Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur eigenen Kenntnis und behufs entsprechender Verständigung der Wandergewerbetreibenden mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, daß künftighin die Einhebuug von Gemeindeumlagen bei Wandergewerbetreibenden, woferne dieselben in einer Gemeinde des Bezirkes Steyr Umgebung wohnen, zu ent¬ fallen hat, da dieselben ihre Gemeindezuschläge in Stadt Steyr zu entrichten haben. Steyr, 12. November 1903. Z. 17.049. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Konkurs=Ausschreibung einer Franz Honauerschen Invaliden=Stiftung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze der Franz Honauer=Stiftung mit einem zeitlichen Unter¬ stützungsgenusse von je 10 K 50 h für das Jahr 1903 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invalide. Die Stiftungsbewerber haben ihre Gesuche, welche vom Gemeindeamte zu bestätigen sind und welchen die Patental¬ Verpflegs=Urkunden beizuschließen sind, bis längstens 12. Dezember l. J. beim Ergänzungsbezirks=Kommando Nr. 14 in Linz vorzulegen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. In den Gesuchen ist genau anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der Familienmitglieder (ob versorgt oder unversorgt); mitgemachte Feldzüge und Dekorationen Art der erhaltenen Verwundungen und sonstige körper¬ liche Gebrechen; seit wann im Invalidenstande. f) die vom Staate beziehenden Jahres= Einkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Z. 16.946. Steyr, 11. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. September 1903 Z. 13.741— 13.757, angeordneten Nachforschungen nach Rudolf Taborsky sind einzustellen. Z. 17.115. Steyr, 13. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Nachstehende auszuforschende Militärtaxpflichtige, u. zw. Anton Friedrich, Franz Barwig, Josef Berger, Georg Rytz (auch Ryc), Josef Schwach, Othmar Kucharz, Ludwig Barta, Franz Matušek, Josef Kutálek, Felix Owesle, Johann Kutač, Karl Neußer, Franz Rösner, Josef Thiel, Franz Weiser, wurden im III. Quartal 1903 ausgeforscht und sind somit die Nachforschungen nach diesen Individuen einzustellen. Steyr, 17. November 1903 Z. 17.350. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die im Amtsblatt Nr. 29 vom 10. Juli l. J. unter Z. 10.389 angeordnete Ausforschung des Militärtax=Rück¬ ständlers Franz Gerstmayr aus Losensteinleiten ist ein¬ zustellen, da derselbe die Taxe bereits eingezahlt hat. Steyr, 13. November 1903. Z. 17.120. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Joses Ipaveo. Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Görz vom 17. Oktober 1903, Z. 14.846, an die k. k. o.=ö. Statthalterei, treibt sich ein gewisser Josef Ipaveo, Sohn des Anton, geboren in Görz am 9. Dezember 1878 und nach Rozina zuständig, von Profession Goldarbeiter, in der Monarchie herum und verlangt Unterstützungen auf Rechnung der Heimatsgemeinde, welcher auf diese Weise unnötige große Kosten erwachsen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 4. November 1903. Z. 23.160/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dem Genannten keine weiteren Unter¬ stützungsbeträge zu verabreichen, vielmehr denselben, wenn tunlich, nach dem Schubgesetze zu behandeln. Z. 17.114. Steyr, 13. November 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Josef Sixtl. Am 24. Oktober l. J. erschien die in Urfahr, Maxi¬ milianstraße Nr. 100, wohnhafte Frau Katharina Sixtl bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Urfahr und gab folgendes zu Protokoll: „Mein Mann Josef Sixtl, geboren 1872, zuständig nach Kaplitz, Bezirk Kaplitz in Böhmen, Rekommandeur und Bauchredner von Beruf, hat mich am 11. September l. I. verlassen, ohne seit dem von sich etwas hören zu lassen. Da ich hiedurch in die bitterste Notlage versetzt bin, bitte ich dringend, meinen Mann ausforschen zu lassen und mir den gegenwärtigen Aufenthalt desselben bekannt zu geben, damit ich ihn auf gerichtlichem Wege zur Leistung des mir gebührenden Unterhaltes verhalten kann.
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