Steyr, 15. September 1903 Z. 13.356. An sämtliche Gemeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden in Steyr. Weyer. Losenstein. Siernina. Krems¬ münster und Neuhofen. Unter Einem wird die Kundmachung über die heurige Kontroll=Versammlung des Heeres und der Krieas¬ marine sowie Landwehr im Sinne des § 36, W.=B. III. Teil und Anhang hiezu, verlautbart und bemerkt, daß etwaige Enthebungs=Gesuche, in welchen die Enthebungs¬ gründe von der Gemeinde=Vorstehung bestätigt und mit 1-Kronen=Stempel versehen sein müssen, rechtzeitig hier einzubringen sind. Die Herren Gemeinde=Vorsteher der Kontrollstationen haben für die Unterbringung der Herren Kontrolls=Offiziere des Landwehr-Evidenz-Beamten, dann der zugeteilten Mannschaft, bei dieser auch für die Verköstigung, entsprechend vorzusorgen. Die Gendarmerie=Posten=Kommanden der Kontroll¬ Stationen werden angewiesen, an den betreffenden Tagen zur festgesetzten Stunde je zwei Gendarmen als Assistenz beizustellen. Kundmachung betreffend die Kontroll=Versammlungen im Jahre 1903. Auf Grund der Bestimmungen des V. Abschnittes der Wehrvorschriften, III. Teil, für das k. u. k. Heer und Anhang hiezu für die k. k. Landwehr, und im Einvernehmen mit dem k. u. k. Ergänzungsbezirks=Kommando Nr. 14 und dem k. k. Landwehr=Ergänzungsbezirks=Kommando Nr. 2 in Linz wird wegen Abhaltung der Kontroll=Versammlungen für die nichtaktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr im Jahre 1903 Nachstehendes verlautbart: I. Zu den Kontroll=Versammlungen ist die nicht aktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr aller Jahrgänge und ohne Unterschied, ob dieselben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeichneten Tag zu erscheinen verpflichtet und haben hiezu ihre Militär=, bezw. Landwehr=Pässe mitzubringen. Ausgenommen hievön sind: die Kandidaten und Zöglinge des geistlichen Standes; jene, welche im Laufe des Jahres in aktiver Dienst¬ leistung gestanden sind, die militärische Ausbildung oder eine Waffenübung mitgemacht haben; jene, welche zu einer ad b erwähnten Dienstleistung eingerückt sind, aber krankheitshalber oder behufs Vor¬ stellung einer Superarbitrierungs=Kommission oder wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden, u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb; die mit Zertifikat beteilten, dauernd beurlaubten Unter¬ offiziere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitir oder provisorisch angestellt sind; die in Straf= oder Untersuchungshaft sich Befindlichen, dann die einer Zwangsarbeitsanstalt Ueberwiesenen; die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands=Reise¬ Pässen Beteilten, wenn solche tatsächlich eingeschifft sind oder im Auslande sich befinden: die zur Zeit der Kontroll=Versammlung in Dienstleistung bei der Gendarmerie Stehenden die Rekruten und Ersatzreservisten des heurigen Assent¬ jahrganges; i) jene Nichtaktiven, welche sich im Auslande aufhalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren. Weiters auch die im Verbande des Heeres (der Kriegs¬ marine) befindlichen Mitglieder des Reichsrates und Reichs¬ tages, insofern der Reichsrat, bzw. der Reichstag, zur Zeit der Kontrollversammlung versammelt ist, dann für die Dauer der Verhandlungen der Delegationen und der Landtage, der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, bezw. des kroatisch-slavonisch-dalmatinischen Landtages auch die Mitglieder dieser Körverschaften. II. Die Kontroll=Versammlungen finden statt: Für die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der Kriegsmarine: In Weyer im Gasthause des David Ziebermayr Nr. 19. Samstag den 17. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neustist. Montag den 19. Oktober für die Markt= und Landgemeinde Weyer. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post" des Ludwig Brandstätter. Dienstag den 20. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Freitag den 23. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Samstag den 24. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Kremsmünster im Gasthause „Zur Sonne" des Emil Schuel. Montag den 26. Oktober für die Ge¬ meinden Eberstallzell, Markt und Land Kremsmünster. Siv¬ bachzell und Wartberg. Dienstag den 27. Oktober für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried und Rohr. In Neuhofen im Gasthause der Biktoria Jenner Nr. 25. Mittwoch den 28. Oktober für die Ge¬ meinden Allhaming, Eagendorf, Kematen und St. Marien. Donnerstag den 29. Oktober für die Gemeinden Neuhofen, Piberbach, Puking und Weißkirchen. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr, in allen übrigen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags. Die Nachkontrolle findet am 1. und 2. Dezember in Linz in der Fabrikskaserne um 9 Uhr früh statt. Für die Mannschaft der k. k. und k. ung. Landwehr: In Neuhofen im Gasthause der Viktoria Jenner Nr. 25. Samstag den 17. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause des Matthias Huth¬ mair, Markt Nr. 64. Montag den 19. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. In Weyer im Gasthause des Ignaz Krenn Nr. 55, Samstag den 24. Oktober für die Gemeinden Gaflenz. Großraming, Neustift, Weyer Markt und Land. In Losenstein im Gasthause des Johann Wenk. Montag den 26. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Mittwoch den 28. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Don¬ nerstag den 29. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr in allen anderen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags.
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