und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mitgeteilt, daß anstatt des zur Durchführung der Sammlung zu Gunsten des Vereines zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wien Herrn Viktorin Jahn der Schulbruder Fr. Maximus Kruppa als Sammler für die restliche Sammelzeit genehmigt worden ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei=Präsidiums, Z. 3579/Präs., vom 2. September 1903 verständigt. Steyr, 2. September 1903. Z. 13.436. An alle Gemeinde= und Genossenschafts¬ Vorstehungen. Schaupsche Stifung zur Förderung der Unfallver¬ sicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. Aus Anlaß des 50 jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers hat der vormalige Reichsrats¬ Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup zur bleibenden Erinne¬ rung an seine nunmehr abgeschlossene öffentliche Tätigkeit ein Kapital von 50.000 fl. ö. W. in einheitlicher Noten¬ rente einer für die Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich zu errichtenden Stiftung gewidmet. Die Stiftungszinsen sollen zur teilweisen Zahlung der Unfall¬ versicherungsprämien für die Betriebe von Kleingewerbe¬ treibenden in Oberösterreich ohne Unterschied des Religions¬ bekenntnisses, der Nationalität oder der Zuständigkeit ver¬ wendet werden. Aus der Stiftung sollen die würdigsten und bedürftigsten Bewerber, welche den oben umschriebenen Vor¬ aussetzungen entsprechen, je nach der Höhe ihrer Erwerb¬ steuervorschreibung und zwar die mit niedrigerer Erwerb¬ steuervorschreibung mit einem bis zu 75%igen, die mit höherer Erwerbsteuervorschreibung mit einem bis zu 50% igen Beitrage der Unfallversicherungsprämie bedacht werden, welche sich selbst und ihre allfälligen Hilfsarbeiter, oweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, auf Grund der Bestimmungen der Novelle zum Unfallversicherungsgesetze freiwillig bei der Arbeiter-Unfall¬ Versicherungs-Anstalt in Salzburg, eventuell bei deren Rechtsnachfolgerin für Oberösterreich gegen Unfall versichern lassen. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Beitragsleistung aus der oberwähnten Stiftung Anspruch machen, haben längstens bis Ende Oktober l. J. die vor¬ schriftsmäßige Anmeldung des Betriebes zur freiwilligen Versicherung bei der zuständigen politischen Behörde I. Instanz in zweifacher Ausfertigung zu überreichen. Formularien sind bei der Gemeindevorstehung erhältlich. In der Anmeldung ist noch vor der Unterschrisft der Zusatz anzuführen: „Die Versicherung erfolgt freiwillig für die Zeit vom 1. Jänner 1903 an unter der Voraussetzung der Gewährung eines Beitrages aus der Dr. Schaup=Stiftung. Den Anmeldungen ist ein Mittellosigkeits=Zeugnis, welches nach dem folgenden Formulare abgefaßt ist, beizuschließen. Falls der Betrieb bereits zur freiwilligen Versicherung an¬ gemeldet ist, genügt die Einsendung des erwähnten Mittel¬ losigkeitszeuanisses. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. J. einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt. Zeugnis behufs Erlangung einer Beitragsleistung aus der Dr. W. Schaupschen Kaiser=Jubiläums-=Stiftung zur Förderung der Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. Name und Wohnort Art des zur Anmeldung gebrachten gewerblichen Betriebes, eventuell Mitglied=Nr. Höhe der vorgeschriebenen Erwerbsteuer ohne Zuschlag der Einkommensteuer der Hauszins= oder Hausklassensteuer Besitz an Realitäten, eventuell deren Katastralreinertrag Darauf intabulierte Lasten Familienstand unter Namhaftmachung der noch unver¬ sorgten Kinder und ihres Alters 7. Besondere Gründe der Würdigkeit 8. Beteilung aus der Stiftung im letztverflossenen Jahre Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt: Von der Gemeinde=Vorstehung den L. S. Unterschrift: Steyr, 2. September 1903. Z. 13.122. An die Gemeinde=Vorstehungen Allhaming. Eaendorf, Sipbachzell, Pfarrkirchen. Eber¬ stallzell. Großramina. Aschach, St. Ulrich, Garsten. Gleink und Ternbera. Ich ersuche die genannten Gemeinde=Vorstehungen, die Berichte zum h. ä. Erlasse vom 11. Mai 1903, Nr. 3473, Amtsblatt Nr. 21, betreffend die Bestellung von Wald¬ aufsehern, nunmehr binnen 10 Tagen zu erstatten. Hiezu wird bemerkt, daß die k. k. Statthalterei in Linz über die gegenständliche h. ä. Berichterstattung mit dem Erlasse vom 18. August 1903, Nr. 15.373/IX, nachstehendes eröffnet hat: Es ist nicht notwendig, große Forstaufsichtssprengel zu schaffen, für welche Organe, welche sich lediglich mit der Waldaufsicht allein zu befassen und demgemäß eine ent¬ sprechend höhere Lohnanforderung zu stellen hätten, heran¬ gezogen werden müßten. Es genügen vielmehr solche Aufsichtsgebiete, welche mit den Gemeindegrenzen zusammenfallen. Ich erwarte daher bestimmt, daß es nunmehr gelingen wird, die Kleinwaldbesitzer auf gütlichem Wege zur Bestellung von Forstaufsichtsorganen zu bewegen, wenn denselben klar gemacht wird, daß ihre Verpflichtung zur Bestellung eines Forstaufsichtsoraanes aus dem Wortlaute des 8 10 der Ministerial=Verordnung vom 3. Juli 1873, L.=G.=Bl. Nr. 50. unzweifelhaft hervorgeht und diese Bestellung im eigensten Interesse der Waldbesitzer gelegen ist. Steyr, 5. September 1903. Z. 13.614. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Invigilierungs=Einstellung. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdor vom 24. August 1903, Z. 11.853, wurde die abgängige Armenpfründnerin Katharina Rienerberger aus Bad Hall in der Gemeinde Micheldorf ausgeforscht.
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