Amtsblatt 1903/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 47. Steyr, am 19. November. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 16.401. An alle Gemeinde-Vorstehungen Steyr, 31. Oktober 1903. hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte, Schulleitungen, Genossenschafts-Vorstehungen, Krankenkassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1904 beginnt der XXII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1904 bis längstens 15. Dezember 1903 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations-Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Statthaltereirat und Vorstand der Bezirkshauptmannschaft.

Steyr, 16. November 1903. Z. 16.462. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zugleich mit diesem Amtsblatte werden den Gemeinde¬ vorstehungen die seinerzeit vorgelegten Reichsratswählerlisten der fünften Kurie nach h. ä. Ueberprüfung zurückgestellt. Dieselben sind nunmehr rechtskräftig, daher abzu¬ schließen, zu unterfertigen und mit dem Gemeindesiegel zu versehen. Weiter erhalten die Gemeindevorstehungen die erforder¬ liche Zahl von Stimmzetteln für den ersten Wahlgang mit dem Auftrage, dieselben den Wählern samt den den Gemeindevorstehungen früher bereits zugekommenen Legiti¬ mationskarten bei Hause zuzustellen und die Zustellnachweise aufzubehalten. Weiter folgen die Stimmzettel für eine eventuelle engere Wahl und ein kleiner Reservevorrat von Stimmzetteln für den ersten Wahlgang. Weiter erhalten die Gemeindevorstehungen das Wahl¬ protokoll (für Sierning und Garsten in zwei Exemplaren) und das Formulare für das Wahltelegramm. Die Drucksorten „Abstimmungsverzeichnis und Stimm¬ listen“ wurden den Gemeindevorstehungen früher bereits übermittelt. Alle für die Wahlhandlung erforderlichen Drucksorten haben die Gemeindevorstehungen wohl geordnet und mit nachstehenden Behelfen belegt am Wahltage der Wahlkommission zu übergeben: Ein Pare der Wahlkundmachung des Statthalters. 2. Die Kundmachung über die Auflage der Wählerlisten. 3. Die im Sinne des h. ä. Erlasses vom 11. No¬ vember 1903, Nr. 17.074, ausgefertigte Kundmachung betreffend den Vorgang bei der Wahl und die Abholung nicht zugestellter Legitimationskarten. 4. In jenen Fällen, in welchen die Gemeinde die Arbeitgeber zur Meldung ihrer Hilfsarbeiter aufgefordert hat, ein Pare auch dieser Kundmachung. 5. In den Gemeinden Sierning und Garsten die Kundmachung über die Zuweisung der Wähler in örtlich getrennte Wahlorte. Alle diese Kundmachungen müssen mit der Affigierungs¬ und Defigierungsklausel versehen sein. Endlich 6. Die Nachweise über die Zustellung der Legitimationskarten und Stimmzettel an die Wähler. Die Gemeindevorstehungen haben für die Beistellung einer entsprechenden Wahlurne sowie des erforderlichen Schreibmateriales 2c. im Wahllokale Sorge zu tragen Nach vollständig beendeter Wahl haben die Gemeindevorsteher als Wahlkommissäre die versiegelten Wahlakten rekommandiert an die k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Steyr einzusenden und die Rechnung über ihre Barauslagen für Telegramme, eventuell Boten, zur Liquidierung vorzulegen. Nicht benötigte Wahldrucksorten sind abgesondert anher einzusenden. Steyr, 11. November 1903. Z. 17.074 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zur Durchführung der Wahl eines Reichsratsabgeord¬ neten der allgemeinen Wählerklasse des Wahlbezirkes Steyr 2c am 9. Dezember l. J. finde ich folgende Anordnungen zu treffen: Die Stimmgabe beginnt in jedem Wahlorte um 9 Uhr vormittags und wird um 12 Uhr mittags geschlossen. Die Wahlhandlung findet in jeder Gemeinde, und beziehentlich in den Gemeinden Sierning und Garsten je in zwei Wahlorten, nach Maßgabe des nachfolgenden Ver¬ zeichnisses statt. Als Wahlkommissäre finde ich gemäß § 32, R.=R.=W.=O., in jeder Gemeinde den Herrn Gemeindevorsteher und weiter in den Gemeinden Sierning und Garsten die im nachfol¬ genden Verzeichnisse benannten Herren für die Wahlorte Sierninghofen und beziehungsweise Sand zu bestimmen. Jeder Wahlkommissär hat der Kommission einen Schrift¬ führer beizugeben. Die Wahlhandlung hat an jedem Wahlorte mit der Bildung der Wahlkommission nach Vorschrift § 32, R.=R.=W.=O., zu beginnen und sind die erschienenen Wähler nach der Reihe ihres Erscheinens im Wahllokale zur Stimmgebung zuzulassen. Jeder Wähler hat sich vor Abgabe seiner Stimme mit der Legitimationskarte auszuweisen, welche für den Fall einer engeren Wahl von ihm aufzubewahren ist. Die Abstimmung erfolgt mittels Stimmzettels, welcher zusammengefaltet der Wahlkommission durch den Wähler persönlich zu übergeben ist. Eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig Zur Stimmenabgabe dürfen bei sonstiger Ungil¬ tigkeit der betreffenden Wahlstimme nur die behördlich erfolgten Stimmzettel, welche mit dem hierämt¬ lichen Amtssiegel versehen sind, in Anwendung kommen. Anstatt verloren gegangener oder unbrauchbar ge¬ wordener Stimmzettel sind auf Verlangen der Wahlberech¬ tigten am Tage der Wahl vom Wahlkommissär andere Stimmzettel auszufolgen. Eine eventuelle engere Wahl findet am Samstag den 12. Dezember 1903 statt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, nach d. ä. Einlangen der Legitimationskarten und Stimmzettel, welche den Wahl¬ berechtigten nachweislich zuzustellen sind, eine Kundmachung zu erlassen, in welcher die wesentlichen auf die Wahlhandlung bezüglichen Bestimmungen dieses Erlasses verlautbart und die Wahlberechtigten im Sinne des § 27 R.=R.=W.=O. durch ortsübliche Verlautbarung aufgefordert werden, ihre Legitimationskarten in jenen Fällen, in denen sie aus welchem Grunde immer längstens 24 Stunden vor dem Wahltage nicht zugestellt worden wären, beim Gemeindeamte zu beheben. Diese Kundmachung ist dem Wahlakte beizugeben. Die Herren Gemeindevorsteher als Wahlkommissäre werden dafür Sorge zu tragen haben, daß in jenen Fällen, in welchen zur Bekanntgabe des Wahlresultates an den Hauptwahl¬ kommissär in Steyr Boten, sei es zur direkten Verbindung mit dem Hauptwahlorte Steyr — wie in Aschach, Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich — oder zur Beför derung der Wahltelegramme an die nächste Telegraphen¬ station, erforderlich sind, diese rechtzeitig sichergestellt und angewiesen werden, die Rückantwort betreffend das Hauptwahl¬ ergebnis abzuwarten. Die Wahlorte Sierninghofen und Sand haben ihr Wahlergebnis mittels Boten den Hauptwahlorten Sierning beziehungsweise Garsten mitzuteilen, woselbst die Zusammen¬ stellung und Verständigung des Hauptwahlkommissärs zu erfolgen hat.

Verzeichnis. Beilage zur Z. 17.024. PostNr. Gemeinde Wahllokal Vor= und Zuname des Wahlkommissärs Telegraphenstation Eberstallzell. Gasthaus Lettner Josef Voglhuber Fischlham zu Wipfing Gemeinde=Vorsteher (Bote) Bad Hall Gemeinde=Kanzlei M. G. Rom Gemeinde=Vorsteher Bad Hall Kremsmünster Land. Gasthaus Thönig „Zum Kaiser Max“ Johann Obermayr Gemeinde=Vorsteher Kremsmünster Kremsmünster Markt Gasthaus Schuel Markt Nr. 28 Franz Herwertner Gemeinde=Vorsteher Kremsmünster Pfarrkirchen Gasthaus Franz Mairbaierl Pfarrkirchen Paul Geisberger Bad Hall Gemeinde=Vorsteher (Bote) Ried Gasthaus Arminger Michael Straßmayr Kremsmünster Ried Gemeinde=Vorsteher (Bote) Rohr. Gasthaus Hieslmair Unterrohr Nr. 3 Martin Salzwimmer Gemeinde=Vorsteher Bahntelegraph Rohr Sipbachzell Gasthaus Kaiser Franz Wieser Kremsmünster Sipbachzell Nr. 42 Gemeinde=Vorsteher (Bote) Wartberg Gemeinde=Kanzlei Johann Wagenleitner Gemeinde=Vorsteher Wartberg Aschach Gasthaus Leitner Eduard Garstenauer Aschach Nr. 3 Gemeinde=Vorsteher 11a Garsten Garsten Sand Gasthaus Mayrhofer Josef Schweinschwaller Garsten Gemeinde=Vorsteher 11b Gasthaus Mayr Sand I. Reslhuber Gemeinderat Gleink Gasthaus Dietach Nr. 2 Karl Steinparz Gemeinde=Vorsteher Losensteinleiten Unterwolfern Nr. 50 Neugebäude Johann Kampenhuber Gemeinde=Vorsteher 14a 14b Sierning Sierning Sierninghofen Gemeinde=Kanzlei Gasthaus Blasl Sierninghofen Karl Wiesner Gemeinde=Vorsteher Josef Wittmann Gemeinderat Sierning Ternberg Gasthaus Derfler Ternberg Josef Rohregger Gemeinde=Vorsteher Ternberg Thanstetten Gasthaus Hiesmair Schiedlberg Josef Wieser Gemeinde=Vorsteher Sierning (Bote) St. Ulrich Gasthaus A. Mayr St. Ulrich Bertold Gunitzberger Gemeinde=Vorsteher Gaflenz Gasthaus Heuberger Andreas Auer Gemeinde=Vorsteher Gaflenz Großraming Gasthaus Schwaiger Johann Kopf Gemeinde=Vorsteher Bahntelegraph Gro߬ raming Lausa Gemeinde=Kanzlei Ludwig Riesenberger Gemeinde=Vorsteher Losenstein (Bote) Losenstein Gemeinde=Kanzlei Heinrich Sturmberger Gemeinde=Vorsteher Losenstein Neustift Gasthaus Dominik Derfler Dominik Derfler Gemeinde=Vorsteher Bahntelegraph Gro߬ raming (Bote) Reichraming Gasthaus Ortbauer Kuno Dickbauer Gemeinde=Vorsteher Reichraming Weyer Land Gasthaus Walcher Kleinreifling Karl Heimpl Gemeinde=Vorsteher Bahnhof Kleinreifling Weyer Markt Gasthaus Bachbauer Hans Blaschko Gemeinde=Vorsteher Weyer

Steyr, 16. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XCIX, C, C1 und CI an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, am 11. November 1903. Z. 16.945. An die Gemeinde=Vorstehungen, hochw. Pfarrämter und Genossenschafts=Vorste¬ hungen rc. Einladung zum Abonnement auf das Verordnungs¬ blatt des Ministeriums des Innern. Durch dieses seit dem Jahre 1901 erscheinende Ver¬ ordnungsblatt wird nicht nur den Behörden, Aemtern und öffentlichen Anstalten ein wichtiger Amtsbehelf gewährt, son¬ dern auch Korporationen, Vereinen sowie auch der Bevöl¬ kerung für ihre in den Wirkungskreis der politischen Ver waltung fallenden Interessen ein wertvoller Behelf geboten dessen äußerst geringer Abonnementspreis auf die Verbreitung in den weitesten Kreisen der Bevölkerung berechnet ist. Die Pränumerationsbedingungen sind folgende: a) auf das Ver¬ ordnungsblatt des Ministeriums des Innern samt Beiblatt für Behörden, öffentliche Aemter und deren Beamte jähr¬ lich 4 K, für sonstige Pränumeranten jährlich 5 K; b) aus das Bleiblatt allein: für Behörden, öffentliche Aemter und deren Beamte jährlich 3 K, für sonstige Pränumeranten jährlich 4 K. Pränumerations=Anmeldungen werden beim k. k. Postzeitungsamte in Wien, bei sämtlichen k. k. Post¬ ämtern sowie bei den k. k. Bezirkshauptmannschaften entgegen¬ genommen. Einzelne Nummern des Verordnungsblattes samt Beiblatt sind zum Preise von 40 h, des Beiblattes allein zum Preise von 30 h bei der k. k. Staatsdruckerei erhältlich. Insbesonders hervorgehoben zu werden verdient daß neueintretenden Abonnenten die Begünstigung zuge¬ standen wird, die bisher erschienenen Jahrgänge des Ver¬ ordnungsblattes, soweit der Vorrat reicht, zu halbem Preise beziehen zu können. Der Preis dieser älteren Jahrgänge betrüge sonach vom Verordnungsblatt samt Bei¬ blatt für Behörden, öffentliche Aemter und deren Beamte 2 K, für sonstige Abonnenten 2 K 50 h, vom Beiblatte allein für Behörden, öffentliche Aemter und deren Beamte 1 K 50 h, für sonstige Abonnenten 2 K. Steyr, 11. November 1903. Z. 16.941. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Der Herr Ministerpräsident als Leiter des k. k. Mi¬ nisterums des Innern hat mit dem Erlasse vom 10. Oktober 1903, Z. 6947 M. J., im Sinne des § 10 des Gesetzes vom 19. Mai 1868, R.=G.=Bl. Nr. 44, die Zuweisung des zufolge Allerhöchster Entschließung vom 7. September 1901 neuzubildenden Gerichtsbezirkes Liesing mit den in der Ver¬ ordnung des k. k. Justizministeriums vom 21. November 1901, R.=G.=Bl. Nr. 187, genannten Gemeinden zum poli¬ tischen Bezirke Hietzing=Umgebung verfügt. Hienach treten die gegenwärtig zum politischen Bezirke Mödling gehörenden Gemeinden Kaltenleutgeben, Perchtols¬ dorf, Rodaun, Siebenhirten und Vösendorf mit 1. Jänner 1904 als dem vom k. k. Justizministerium festgesetzten Zeit punkte der Aktivierung des neuen Bezirksgerichtes in Liesing aus ihrer dermaligen politisch=administrativen Zugehörigkeit und werden mit diesem Termine dem politischen Bezirke Hietzing=Umgebung einverleibt. Dies wird hiemit zufolge Statthalterei=Erlasses vom 7. November 1903, Nr. 4542/Pr., verlautbart. Z. 16.531. Steyr, 11. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Finanzministerial=Erlasses vom 4. Juli 1902, Z. 33.100, haben in Hinkunft in Betreff der Erhebung autonomer Zuschläge von der allgemeinen Erwerbsteuer für die Hausier= und Wandergewerbe nachstehende Anordnungen in Geltung zu treten: Für die allgemeine Erwerbsteuer der Hausier= und Wandergewerbe haben im allgemeinen die überhaupt für die allgemeine Erwerbsteuer geltenden Bestimmungen über die Zuschlags=Erhebung zu gelten. Hienach sind von dieser Steuer alle jene Zuschläge, welche von der allgemeinen Er¬ werbsteuer gleicher Höhe am Orte der Vorschreibung der Hausier= und Wandergewerbesteuer zur Er¬ hebung gelangen, mit einziger Ausnahme der Handels= und Gewerbekammer=Umlage (Fin.=Min.=Erl. vom 5. Mai 1902, Z. 30.217) einzuheben. Als Ort der Steuervorschreibung hat gemäß Art. 61, Z. 6, der V.=V. I für die im § 78 P.=St.=G. genannten Wandergewerbe jene Steuergemeinde zu gelten, in welcher die bemessende Steuerbehörde I. Instanz ihren Sitz hat für die in den §§ 81 und 82 P.=St.=G. genannten Steuer¬ pflichtigen hat die Steuervorschreibung in der sich aus der Regel des § 38, Abs. 1 und 2, P.=St.=G., ergebenden Steuergemeinde zu erfolgen. Die Ausfolgung der Gewerbe=Dokumente wird sohin erst nach erfolgtem Nachweise der Entrichtung auch der Gemeinde=Umlage zu erfolgen haben. Aus der akzessorischen Natur der Zuschläge ergibt sich, daß Zuschläge zwar überall dort, aber auch nur dort, wo eine Staatssteuer zur Vorschreibung gelangt, einzuheben sind Demnach sind Zuschläge bei dem Uebertritte eines Hausierers aus einem Lande in das andere nur dann und nur inso¬ weit zu erheben, als sich gemäß § 78, Abs. 4, und Art. 60, Z. 5, der V.=V. I eine nachträgliche Vorschreibung an Staatssteuer ergibt; dasselbe gilt rücksichtlich des Uebertrittes von Hausierern aus den Ländern der ungarischen Krone sowie Bosnien und Herzegowina in die im Reichsrate ver¬ tretenen Königreiche und Länder. Hingegen begründet es für die Zuschlagspflicht der allgemeinen Erwerbsteuer für Hausier= und Wandergewerbe keinen Unterschied, ob der Wandergewerbetreibende In= oder Ausländer ist.

Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur eigenen Kenntnis und behufs entsprechender Verständigung der Wandergewerbetreibenden mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, daß künftighin die Einhebuug von Gemeindeumlagen bei Wandergewerbetreibenden, woferne dieselben in einer Gemeinde des Bezirkes Steyr Umgebung wohnen, zu ent¬ fallen hat, da dieselben ihre Gemeindezuschläge in Stadt Steyr zu entrichten haben. Steyr, 12. November 1903. Z. 17.049. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Konkurs=Ausschreibung einer Franz Honauerschen Invaliden=Stiftung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze der Franz Honauer=Stiftung mit einem zeitlichen Unter¬ stützungsgenusse von je 10 K 50 h für das Jahr 1903 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invalide. Die Stiftungsbewerber haben ihre Gesuche, welche vom Gemeindeamte zu bestätigen sind und welchen die Patental¬ Verpflegs=Urkunden beizuschließen sind, bis längstens 12. Dezember l. J. beim Ergänzungsbezirks=Kommando Nr. 14 in Linz vorzulegen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. In den Gesuchen ist genau anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der Familienmitglieder (ob versorgt oder unversorgt); mitgemachte Feldzüge und Dekorationen Art der erhaltenen Verwundungen und sonstige körper¬ liche Gebrechen; seit wann im Invalidenstande. f) die vom Staate beziehenden Jahres= Einkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Z. 16.946. Steyr, 11. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. September 1903 Z. 13.741— 13.757, angeordneten Nachforschungen nach Rudolf Taborsky sind einzustellen. Z. 17.115. Steyr, 13. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Nachstehende auszuforschende Militärtaxpflichtige, u. zw. Anton Friedrich, Franz Barwig, Josef Berger, Georg Rytz (auch Ryc), Josef Schwach, Othmar Kucharz, Ludwig Barta, Franz Matušek, Josef Kutálek, Felix Owesle, Johann Kutač, Karl Neußer, Franz Rösner, Josef Thiel, Franz Weiser, wurden im III. Quartal 1903 ausgeforscht und sind somit die Nachforschungen nach diesen Individuen einzustellen. Steyr, 17. November 1903 Z. 17.350. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die im Amtsblatt Nr. 29 vom 10. Juli l. J. unter Z. 10.389 angeordnete Ausforschung des Militärtax=Rück¬ ständlers Franz Gerstmayr aus Losensteinleiten ist ein¬ zustellen, da derselbe die Taxe bereits eingezahlt hat. Steyr, 13. November 1903. Z. 17.120. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Joses Ipaveo. Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Görz vom 17. Oktober 1903, Z. 14.846, an die k. k. o.=ö. Statthalterei, treibt sich ein gewisser Josef Ipaveo, Sohn des Anton, geboren in Görz am 9. Dezember 1878 und nach Rozina zuständig, von Profession Goldarbeiter, in der Monarchie herum und verlangt Unterstützungen auf Rechnung der Heimatsgemeinde, welcher auf diese Weise unnötige große Kosten erwachsen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 4. November 1903. Z. 23.160/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dem Genannten keine weiteren Unter¬ stützungsbeträge zu verabreichen, vielmehr denselben, wenn tunlich, nach dem Schubgesetze zu behandeln. Z. 17.114. Steyr, 13. November 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Josef Sixtl. Am 24. Oktober l. J. erschien die in Urfahr, Maxi¬ milianstraße Nr. 100, wohnhafte Frau Katharina Sixtl bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Urfahr und gab folgendes zu Protokoll: „Mein Mann Josef Sixtl, geboren 1872, zuständig nach Kaplitz, Bezirk Kaplitz in Böhmen, Rekommandeur und Bauchredner von Beruf, hat mich am 11. September l. I. verlassen, ohne seit dem von sich etwas hören zu lassen. Da ich hiedurch in die bitterste Notlage versetzt bin, bitte ich dringend, meinen Mann ausforschen zu lassen und mir den gegenwärtigen Aufenthalt desselben bekannt zu geben, damit ich ihn auf gerichtlichem Wege zur Leistung des mir gebührenden Unterhaltes verhalten kann.

Die Personsbeschreibung meines Mannes ist folgende: Statur mittelgroß, Gesicht länglich, Nase etwas gekrümmt Mund proportioniert, Augen grau, Haare blond. Besondere Kennzeichen: Schnittwunden auf der linken Halsseite (in der Gegend der Halsdrüse), roter Schnurrbart. Bemerkt wird noch, daß die Ehe mit dem Erkenntnisse des k. k. Landesgerichtes in Linz, G.=Z. C.=G. I 216/3/6, aus dem Alleinverschulden des Mannes von Tisch und Bett geschieden wurde. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom November 1903, Z. 23.204/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden an¬ gewiesen, den Genannten auszuforschen und über ein positives Ergebnis der Nachforschungen bis 25. November l. J. an¬ her zu berichten. Z. 17.015, 17.016, 17.117, 17.119, 17.161, 17.118, 17.162, 17.084, 17.242, 17.243, 17.244, 17.116, 17.183. Steyr, 12. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen sind und zwar: Der am 5. Februar 1882 in der Landesgebäranstalt in Olmütz geborene, nach Unter=Otaslawitz zuständige Franz Korinek, unehelicher Sohn der Vinzenzia Kořinek. Der am 25. Juli 1882 in Wrschowitz geborene, nach Sternberg zuständige Wilhelm Cermak, Sohn des Engelbert Cermak und der Pauline, geb. Doležal. Der am 21. Mai 1873 in Gaya geborene und eben¬ dahin zuständige Alois Vasitzky, Sohn des Wenzl Vasitzky und der Anna, geb. Fenzl. Der am 31. Jänner 1880 geborene, nach Lowěschitz zuständige Rudolf Chmelař, Sohn des Häuslers Josef Chmelař und der Christine, geb. Salek Der am 13. Juni 1881 in Braunseifen geborene und ebendorthin zuständige Anton Maier, Sohn des Webers Wilhelm Maier und der Anna, geb. Siegel Albin Kovař, geboren am 1. März 1882 zu Chropin, zuständig nach Hewézi, Sohn des Stephan und der Franziska Kovař, geb. Pavlat. Josef Jakob Halasta, geboren am 23. Juli 1882 zu Wien, zuständig nach Perna, unehelicher Sohn der Anna Halasta Aurel Paul Engel Battelini, geboren in Triest am 15. April 1882, katholisch, ehelicher Sohn des seligen Felix und Helene Prelz. Engel Jerco, geboren in Triest am 2. August 1882, katholisch, unehelicher Sohn der Josefa, jetzt verehelichten Gorenz. Ludwig Marreg, geboren in Pola am 23. März 1882, katholisch, ehelicher Sohn des Gustav und Anna, geb Tomasich. Franz Severin Praprotnik, geboren in Graz am 2. Oktober 1882, katholisch, unehelicher Sohn der Alfonsa Acencas Engel Procco, geboren in Triest am 1. Dezember 1882, katholisch, ehelicher Sohn des Josef und Petra Matesvich. Rudolf Fritz, geboren in Triest am 20. Juli 1881, katholisch, ehelicher Sohn des sel. Josef und Katharina Caris. Lucian Maserati, geboren in Triest am 3. Jänner 1880, katholisch, ehelicher Sohn des seligen Alois und Emilie Bos. Jakob Zotten, geboren in Triest am 7. November 1880, katholisch, ehelicher Sohn des Josef und der seligen Antonie Posolini. Anton Piva, geboren in Görz am 29. Juni 1880, katholisch, ehelicher Sohn des seligen Josef und der seligen Margaretha Teminig. Militärtaxpflichtige. Hermann Thiel, Fabriksarbeiter, geboren 1876, zu¬ ständig in Altendorf. Heinrich Bittner, Hammerschmied, geboren 1873, zuständig in Bergstadt. Karl Schweidler, Weber, geboren 1868, zuständig in Bergstadt. Eduard Lachnit, Weber, geboren 1868, zuständig in Bergstadt. Johann Klein, Schuhmacher, geboren 1871, zuständig in Braunseifen. Josef Heller, geboren 1866, zuständig in Braunseifen Albert Weiß, Kellner, geboren 1867, zuständig in Doberseik. Franz Ersepke, Messerschmied, geboren 1871, zu¬ ständig in Herzogsdorf Franz Pitsch, Bergmann, geboren 1871, zuständig in D.=Eisenberg Wenzl Nowotny, Eisengießer, geboren 1874, zu¬ ständig in Janowitz, Adolf Katzer, Weber, geboren 1872, zuständig in Janowitz. Alois Schön, Weber, geboren 1869, zuständig in Johnsdorf Hubert Kneifel, Kommis, geboren 1867, zuständig in Karlsdorf. Gustav Ilg, geboren 1870, zuständig in Kriegsdorf Franz Ludwig, Knecht, geboren 1875, zuständig in Tillendorf. Weiters der am 23. Mai 1874 in Krasna als Sohn der Eheleute Michael Krupa und der Veronika, geb. Skrobak, geborene, nach Widče im Bezirke Wall.=Meseritsch heimat¬ berechtigte Johann Krupa. Der am 22. März 1869 in Kattendorf, Bezirk Neutitschein, als Sohn der Eheleute Johann und Marianne Lys, geb. Richter, geborene und dahin heimatberechtigte Josef Lys. Der am 13. Novemder 1874 in Mährisch=Neudorf, Bezirk Göding, als Sohn der Eheleute Johann und Franziska Petrjanos, geb. Salajka, geborene und dahin heimatberech¬ tigte Martin Petrjanos. Der am 13. Mai 1877 in der Wiener Gebäranstalt als unehelicher Sohn der Antonia Taborsky geborene, nach Wallachisch=Meseritsch heimatberechtigte Heinrich Taborsky. Landsturmpflichtige und zwar der am 14. Februar 1883 in Dřewohostitz ge¬ borene, nach Unterneeitz zuständige Johann Klanica, Sohn des Franz Klanica und der Franziska, geb. Grohmann. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 10. Jänner 1904 hieher zu berichten.

Steyr, 11. November 1903. Z. 16.855. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. Oktober bis 2. November 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Dürndorf, Gundendorf, Mitterndorf, Hammersdorf; Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Maisdorf. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. Erlöschen der Seuche: Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Rötten. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Damdorf. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Steinbach; Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Mühldorf 5. Bezirk Wels: Gemeinde Taufkirchen, Ortschaft Damberg. 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Eysnfeld. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. November 1903, Nr. 23.400/X, in die Kenntnis. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Sen Haassche Buchdruckere

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