5. Wahl der Bibliothekskommission. 6. Wahl eines Vertreters in den k. k. Bezirksschulrat. 7. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verstän¬ digung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Steyr, 22. September 1903. Z. 14.518. An alle Gemeinde=Vorstehungen Warnung vor Anwerbungen von Grubenarbeitern für Bergwerke in Mexiko. Nach Mitteilungen, welche dem Minister des Innern zugekommen sind, werden vielleicht in nächster Zeit in größerem Umfange Anwerbungen von Grubenarbeitern für Bergwerke in Mexiko in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern vorgenommen werden. Von berufener Seite wird darauf aufmerksam gemacht, daß es dringend geraten sei, derartigen Anwerbungen gegen¬ über große Vorsicht zu beobachten, und sich auf dieselben grundsätzlich nur dann einzulassen, wenn sie auf Grund eines detaillierten, amtlich legalisierten Kontraktes und unter Feststellung einer entsprechenden Sicherstellung erfolgen. Das Ministerium des Innern ist gegebenen Falles über Ansuchen interessierter Parteien bereit, seine Vermitt¬ lung zu dem Zwecke zu gewähren, um über bestimmte An¬ werbungen der in Rede stehenden Art nähere Aufschlüsse zu beschaffen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der o.=ö. k. k. Statthalterei vom 16. September 1903, Z. 19.740/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, für eine entsprechende Verlautbarung der vorstehenden Mit¬ teilungen in den in Betracht kommenden Bevölkerungskreisen Sorge zu tragen. Steyr, am 28. September 1903. Z. 14.826. An alle Gemeinde=Vorstelungen. Warnung vor dem Zuzuge fremder Bergarbeiter in das rheinisch=westfälische Kohlengebiet. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. September 1903, Z. 42.163, nimmt das k. u. k. General=Konsulat in Köln in seinem unter den 15. August 1903 erstatteten Monatsberichte pro Juli 1903 Veranlassung, von dem Zuzuge fremder Bergarbeiter in das rheinisch=west¬ fälische Kohlengebiet abzuraten, da der Bedarf an Arbeitern für den Kohlenbergbau daselbst vollkommen gedeckt sei. Auch seien, wenn man die hohen Mieten und Lebens¬ mittelpreise im Kohlengebiete in Betracht ziehe, die Löhne dermalen keineswegs günstige. Die Gemeindevorstehungen werden daher infolge Er¬ lasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 23. September 1903, Z. 20.325/II, beauftragt, vorstehende Mitteilung sofort in geeigneter Weise zur Kenntnis der interessierten Kreise zu bringen. Z. 14.824. Steyr, 28. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Orsova (Komitat Krassó=Szörény) wurde unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vor¬ schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ tragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden ge¬ währten Rechte vorbehalten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 1. September 1903, Z. 18.440VIII, mit Beziehung auf den § 10 des Hausier¬ patentes zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 14.762. Steyr, am 26. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 22. September 1903, Z. 20.183/III, ist die Identität des in Werfen aufgegriffenen Kretin mit einem gewissen Franz Breitenbauer aus Pichl, Bezirk Kirchdorf in O.=Oe., festgestellt worden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die mit h. ä. Erlasse vom 4. August 1903, Z. 12.049, diesfalls angeordneten Er¬ hebungen einzustellen. Z. 14.431. Steyr, 22. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Feststellung der Identität eines verirrten Knaben. Laut Note der k. k. Polizeidirektion in Wien vom 8. September 1903, Z. 83.520/S.-B., wurde am 10. August 1903 ein ungefähr 2½ Jahre alter verirrter Knabe von Passanten in Wien im II. Bezirke aufgegriffen, und dem k. k. Bezirks=Polizeikommissariate Leopoldstadt übergeben. Trotz der sofort eingeleiteten Recherchen konnte die Identität des Kindes nicht festgestellt werden, und blieben die nach dessen Eltern oder Angehörigen gepflogenen Er¬ hebungen gänzlich erfolglos. Nach Ansicht der k. k. Polizeidirektion dürfte daher der Knabe von seinen Angehörigen mit der Absicht zurück¬ gelassen worden sein, um sich desselben zu entledigen. Der Knabe ist blond, hat rosafärbiges Kleidchen, lichten Strohhut und schwarze Schnürschuhe und befindet sich der¬ zeit bei Franziska Höbert in Deutsch=Wagram, Bezirk Floridsdorf, wohin er von der n. = ö. Landesfindelanstalt gegeben wurde, in Pflege.
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