b) Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Mittwoch den 14. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei in Sierning. Bei der vorzunehmenden Ueberprüfung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: Die Fruchtlagen, ihre Einteilung und Erkennung Wann hat die Hebamme auf die Berufung eines Arztes zu dringen. Persönliche Desinfektion der Hebamme und Be¬ reitung der Desinfektions=Flüssigkeiten. 4. Vortrag des k. k. Amtsarztes über das Kindbett¬ fieber und dessen Verhütung. Ein ungünstiges Resultat bei dieser Ueberprüfung zieht die Teilnahme am Hebammen=Wiederholungskurse nach sich. Zu diesen Amtstagen haben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fassungsbücheln über bezogene Desinfektionsmittel, dem Lehrbuche Hebammen, pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeinde¬ gebiete praktizierende Hebamme von diesem Erlasse zu ver¬ ständigen und über die erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindeärzte sind zu diesen Ver¬ sammlungen einzuladen. Steyr, am 18. September 1903. Z. 14.350. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Identitätserforschung einer bei Aggstein ange¬ schwemmten Mädchenleiche. Am 15. Juli 1903 wurde eine unbekannte Mädchen¬ leiche aus der Donau an das Ufer bei Aggstein, Gemeinde Dorf Aggsbach, gezogen. Diese Leiche ist 15 bis 18 Jahre alt, mittelgroß, hat braune Haare, rundes Gesicht und gute Zähne. Sie war mit weißem Hemde, einer lilafärbigen, mit weißen Zeichnungen versebenen Jacke und zwei blauen, mit weißen Streifen ver¬ sehenen Jacken und einem am linken Fuße befindlichen schwarzen, mit Gummi-Einsätzen versehenen Hausschuhe bekleidet. Diese Leiche dürfte zirka fünf Tage im Wasser gelegen sein, und waren an derselben äußere Merkmale oder Spuren einer Gewalttat nicht ersichtlich, sie wurde am 15. Juli 1903 abends beerdigt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt. über zweckdienliche Angaben zur Eruierung der Identität der aufgefundenen Leiche umgesäumt zu be¬ richten. Steyr, 21. September 1903. Z. 14.407. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung des Josef Baumgartner. Der im Jahre 1863 in Blasenstein geborene, nach Bruck=Waasen, polit. Bezirk Schärding, Oberösterreich, zu¬ ständige Knecht Josef Baumgartner, fälschlich Baumgartinger, zuletzt in Redlham bedienstet, jetzt unbekannten Aufenthaltes, ist der Uebertretung des § 460 St.=G.=B. verdächtig. Derselbe ist im Besitze eines Dienstbotenbuches, aus¬ gestellt von der Gemeinde Bruck=Waasen vom 21. Septem¬ ber 1900, ziemlich groß, kräftig, hat blonde Haare, solchen starken Schnurrbart, graue Augen, breites Kinn, proportio¬ nierten Mund und Nase. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 26. August 1903, Z. 17.476/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, den Genannten auszuforschen und ein positives Resultat bis 10. Oktober 1903 anher bekannt zu geben. Steyr, 21. September 1903 Z. 14.408. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Lorenz Neuhofer. Der verehelichte Korbflechter und Taglöhner Lorenz Neuhofer, am 13. Juni 1871 zu Salzburg geboren, zur Gemeinde Frankenmarkt zuständig, von großer starker Statur ovalem Gesichte, gesunder Gesichtsfarbe, blonden Haaren und Augenbrauen, blauen Augen, proportionierter Nase und Mund, blondem Schnurrbart und ohne besonderen Kenn¬ zeichen, mit Arbeitsbuch der Gemeinde Traunkirchen Nr. 148 vom 16. Juni 1903 versehen, zieht samt seiner schwangeren Gattin Anna Neuhofer und einem Kinde herum und nimmt für Rechnung der dortigen Gemeinde Reisevorschüsse heraus, ohne bisber nach Frankenmarkt rückgekehrt zu sein. Nachdem Lorenz Neuhofer eine bereits siebenmal und wegen verschiedener Delikte abgestrafte, arbeitsscheue Persön¬ lichkeit ist, welche ihrer Heimatsgemeinde bereits große Kosten verursacht hat, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft Böckla¬ bruck mit dem Berichte vom 13. August 1903, Z 19.283, dessen Kurrendierung als Unterstützungsschwindler in Antrag gebracht. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 26. August l. J., Z. 17.728, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden verständigt, daß außer dem Falle erwiesener Notlage seitens der Gemeinden an den Korbflechter Lorenz Neuhofer wie auch an dessen Gattin Anna Neuhofer aus Frankenmarkt künftighin kein Reise¬ vorschuß für Rechnung der Gemeinde in Frankenmarkt ver¬ abfolat werden darf, sondern derselbe nach Zulaß der gesetz¬ lichen Bestimmungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen ist. Steyr, 21. September 1903. Z. 14.390. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Stellung unter Polizeiaufsicht. Marie Eder, geboren am 29. Jänner 1884 in Wien zuständig nach St. Ulrich, polit. Bezirk Steyr, Dienstmagd, wird auf Grund des rechtskräftigen Urteiles des k. k. Kreis¬ gerichtes St. Pölten vom 22. April 1903, Z. 14.813/18, womit gemäß § 4 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.-=G.=Bl. Nr. 108, die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinden
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