Amtsblatt 1903/40 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 40. Steyr, am 1. Oktober. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch u Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 28. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück LXXXVII, LXXXVII, LXXXIX, XC, XCI, XCII und XCII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 28. September 1903. Z. 13.270. An alle Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschul¬ Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, räte. Genossenschafts=Vorstehungen rc. Amtserinnerung. Der Erlaß Z. 13.270 vom 28. August 1903, be¬ treffend das Abonnement auf die Geschäfts=Vormerkblätter sowie den n.=ö. Amtskalender pro 1904 wird hiemit in Er¬ innerung gebracht. Steyr, 25. September 1903. Z. 1731/B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Se. k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 31. August 1903 die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft mit dem Amtssitz in Urfahr allergnädigst zu genehmigen geruht, deren Amtsbezirk die aus dem dermaligen politischen Bezirk Linz=Umgebung aus¬ zuscheidenden Gerichtsbezirke Urfahr und Ottensheim, sowie den aus dem dermaligen politischen Bezirk Freistadt auszu¬ scheidenden Gerichtsbezirk Leonfelden zu umfassen hat. Gleichzeitig werden die aus dem gegenwärtigen politi¬ schen Bezirk Perg, beziehungsweise Steyr auszuscheidenden Gerichtsbezirke Prägarten, beziehungsweise Neuhofen, dem politischen Bezirke Freistadt, beziehungsweise Linz-Um¬ gebung zugewiesen, so daß künftig der politische Bezirk (zugleich Schulbezirk) Freistadt aus den Gerichtsbezirken Freistadt, Prägarten und Unterweißenbach, der politische Bezirk (zugleich Schulbezirk) Linz=Umgebung aus den Gerichts¬ bezirken Enns, St. Florian. Linz und Neuhofen, der poli¬ tische Bezirk (zugleich Schulbezirk) Perg aus den Gerichts¬ bezirken Grein, Mauthausen und Perg und der politische Bezirk (zugleich Schulbezirk) Steyr aus den Gerichtsbezitken Kremsmünster, Steyr und Weyer bestehen wird. Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr hat ihre Amts¬ wirksamkeit mit 1. Oktober 1903 zu beginnen, und mit dem¬ selben Tag treten auch alle übrigen angeführten Verände¬ rungen in den Amtsbereichen der vorerwähnten Schulbezirke in Kraft. Von vorstehendem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 19. September l. J., Z. 4041, werden sämtliche Orts¬ schulräte und Schulleitungen zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt und die Ortsschulräte und Schulleitungen im Gerichts¬ bezirke Neuhofen angewiesen, sich vom 1. Oktober l. J. ab in allen Schulangelegenheiten an den k. k. Bezirksschulrat Linz¬ Umgebung zu wenden. Steyr, 28. September 1903. Z. 1742/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen des Gerichts¬ bezirkes Kremsmünster, Steyr und Weyer. Bezirkslehrerkonferenz. Die diesjährige Bezirkslehrerkonferenz wird am Donners¬ tag den 22. Oktober l. J. im Zeichensaale der Mädchenbürger¬ schule in Steyr abgehalten werden. Beginn: 9 Uhr vormittags. Tagesordnung: 1. Mitteilungen des k. k. Bezirksschulinspektors. 2. Bericht und Wahl des ständigen Ausschusses. „Aehnlichkeitsverhältnisse der Kegelschnittslinien" Vortrag des Oberlehrers Johann Schnögaß, Kleinraming. Bericht der Bibliothekskommission über ihre Ge¬ barung und Beschlußfassung über die Teilung der Biblio¬ thek sowie über den künftigen Standort derselben.

5. Wahl der Bibliothekskommission. 6. Wahl eines Vertreters in den k. k. Bezirksschulrat. 7. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verstän¬ digung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Steyr, 22. September 1903. Z. 14.518. An alle Gemeinde=Vorstehungen Warnung vor Anwerbungen von Grubenarbeitern für Bergwerke in Mexiko. Nach Mitteilungen, welche dem Minister des Innern zugekommen sind, werden vielleicht in nächster Zeit in größerem Umfange Anwerbungen von Grubenarbeitern für Bergwerke in Mexiko in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern vorgenommen werden. Von berufener Seite wird darauf aufmerksam gemacht, daß es dringend geraten sei, derartigen Anwerbungen gegen¬ über große Vorsicht zu beobachten, und sich auf dieselben grundsätzlich nur dann einzulassen, wenn sie auf Grund eines detaillierten, amtlich legalisierten Kontraktes und unter Feststellung einer entsprechenden Sicherstellung erfolgen. Das Ministerium des Innern ist gegebenen Falles über Ansuchen interessierter Parteien bereit, seine Vermitt¬ lung zu dem Zwecke zu gewähren, um über bestimmte An¬ werbungen der in Rede stehenden Art nähere Aufschlüsse zu beschaffen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der o.=ö. k. k. Statthalterei vom 16. September 1903, Z. 19.740/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, für eine entsprechende Verlautbarung der vorstehenden Mit¬ teilungen in den in Betracht kommenden Bevölkerungskreisen Sorge zu tragen. Steyr, am 28. September 1903. Z. 14.826. An alle Gemeinde=Vorstelungen. Warnung vor dem Zuzuge fremder Bergarbeiter in das rheinisch=westfälische Kohlengebiet. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. September 1903, Z. 42.163, nimmt das k. u. k. General=Konsulat in Köln in seinem unter den 15. August 1903 erstatteten Monatsberichte pro Juli 1903 Veranlassung, von dem Zuzuge fremder Bergarbeiter in das rheinisch=west¬ fälische Kohlengebiet abzuraten, da der Bedarf an Arbeitern für den Kohlenbergbau daselbst vollkommen gedeckt sei. Auch seien, wenn man die hohen Mieten und Lebens¬ mittelpreise im Kohlengebiete in Betracht ziehe, die Löhne dermalen keineswegs günstige. Die Gemeindevorstehungen werden daher infolge Er¬ lasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 23. September 1903, Z. 20.325/II, beauftragt, vorstehende Mitteilung sofort in geeigneter Weise zur Kenntnis der interessierten Kreise zu bringen. Z. 14.824. Steyr, 28. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Orsova (Komitat Krassó=Szörény) wurde unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vor¬ schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ tragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden ge¬ währten Rechte vorbehalten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 1. September 1903, Z. 18.440VIII, mit Beziehung auf den § 10 des Hausier¬ patentes zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 14.762. Steyr, am 26. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 22. September 1903, Z. 20.183/III, ist die Identität des in Werfen aufgegriffenen Kretin mit einem gewissen Franz Breitenbauer aus Pichl, Bezirk Kirchdorf in O.=Oe., festgestellt worden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die mit h. ä. Erlasse vom 4. August 1903, Z. 12.049, diesfalls angeordneten Er¬ hebungen einzustellen. Z. 14.431. Steyr, 22. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Feststellung der Identität eines verirrten Knaben. Laut Note der k. k. Polizeidirektion in Wien vom 8. September 1903, Z. 83.520/S.-B., wurde am 10. August 1903 ein ungefähr 2½ Jahre alter verirrter Knabe von Passanten in Wien im II. Bezirke aufgegriffen, und dem k. k. Bezirks=Polizeikommissariate Leopoldstadt übergeben. Trotz der sofort eingeleiteten Recherchen konnte die Identität des Kindes nicht festgestellt werden, und blieben die nach dessen Eltern oder Angehörigen gepflogenen Er¬ hebungen gänzlich erfolglos. Nach Ansicht der k. k. Polizeidirektion dürfte daher der Knabe von seinen Angehörigen mit der Absicht zurück¬ gelassen worden sein, um sich desselben zu entledigen. Der Knabe ist blond, hat rosafärbiges Kleidchen, lichten Strohhut und schwarze Schnürschuhe und befindet sich der¬ zeit bei Franziska Höbert in Deutsch=Wagram, Bezirk Floridsdorf, wohin er von der n. = ö. Landesfindelanstalt gegeben wurde, in Pflege.

Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 15. Sep¬ tember 1903, Z. 19.727/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und Gendarmerie=Posten=Kommanden beauftragt, entsprechende Nachforschungen behufs Feststellung der Iden¬ tität des erwähnten Knaben einzuleiten und über ein posi¬ tives Resultat zu berichten. Z. 14.584. Steyr, 23. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 5. September 1903, Z. 21.208/I, läßt sich der in Barcola im Jahre 1879 geborene, nach Triest zuständige Josef Martelanz, Sohn des seligen Anton und der Maria, ver¬ sehen mit einem Arbeitsbuche, ausgestellt zu Triest am 16. Mai l. J., Z. 2916, fortwährend Unterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde verabfolgen, wodurch der¬ selben bedeutende Kosten erwachsen sind. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden daher zufolge Erlasses der k. k o.=ö. Statthalterei vom 12. September 1903, Z. 19.547/II beauftragt, dem Genannten, den Fall dringender unabweis¬ licher Notwendigkeit ausgenommen, keinerlei Unterstützungen zu verabreichen, sondern denselben vielmehr der schubpolizei¬ lichen Behandlung zu unterziehen. Z. 14.761. Steyr, 26. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Brydzinski. Der in der Gemeinde Zywiec zuständige Johann Brydzinski, Zeichner von Beruf, reist, mit einem von der Gemeinde Zywiec ausgestellten Heimatscheine versehen, un¬ gefähr seit zwei Jahren in Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Steiermark, Kärnten und in anderen Ländern beschäftigungs¬ los herum und läßt sich von auswärtigen Gemeinden Unter¬ stützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde erteilen, welcher hieraus bedeutende Kosten erwachsen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 4. September 1903, Z. 18.996/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, den Fall drin¬ gender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft dem Ge¬ nannten keinerlei Unterstützungen auszufolgen, vielmehr den¬ selben bei konstatierter Beschäftigungslosigkeit der nächsten Sicherheitsbehörde behufs schubpolizeilicher Behandlung zu übergeben. Z. 14.830. Steyr, 28. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Spitalsverweisung für Johann Fischlmayr. Johann Fischlmeier, ledig, Tagarbeiter, geboren in Traismauer am 23. Mai 1880, nach Tiefenfucha, Bezirl Krems, Niederösterreich, zuständig, steht im Verdachte einer ungebührlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Spitalspflege. Die k. k. n. =ö. Statthalterei fand daher im Einver¬ nehmen mit dem n. = ö. Landesausschusse die Spitalsver¬ weisung des Genannten auszusprechen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 3. September 1903, Z. 18.867/V, werden die Gemeindevorstehungen auf den Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, sich be¬ züglich desselben nach den einschlägigen Vorschriften zu be¬ nehmen. Steyr, 26. September 1903. Z. 14.766. An die Gemeinde=Vorstehungen Weyer Land, Großraming, Reichraming, Ternberg, Garsten, St. Ulrich und Gleink. Ausforschung des in der Gemeinde Palfau in der Enns ertrunkenen Flößers Anton Hochrieser. Am 15. September l. J. ertrank der Flößer Anton Hochrieser in der Salza, Gemeindegebiet Palfau, und konnte dessen Leichnam bisher nicht gefunden werden. Zufolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Liezen, Z. 15.605, vom 21. September 1903, werden die genannten Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, an der im dortigen Gebiete liegenden Flußstrecke geeignete Nachforschungen nach der Leiche des Verunglückten zu veranlassen und ein positives Ergebnis bis 10. Oktober l. J. mitzuteilen Anton Hochrieser ist von mittlerer Größe, untersetzter Statur, hat rundes Gesicht, braune Haare, solche Augen¬ brauen, braune Augen, einen starken Schnurrbart und als besonderes Kennzeichen an der rechten Schläfe eine haselnuß große Warze. Bekleidet war derselbe mit einem karrierten, färbigen Oxfordhemde und solcher Gattie, braunem Gilet, gestreifter brauner Hose und Stoffrocke und ziemlich defekten Schnür¬ schuhen. Ferner trug Hochrieser in einer Gilettasche eine sil¬ berne Taschenuhr samt solcher Panzerkette und soll im Be¬ sitze von 8 K Geldes gewesen sein, welches nebst einem Notizbuche und seiner Flößer=Legitimationskarte in einer braunledernen Geldtasche verwahrt war. Steyr, 24. September 1903 Z. 14.034. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Otto Zürcher Zufolge Erlasses des k. k. Landesverteidigungs=Mini¬ steriums vom 26. Mai 1903, Z. 21.422/III, Statthalterei¬ Erlaß vom 7. September 1903, Z. 17.317/VII, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Kommanden beauftragt, zu erheben, ob der angeblich am 18. Juli 1879 als Sohn des Küfers Johann Zürcher und der Anna, geb. Schneider, in Enns geborene, stellungs¬ pflichtige Otto Zürcher im dortigen Amtsbereiche heimats¬ zuständig ist, da derselbe laut Berichtes der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft in Linz in Enns weder geboren noch heimatsberechtigt ist. Ueber das Ergebnis dieser Erhebungen ist sofort Bericht zu erstatten.

Z. 14.760. Steyr, 26. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist und zwar der am 8. Februar 1880 in Prerau geborene und dahin zuständige stellungspflichtige Josef Franz Sovka, Sohn des Josef und der Marie Sovka, geb. Kuchař. Steyr, 27. September 1903. Z. 14.520. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 19.739/X. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Rindern aus dem Deutschen Reiche. Da nach der letzten amtlichen Nachweisung über den Stand der Tierseuchen im Deutschen Reiche vom 31. August 1903 die Lungenseuche im Regierungsbezirke Bromberg des Königreiches Preußen erloschen ist, hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 12. September 1903, Z. 41.121, das Verbot der Einfuhr von Rindern aus diesem Regierungsbezirke nach den im Reichsrate vertretenen König reichen und Ländern außer Kraft gesetzt. Dies wird unter Behebung der hierortigen Kund¬ machung vom 2. Juni 1903, Z. 11.787/X, allgemein ver¬ lautbart. Linz, am 17. September 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, 27. September 1903. Z. 14.636. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. September bis 17. September 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Möderndorf; Gemeinde Grünburg, Ortschaft Unter¬ grünburg; Gemeinde Inzersdorf, Ortschaft Magdalenaberg; Gemeinde und Ortschaft Klaus; Gemeinde und Ortschaft Molln.2. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Ober¬ zirking; Gemeinde Saxen, Ortschaft Watzelsdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Sandl, Ortschaft Hundsberg. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Manndorf 4. Bezirk Perg: Gemeinde Weinzierl, Ortschaft Zeitling. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming; Ortschaft Oberplaißa. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Windhag 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaft Kulm. Z. 14.828. Steyr, 28. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 20.256./X. Kundmachung betreffend die Freigebung des Borstenviehverkehres in den politischen Bezirken Gottschee und Tscherneml im Herzogtum Krain. Da die Schweinepest nunmehr in den politischen Be¬ zirken Gottschee und Tschernembl erloschen ist, fand die k. k. Landesregierung in Laibach mit der Kundmachung vom 18. September 1903, Z. 18.343, den Borstenviehverkehr in den obgenannten Bezirken unter Aufhebung der Kund¬ machung vom 4. und 20. Juli 1903, Z. 13.535 und 14.430, wieder freizugeben. Dies wird unter Bezugnahme auf die hieramtliche Kundmachung vom 26. Juli 1903, Z. 16.025, mit dem Beifügen verlautbart, daß der Verkehr mit Handelsschweinen in Krain überhaupt nur unter genauer Einhaltung der Vor¬ schriften der Kundmachungen vom 9. und 25. November 1902, Z. 18.763 und 24.529, gestattet ist. K. k. oberösterreichische Statthalterei Linz, am 24. September 1903. Steyr, 28. September 1903. Z. 14.829. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 22. September 1903, Z. 42.036, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Nowy¬ targ und Ungarisch=Brod erlassenen Verfügungen ist die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken O Lublo, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde(Komitat

Szepes), Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ meinde (Komitat Trencsen) in Ungarn, sowie auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Benkovac und Zara erlassenen Verfügungen ist die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz¬ bezirke Gospic, einschließlich der Stadtgemeinde Karlobag (Komitat Lika-Krbava) in Kroatien-Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche ge¬ richtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirken Tiszavölgy, Viso (Komitat Maramaros), Kismarton einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt (Komitat Sopron), sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Trsztena (Komitat Arva), Makovica (Komitat Saros) in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus den durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Körösmezö, Lonka, Raho, Terebesfejerpatak, Tiszabogdany (Stuhlgerichtsbezirk Tiszavölgy), Havasmezö, Oroszkö, Petrova (Stuhlgerichtsbezirk Viso,) Lajtapordany (Stuhlgerichtsbezirk Kismarton), ferner der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Felsölip¬ nica, Trsztena (Stuhlgerichtsbezirk Trsztena), Alsoorlich, Behero (Stuhlgerichtsbezirk Makovica) in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur h. o. Kundmachung vom 11. September 1903, Z. 40.381 (Amtsblatt zur „Linzer Zeitung“ vom 17. September d. J., Nr. 103), zur allge¬ meinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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