Amtsblatt 1903/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 41. Steyr, am 8. Oktober. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 15.249. Steyr, 5. Oktober 1903. Amts=Erinnerung. Jene Gemeinden, welche dem im Amtsblatte Nr. 38 vom 17. September l. J., Z. 14.181, enthaltenen Auftrage, betreffend die Vorbereitungen für die Reichsrats=Ergänzungs¬ wahl der V. Kurie bisher nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, den genannten Bericht, insbesondere über den Drucksortenbedarf, binnen drei Tagen zu erstatten. Z. 15.280. Steyr, 6. Oktober 1903. Amtserinnerung. Diejenigen Gemeinden, welche dem am Amtstage er¬ haltenen Auftrage zur Vorlage der Zeit= und Geschäfts¬ einteilungen in Mobilisierungs=Angelegenheiten bis Ende September l. I. nicht nachgekommen sind, haben dieselben unbedingt innerhalb fünf Tagen anher in Vorlage zu bringen Z. 15.105. Steyr, 6. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Landes=Sammlung aus Anlaß der Ueberschwemmung in Salzburg, Der Herr Landespräsident in Salzburg hat um die Einleitung einer allgemeinen Sammlung in den im Reichs¬ rate vertretenen Königreichen und Ländern zu Gunsten der durch die letzte Hochwasser=Katastrophe schwer geschädigten Bevölkerung Salzburgs ersucht. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 28. September 1903, Z. 3888/Präs., fand sich Sr. Exzellenz der k. k. Statthalter für Oberösterreich bestimmt, mit Rücksicht auf die Größe des dem Nachbar=Kronlande zugestoßenen Unglückes und die be¬ währte Mildtätigkeit der Bewohner Oberösterreichs eine Landessammlung für den bezeichneten Zweck anzuordnen und werden die Herren Gemeinde=Vorstände eingeladen, die Sammlungen im Gemeindegebiete durchzuführen Die einfließenden Spenden sind sodann gesammelt anher einzusenden. Steyr, 4. Oktober 1903. Z. 1774/B.=Sch.=R. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Ortsschulräte. Da heuer die Wahlperiode für die Ortsschulräte ab¬ läuft, so werden die Gemeindevorstehungen eingeladen, nach erfolgter Neuwahl der Gemeindevertretungen und der Ge¬ meindevorsteher auch die Neuwahlen in den Ortsschulrat gemäß des Gesetzes vom 21. Februar 1870, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 9, betreffend die Schulaufsicht, und des einige Bestimmungen desselben abändernden Gesetzes vom 4. Jänner 1885, G. u. V.=Bl. Nr. 2, vorzunehmen. Die Zahl der Vertreter der Gemeinden im Ortsschulrate hat die gleiche zu bleiben wie in der letzten Wahlperiode falls nicht eine bedeutende Veränderung im Schulsprengel eingetreten ist, in welchem Falle, entsprechend dem § 7des Gesetzes vom 4. Jänner 1885, vor erfolgter Wahl die hierämtliche Ent¬ scheidung einzuholen ist. Nach erfolgter Konstituierung haben die Ortsschulräte sodann dem k. k. Bezirksschulrate und der Gemeindevertretung die Zusammensetzung des Ortsschulrates unter Angabe des Namens, des Standes und der Wohnung der Mitglieder und der beiden Ersatzmänner bekanntzugeben, soweit dies in einzelnen Fällen nicht geschehen sein sollte. Hiebei ist anzuführen, wer der Obmann, dessen Stell¬ vertreter, der Ortsschulinspektor und die Vertreter der ein¬ geschulten Gemeinden sind. Steyr, 30. September 1903. Z. 14.635. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ueberwachung der Tätigkeit des Krankenunterstützungs¬ und Leichenvereines „Humanität“ in Wien. Die k. k. n.=ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 8. Juni 1903, Z. 51.150, den Kranken=Unterstützungs¬ Verein der allgemeinen Arbeiter=Kategorie „Humanität“ mit dem Sitze in Wien, V., Wehrgasse Nr. 9, im Grunde des § 24 des Gesetzes vom 15. November 1867, Nr. 134 R.=G.=Bl., aufzulösen gefunden. Die Auflösungsgründe waren folgende:

Der Statutentext in den bei dem Vereine in Verwen¬ dung stehenden Mitgliederbüchern weicht in den §§ 1, 4, 7 (lit. f), 12 und 18 wesentlich von den mit dem Statt¬ halterei=Erlasse vom 12. November 1901, Z. 96.401, zur Kenntnis genommenen Original=Statuten ab. Auch wurden die von dem bereits aufgelösten Kranken¬ Unterstützungsvereine der allgemeinen Arbeiter=Kategorie in Grammat=Neusiedl in den Verein übernommenen Mitglieder unter Zugrundelegung ihrer alten Mitgliederbücher aufge¬ nommen, so daß dieselben über die für sie geltenden Sta¬ tuten im Unklaren blieben. Ferner gelangte am 18. Jänner 1903 bei der Vereins¬ direktion folgender Beschluß zur Annahme: „Jedes Mitglied, welches mit seinen Beiträgen 6 Wochen im Rückstande ist, ist 4 Wochen vom Tage der Nachzahlung an außer Genuß. Nach zweimonatlichem Rückstande erfolgt die Streichung. Die ärztlichen Bestätigungen sind im Er¬ krankungsfalle jede Woche einzusenden. Für Unfälle wird nur die Hälfte des Krankengeldes ausbezahlt. Wöchnerinnen haben erst nach 10monatlicher Mitgliedschaft Anspruch au eine 9 tägige Unterstützung und haben nach der Entbindung 4 Wochen keinen Anspruch auf eine Unterstützung. Dieser Beschluß bedeutet offenbar eine wesentliche Modifikation der §§ 4 und 7 der geltenden Vereins=Sta¬ tuten. Die Vereinsleitung hat ihn jedoch, angeblich in der Annahme, daß er nur als eine Aufführung des § 7 an¬ zusehen sei, ohne Beobachtung des im § 10, beziehungs¬ weise § 4 des Vereinsgesetzes vom Jahre 1867 vorge¬ schriebenen Vorganges in Kraft gesetzt und den Mitgliedern durch Zusendung eines gedruckten, zur Einklebung in die Mitgliedsbücher bestimmten Zettels publiziert Durch die Verwendung des von den Original=Sta¬ tuten abweichenden Statutentextes in den Mitgliedsbücherr und durch den letzterwähnten Beschluß hat sich der Verein daher mit seinem derzeit giltigen Statute in Widerspruch gesetzt und er entspricht in diesen beiden Hinsichten somit nicht mehr den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes. Endlich hat der Verein durch die an die Mitglieder hinausgegebenen Interims=Quittungen, durch den auf der letzten Innenseite der Einbanddecke der Mitgliedsbücher an¬ gebrachten Vormerk und durch die Angaben seiner Aquisi¬ teure und Inkassenten die Gewährung von ziffermäßig fest¬ gesetzten Unterstützungen in Aussicht gestellt und hiedurch nicht nur die anzuwerbenden oder bereits beigetretenen Mitglieder über das Wesen des Vereines irregeführt, sondern auch sich in direkten Widerspruch mit der Bestimmung des § 7, lit. a, der rechtlich geltenden Statuten gesetzt und somit in Ueberschreitung seines statutenmäßigen Wir¬ kungskreises eine Versicherungstätigkeit ent¬ faltet, welche überhaupt nicht im Zwecke eines auf Grund des Vereinsgesetzes vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 134, gebildeten Vereines gelegen sein kann. Offenbar mit der Bestimmung, an die Stelle dieses aufgelösten Vereines zu treten, wurde seitens des hiesigen Goldarbeiters Josef Gerstl der allgemeine Krankenunter¬ stützungs= und Leichenverein „Humanität“ mit dem Sitze in Wien gegründet. Daß dieser Verein zu dem erwähnten Zwecke ins Leben gerufen wurde, geht, abgesehen von der Aehnlichkeit der Namen, schon daraus hervor, daß er sich am Sitze des aufgelösten Vereines, Wien V., Wehrgasse Nr. 9, etabliert hat und, ebenso wie seinerzeit der aufgelöste Verein, unter Leitung des am Sitze des Vereines wohnhaften Holz¬ und Kohlenhändlers Anton Brunner steht. Mit dem die Zulassung des genannten neuen Ver¬ eines intimierenden Erlasse der k. k. n. =ö. Statthalterei vom 29. Juli 1903, Z. 74.791, wurde die k. k. Polizei¬ direktion in Wien auch insbesondere beauftragt, die Tätigkeit dieses Vereines einer genauen Ueberwachung, und zwar auch deswegen zu unterziehen, weil der Proponent Josef Gerstl nach seiner bisherigen Tätigkeit den Verdacht erweckt, diese Vereinsgründung zu eigennützigen Zwecken auszubeuten. Da der aufgelöste Verein den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Agitation außerhalb Wiens verlegt hat, so ist wohl anzunehmen, daß auch der an seine Stelle getre¬ tene neue dieselbe Taktik beobachten wird. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 16. September 1903, Z. 19.726/II, werden die Gemeinde¬ vorstehungen und Gendarmerie=Posten=Kommanden auf diesen Verein besonders aufmerksam gemacht und angewiesen, über etwaige bemerkenswerte Wahrnehmungen seinerzeit zu berichten. Hiebei wird bemerkt, daß der neue Verein statuten¬ mäßig nur innerhalb Niederösterreichs eine Tätigkeit ent¬ falten darf. Z- 15.103. Steyr, am 3. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Moor, Komitat Weißenburg, wurde unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags¬ Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 25. September 1903, Z. 19.972/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 5. Oktober 1903. Z. 15.194. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinden O=Palanka, Nemet=Palanka und Uj=Palanka, Komitat Bácz=Bodrog, wurde unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Be wohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 25. September 1903, Z. 20.236/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 5. Oktober 1903. Z. 15.187. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Konkurs-Ausschreibung. Zur Beteilung mit einer zeitlichen Unterstützung aus der 1. Stiftung des Lorenz Ritter von Dittrich für das Jahr 1903 wird hiermit der Konkurs ausgeschrieben.

Auf diese Stiftung haben vor dem Feinde verwundete Invalide Anspruch. Im Gesuche ist genau anzugeben: ob ledig, verheiratet oder Witwer Zahl und Alter der unversorgten Familienmitglieder; c) mitgemachte Feldzüge; Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen; Dekorationen; seit wann im Invalidenstande; g) das vom Staate beziehende Jahreseinkommen und sonstiges Vermögen. Die Gesuche, welchen die Patental=Urkunde beizu¬ schließen ist, sind bis längstens 31. Oktober l. J. beim k. und k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz ein¬ zubringen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Steyr, 3. Oktober 1903. Z. 15.093. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Polizeiaufsicht. Heinrich Sieghardt, geboren am 7. April 1861 in Garsten, zuständig nach Sierning, Uhrmacher, wird auf Grund des rechtskräftigen Urteiles des k. k. Kreisgerichtes Leoben vom 26. Mai 1902, Z. Vr. IV 309/2, womit gemäß § 14 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinden Sierning, Thanstetten, Aschach und Garsten (erweitert Z 13.262/1903) als Aufenthalts=Rayon auf die Dauer von einem Jahre unter Polizeiaufsicht gestellt. Demselben werden hiedurch in Anwendung des § 9 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, folgende Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt: 1. Darf derselbe den ihm zugewiesenen Aufenthaltsrayon ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nicht verlassen 2. Derselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel der Wohnung noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowohl des früheren als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger Anzeige an die k. k Bezirkshauptmannschaft zu melden. 3. Derselbe ist verpflichtet, sich am 1. Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung seines jeweiligen Aufenthaltsortes persönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb auszuweisen. 4. Es kann bei ihm zum Zwecke der polizeilichen Auf¬ sicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vorge¬ nommen werden. Die Polizeiaufsicht beginnt am 28. September 1903 und endet am 27. September 1904. Wer unter Polizeiaufsicht gestellt ist und den ihm hie¬ durch auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen zu¬ widerhandelt, wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 89, von dem Gerichte mit strengem eventuell auch verschärftem Arrest von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft. Auch kann gemäß § 7 desselben Gesetzes im Urteile die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen werden. Z. 13.512. Steyr, am 2. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Von der im Amtsblatt Nr. 30 vom 18. Juli 1903, Z. 11.172, angeordneten Ausforschung des Josef Lehr¬ baum wird Abstand genommen. ad Z. 14.034. Steyr, 5. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 24. September 1903, Z. 14.034, betreffend Ausforschung des Otto Zürcher, nicht entsprochen haben, werden angewiesen, den bezüglichen Bericht, bezw. die Fehlanzeige umgehend anher vorzulegen. Steyr, 2. Oktober 1903. Z. 15.000. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen aus Steiermark Auszuforschen sind, und zwar: Los=Nr. 305, Rudolf Samolowitsch, geb. 1882 in Wien (Findelhaus), Sohn der Anna Samolowitsch, zust. nach Vorau. Los=Nr. 307, Franz Magerl, geb. 1882 in Wochen¬ berg, Bez. Hartberg, Sohn des Johann und der Gertrud geb. Reitlauer, zust. nach Riegersbach. Los=Nr. 404, Franz Brugner, geb. 1882 in Karlau, Bez. Graz, Sohn des Franz und der Marie, geb. Fruh¬ wirth, zust. nach Habersdorf. Los=Nr. 385, Johann Höfler, geb. 1882 in Pinggau, Bez. Hartberg, Sohn des Michael und der Marie, geb Thier, zust. nach Pinggau Los=Nr. 8, Anton Schantl, geb. 1881 in Erdberg, Wien, Sohn des Anton und der Marie, geb. Eckhard, zust. nach Buch. Los=Nr. 96, Michael Pötl, geb. 1881 in Unter¬ lungitz, Bezirk Hartberg, Sohn des Michael und der Theresia geb. Moser, zust. nach Unterlungitz. Los=Nr. 128, Franz Kernbichler, geb. 1881, in Erdwegen, Bezirk Hartberg, Sohn des Josef und der Marie, geb. Gschiel, zust. nach Erdwegen. Los=Nr. 142, Josef Knottinger, geb. 1881 in Graz, Sohn des Josef und der Theresia, geb. Müller, zust. nach Kaindorf. Los=Nr. 165, Jakob Pöltl, geb. 1881 in Kandija, in Krain, Sohn der Maria Pöltl, zust. nach Hartberg. Los=Nr. 376, Alexander Metelka, geb. 1881 in Blaindorf, Bezirk Hartberg, Sohn des Josef und der Theresia, geb. Falk, zust. nach Blaindorf. Los=Nr. 406, Anton Kornberger, geb. 1881 in Wilden, Bezirk Leipnitz, Sohn des Franz und der Marie, geb. Fuchs, zust. nach Unterneuberg Los=Nr. 289, Alois Allerbauer, geb. 1880 in Zöbern, Bezirk Wiener=Neustadt, Sohn des Alois und der Josefa, geb. Schmidt, zust. nach Pinggau.

Los=Nr. 385, Johann Plank, geb. 1880 in Pinggau, Bezirk Hartberg, Sohn des Johann und der Anna, geb. Reitgruber, zust. nach Pinggau. Los=Nr. 60, Ludwig Jakum, geb. 1880 in Hartberg, Sohn des Felix und der Aloisia, geb. Haider, zust. nach Unterrohr Los=Nr. 173, Josef Greimel, geb. 1880 in Gro߬ hardt, Bezirk Hartberg, Sohn der Johanna Greimel, zust. nach Großhart Alois Stiegler, geb. 1882 in Riegersbach, Bezirk Hartberg, Sohn des Alois und der Katharina, geb. Dotter. Los=Nr. 104, Egydius Straßer, geb. 1880 in Krieglach, Bezirk Mürzzuschlag, Sohn des Johann und der Magdalena, geb. Hochreiter, zust. nach Oberneuberg. Los=Nr. 299, Karl Maierhofer, geb. 1882, Knittel¬ feld, Sohn des Leopold und der Konstantia, geb. Hatz, zust. nach Schachen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 23. September 1903, Z. 19.810/IV, ist insbesondere zu erheben, ob von den Angeführten nicht etwa jemand in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachfor¬ chungen ist bis 20. Dezember d. J. hieher zu berichten. Steyr, 29. September 1903. Z. 14.752. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Der 1877 geborene, nach Losenstein, Bezirk Steyr, zuständige Fabriksarbeiter Ignaz Hofer ist wegen rück¬ ständiger Militärtaxe auszuforschen. Steyr, 6. Oktober 1903. Z. 15.198. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Julius Wagner. Julius Wagner, Sohn des Felix Wagner, gewesenen Einnehmers des k. k. Nebenzollamtes in Podwoloczyska, ge¬ boren am 22. August 1870 zu Berlin, nach Podwoloczyska in Galizien zuständig, treibt sich beschäftigungslos herun und läßt sich, indem er sich mit seinem Militärpasse legi¬ timiert, von auswärtigen Gemeinden Unterstützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde verabfolgen, wodurch der letzteren namhafte Auslagen erwachsen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 22. September 1903, Z. 20.182/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, dem Julius Wagner, den Fall dringender Notwendigkeit aus¬ genommen, in Hinkunft keinerlei Unterstützungen zu erfolgen, denselben vielmehr nach dem Schubgesetze zu behandeln. Z. 14.998. Steyr, 3. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. September bis 26. September 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Gemeinde und Ortschaft Bezirk Gmunden: Kirchham; Gemeinde Viechtwang, Ortschaft Mühldorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Möderndorf; Gemeinde und Ortschaft Kirchdorf Gemeinde und Ortschaft Klaus; Gemeinde und Ortschaft Molln; Gemeinde Pettenbach, Ortschaft Gundendorf; Ge¬ meinde Steinbach, Ortschaft Zehetner. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Ober¬ zirking; Gemeinde Windhaag, Ortschaft Wieden. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Untergrünburg; Gemeinde Inzersdorf, Ortschaft Magdalenaberg, Bezirk Perg: Gemeinde Saxen, Ortschaft Witzelsdorf. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Hofkirchen, Ort¬ schaft Hundsfilling, Hofkirchen; Gemeinde und Ortschaft Lembach; Gemeinde und Ortschaft Kollerschlag; Gemeinde Neustift, Ortschaft Grabberg; Gemeinde und Ortschaft Ober¬ kappel; Gemeinde St. Oswald, Ortschaft Neuhof. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. September 1903, Nr. 20.710/X, in die Kenntnis. Steyr, 6. Oktober 1903. Z. 15.102. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. September 1903, Z. 42.036, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Maul= und Klauen¬ seuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Oekörmezö (Komitat Maramaros) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Nowytarg erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Klauen¬ tieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Kesmark, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinden Kesmark, Leipicz und Szepes=Bela

(Komitat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Gleichzeitig wird bekanntgegeben, daß das gegen die Stuhlgerichtsbezirke Tiszavölgy (Komitat Maramaros) und Kismarton, einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt (Komitat Sopron) in Ungarn wegen Einschleppung der Schweinepest mit den hierortigen Kundmachungen vom 15. Jänner 1902, Z. 1362, beziehungsweise 25. Juni 1903 Z. 28.567, angeordnete Verbot der Einfuhr von Schweinen weiterhin in Kraft bleibt. Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 11. und 22. September 1903, ZZ. 40.381 und 42.036 (Amtsblatt zur „Linzer Zeitung“ vom 29. September d. J., Nr. 109), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. September 1903, Nr. 20.564/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 1. Oktober 1903. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro September 1903. 1. Firma „Stadler u. Komp.“ (Geschäftsführer Alois Stadler) fabriksmäßige Erzeugung von Holz= und Messer¬ schmiedwaren in Stiedelsbach Nr. 59. 2. Josef Gaßner, Dreschmaschinenverleihergewerbe in Kraxental Nr. 14, Ge¬ meinde Garsten. 3. Barbara Rotter, Maschinenstrickerei und Kravattenerzeugung in Markt Kremsmünster Nr. 58. 4. Mari¬ Badner, Gemischtwarenhandel in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 2 neu, Nr. 78 alt. 5. Florian Winter, Nagelschmiedgewerbe in Jägerberg Nr. 2, Gemeinde St. Ulrich. 6. Franz Strom¬ berger, Schuhmachergewerbe in Pichlern Nr. 5, Gemeinde Sierning. 7. Maria Güntner, Frauenkleidermachergewerbe in Pirach Nr. 9, Gemeinde Garsten. 8. Johann Straßer, Schlossergewerbe in Mairstorf Nr. 36, Gemeinde Eberstall¬ zell. 9. Matthäus Neuhofer, Kleidermachergewerbe in Kirch¬ berg Nr. 48, Gemeinde Land Kremsmünster. 10. Franz Mühlberger, Wagenschmiedgewerbe in Gründberg Nr. 85, Gemeinde Sierning. 11. Ferdinand Kittinger, Viehhandel in Markt Weyer Nr. 19 (als Zweigniederlassung des in Großraming Nr. 21 auf Grund des h. ä. Gewerbescheines vom 6. Oktober 1897, Z. 205, betriebenen Hauptgeschäftes. 12. Josef Preiner, Schuhmachergewerbe in Markt Weyer Nr. 81. 13. Gottlieb Rameis, Friseur= und Raseurgewerbe in Sierning Nr. 73. 14. Franz Heuberger, Gast= und Schankgewerbe in Kematen Nr. 32 (Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 15. Johann Edtberger, Gast= und Schankgewerbe in Neuhofen Nr. 92 (Berecht. § 16, lit, a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 16. Friedrich Leik, Gast= und Schankgewerbe in Gries Nr. 29, Gemeinde Neuhofen (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 17. Adalbert Dickbauer, Müllergewerbe in Lausa Nr. 62. 18. Adalbert Dickbauer, Bäckergewerbe in Lausa Nr. 62. 19. Katharina Seeberger, Frauenkleidermacher¬ gewerbe in Dietachdorf Nr. 26, Gemeinde Gleink. 20. Ludwig Preßl, Kupferschmiedgewerbe in Losensteinleiten Nr. 4. 21. Franz Mairhofer, Bindergewerbe in Ried Nr. 38. 22. Anna Blasl, Gast= und Schankgewerbe in Sierning¬ hofen Nr. 65, Gemeinde Sierning (Berecht. § 16, lit. a. b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39, ohne Billard). 23. Ferdinand Zöls, Stechviehhandel in Unterburgfried Nr. 1, Gemeinde Land Kremsmünster. 24. Alois Wieser, Dreschmaschinenverleihung in Aschach a. d. St. Nr. 11. 25. Johann Sommerhuber, Viehhandel in Spieldorf Nr. 37, Gemeinde Eberstallzell. B. Gewerbelöschungen. 1. Graf Reverterasche Bierbrauerei in Grieskirchen Gast= und Schankgewerbe in Neuzeug Nr. 140, Gemeinde Sierning. 2. Therese Eckmann, Gast= und Schankgewerbe in Neuhofen Nr. 42. 3. Alois Schönleitner, Schneider¬ gewerbe in St. Marien Nr. 8. 4. Rosina Lederhilger, Salz handel in Unterrohr Nr. 44, Gemeinde Rohr. 5. Wilhelm Schreiber, Kupferschmiedgewerbe in Losensteinleiten Nr. 4. 6. Franziska Repinz, Gemischtwarenhandel inklusive Flaschen¬ bierverschleiß in Jägerberg Nr. 45, Gemeinde St. Ulrich 7. Karl Bruckmüller, Bäckergewerbe in Kirchberg Nr. 38 Gemeinde Land Kremsmünster. 8. Matthias Heidlmayr, Schmiedgewerbe in Pesendorf Nr. 2, Gemeinde Ried. 9. Ludwig Gretler, Handel mit gebrannten geistigen Ge¬ tränken in verschlossenen Gefässen mit dem Standorte Markt Weyer Nr. 22. 10. Ludwig Gretler, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 58. 11. Ignaz Hieslmayr, Viktualienhandel mit Einschluß von Zucker und Kaffee in Weißenberg Nr. 5, Gemeinde Neuhofen. 12. Adalbert Dickbauer, Bäcker¬ und Müllergewerbe in Lausa Nr. 62. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. Maria Amon, Handel mit Gemüse und Obst in Markt Weyer Nr. 134; Stellvertreter: Rudolf Amon 2. Josef Forsthuber, Gast= und Schankgewerbe in Pesendor Nr. 23, Gemeinde Ried; Pächter: Franz Atzlinger. 3. Lambert Rotter, Drechslergewerbe in Mühlbach Nr. 41, Gemeinde Garsten; Fortführung durch Rosina Rotter auf Witwen¬ standsdauer: Stellvertreter: Alois Rotter. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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