k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1903. Nr. 45. Steyr, am 5. November. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 16.401. Steyr, 31. Oktober 1903. An alle Gemeinde-Vorstehungen hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte, Schulleitungen, Genossenschafts-Vorstehungen, Krankenkassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1904 beginnt der XXII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1904 bis längstens 15. Dezember 1903 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations-Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Statthaltereirat und Vorstand der Bezirkshauptmannschaft.
Steyr, 30. Oktober 1903. Z. 1882, B.=Sch.=R. Personal=Nachricht. Der k. k. Landesschulrat hat zum fachmännischen Mit¬ gliede des k. k. Bezirksschulrates für die nächste dreijährige Funktionsperiode den Oberlehrer Josef Winkler an der Kaiser=Franz=Josef=Volksschule in Sierning ernannt und wurde der Ernannte zufolge Note des k. k. o.=ö. Statthalterei¬ Präsidiums vom 23. Oktober d. I., Z. 4301/Präs., im Sinne des § 21 des Gesetzes vom 21. Februar 1870 bestätigt. Steyr, am 30. Oktober 1903. Z. 16.400. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Um den Bedarf an Legitimationskarten und Stimm¬ zetteln für die Reichsrats=Ersatzwahl der V. Kurie am 9. Dezember l. J. rechtzeitig beschaffen zu können, ergeht der Auftrag, auf Grund der mittlerweile angelegten Wähler¬ listen binnen drei Tagen die Zahl der verzeichneten Wahlberechtigten ohne Terminsüberschreitung anher bekannt zu geben Zum Zwecke der richtigen Zusammenstellung der Wahlstatistik werden die Gemeinde=Vorstehungen auf¬ merksam gemacht, daß in den Drucksorten für die Wähler¬ listen unter andern aufscheinen die Kolonnen mit der Kopf¬ rubrik: „In anderen Wählerklassen wahlberechtigt“; „Nur in der allgemeinen Wählerklasse wahlberechtigt als Gemeinde¬ Nichtgemeindewähler“. wähler - Diese Rubriken sind bei Anlegung der Wählerliste nur mit Bleistift — durch Einsetzung eines Vertikalstriches aus¬ zufüllen, und zwar unter Berücksichtigung nachfolgender Ge¬ sichtspunkte: Jeder Wahlberechtigte, der auf Grund der Steuer¬ leistung oder aus anderem Titel das Recht zur Wahl in die Landesvertretung hat, ist in der Kolonne „In anderen Wählerklassen wahlberechtigt“ zu zählen. Wer eine Steuerleistung unter 8 K entrichtet, ist in der Rubrik „Gemeindewähler“, alle anderen, bloß au Grund der Seßhaftigkeit Wahlberechtigten sind in der Rubrik „Nichtgemeindewähler“ der Kolonne „Nur in der allgemeinen Wählerklasse wahlberechtigt“ zu zählen. Schließlich ergeht im Grunde des § 25, Schlußabsatz, der Reichsrats=Wahlordnung der Auftrag, ein Pare der samt den Behelfen fertiggestellten Wählerliste bis längstens insbesondere der Gemeindewählerlisten 9. November l. J. anher vorzulegen. Gleichzeitig mit dieser Vorlage ist das zweite Exemplar der Wählerliste im Amtslokale der Gemeinde zu jedermanns Einsicht aufzulegen und ist dies unter Anbe¬ raumung einer achttägigen, vom Tage der geschehenen Kund¬ machung zu berechnenden Reklamationsfrist öffentlich bekannt zu machen. Die bei der Gemeinde=Vorstehung gemäß § 26, leg. c, etwa angebrachten oder einlangenden Reklamationen sind innerhalb drei Tagen anher zur Entscheidung vor¬ zulegen. Im Vorlageberichte hat der Gemeinde=Vorsteher einen motivierten Antrag zu stellen. Steyr, 28. Oktober 1903 Z. 16.128. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verbot des Verkaufes von „Echt Schleithner Beatrice¬ Likör. Aus einer dem k. k. Ministerium des Innern vorge¬ legten Anpreisung einer im Auslande (Zittau in Sachsen) erzeugten und in Verkehr gesetzten arzneilichen Zubereitung, genannt „Echter Schleithners Beatrice=Likör hat dasselbe entnommen, daß diese ausländische arzneiliche Zubereitung in mehreren inländischen Apotheken vorrätig gehalten und verkauft wird, ohne daß hiezu von einem inländischen Apotheker die Zulassungsbewilligung im Sinne der Ministerial¬ Verordnung vom 16. April 1901, R.=G.=Bl. Nr. 40, er¬ wirkt worden wäre. Da die Bereitungsvorschrift, welche dieser fälschlich als diätetisches Kräftigungsmittel ausgegebenen Arzneibereitung zugrunde liegt, unzulänglich, die Art des Vertriebes unan¬ gemessen und auf das Publikum irreführende Reklamschriften gegründet ist, darf dieses Mittel gemäß § 1, alin. 2, der Ministerial=Verordnung vom 17. September 1883, R.=G.=Bl Nr. 152, überhaupt nicht, also auch nicht in Apotheken, feil¬ gehalten und verkauft werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er lasses der k. k. oberösterr. Statthalterei, Nr. 21.446/V, vom 10. Oktober 1903 mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, von diesem Erlasse die im Gemeindegebiete ansässigen Herren Apotheker zu verständigen. Steyr, 28. Oktober 1903. Z. 16.130. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Spitalsverweisung des Alois Pichner. Laut Note der k. k. Statthalterei in Böhmen vom 28. September 1903, Z. 198.600, an die k. k. o.=ö. Statt¬ halterei ist Alois Pichner, Schneidergeselle, geboren am 21. Juni 1864 in der Gemeinde Slabetz, Bezirk Rakonitz, dortselbst zuständig, Witwer, ungebührlicher Inanspruchnahme der Pflege in öffentlichen Krankenanstalten verdächtig Infolgedessen fand die k. k. Statthalterei in Böhmen die Spitalsverweisung des Genannten auszusprechen. Derselbe ist mittlerer Statur, besitzt rundes Gesicht, blaue Augen und ergrautes Haar. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 10. Oktober 1903. Z. 21.465/V, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden hievon mit dem Auftrage verständigt, sich bezüglich dieses Individuums nach den ein¬ schlägigen Vorschriften zu benehmen. Steyr, 28. Oktober 1903 Z. 16.129. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Stellungsflüchtlings Josef Vollmuth. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 17. Oktober 1903, ist auszuforschen der im Jahre 1877 ge¬ Z. 21.643/IV borene Josef Vollmuth, Sohn des Leopold und der Leontine Schnur aus Gurahumora, Taglöhner, da derselbe seines
unbekannten Aufenthaltes wegen bisher der Stellung nicht unterzogen werden konnte. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 10. Jänner 1904 hieher zu berichten. Steyr, 28. Oktober 1903. Z. 16.181. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Daniel Voyvodič. Die kaiserlich=deutsche Botschaft in Wien hat im Wege des k. u. k. Ministeriums des Aeußern die Vermittlung des Ministeriums des Innern in Anspruch genommen, damit nach dem im Jahre 1879 in Maxim in Kroatien geborenen Eisenbahnarbeiter Daniel Voyvodič, welcher dringend ver¬ dächtig ist, in der Nacht vom 20. zum 21. September in Schleusingen=Neuendorf in Preußen den Schachtmeister Heinrich Heinlein vorsätzlich getötet zu haben und nach Ver¬ übung der Tat nach Oesterreich geflüchtet zu sein, Nach forschungen eingeleitet werden. Das Signalement des Genannten lautet: Größe 1•75 bis 1•80 m, Statur kräftig, volles Gesicht, dunkle Augen, kleiner dunkler Schnurrbart, schwarzes Haar, Alter 20 bis 25 Jahre, eine ziemlich starke, frische Stirnwunde, dunkles Jaquet und lange Stiefel. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei, Z. 4294/Präs., vom 23. Oktober 1903, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, nach dem Genannten fahnden zu lassen und Sorge zu tragen, daß das Gericht welchem der Verfolgte im Falle seiner Ermittlung eingeliefert wird, unmittelbar an das k. k. Justizministerium Bericht erstatte. Steyr, 30. Oktober 1903. Z. 16.372. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des flüchtigen Zwänglings Josef Nagelseder. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels vom 22. Oktober 1903, Z. 28.412, ist der im Jahre 1873 geborene, nach Blindenmarkt, Bezirk Melk, in Niederösterreich zuständige, in die Zwangsarbeitsanstalt in Korneuburg notionierte Josef Nagelseder am 12. d. M. aus der Frohn feste in Grieskirchen entsprungen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 24. Oktober 1903, Z. 22.726/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, den Genannten auszuforschen und im Betretungsfalle der k. k. Bezirkshaupt mannschaft Wels einzuliefern. Steyr, 30. Oktober 1903. Z. 16.335. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Oktober 1903, Nr. 22.700/X, setze ich hiemit die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden von der im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 119 enthaltenen Kundmachung der k. k. Statthalterei, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur be¬ sonderen Beachtung in die Kenntnis. Steyr, 30. Oktober 1903 Z. 16.336. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 22.752/X. Kundmachung womit die Bestimmungen betreffend die Einfuhr von Schweinen aus Galizien abgeändert werden. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. Oktober 1903, Z. 44.530, findet die k. k. Statthalterei die dermalen in Kraft stehenden, gegen die Einfuhr von Schweinen aus Galizien gerichteten Anordnungen der hierämtlichen Kundmachung vom 12. Dezember 1901, Z. 24.182/X, in der Weise abzuändern, daß von nun ab bis auf weiteres die Einfuhr von Schlachtschweinen aus seuchenfreien Gemeinden der anläßlich der Schweinepest¬ tilgung in dem genannten Verwaltungsgebiete gebildeten I. Zone, demnach aus den politischen Bezirken: Biala, Bochnia, Brzesko, Chrzanow, Dabrowa, Gerlice, Grylow, Jaslo, Krakau und Stadtgebiet Krakau, Krosno, Limanowa, Mielec, Myslenice, Nowytarg (Neumarkt), Neu=Sandec, Podgorze, Pilzno, Ropczyce, Tarnow, Wadowice, Wieliczka und Zywiec (Saybusch), insoferne die Ausfuhr von Schweinen aus diesen Gebieten nicht durch besondere Anordnungen der Statthalterei in Lemberg temporär verboten ist, ohne weitere Beschränkung nach Oberösterreich gestattet wird. Durch diese Verfügungen werden die bestehenden Vor¬ schriften der hierämtlichen Kundmachung vom 3. Jänner 1901, Z. 126/II, soweit sich dieselben auf die Einfuhr galizischer Handels=, Zucht= und Nutzschweine beziehen, nicht berührt. Ebenso bleibt die Bestimmung dieser Kundmachung, welche den Abtransport von galizischen Schlachtschweinen aus den Eisenbahnstationen in die Schlachthäuser oder Schlachtorte, wenn dieselben nicht durch einen Schienenstrang verbunden sind, ausschließlich nur auf Wägen mit Pferde¬ bespannung gestattet, auch weiterhin in Wirksamkeit. Diese Verfügung tritt mit 1. November 1903 in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) ge¬ ahndet. Linz, am 25. Oktober 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 25. Oktober 1903, Nr. 22.752/X, zur entsprechenden Verlautbarung, insbesondere zur Ver¬ ständigung der Fleischhauer und Stechviehhändler, in die Kenntnis.
Steyr, 31. Oktober 1903 Z. 16.415. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. Oktober bis 26. Oktober 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Stötten. Gemeinde Pettenbach, Ort¬ 2. Bezirk Kirchdorf schaften Dürndorf, Gundendorf, Hammersdorf, Mitterndorf Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Maisdorf; Gemeinde Wald¬ neukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Dandorf. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Steinbach; Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Mühldorf. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Taufkirchen, Ortschaft Damberg 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Eysnfeld. Erlöschen der Seuche: Bezirk Freistadt: Gemeinde Untergaisbach, Ortschaft Frensdorf. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde und Ortschaft Pinsdorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Mitterkirchen, Ortschaft Gemeinde und Ortschaft Pabneukirchen Pitzing 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Walding, Ortschaft Pösting. 2. Rauschbrand der Rinder. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling; Gemeinde Großraming, Ortschaft Neustiftgraben. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Oktober 1903, Nr. 22.840/X in die Kenntnis Steyr, am 1. November 1903. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Oktober 1903. 1. Ferdinand Weinberger, Fleischhauergewerbe in Losen¬ steinleiten Nr. 3. 2. Karl Haratzmüller, Gemischtwaren¬ handel in Jägerberg Nr. 45, Gemeinde St. Ulrich. 3. Joh. Schramml, Holzhandel in Lumplgraben Nr. 22, Gemeinde 4. Johann Geiger, Dreschmaschinenverleiher¬ Großraming. gewerbe in Mühlbach Nr. 7, Gemeinde Garsten. 5. Georg Hager, Wagnergewerbe in Hintstein Nr. 30, Gemeinde Gro߬ raming. 6. Franziska Pimminger, Frauenkleidermachergewerbe in Bad Hall, Steyrerstraße Nr. 32 neu, Nr. 46 alt. 7. Friedrich Mayr, Roh= und Wagenschmiedgewerbe in Wartberg Nr. 68. 8. Josef Sperrer, Kleidermachergewerbe in Ried Nr. 9. 9. Leopold Schauflinger, Viehhandel in Wipfing Nr. 3, Gemeinde Eberstallzell, als Filiale zu seinem Gewerbe in Fischlham Nr. 11, Bezirk Wels. 10. Friedrich Mayer, Hufschmiedgewerbe in Wartberg Nr. 11. 11. Johann Humer, Gast= und Schankgewerbe in Reichraming Nr. 76 (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, e, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 12. Ludwig Hatschen¬ berger, Gast= und Schankgewerbe in Neuzeug Nr. 140, Ge¬ meinde Sierning (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, e, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 13. Joh. Singer, Gast= und Schankgewerbe in Sierning Nr. 219 (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, e, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 14. Adolf Kaiplinger, Herrenkleidermachergewerbe in Bad Hall Nr. 10 neu, Nr. 73 alt. 15. Karl Wagner, Anstreichergewerbe in Bad Hall Nr. 11. 16. Matthias Schramer, Kleidermachergewerbe in Auern Nr. 37, Gemeinde Wartberg. 17. Maria Stögmüller, Müllergewerbe in Littring Nr. 12, Gemeinde Eberstallzell Geschäftsführer: Josef Voglhuber. 18. Johann Grillmair, Spanferkelhandel in Feyeregg Nr. 58, Gemeinde Pfarrkirchen B. Gewerbelöschungen. Franz Grabner, Bindergewerbe in Neuschönau Nr. 5, Gemeinde St. Ulrich. 2. Franz Moser, Gast= und Schank¬ gewerbe in Bad Hall Nr. 114. 3. Alois Hochrieser, Ge¬ mischtwarenfiliale in Großraming Nr. 53. 4. Friedrich Frühwald, Fleischer= und Selchergewerbe in Markt Krems¬ münster Nr. 60. 5. Josef Mayrhofer, Gast und Schank gewerbe in Sierning Nr. 219. 6. Wolfgang Stögmüller, Müllergewerbe in Littring Nr. 11, Gemeinde Eberstallzell 7. Edmund Pammer, Handel mit gebrannten geistigen Ge¬ tränken in handelsüblich verschlossenen Gefässen in Kraxental Nr. 8, Gemeinde Garsten. 8. Edmund Pammer, Gemischtwaren¬ handel in Kraxental Nr. 8, Gemeinde Garsten. 9. Marie Kraus, Gemischtwarenhandel in Neuzeug Nr. 161, Gemeinde Sierning. 10. J. Brunner, Müllergewerbe in Wickendorf, Gemeinde Losen¬ steinleiten. 11. Maria Wöß, Vordruckerei und Stickerei in Markt Weyer Nr. 39. 12. Friedrich Pelikan, Webergewerbe in Ebenboden Nr. 9, Gemeinde Ternberg. 13. Philipp Schörkhuber jun., Holzwarenerzeugung in Losenstein Nr. 5. 14. Maria Püregger, Kunstblumen= und Trauersachenhandel in Ried Nr. 9. 15. Johann Rankl, Webergewerbe in Mair¬ storf Nr. 27, Gemeinde Eberstallzell. 16. Josefa Rieser, Modistengewerbe in Ramingsteg Nr. 1, Gemeinde St. Ulrich. 17. Josef Hager, Wagnergewerbe in Hintstein, Gemeinde Großraming. 18. Matthias Löschenkohl, Messerergewerbe in Wendbach Nr. 3, Gemeinde Ternberg. 19. Franz Jandl, Schuhmachergewerbe in Neuzeug Nr. 48, Gemeinde Sierning. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. Wenzl Olt, Wagnergewerbe in Lindach Nr. 21, Ge meinde Allhaming; Standortsverlegung: Hilbern Nr. 88, Gemeinde Thanstetten. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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