Amtsblatt 1903/39 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Die Nachkontrolle findet in Linz am Freitag den 20. November für die in Linz und Urfahr sich auf¬ haltende Mannschaft, Samstag den 21. November 1903 für die übrigen, und zwar Beginn jedesmal um 9 Uhr vormittags, in der alten Landwehrkaserne statt. III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter haben bei den Kontrollen gegenwärtig zu sein, die Kontrollpflichtigen nach Aufenthaltsorten gesammelt vor¬ zuführen und das Evidenz=Verzeichnis, das Aufenthals=Melde¬ buch und die Aufenthalts=Veränderungen mitzubringen, welche seit der zuletzt erfolgten regelmäßigen Einsendung der Aufenthalts=Meldeblätter an die politische Bezirksbehörde bis zu jenem Tage erstattet wurden, an welchen die Kontroll¬ pflichtigen der betreffenden Gemeinde bei der Kontrollver¬ sammlung zu erscheinen haben. IV. Die Kontrollpflichtigen sind aufzufordern, am Kontrollplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachkontrolle verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht stichhältig zu rechtfertigen vermögen, unnachsichtlich der militärischen Bestrafung Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachkontrolle Wegbleibenden werden mittels Einberufungs¬ karte zur besonderen Nachkontrolle vorgeladen, wo sie dann ihr Weableiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungskarten werden für die Kontroll=Ver¬ sammlung und zur Nachkontrolle nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortüblicher Weise bekannt zu machen. Steyr, 21. September 1903. Z. 1704/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Mit Bezugnahme auf die Verordnung des k. k. Mini¬ steriums für Kultus und Unterricht vom 24. Februar 1902, Z. 36.991 ex 1901, mit welcher eine neue veränderte Auf¬ lage der „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis" veröffentlicht worden ist, wird auf die im k. k. Schulbücherverlage in Wien erschienene, zum Gebrauche für Lehrer und Schulen bestimmte Ausgabe des oben ge¬ dachten Regel= und Wörterverzeichnisses mit einheitlichen Schreibweisen, Preis broschiert 90 h, gebunden 1 K, mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, daß die Verwendung dieser Ausgabe neben der ursprünglichen amtlichen Ausgabe desselben Hilfsmittels zulässig ist, und daß eine bezügliche Publikation in dem Verordnungsblatte des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 15. d. M. erfolgte. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 16. September l. J., Z. 3937, werden die Schulleitungen hievon mit Bezug auf den landesschulrätlichen Erlaß vom 10. März 1902, Z. 873, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 17. September 1903. Z. 14.204. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aviso. Die k. u. k. Intendanz des 14. Korps in Innsbruck kauft nach kaufmännischer Usanze 19.700 Meter=Zentner Hafer magazinsmäßiger Qualität. vember und Dezember 1903 zur Abstellung gelangenden Lieferpartien erfolgt erst im Jänner 1904, jene der übrigen Lieferpartien aber nach bewirkter Einlieferung jeder Rate durch die betreffenden Militär=Verpflegsmagazine. Wegen Bezahlung im Wege des Scheck= und Clearing=Verkehres der Postsparkassenämter wird auf den Artikel X des Usanzen¬ heftes, ddto. Innsbruck am 10. September 1903, besonders aufmerksam gemacht. Die näheren Bedingungen sind in dem bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr aufliegenden Usanzenheft innerhalb der Amtsstunden einzusehen. Steyr, am 17. September 1903. Z. 14.270. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor unerlaubten Losgeschäften. Eine Anzahl ausländischer (darunter auch ungarischer) Bankfirmen befaßt sich seit mehreren Jahren mit dem Ver¬

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