksam gemacht. Steyr, 21. November 1903. Z. 17.507. An alle Gemeinde=Vorstehungen insbesondere an jene des Gerichtsbezirkes Weyer. Mängel bei der Ausstellung von Viehpässen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat mit der Note vom 2. November 1903, Nr. 19.860, anher die Mitteilung gemacht, daß gelegentlich der Herbstviehmärkte zu Ulmerfeld, Waidhofen a. d. Ybbs, Neuhofen a. d. Ybbs, Ybbsitz, Zell 2c. durch die k. k. Gendarmerie zahlreiche Vieh¬ pässe deswegen beanständet wurden, weil dieselben nicht der in der Durchführungs=Verordnung zum § 8 des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, vorgeschriebenen Form entsprechend ausgestellt erschienen, indem dieselben die Stückzahl, das Monatsdatum nicht in Buchstaben, sondern in Ziffern enthielten, auch in sonstiger Beziehung hinsichtlich des Vor= und Zunamens, des Wohnortes des Vieheigen¬ tümers, ferner des Bestimmungsortes, Unrichtigkeiten ode Mängel aufwiesen, in einigen Fällen die Protokollnummer den Gemeindesiegel und die Unterschrift des Ausstellers nicht enthielten. Ebenso fand ich mich schon wiederholt veranlaßt, vielen Gemeinden Ordnungswidrigkeiten, welche sich bei der Aus¬ stellung von Viehpässen häufig eingeschlichen haben, ernstlich zu rügen Die Verabfolgung von nicht vorschriftsmäßig ausge¬ stellten Viehpässen durch die Gemeindevorsteher (bezw. die hiezu von den politischen Landesbehörden bestellten Organe) sowie sonstige Ordnungswidrigkeiten in der Geschäftsführung dieser Organe rücksichtlich der Viehpässe fallen in die Straf kompetenz der politischen Behörden und sind als Vernach¬ lässigung der Pflichten des übertragenen Wirkungskreises in disziplinärem Wege zu behandeln, bezw. zu ahnden. Ich fordere daher die Herren Gemeinde=Vorsteher, welche nach § 44, Absatz 2, des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, für die Richtigkeit von Viehpässen und Ursprungsbescheinigungen verantwortlich sind, mit allem Nachdrucke auf, für eine korrekte Ausstellung der Viehpässe Sorge zu tragen und daher auch Viehpässe nicht früher aus¬ zustellen, bevor nicht von der Partei ein ordentlich aus¬ gefüllter Beschauzettel, welcher in dem Viehpaßhefte einzu¬ legen ist, überreicht wird. Die Viehbeschauer, welche noch wiederholt die Beschau der Tiere oft gänzlich unterlassen und auf bloßes Verlangen der Parteien Viehbeschauzetteln ausstellen, sind bei Straf¬ androhung zu beauftragen, ihrer Verpflichtung hinsichtlich der Beschau der Tiere genau und gewissenhaft nachzukommen. Ich mache schließlich die Herren Gemeinde=Vorsteher für die Befolgung dieser wiederholten Anordnung verant¬ wortlich und werde Ordnungswidrigkeiten in Hinkunft un¬ nachsichtlich strengstens ahnden. Steyr, 22. November 1903 Z. 17.625 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. November bis 17. November 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Ohlsdorf, Ortschaft Hasendorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Hammersdorf und Pettenbach. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ternberg, Ort¬ schaft Ebenboden. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ schaft Au. 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Ennsdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach 2. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Zell a. d. Pram. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Baumgarten, Lanna, Schallersdorf, Steigersdorf. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden insolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. November 1903, Nr. 24.409/X, in die Kenntnis.
Steyr, 22. November 1903 Z. 17.626. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 24.556/X. Kundmachung betreffend die Auflassung der Station Eferding als ständige Vieh=Ein= und Auslade=Station. Die k. k. Statthalterei findet die Eisenbahnstation Eferding als ständige Vieh=Ein= und Auslade=Station auf¬ zulassen und haben für diese Station vorläufig wie früher die Bestimmungen des Punktes 4 der Statthalterei=Kund¬ machung vom 12. Juli 1897, Z. 10.134/II, betreffend die Durchführung der Viehbeschau in den Eisenbahnstationen in Oberösterreich sofort in Wirksamkeit zu treten Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 23. Juni 1899, Z. 11.130/II, allge¬ mein verlautbart. Linz, am 18. November 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 18. November 1903, Nr. 24.556/X zur sofortigen ortsüblichen Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Haassche Buchdruckerei in Steyr Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.
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